Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 12915
Eingetragen
26.3.2010
Branche
Großhandel mit PhotovoltaikmodulenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnWärme- und Kältehandel
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Projektentwicklung, Projektplanung, Handel, Handelsvertretung, Vermittlung von Bauaufträgen, Kundendienst und Marketing für Energieanlagen und haustechnische Anlagen, Baustellenberäumung die Vermietung von beweglichem Werbeequipment sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte unter der Marke GeoSolar.

Historie

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Management

NameRolle
Volkmar Schwarz
seit 19.1.2017
Prokura
Ulrich Bewer
seit 26.3.2010
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

GeoSolar Service GmbH

Fredersdorf-Vogelsdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019

Bilanz zum 31.03.2019

Aktiva

31.03.2019
EUR
31.03.2018
EUR
A. Anlagevermögen    
I. Sachanlagen 140.196,00 124.939,00
  140.196,00 124.939,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 69.721,80 67.119,60
II. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 202.233,56 119.489,46
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 58.105,14 30.601,17
  330.060,50 217.210,23
C. Aktive RAP 3.569,98 7.318,88
Summe Aktiva 473.826,48 349.468,11

Passiva

   
31.03.2019
EUR
31.03.2018
EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
nicht eingef.ausst.Einlagen -11.750,00 -11.750,00
eingefordertes Kapital 13.250,00 13.250,00
II. Bilanzgewinn 140.659,11 43.820,99
Summe Eigenkapital 153.909,11 57.070,99
B. Rückstellungen 44.028,63 33.180,26
C. Verbindlichkeiten 275.888,74 259.216,86
Summe Passiva 473.826,48 349.468,11

Anhang zum 31. Dezember 2018

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Gesellschaft GeoSolar Service GmbH (Handelsregister Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 12915) ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) in der Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden.

Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach den Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen sowie die Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Forderungen und Verbindlichkeiten, die nach § 387 BGB aufgerechnet werden können, werden in saldierter Form ausgewiesen.

Für Zahlungen vor den Stichtag, die Aufwand/Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, werden aktive/passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

Aktiva

Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu entnehmen.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten einschließlich der Nebenkosten (§255 Abs. 2 und 3 HGB) bewertet und sind, da abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert worden.

Das bewegliche Sachanlagevermögen wurde entsprechend des beiliegenden Anlagenspiegels unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften des § 7 EStG fortentwickelt. Hierbei wurde die Abschreibungsmethode gem. § 7 Abs. 1 EStG unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter angewandt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 EUR wurden gem. § 6 Abs.2 EStG bewertet.

Im Anlagevermögen befinden sich keine selbsterstellten Wirtschaftsgüter.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden gem. § 252 Abs.1 Nr.3 HGB einzeln bewertet und sind zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Entsprechend den Vorschriften des § 146 Abs.1 Satz 2 AO sind die Kasseneinnahmen und Kassenausgaben im Kassenbuch täglich festgehalten worden. Der so ermittelte Kassenbestand stimmt mit dem Bilanzansatz überein.

Die Bankbestände sind mit den dazugehörigen Kontoauszügen verglichen und somit mit dem Nennwert angesetzt worden. Der Bilanzansatz stimmt mit dem Rechnungsabschluss des betreffenden Institutes zum Bilanzstichtag überein.

Passiva

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der Steuererklärungen.

Verbindlichkeitenspiegel:

Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen.

Angaben zu den Restlaufzeitvermerken:

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen

- gegenüber Kreditinstituten 0,00 EUR

- aus erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 EUR

- aus Lieferungen und Leistungen 13.303,23 EUR

- sonstige Verbindlichkeiten 95.981,06 EUR

- gegenüber Kreditinstituten 10.379,04 EUR

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr betragen

- gegenüber Kreditinstituten 156.225,41EUR

davon mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre betragen 40.097,58 EUR

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bilanziert.

Eventualverbindlichkeiten im Sinne der § 251 und 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht.

Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.

ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

SONSTIGE ANGABEN

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 21 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 285 Nr.7 HGB).

Es bestehen keine Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern.

Während des Zeitraums vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019 wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:

Geschäftsführer: Herr Ulrich Bewer im ausgeübten Beruf des Dipl. Ingenieurs

Prokurist: Herr Volkmar Schwarz im ausgeübten Beruf des Dipl. Betriebswirt

Die Geschäftsführung ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

VORSCHLAG DER ERGEBNISVERWENDUNG

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende Ergebnisverwendung vor: Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Jahresabschluss ist mit dem heutigen Tag durch die Gesellschafterversammlung gebilligt worden.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07.07.2020

 

Fredersdorf, den 07.07.2020

GeoSolar Service GmbH

Ulrich Bewer

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