epocca Vertriebs- und Marketing GmbHLiquidiert

46487 Wesel, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 9740
Eingetragen
15.12.2003
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnFriedhöfe und KrematorienGroßhandel mit Tabakwaren
Gegenstand
Der Vertrieb von und das Marketing für Särge, Urnen, Sterbewäsche, Grabsteine, Zubehör für das Grabmal- und Bestattungsgewerbe sowie der Vertrieb von und das Marketing für Pietätbedarf aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

epocca Vertriebs- und Marketing GmbH

Xanten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 538,00 1.257,00
I. Sachanlagen 538,00 1.257,00
B. Umlaufvermögen 11.161,23 10.354,08
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.015,67 10.015,67
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.145,56 338,41
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 10.420,03 6.637,01
Bilanzsumme, Summe Aktiva 22.119,26 18.248,09

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 31.637,01 31.187,90
III. Jahresfehlbetrag 3.783,02 449,11
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 10.420,03 6.637,01
B. Rückstellungen 1.400,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 20.719,26 18.248,09
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 20.719,26 18.248,09
Bilanzsumme, Summe Passiva 22.119,26 18.248,09

Anhang


  
1. Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes berücksichtigt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der
§§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Durchbrechungen der Darstellungs- und Methodenstetigkeit, die sich aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG ergeben werden gem. Art. 67 Abs. 8 S. 1 EG-HGB nicht angegeben.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
  
a. Bilanzierungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
  
b. Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Dem Vorsichtsprinzip wurde Rechnung getragen. Es wurden alle Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne sind dagegen nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bis 410 € wurden in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Forderungen wurden grundsätzlich zu Nennwerten bewertet. Erkennbare Risiken wurden berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigung wurden nicht vorgenommen.

Rückstellungen sind mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildeten Erfüllungsbetrag bewertet und notwendig wie ausreichend bemessen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

   2. Angaben zur Bilanz

  a. Grundsätzlich wird auf die ausführlichen Gliederungen und Ausführungen im Kontennachweis zur Bilanz verwiesen.

  b. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs.2 HGB).

3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
  
a. Grundsätzlich wird auf die ausführlichen Gliederungen und Ausführungen im Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung verwiesen.

  b. Gesamtkostenverfahren

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
  
c. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

4. Sonstige Angaben

a. Bezüglich des Darlehen gegenüber dem Gesellschafter, Herrn Alejandro Schönhoff, existiert eine Rangrücktrittsvereinbarung zwischen Herrn Schönhoff und der Firma Epocca Vertriebs- und Marketing GmbH.
Herr Schönhoff wird eine Erfüllung seiner gegen die Firma Epocca Vertriebs- und Marketing GmbH bestehenden Forderung erst nach Befriedigung aller Drittgläubiger verlangen und im Übrigen auf die Geltendmachung der Forderung solange und soweit verzichten, wie dies zur Vermeidung der Überschuldung erforderlich ist.

b. Es liegt eine buchmäßige Überschuldung vor, die nicht als Insolvenztatbestand gem. § 19 InsO zu qualifizieren ist.
Eine Insolvenzverschleppung im Sinne der InsO liegt insofern nicht vor.
Zur Ermittlung der Überschuldung im Sinne des Insolvenztatbestandes sind nicht die für den Jahresabschluss geltenden Bewertungsbestimmungen nach Handels- und Steuerrecht maßgebend, sondern es ist eine nach Zeitwerten ermittelte Vermögensbilanz heranzuziehen.
Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang die bestehende Rangrücktritts-vereinbarung zu berücksichtigen. Einzelheiten diesbezüglich ergeben sich aus Punkt 6.

c. Geschäftsführer und Vergütung der Geschäftsführer:

Alejandro Schönhoff

Von der Angabe der Geschäftsführerbezüge wird im Hinblick auf § 286 Abs. 4 HGB abgesehen.
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 16.118,63 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 16.118,63 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.

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