A.G.H.
Agrarhandel GmbH
Kösching
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2016
EUR |
30.6.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.372,51 |
7.284,51 |
| I.
Sachanlagen |
6.372,51 |
7.284,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
434.927,82 |
477.402,00 |
| I.
Vorräte |
104.059,31 |
86.821,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
76.067,37 |
59.631,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
129,11 |
257,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
254.801,14 |
330.949,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.356,00 |
1.356,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
442.656,33 |
486.042,51 |
Passiva
|
|
30.6.2016
EUR |
30.6.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
104.476,15 |
57.263,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Bilanzgewinn |
78.400,26 |
31.188,08 |
| B.
Rückstellungen |
62.611,93 |
157.034,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
275.568,25 |
271.744,54 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
275.568,25 |
271.744,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
442.656,33 |
486.042,51 |
Anhang
1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
1.1. Gliederung des Jahresabschlusses
Die vorliegende Bilanz ist nach dem allgemeinen
Gliederungsschema aufgestellt. Eine Änderung der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber dem
Vorjahr liegt nicht vor.
Bezüglich der Angaben und Erläuterungen im
Anhang wird von den Erleichterungsregelungen für
kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S. § 267 HGB. Daher besteht der Jahresabschluss
aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang.
2. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
2.1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen ist im Anlagenspiegel
dargestellt, der nicht offengelegt wird.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Sonstige Vermögensgegenstände:
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer
voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Im Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden beibehalten werden.
2.2. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung ist
aus dem Jahresabschluss (Bilanz, GuV,
Erläuterungen) aufgrund der Gegenüberstellung des
Vorjahres ersichtlich.
3. SPEZIELLE AUSFÜHRUNGEN ZUR BILANZ
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem Anlagenspiegel, der nicht offengelegt wird.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände belaufen sich zum
30. Juni 2016 auf insgesamt EUR 76.067,37.
Davon enthalten sind Posten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr in Höhe von EUR 129,11.
Die versicherungsmathematische Bewertung der
Versorgungsverbindlichkeiten erfolgte nach den
Grundsätzen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG). Maßgebend für die Bewertung des
Erfüllungsbetrages sind die Vorschriften den
§ 253 HGB.
Als Rechtsgrundlagen wurden die biometrischen
Wahrscheinlichkeiten der Klaus Heubeck "Richttafeln" 2005G,
Aktienbestand, verwendet, wobei ein Rechnungszins von 4,17
% angesetzt wurde.
Als Bewertungsverfahren wurde die Barwert-Methode
angewandt.
Der Übergangsbetrag aus der Erstanwendung des
BilMoG wurde in voller Höhe im Geschäftsjahr
2010/2011 zurückgestellt. Von dem Wahlrecht des
Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht.
Da die in dem Wirtschaftsjahr 2015/2016 neu
abgeschlossene Rückdeckungsversicherung zugunsten des
Versorgungsberechtigten und seinen Hinterbliebenen
verpfändet wurde, ist gemäß § 246
Abs. 2 Satz 2 HGB die Pensionsverpflichtung mit
dem Aktivierungswert der Rückdeckungsversicherung zu
saldieren.
Der Aktivierungswert bzw. der Zeitwert der
verpfändeten Rückdeckungsversicherung zum
Bilanzstichtag beträgt EUR 92.190,07. Nach Saldierung
der Rückdeckungsversicherung verbleibt ein
Rückstellungsbetrag für Pensionsverpflichtungen
in Höhe von EUR 35.176,93.
Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum
30. Juni 2016 auf insgesamt EUR 275.568,25.
In Höhe von EUR 275.568,25 haben die
Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Eine Sicherung der Verbindlichkeiten liegt nicht vor.
Es liegen keine Haftungsverhältnisse vor.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR
108.748,34 (Vorjahr: EUR 97.363,69).
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
in Höhe von EUR 31.188,08 enthalten.
4. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
4.1. Name des Geschäftsführers
Im Geschäftsjahr 2015/2016 erfolgt die
Geschäftsführung der Firma A.G.H.
Agrarhandel GmbH durch Frau Elfriede Brunner.
4.2. Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen -
gesondert ausgewiesene - Forderungen in Höhe von
insgesamt EUR 0,00.
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter
bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von
EUR 108.748,34.
Kösching, den 13. Juni 2017
A.G.H. Agrarhandel GmbH
...............................................
Frau Elfriede Brunner
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Kösching, 13.06.2016, gez. Frau Elfriede
Brunner
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.06.2017 festgestellt.
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