SAG
Abwicklungs AG
Zwenkau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
279.792,08 |
365.461,97 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
28.742.910,17 |
28.697.344,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
29.022.702,25 |
29.062.806,38 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
27.199.500,00 |
27.180.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.823.202,25 |
1.882.806,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.823.202,25 |
1.882.806,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
29.022.702,25 |
29.062.806,38 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
1. Die SAG Abwicklungs AG in Insolvenz hat Ihren Sitz
in Zwenkau und ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Leipzig unter HRB 22811 eingetragen. Die SAG Abwicklungs AG
firmierte bis 31. August 2015 unter der Firma
Solarion AG.
2. Die Gesellschaft ist eine
Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267 a HGB.
Die größenabhängigen Erleichterungen wurden
teilweise in Anspruch genommen. Auf die Anwendung des
§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB zur Befreiung von der
Pflicht zur Aufstellung des Anhangs wurde verzichtet.
3. Über das Vermögen der SAG Abwicklungs AG
wurde am 30. April 2013 durch Beschluss des Amtsgerichtes
Leipzig (Geschäftsnummer 401 IN 491/13) ein
Insolvenzverfahren unter Anordnung der Eigenverwaltung
eröffnet. Nach Bestätigung eines Insolvenzplans
wurde das Insolvenzverfahren am 1. Juli 2013 aufgehoben und
die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplan
angeordnet. Die Überwachung der Erfüllung des
Insolvenzplanes endete mit Beschluss des Amtsgerichtes
Leipzig am 2. Dezember 2014.
4. Nach einem Insolvenzeröffnungsantrag zweier
Vorstandsmitglieder vom 9. Dezember 2014 wurde mit
Beschluss vom 2. März 2015 durch das Amtsgericht
Leipzig (Geschäftsnummer 405 IN 2812/14) ein
neues Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SAG Abwicklungs AG eröffnet. Zum Insolvenzverwalter
wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther,
Leipzig, bestellt
5. Im August 2015 wurde das bewegliche Anlage- und
Umlaufvermögen sowie die immateriellen
Vermögensgegenstände der Gesellschaft
veräußert. Unternehmenszweck ist nun die
Abwicklung der Gesellschaft.
6. Aufgrund des Insolvenzverfahrens konnten mit
zumutbarem Aufwand nicht sämtliche für die
Erstellung eines den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung mit
hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschlusses
erforderlichen Informationen beschafft bzw.
berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des
Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt sein.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Bei der Bewertung wurde auf Grund der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 2. März 2015
nicht von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
2. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.
3. Es wurde vorsichtig bewertet; insbesondere wurden
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Bilanzstichtag realisiert waren.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgte
zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren zum Abschlussstichtag
beizulegenden Wert.
2. Das Grundkapital beträgt € 3.059.333,00
und ist gleichlautend im Handelsregister eingetragen. Das
Grundkapital ist eingeteilt in 3.059.333 Stückaktien.
3. Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag des
Vorjahres in Höhe von T€ 79.689 enthalten. Der
Jahresfehlbetrag i.H.v. T€ 45,5 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
4. Die Rückstellungen wurden mit den
Beträgen angesetzt, die notwendig sind, um alle zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung abzudecken.
5. Die Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sie betreffen
festgestellte Insolvenzforderungen i.S.v. § 38
InsO sowie etwaige Forderungen der Massegläubiger
i.S.v. § 53 InsO.
6. Aufgrund der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens am 2. März 2015 gelten die vor
Verfahrenseröffnung begründeten
Verbindlichkeiten als fällig
(§ 41 InsO) und haben somit sämtlich
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
D. Angaben nach § 264 Abs. 2 S. 3 HGB
Gemäß § 264 Abs. 2 S. 3 HGB sind im
Anhang zusätzliche Angaben zu machen, falls besondere
Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss
nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Kapitalgesellschaft vermittelt. Im
vorliegenden Fall lagen nicht sämtliche Belege und
Wertnachweise, insbesondere zu den von der bisherigen
Geschäftsführung getroffenen Wertansätzen
vor. Des Weiteren konnte der Insolvenzverwalter
Informationen über die Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB und über die sonstigen
finanziellen Verpflichtungen nur angeben, soweit diese auch
bekannt waren. Es konnte
jedoch nicht mit hinreichender Sicherheit
festgestellt werden, ob dem Insolvenzverwalter alle
bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt sind. Aus den
vorgenannten Gründen kann die Darstellung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
beeinträchtigt sein.
E. Sonstige Angaben
1. Die Gesellschaft beschäftigte keine
Arbeitnehmer.
2. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 2.
März 2015 wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas
F. Flöther, Leipzig, zum Insolvenzverwalter bestellt.
Leipzig 10. September 2020
gez. Prof. Dr. Lucas F. Flöther als
Insolvenzverwalter über das
Vermögen der SAG Abwicklungs AG in Insolvenz,
Zwenkau
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.09.2020 festgestellt.
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