Netzgesellschaft Gütersloh mbH
Berliner Straße 260, 33330 Gütersloh, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Kerner seit 24.10.2013 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Gütersloh | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Netzgesellschaft Gütersloh mbHGüterslohJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 (01.01-31.12)
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Netzgesellschaft Gütersloh mbHAllgemeine Angaben Die Netzgesellschaft Gütersloh mbH hat ihren Sitz in Gütersloh und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Gütersloh unter der Nummer HRB 8700 eingetragen. Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des Handeslgesetzbuches (HGB), des GmbH Gesetzes (GmbHG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Der Abschluss der Netzgesellschaft umfasst die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Besonderheiten der Energiewirtschaft wurden berücksichtigt. Soweit Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben überwiegend in den Anhang aufgenommen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die Herstellungskosten umfassen die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten. Die Fremdkapitalzinsen werden nicht zu den Herstellungskosten gezählt. Vermögensgegenstände werden - soweit ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist - entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Es werden folgende Nutzungsdauern angewendet: Immaterielle Vermögensgegenstände 3 bis 5 Jahre und Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 15 Jahre. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einstandspreisen. Unfertige Leistungen, fertige Leistungen und Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten unter Einbeziehung von Lohn- und Materialgemeinkosten angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Zweifelhafte Forderungen werden einzelwertberichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko wurde durch eine pauschale Wertberichtigung von 1,5 % des Forderungsbestandes berücksichtigt. Erhaltene Abschlagszahlungen für noch nicht abgerechnete Verbräuche werden mit den Forderungen saldiert. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Die Vorauszahlungen auf die Netzpachten (Strom- und Gasnetz) werden in einen Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und jährlich mit 5 % aufwandwirksam aufgelöst. Das Eigenkapital wird zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie der Höhe nach noch nicht feststehenden Verbindlichkeiten und sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen erfolgt durch Abzinsung mit einem fristadäquaten Marktzins. Nach dem HGB ist hierfür bei Altersteilzeitverpflichtungen der durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre anzusetzen. Bei der Bewertung der Aufstockungszahlungen wurde der volle Barwert der Verpflichtung angesetzt. Es wurden die "Richttafeln 2018 G" von Heubeck, ein Rechnungszinssatz von 1,75 % und ein Gehaltstrend von 2,7 % bei der Berechnung angewendet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag passiviert. Die erhaltenen Baukostenzuschüsse für Strom und Gas werden in einem Rechnungsabgrenzungsposten passiviert und mit 5 % jährlich ertragswirksam aufgelöst. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen (1) Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im beigefügten Anlagespiegel gesondert dargestellt. Vorräte (2) Bei den Vorräten handelt es sich um Lagermaterial 3.283 T€ (Vj: 2.469 T€) sowie um unfertige Leistungen aus noch nicht abgerechneten Nebengeschäften 1.200 T€ (Vj: 947 T€) und um den noch nicht verkauften Bestand von modernen Messeinrichtigen in Höhe von 522 T€ (Vj: 549 T€) und EEG-Fernwirkanlagen und Rundsteuerempfängern 37 T€ (Vj: 37 T€). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (3) Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten hauptsächlich Forderungen aus Netzentgelten 7.500 T€ (Vj: 3.853 T€). Die Forderungen beinhalten saldierte erhaltene Anzahlungen in Höhe von 2.531 T€ (Vj: 2.678 T€). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen mit 3.302 T€ (Vj: 2.520 T€) ausschließlich gegen die Gesellschafterin, die Stadtwerke Gütersloh GmbH. Sie enthalten u.a. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2.087 T€ (Vj: 2.458 T€). Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Eigenkapital (4) Das gezeichnete Kapital ist mit 2.500 T€ im Handelsregister eingetragen; alleinige Gesellschafterin ist die Stadtwerke Gütersloh GmbH, Gütersloh. Rückstellungen (5) Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten (6) Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen maßgeblich aus EEG- und KWK-abrechnungen in Höhe von 765 T€ (Vj: 1.079 T€), Gutschriften für Sonderentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV von 925 T€ (Vj: 117 T€), KWK-Bonuszahlungen von 72 T€ (Vj: 135 T€) und der Mehr-/Mindermengenabrechnung für Strom und Gas von 615 T€ (Vj: 609 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen zu 9.746 T€ (Vj: 2.167 T€) ausschließlich gegenüber der Gesellschafterin Stadtwerke Gütersloh GmbH. Die Bilanzposition beinhaltet Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.708 T€ (Vj: 618 T€). Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen u.a. aus erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 274 T€ (Vj: 104 T€) sowie Lohn- und Kirchensteuerverbindlichkeiten von 83 T€ (Vj: 86 T€). Insgesamt bestehen zum Bilanzstichtag sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 83 T€ (Vj: 1.751 T€). Sonstige Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit bestanden wie bereits im Vorjahr keine. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (7) Gegenüber dem Gesellschafter bestehen Verpflichtungen im Rahmen der gepachteten Energieversorgungsnetze und des Wasserversorgungsnetzes, der Anmietung der Verwaltungs- und Betriebsgebäude und der Inanspruchnahme von kaufmännischen und infrastrukturellen Dienstleistungen. Die Pachtentgelte der Energieversorgungsnetze bemessen sich der Höhe nach an den Vorschriften der Anreizregulierungs-, Stromnetz- und der Gasnetzentgeltverordnung. Aus den Pacht-, Miet- und Dienstleistungsverträgen gegenüber den Stadtwerken Gütersloh GmbH ergeben sich finanzielle Verpflichtungen pro Jahr in Höhe von 12.734 T€ (Vj. 12.993 T€). Die Gesellschaft ist Mitglied der kommunalen Versorungskasse Westfalen-Lippe (KVW) Münster. Zweck der Anstalt ist es, den Arbeitnehmern im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Gesellschaft hat mit der Anstalt in einer Beteiligungsvereinbarung festgelegt, dass alle Arbeitnehmer zu versichern sind, die nach dem Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe zu versichern wären. Der derzeitige Umlagesatz beträgt 4,50 % zuzüglich eines Sanierungsgeldes in Höhe von 3,25 % der umlagepflichtigen Vergütungen. Die Summe der umlagepflichtigen Vergütungen betrug im Kalenderjahr 2022 6.694 T€. Da die Finanzierung der Versorgungsleistungen der KVW im sogenannten Umlageverfahren (Abschnittsdeckungsverfahren) erfolgt, bestehen Unterdeckungen für zukünftige Versorgungslasten. Der Ausgleichsbetrag zum 31.12.2022 beträgt 21.102 T€. Eine Realisierung des Ausgleichsbetrages im Sinne einer direkten Zahlungsverpflichtung wird als sehr gering eingeschätzt. Nach Auffassung des HFA des IDW liegt bei dieser Art der Zusatzversorgung eine mittelbare Pensionsverpflichtung vor, für die nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht besteht. In Ausübung des Passivierungswahlrechtes werden diese mittelbaren Pensionsverpflichtungen von der Gesellschaft nicht bilanziert. Die Gesellschaft hat ein sale-and-lease-back-Geschäft über moderne Messeinrichtungen mit der Deutsche Leasing AG, Bad Homburg v. d. Höhe abgeschlossen. In diesem Zusammenhang fallen Leasingraten in Höhe von 201 T€ p.a. an. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
In den ausschließlich in Deutschland erzielten Umsatzerlösen in Höhe von 83.259 T€ sind 529 T€ aperiodische Aufwendungen (Vj: 1.871 T€ aperiodische Aufwendungen) der Sparten Strom und Gas. Sonstige betriebliche Erträge (9) Sie entfallen im Wesentlichen periodenfremden Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 407 T€ (Vj: 498 T€). Materialaufwand (10) Der Materialaufwand setzt sich u.a. aus Aufwendungen für das vorgelagerte Netz 12.248 T€ (Vj. 10.100 T€), für EEG- und KWK-Vergütungen 8.922 T€ (Vj. 6.530 T€), Pachten Versorgungsnetze 6.302 T€ (Vj: 6.493 T€), Material- und Energieverbrauch 5.393 T€ (Vj: 6.384 T€), Konzessionsabgabe 4.105 T€ (Vj: 4.266 T€), kaufmännische Betriebsführung 5.398 T€ (Vj: 5.268 T€) und für Fremdleistungen 14.765 T€ (Vj: 13.925 T€) zusammen. Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 188 T€ (Vj: 2.374 T€ aperiodischer Ertrag) enthalten. Abschreibungen (11) Es handelt sich ausschließlich um planmäßige Abschreibungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen (12) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen maßgeblich aus Aufwendungen für die Gebäudemiete in Höhe von 1.034 T€ (Vj: 1.232 T€). Weiterhin bestehen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus Leasing, Beratungs- und Gutachterkosten, Aufwendungen für Versicherungen, Aufwendungen für Teilnahmegebühren, Verbands- und Mitgliedsbeiträge und für Abgaben und Gebühren. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (13) Der Zinsaufwand betrifft die Abzinsung der Rückstellung für Altersteilzeit 1 T€ (Vj: 2 T€) sowie Zinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von 520 T€ (Vj: 58 T€), die aus dem Cash-Pooling mit der Stadtwerke Gütersloh GmbH resultieren. Sonstige Angaben Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWG (14) In der Gewinn- und Verlustrechnung der Netzgesellschaft sind folgende Geschäfte größeren Umfangs außerhalb der Energieversorgung mit der Gesellschafterin Stadtwerke Gütersloh GmbH als verbundenem Unternehmen enthalten:
Angaben zur Belegschaft (15) Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigen Mitarbeiter (ohne Auszubildende) betrug:
Geschäftsführung (16) Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Bernd Kerner, Geschäftsführer. Vergütungen (17) Die laufende Vergütung des Geschäftsführers setzt sich wie folgt zusammen:
Abschlussprüferhonorar (18) Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 werden im Konzernabschluss der Stadtwerke Gütersloh GmbH, Gütersloh, veröffentlicht. Mutterunternehmen (19) Die Netzgesellschaft Gütersloh mbH ist eine 100-prozentige Tochter der Stadtwerke Gütersloh GmbH (HRB 3842 mit Sitz in Gütersloh). Der Jahresabschluss der Netzgesellschaft wird in den SWG-Konzern (größter und kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Nachtragsbericht (20) Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Ergebnisabführung (21) Der Jahresfehlbetrag wird gemäß Ergebnisabführungsvertrag von der Stadtwerke Gütersloh GmbH ausgeglichen.
Gütersloh, den 27.02.2024 Netzgesellschaft Gütersloh mbH gez. Bernd Kerner, Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Entwicklung des Anlagevermögens der Netzgesellschaft Gütersloh mbH 2023 (Anlagenspiegel)
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Netzgesellschaft Gütersloh mbH1. Grundlagen des Unternehmens Die Netzgesellschaft Gütersloh mbH - nachfolgend "Netzgesellschaft" genannt - ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stadtwerke Gütersloh GmbH - nachfolgend "Stadtwerke" genannt. Die Netzgesellschaft ist nach § 3 Nr. 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein vertikal integriertes Unternehmen, das die Tätigkeitsbereiche Stromverteilung, Gasverteilung, sonstige Aktivitäten innerhalb der Strom- und Gasversorgung sowie andere Aktivitäten außerhalb der Strom- und Gasversorgung ausführt. In der Stromverteilung betreibt die Netzgesellschaft das Netz in der Mittelspannungs- und Niederspannungsebene sowie als grundzuständiger Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMS). Die Gasverteilung umfasst das Niederdruck- bis Hochdrucknetz. Die sonstigen Aktivitäten innerhalb der Strom- und Gasversorgung beinhalten die Ausführung der Investitionstätigkeit für die Verteilnetze, die sich im Rahmen des Verpachtungsmodells im Eigentum der Stadtwerke befinden. Zusätzlich übernimmt die Netzgesellschaft im Rahmen von Dienstleistungsverträgen die Planung, den Bau und Betrieb der Straßenbeleuchtung sowie die Instandhaltung und Entstörung der Verkehrssignalanlagen in Gütersloh. Darüber hinaus ist die Netzgesellschaft Dienstleister für den Breitbandausbau in Gütersloh und Herzebrock-Clarholz. Die Aktivitäten außerhalb der Strom- und Gasversorgung umfassen den Betrieb des Wasserverteilungsnetzes, den Betrieb und Ausbau des Breitbandnetzes sowie andere Dienstleistungen. Die Netzgesellschaft übt keine Tätigkeiten im Vertrieb von Energie und Wasser aus. Zwischen den Stadtwerken und der Netzgesellschaft wurde ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, der eine körper- und gewerbesteuerliche Organschaft zur Folge hat. Eine umsatzsteuerliche Organschaft besteht nicht. Mit den Stadtwerken ist darüber hinaus ein gemeinsames Liquiditätsmanagement eingerichtet. 2. Wirtschaftsbericht Der Wirtschaftsbericht im Berichtsjahr stellte sich wie folgt dar: 2.1 Branchenspezifische Rahmenbedingungen Nach wie vor ist durch den Angriffskrieg Russlands in der Ukraine und der Abkehr vom Bezug günstigen russischen Erdgases hin zu einer verstärkten Umorientierung zum Einsatz von LNG-Gas der Gasverbrauch weiterhin rückläufig. Dieser Trend bestätigte sich auch im Netzgebiet der Netzgesellschaft. Eine Energiemangellage im Gasbereich wird seitens der Bundesnetzagentur zurzeit jedoch nicht mehr erwartet. Die vorhandenen Gasspeicher sind noch ausreichend gefüllt. Allerdings hat der Beschluss auf europäischer Ebene bis 2045 aus dem Einsatz von fossilen Brennstoffen auszusteigen, dazu geführt, über Alternativen und deren technischen Möglichkeiten beim Einsatz von Gasnetzen nachzudenken. Vor diesem Hintergrund gibt die sogenannte KANU-Vereinbarung Netzbetreibern die Möglichkeit, notwendige Investitionen in die Gasnetze bis 2045 kalkulatorisch vollständig abzuschreiben. Von dieser Regelung ist das bis 2022 aufgebaute Bestandsnetz jedoch noch ausgeschlossen. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Höhe der Netzentgelte können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich prognostiziert werden. Fest steht, wenn es bei dieser Regelung bleibt, dass ein Teil der Kosten des bis 2022 aufgebauten Bestandsnetzes nicht mehr über die Netzentgelte bis 2045 refinanziert werden können. Im Strombereich hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 15. November 2023 massive Auswirkungen auf die Höhe der zukünftigen Netzentgelte. Das Urteil betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds bzw. den Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie. Somit entfällt ein noch im Rahmen der ersten Veröffentlichung 2023 erwarteter Zuschuss zur Dämpfung der Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber vollständig. Daraus folgte, dass die Übertragungsnetzbetreiber kurzfristig eine Verdoppelung der Netzentgelte bekanntgeben mussten. Für die Netzgesellschaft als nachgelagerter Verteilnetzbetreiber hat dies zu einem Anstieg der Netzentgelte von bis zu 30 % geführt. 2.2 Regulatorische Rahmenbedingungen Die wichtigsten regulatorischen Rahmenbedingungen für die laufende bzw. zukünftige Regulierungsperiode fassen wir wie folgt zusammen: Für die 4. Regulierungsperiode wurden für Investitionen, die nach dem jeweiligen Basisjahr getätigt werden, die kalkulatorischen Rahmenbedingungen verbessert. Im Rahmen des alljährlichen Antragsverfahrens (Kapitalkostenaufschlag) wurde die Methodik der Ermittlung der kalkulatorischen Zinssätze angepasst. Beim kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatz wurde ein variabler Basiszinssatz eingeführt, um aktuelle Entwicklungen auf den Zinsmärkten besser zu berücksichtigen. Dies hat zu einem vorläufigen Eigenkapitalzinssatz von 7,09 % für Neuanlagen geführt (Bestandsnetz: 5,07 %). Gleiches gilt für den kalkulatorischen Fremdkapitalzinssatz. Hier wird auf die Umlaufrenditen des 1. Quartals des jeweiligen Antragsjahres abgestellt und nicht mehr auf den 10jährigen Mittelwert. Der Zinssatz beträgt vorläufig 4,45 % und ist erheblich höher als die noch gültigen Zinssätze für das Bestandsnetz (Strom: 1,71 %; Gas: 2,03 %). In einem Eckpunktepapier vom Dezember 2023 beabsichtigt die BNetzA eine Festlegung zur sachgerechten Verteilung der Mehrkosten durch den Ausbau erneuerbarer Energien im Strombereich zu erlassen. Eine Umsetzung ist für die laufende 4. Regulierungsperiode geplant. Es ist beabsichtigt, dass Netzbetreiber mit hohen Mehrkosten bei der Bildung der zukünftigen Netzentgelte entlastet werden und die entsprechenden Kosten über eine Umlage verteilt werden. Mit Urteil vom 02. September 2021 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den in Deutschland existierenden Regulierungsrahmen gerügt. Der EuGH hat festgehalten, dass es insbesondere im Bereich der Netzentgeltregulierung an der ausschließlichen Zuständigkeit und Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) und der Landesregulierungsbehörden fehlt. Dies hat dazu geführt, dass der bisherige Regulierungsrahmen nur noch bis zum Ende der 4. Regulierungsperiode bestehen bleibt. Ab der 5. Regulierungsperiode (Erdgas: ab 2028; Strom: ab 2029) wird dann die BNetzA in eigener Zuständigkeit die Bedingungen und Methoden im Bereich der Netzentgeltregulierung festlegen. Am 18. Januar 2024 hat die BNetzA ein umfangreiches Eckpunktepapier veröffentlicht, indem die beabsichtigten Änderungen und Neuerungen dargelegt und zur Konsultation gestellt wurden. Wesentlich ist, dass die BNetzA beabsichtigt die Grundkonzeption der Anreizregulierung beizubehalten. Die Dauer einer Regulierungsperiode soll allerdings von 5 Jahre auf 3 Jahre verkürzt werden. 2.3 Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf der Gesellschaft war im Berichtsjahr durch folgende Abweichungen in den einzelnen Tätigkeiten bzw. Bereichen geprägt: Insgesamt stiegen die Umsatzerlöse in der Stromversorgung um 6.433 T€. Wesentlich ist der hohe Anstieg der EEG-Erstattungen durch die Übertragungsnetzbetreiber um 4.096 T€ und die Zunahme der Netzentgelte um 1.466 T€. Die übrigen Erhöhungen (872 T€) entfallen im Wesentlichen auf Mehr-/Mindermengenabrechnungen, KWK-Erstattungen und Ertragszuschüssen. Allerdings stehen den Erlöszunahmen höhere Aufwendungen bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (6.081 T€) und bei den Fremdleistungen (404 T€) gegenüber. Ursächlich sind dabei gestiegene Aufwendungen bei den EEG- und KWK-Vergütungen an Anlagenbetreiber (2.406 T€), Mehr-/Minderabrechnungen (2.564 T€), vorgelagerte Netzkosten (896 T€) und Verlustenergie (695 T€). Die übrigen Aufwendungen im Materialbereich gingen im Saldo um 76 T€ leicht zurück. Weitere höhere Aufwendungen im Bereich Personal (292 T€), kaufmännische Betriebsführung (124 T€) und im Finanzergebnis durch gestiegenen Zinsaufwand aus dem Cash-Pooling (278 T€) führten im Berichtsjahr zu einem Verlust von 43 T€ (Vorjahr: Gewinn von 534 T€). Im Bereich des Gasnetzbetriebes erhöhte sich der Verlust um 562 T€ auf 765 T€ gegenüber dem Vorjahr (204 T€). Zwar stiegen die Netzentgelte um 997 T€, jedoch erhöhten sich gleichzeitig die vorgelagerten Netzkosten um 1.253 T€. Wie im Strombereich trugen weitere höhere Aufwendungen beim Personal (120 T€), der kaufmännischen Betriebsführung (47 T€) und beim Finanzergebnis (77 T€) maßgeblich zum gestiegenen Verlust bei. Im Wasserbereich ergab sich im Berichtsjahr ein Verlust von 404 T€ (Vorjahr: Gewinn von 80 T€). Insbesondere höhere zugeordnete Gemeinkosten führten zu einer Zunahme der Betriebsaufwendungen (Material, Fremdleistungen, Personal etc.) in Höhe von 260 T€. Geringere Umsatzerlöse - insbesondere durch rückläufige Einnahmen aus Netzerweiterungen (- 416 T€) trotz eines gestiegenen Betriebsführungsentgeltes (+ 168 T€) - und ein um 85 T€ verschlechtertes Finanzergebnis verursachten hauptsächlich den Jahresverlust. Der Bereich Breitband entwickelte sich positiv. Das Berichtsjahr ergab einen Gewinn von 77 T€. Der hohe Verlust des Vorjahres in Höhe von 553 T€ konnte somit im laufenden Berichtsjahr erheblich reduziert werden. Allerdings wurde diese Entwicklung von geringeren zugeordneten Gemeinkosten in allen Aufwandsbereichen determiniert. Ergebnisseitig wirkte sich unverändert der Rückgang der durchgeleiteten Netzmengen für Strom und Gas aus. Gleichzeitig führten höhere nicht planbare Bezugsspitzen zu einem Anstieg der vorgelagerten Netzkosten. Hierzu verweisen wir auf die nachfolgenden Ausführungen zur Ertragslage. Der Jahresfehlbetrag vor Ergebnisübernahme beträgt 1.214 T€ (Vorjahr: 62 T€). Für das Berichtsjahr war im Wirtschaftsplan ein Jahresüberschuss vor Ergebnisübernahme in Höhe von 371 T€ geplant. 2.4 Lage Die Ertrags-, Finanz-, Vermögenslage und die Entwicklung des wesentlichen finanziellen Leistungsindikators stellte sich im Berichtsjahr wie folgt dar: 2.4.1 Ertragslage Die um die Umlagen und Konzessionsabgaben bereinigten Netzentgelte belaufen sich auf insgesamt 32.040 T€ (Vorjahr: 28.065 T€), davon entfallen auf die Stromverteilung 23.099 T€ (Vorjahr: 19.783 T€) und die Gasverteilung 8.941 T€ (Vorjahr: 7.302 T€). Der hohe Anstieg gegenüber dem Vorjahr trotz unverändert rückläufiger Ausspeisemengen beruht hauptsächliche auf erheblich höhere eingepreiste vorgelagerte Netzkosten im Rahmen der alljährlichen Vorauskalkulationen. Im Bereich des Stromnetzes wurden (ohne aperiodische Effekte) 402 GWh (Vorjahr: 412 GWh) ausgespeist und im Bereich des Gasnetzes 1.057 GWh (Vorjahr: 1.172 GWh). Der Trend rückläufiger Ausspeisungen hat sich im Berichtsjahr unvermindert fortgesetzt. Die Strom- und Gasverteilung war im Berichtsjahr - wie im Vorjahr - von hohen Mehr-/Mindermengenabrechnungen geprägt. Ertragsseitig ergaben sich Mehr-/Mindermengenabrechnungen von 11.117 T€ (Vorjahr: 6.985 T€), davon entfallen 4.232 T€ (Vorjahr: 1.177 T€) auf die Stromverteilung und 6.885 T€ (Vorjahr: 5.809 T€) auf die Gasverteilung. Aufwandsseitig ergaben sich Mehr-/Mindermengenabrechnungen von insgesamt 11.112 T€ (Vorjahr: 7.432 T€). Davon entfallen auf den Bereich Stromverteilung 4.227 T€ (Vorjahr: 1.663 T€) und auf den Bereich Gasverteilung 6.885 T€ (Vorjahr: 5.769 T€). Mithin ergab sich daraus im Berichtsjahr ein den Aufwendungen übersteigender Ertrag von 5 T€. Ursächlich für das insgesamt hohe Abrechnungsvolumen waren neben dem weiteren Anstieg der Netzentgelte höhere Differenzmengen aus der Jahreshochrechnung und der EDM-Bilanzierung. Die Nebengeschäfte umfassen als größten Einzelposten die Netzerweiterungen in Höhe von 14.523 T€ (Vorjahr: 16.243 T€), die für die Stadtwerke ausgeführt werden. Im Schwerpunkt handelt es sich dabei um den weiteren Ausbau des Breitbandnetzes im Berichtsjahr. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe stiegen insgesamt um 7.383 T€ (Vorjahr: 2.098 T€) an. Allein die vorgelagerten Netzkosten erhöhten sich um 2.149 T€. Davon entfallen 896 T€ auf Strom (Vorjahr: 1.008 T€) und 1.253 T€ auf Erdgas (Vorjahr: 10 T€). Den höheren Aufwendungen von 2.071 T€ für zu zahlende Einspeisevergütungen stehen entsprechende höhere Erträge aus der Erstattung durch die Übertragungsnetzbetreiber (1.920 T€) gegenüber. Die Differenz beruht auf Vorjahreseffekten. Die Aufwendungen für die Verlustenergie stiegen um 695 T€. Hierfür verantwortlich sind die erheblich gestiegenen Strompreise auf den Beschaffungsmärkten. Die Aufwendungen für bezogenen Leistungen erhöhten sich um 618 T€ (Vorjahr: Rückgang um 3.119 T€). Den höheren Aufwendungen für Fremdleistungen und kaufmännische Infrastrukturdienste (958 T€) standen geringere Pachten für die Strom- und Gasnetze (191 T€) und Konzessionsabgaben Strom und Erdgas (160 T€) gegenüber. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um 185 T€ gegenüber dem Vorjahr. Davon entfallen 197 T€ auf die Gebäudemiete. Die übrigen Aufwendungen (Beratung, Gutachten, Versicherungen etc.) nahmen im Saldo um 12 T€ zu. 2.4.2 Finanzlage Im Jahr 2023 ergab sich ein Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit von 5.713 T€ (Vorjahr: Mittelabfluss 597 T€), der laufenden Investitionstätigkeit von 838 T€ (Vorjahr: Mittelabfluss 644 T€) und ein Mittelzufluss aus der laufenden Finanzierungstätigkeit von 62 T€ (Vorjahr: Mittelabfluss 320 T€). Somit ergab sich unter Berücksichtigung des negativen Finanzmittelbestandes zum Jahresanfang in Höhe von 1.549 T€ ein Finanzmittelbedarf zum 31.12.2023 von 8.038 T€ (Vorjahr: Finanzmittelbedarf 1.549 T€). Trotz des Cash-Pooling mit den Stadtwerken und der Einbindung in den Stadtwerke-Konzern, prüft die Netzgesellschaft zurzeit die Möglichkeiten, das kurzfristige Liquiditätsmanagement unterjährig zu verbessern. Ziel ist es, die Eintrittswahrscheinlichkeit hoher stichtagsbedingter negativer Liquiditätssalden erheblich zu reduzieren. Das langfristige Vermögen ist vollständig durch langfristiges Kapital gedeckt. Den kurzfristigen Forderungen und Barmittelbeständen in Höhe von 11.428 T€ (Vorjahr: 6.458 T€) standen im Geschäftsjahr kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 16.210 T€ (Vorjahr: 9.911 T€) gegenüber. 2.4.3 Vermögenslage Das Anlagevermögen verzeichnet eine Zunahme von 260 T€ (Vorjahr: 170 T€). Den Abschreibungen von 578 T€ standen Zugänge von 838 T€ gegenüber. In verschiedene Software und Lizenzen wurden 147 T€ investiert. Für den Fuhrpark, der zunehmend auf elektrische Antriebe umgestellt wird, wurde nach Abzug von Zuschüssen 442 T€ ausgegeben. Um weiter Beschaffungsrisiken präventiv zu begegnen und so die Versorgungssicherheit im Netzgebiet zu erhalten, wurde der Lagerbestand der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um 814 T€ (Vorjahr: 813 T€) erhöht. Davon entfallen 366 T€ auf das Breitbandnetz und 134 T€ auf das Stromnetz. In den Vorräten nahmen im Berichtsjahr die unfertigen Erzeugnisse um 253 T€ zu, maßgeblich aufgrund noch nicht abgerechneter Stromnetzerweiterungen im Volumen von 263 T€. Die übrigen unfertigen Leistungen gingen um 10 T€ zurück. Die Forderungen gegen Fremde stiegen um 4.188 T€ erheblich an. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Netzentgelten Strom (3.527 T€). Die übrigen Forderungen entfallen auf Netzentgelte Erdgas sowie Mehr-/Mindermengenabrechnungen. Ein weiterer wesentlicher Anstieg ergab sich bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 7.579 T€ (Vorjahr: 942 T€). Hierfür war ursächlich die hohe Zunahme der Verbindlichkeiten aus dem gemeinsamen Cash-Pooling um 6.489 T€ auf 8.038 T€ (vgl. Ausführungen im vorherigen Abschnitt 2.4.2). Insgesamt führte die Zunahme der Forderungen und Verbindlichkeiten zu einem Anstieg der Bilanzsumme um 6.754 T€ auf 28.034 T€ im Berichtsjahr. 2.4.4 Finanzieller Leistungsindikator Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator der Gesellschaft ist das Unternehmensergebnis vor Ergebnisabführung. Im Berichtsjahr wurde ein Unternehmensergebnis vor Ergebnisabführung in Form eines Fehlbetrages in Höhe von 1.214 T€ erwirtschaftet. Im Vorjahr wurde ein Jahresfehlbetrag vor Ergebnisabführung von 62 T€ erzielt. Das Delta entspricht folglich 1.152 T€. Ursächlich für diese Entwicklung sind im Wesentlichen die unter der Ertragslage dargestellten Abweichungen zum Vorjahr. Geplant war ein Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von 371 T€. Somit wurde das Planergebnis um 1.585 T€ verfehlt. Verursacht ist diese Abweichung hauptsächlich durch um 1.311 T€ wesentlich geringere vereinnahmte bereinigte Netzentgelte und höhere vorgelagerte Netzkosten von 953 T€. Entsprechend niedrigere Betriebsaufwendungen konnten diese beiden ergebnistreibenden Effekte nicht kompensieren. 2.5 Gesamtaussage Die weiter rückläufigen Netzmengen und die damit verbundenen niedrigen vereinnahmten Netzentgelte sowie höhere Bezugsspitzen, die zu einem Anstieg der vorgelagerten Netzkosten führten, verursachten maßgeblich das negative Jahresergebnis vor Ergebnisabführung. Allerdings können die fehlenden Netzentgelte und die höheren vorgelagerten Netzkosten in Folgejahren (2026 bis 2028) in den zukünftigen Entgelten netzentgelterhöhend über das Regulierungskonto berücksichtigt werden. 3. Chancen- und Risikobericht (CO) 3.1 Risikobericht Innerhalb der Unternehmensgruppe Stadtwerke ist ein Risikomanagementsystem implementiert. Mit Hilfe dieses Systems sollen Gefahren und Risiken frühzeitig erkannt werden. Neben bestandsgefährdenden Risiken werden die wesentlichen technischen und wirtschaftlichen Einzelrisiken systematisch erfasst und bewertet, um entsprechende Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Im Rahmen dieses Systems werden die Einzelrisiken der Netzgesellschaft durch Risikomanager bzw. Risikoverantwortliche dokumentiert, bewertet und laufend aktualisiert. Mögliche technische Risiken werden durch das freiwillig implementierte technische Sicherheitsmanagementsystem (TSM) überwacht und zusätzlich im Rahmen des eigenständigen Informations-Sicherheits-Management-Systems (ISMS) betrachtet. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Überprüfung der Sicherheit und des Schutzes der IT- und TK-Systeme, die für die Betriebsführung der Energienetze notwendig sind. Dadurch wird dem Risiko der kritischen Infrastruktur Rechnung getragen. Als Betreiber der Energienetze ergeben sich die wesentlichen finanziellen Einzelrisiken für die Netzgesellschaft aus den regulatorischen Vorgaben des EnWG und den entsprechenden einschlägigen Verordnungen. Der Gesetzgeber hat ein System der Regulierung geschaffen, das den konkreten Handlungsrahmen mit definierten Erlösobergrenzen für die Netzentgelte vorgibt, der allen Marktteilnehmern einen diskriminierungsfreien Netzzugang mit transparenten Netzentgelten ermöglichen sollen. Diese Verpflichtung führt daher für die Netzgesellschaft zu nahezu ausschließlich regulatorischen und rechtlichen Risiken, die das wirtschaftliche und technische Umfeld bestimmen. Unverändert ist als zentrales, wesentliches finanzielles Risiko die "behördlich verordnete" Absenkung der Netznutzungsentgelte Strom und Gas zu benennen. Seit der 3. Regulierungsperiode wird die sinkende kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung im Netzbereich auch in der 4. Regulierungsperiode zu rückläufigen Renditen führen. Zwar hat die Bundesnetzagentur bei der Beantragung des Kapitalkostenaufschlages für die laufenden Investitionen nach den Basisjahren (vgl. Ausführungen in Abschnitt 2.2, Seite 2) die kalkulatorischen Zinssätze an die Marktentwicklung angepasst und damit erhöht. Jedoch gilt dieser Beschluss zunächst nur für die 4. Regulierungsperiode. Für das Bestandsvermögen des Basisjahres der 4. Regulierungsperiode gelten unverändert die niedrigeren kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze (Neuanlagen: 5,07 % vor Körperschaftsteuer; Altanlagen: 3,51 % vor Körperschaftsteuer). Durch das Risikomanagementsystem werden auch für die Netzgesellschaft neben der Kontrolle von bestandsgefährdenden Risiken die Systematisierung wesentlicher Einzelrisiken, deren Bewertung und die Entwicklung von Steuerungsmaßnahmen vorgenommen. Darüber hinaus wurde ein Reporting-System für Führungskräfte entwickelt, um unterjährig aktuell und schnell reagieren zu können. Die Risiken werden anhand von Schadenswerten klassifiziert. Risiken werden hierbei mit einem Schadenswert > 200.000 € ausgewiesen. Die restlichen Risiken werden als "unkritisch" (Schadenswert zwischen 50.000 € und 200.000 €) eingestuft. Risiken, deren Schadenswert mit < 50.000 € bewertet wurden, finden im Risikomanagementsystem keine Berücksichtigung. Insgesamt wurden für die Netzgesellschaft 22 Risiken identifiziert und in das Risikomanagement aufgenommen. 16 Risiken werden hierbei mit einem Schadenswert > 200.000 € ausgewiesen. Die restlichen Risiken wurden als unkritisch eingestuft. Folgende Risikoarten werden regelmäßig untersucht: 1. Höhere Gewalt / Terror 2. Rechtliche / wirtschaftliche Rahmenbedingungen 3. Strategische Risiken 4. Marktrisiken 5. Technische Risiken 6. Wissensorientierte, mitarbeiterorientierte und organisatorische Risiken 7. Finanzwirtschaftliche Risiken Zu den Finanzinstrumenten der Netzgesellschaft zählen die Bestände an Forderungen und Bankguthaben. Anderweitige Finanzierungsinstrumente werden von der Gesellschaft nicht eingesetzt. Finanzierungsrisiken sind bei der Netzgesellschaft ausschließlich aus Forderungsausfällen durch Insolvenzen zu erwarten. Zur Absicherung dieses Risikos wird das Instrument des Bargeschäfts mit entsprechenden Lieferanten gewählt. Sicherheitsleistungen haben sich in der Vergangenheit als nicht insolvenzsicher herausgestellt. Darüber hinaus werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für das Insolvenzanfechtungsrisiko entsprechende Rückstellungen im Jahresabschluss gebildet. 3.2 Chancenbericht Die Möglichkeiten, die Erlössituation zu verbessern, sind durch regulatorische Vorschriften in der ARegV nahezu vorgegeben. Der mittlerweile etablierte Kapitalkostenabgleich in der ARegV hat zu einer Abschaffung des Zeitverzugs bei der Anerkennung der Kapitalkosten der laufenden Investitionen in den Erlösobergrenzen geführt. Damit wurde ein Instrument etabliert, das die zusätzlichen Kapitalkosten der laufenden Investitionen in den Erlösobergrenzen innerhalb einer Regulierungsperiode "zeitnah" berücksichtigt. Darüber hinaus wurde durch die Erhöhung der kalkulatorischen Zinssätze beim Kapitalkostenaufschlag für die 4. Regulierungsperiode nochmals eine Verbesserung der Investitionsbedingungen durch die BNetzA vorgenommen (vgl. Ausführungen in Abschnitt 2.2, Seite 2). Die Netzgesellschaft beabsichtigt mittelfristig mit zusätzlichen "netznahen" Dienstleistungen ihre Erlössituation bzw. ihre Effizienzwerte für nachfolgende Regulierungsperioden zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen dabei unverändert zunehmende Dienstleistungen im Rahmen des Breitbandausbaus in Gütersloh und benachbarten Kommunen. Eine Vermarktung der Netzleitstelle ist gegenwärtig nicht mehr geplant. 4. Prognosebericht Die Netzgesellschaft hat mit der Landesregulierungskammer NRW (LRegK) für die 4. Regulierungsperiode (Gas 2023-2027 und Strom 2024-2028) die Kostenausgangsniveaus für die Erlösobergrenzen und die daraus resultierenden zukünftigen Netzentgelte final festgelegt. Die festgesetzten Kostenniveaus wurden durch entsprechende Vereinbarungen mit der LRegK abgesichert. Im Gasbereich wurde der Effizienzwert von der BNetzA im Juli 2023 mit 94,39 % für die 4. Regulierungsperiode vorläufig festgesetzt (3. Regulierungsperiode: 87,24 %). Diese Verbesserung hat einen geringeren Kostensenkungspfad für die 4. Regulierungsperiode im Gasbereich zur Folge. Im Strombereich hat die BNetzA aktuell mit dem Informationsschreiben 001/2024 vom 11.03.2024 den Gutachtenentwurf zur ersten Berechnung der Effizienzwerte veröffentlicht. Der vorläufige Effizienzwert der 4. Regulierungsperiode der Netzgesellschaft beträgt 95,35 % (3. Regulierungsperiode: 90,51 %). Von erheblicher Relevanz für die Netzgesellschaft ist die Neugestaltung bzw. Anpassung des Regulierungsrahmens an die Rechtsprechung des EuGH. Der deutsche Regulierungsrahmen wurde als nicht konform zu den entsprechenden EU-Richtlinien eingestuft. Dabei wurde festgestellt, dass es den deutschen Regulierungsbehörden an der nötigen Unabhängigkeit und Festlegungskompetenz fehlt (vgl. Ausführungen in Abschnitt 2.2, Seite 2). Die Bundesnetzagentur hat nunmehr im Januar 2024 ein Eckpunktepapier erarbeitet, dass bedeutsame Änderungen ab der 5. Regulierungsperiode in der Anreizregulierung zur Folge haben dürfte. Es wird nicht nur eine Verkürzung der Regulierungsperioden von 5 Jahre auf 3 Jahre angestrebt. Darüber hinaus sind umfangreiche Änderungen bei der Bestimmung der Netzkosten geplant, die signifikante Auswirkungen auf die zukünftigen Netzentgelte haben können. Wesentlich ist die Abschaffung des Mischsystems aus Realkapital- und Nettosubstanzerhaltung. Dies hat zur Folge, dass die kalkulatorischen Kostenbestandteile der Netzentgelte ausschließlich auf der Grundlage der historischen Anschaffungskosten kalkuliert werden und Tagesneuwerte (= Anlagen, die bis 2005 hergestellt oder angeschafft wurden) nicht mehr zur Anwendung kommen (These 8 Eckpunktepapier). Grundsätzlich positiv dürfte sein, dass im Gasbereich eine Verkürzung der Nutzungsdauern von allen Anlagen vorgesehen ist, die keiner Folgenutzung durch Wasserstoff oder Biomethan-Transport unterliegen (These 10 Eckpunktepapier). Von weiterer erheblicher Bedeutung ist die Zukunft der Gasnetze. Nach EU-Vorgaben soll spätestens bis 2045 aus dem Einsatz fossiler Brennstoffe ausgestiegen werden. Mit der KANU Festlegung bietet der Regulierer den Netzbetreibern die Möglichkeit, die Nutzungsdauern aller ab dem Jahr 2023 in der Tätigkeit Gas aktivierten Anlagen so anzupassen, dass diese nicht über das Jahr 2045 hinausreichen. Im Eckpunktepapier (siehe vorheriger Abschnitt) beabsichtigt nunmehr die BNetzA dies auf alle Anlagen ohne Folgenutzungsmöglichkeit zu erweitern. Im Weiteren muss die Entscheidung zur Nutzung der Wahlmöglichkeit genau auf die zukünftige Netz- und Finanzierungsstrategie der Unternehmensgruppe abgewogen werden. Insbesondere ist die Begrenzung der Nutzungsdauern in Bezug auf eine mögliche Umstellung der Gasnetze auf die Wasserstoffverteilung zu prüfen, um strategische Nachteile weitestgehend auszuschließen. Hier wird innerhalb der Unternehmensgruppe eine Entscheidung bis Mitte des Jahres 2024 angestrebt. Aufgrund der gesunkenen Gaspreise und den ausreichend gefüllten Gasspeichern hat sich die Lage in der Gasversorgung entspannt. Unverändert gehen wir in 2024 jedoch von sinkenden Ausspeisemengen aus. Die Entwicklung der Gasausspeisungen im Netzgebiet von Gütersloh wird im hohen Maße durch einen sehr großen industriellen Abnehmer bestimmt. Sein Gasenergieeinsatz ist in 2023 erheblich zurückgegangen und ein weiterer Rückgang ist in 2024 möglich. Der Gasverbrauch bei den Kleinkunden hat sich mengenmäßig stabilisiert. Weitere signifikante Mengenrückgänge durch Sparverhalten werden für 2024 nicht angenommen. Im Strombereich wurde für das Jahr 2024 mit nahezu konstanten Ausspeisemengen in der Netzentgeltkalkulation kalkuliert. Wobei gegenwärtig die Mengenentwicklung als sehr volatil einzuschätzen ist. Zwar gibt es einen zunehmenden Ausbau in Ladeinfrastrukturen und Wärmepumpen. Allerdings erzeugen viele Abnehmer durch den gleichzeitigen Ausbau von PV-Anlagen und den Einsatz von Stromspeichern den benötigten Strom selbst und beziehen nur noch Restmengen aus dem Stromnetz. Dies lässt gegenwärtig zuverlässige Prognosen über zukünftige Mengenentwicklung sehr schwierig werden. Für 2024 wird im aktuellen Wirtschaftsplan ein Gewinn vor Gewinnabführung von 1.039 T€ kalkuliert. Die Planung unterliegt den Prämissen sinkender Mengen im Gasbereich und konstanter Mengen im Strombereich, bei gleichzeitig steigenden Netznutzungsentgelten. Wesentlicher Kalkulationsbestandteil der Netzentgelte sind hierbei die vorgelagerten Netzkosten der Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber. Hier hat das Urteil des BVG vom 15. November 2023 (vgl. Ausführungen in Abschnitt 2.1, Seite 2) zu einem massiven Anstieg der Netzentgelte im Strombereich für 2024 und Folgejahre geführt. Durch das Anbieten von technischen Dienstleistungen im Rahmen des clusterweisen Breitbandausbaus in Gütersloh und der Gemeinde Herzebrock-Clarholz wird das zukunftsträchtige Betätigungsfeld in Kooperation mit den Stadtwerken unverändert vorangetrieben. Im Rahmen der in 2017 vom Gesetzgeber eingeführten Marktrolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers hat die Netzgesellschaft die zentrale Rolle der Gateway-Administration bereits Ende 2017 frühzeitig an den Dienstleister Smart-OPTIMO übertragen. Inzwischen wurde das Messstellenbetriebsgesetz grundlegend novelliert. Hierbei hängt der Rollout-Start nicht mehr von der Marktverfügbarkeitserklärung ab, womit auch die "3-Hersteller-Regel" abgeschafft wurde und jetzt das Tempo durch den innovativsten Anbieter bestimmt wird. Der Rollout soll nach der Gesetzgebung bis zum Jahr 2030 bei Anlagenbetreibern (Anlagenbetreiber </= 100 kW bis 2032) abgeschlossen sein. Im Rahmen einer geänderten Kostenverteilung wird der Netzbetreiber, als besonderer Profiteur des Rollouts, mit einem wesentlichen Teil der Kosten belastet und wird somit neben dem Endkunden zu einem weiteren Entgeltschuldner gegenüber dem Messstellenbetreiber. Die Netzgesellschaft wird in 2024 mit dem Rollout intelligenter Messsysteme beginnen. Bereits seit 2018 werden von der Netzgesellschaft moderne Messeinrichtungen eingebaut. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der politischen Lage kann davon ausgegangen werden, dass die Ziele der Energiewende schneller umgesetzt werden, als ursprünglich angenommen. Hierbei ergibt sich für die Netzbetreiber die Herausforderung, die Netze entsprechend der entstehenden Anforderungen mittels zusätzlicher Investitionen bereit zu machen. Eine wichtige Frage wird dabei der alternativen Nutzung der Gasanlagen durch den Ausbau der Wasserstoff- bzw. Biomethaninfrastruktur zukommen, welche die bisherige Gasversorgung perspektivisch ablösen könnten. Eine weitere wesentliche Veränderung wird durch die Anpassung des deutschen Regulierungsrahmens an die Rechtsprechung des EuGH zu erwarten sein. Das Eckpunktepapier der BNetzA sieht dort erhebliche und teilweise signifikante Anpassungen der Anreizregulierung vor.
Gütersloh, den 27.02.2024 Netzgesellschaft Gütersloh mbH gez. Bernd Kerner, Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Angabe der Zuordnungsregeln zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen der Netzgesellschaft Gütersloh mbH für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. - 31.12.)Allgemeine Angaben Die Netzgesellschaft (NGt) ist nach § 7 Abs. 1 EnWG ein rechtlich entflochtenes vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen. Die NGt betreibt die Energienetze auf der Grundlage des Verpachtungsmodells. Sämtliche Verteilungsanlagen sind von der Stadtwerke Gütersloh GmbH (SWG) gepachtet. Nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG ist die NGt verpflichtet, die Regeln nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Erträge und Aufwendungen den einzelnen Tätigkeitsbereichen zugeordnet wurden, anzugeben. Tätigkeitsbereiche nach § 6 b Abs. 3 Satz 1 EnWG Die NGt ist i.S.d. § 3 Nr. 38 EnWG ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen und in folgenden Bereichen tätig: ● Stromverteilung ● moderner Messstellenbetrieb innerhalb der Stromversorgung ● Sonstige Aktivitäten innerhalb der Stromversorgung ● Gasverteilung ● Sonstige Aktivitäten innerhalb der Gasversorgung ● Tätigkeiten außerhalb der Strom- und Gasversorgung Die Stromverteilung erfolgt auf der Mittel- und Niederspannungsebene. Die elektrische Energie wird von den vorgelagerten Netzbetreibern auf der Hochspannungs- und Umspannungsebene übergeben. Die sonstigen Aktivitäten innerhalb der Stromversorgung umfassen den Betrieb der Strassenbeleuchtung, der Verkehrssignalanlagen und die Ausführung der Investitionstätigkeit für die sich im Eigentum der Stadtwerke Gütersloh GmbH befindlichen Stromverteilungsanlagen. Im modernen Messstellenbetrieb werden gegenwärtig ausschließlich moderne Messeinrichtungen für Strom verbaut, betrieben und abgerechnet. Intelligente Messsysteme wurden im Abschlussjahr nicht verbaut. Die Gasverteilung erfolgt auf der Nieder-, Mittel- und Hochdruckebene. Die sonstigen Aktivitäten innerhalb der Gasversorgung beinhalten die Ausführung der Investitionstätigkeit für die sich im Eigentum der Stadtwerke Gütersloh GmbH befindlichen Gasverteilungsanlagen. Die Tätigkeiten außerhalb der Strom- und Gasversorgung setzen sich aus der Sparte Wasser, dem Dienstleistungsbereich sowie aus der Wärme- und Breitbandverteilung zusammen. Bilanzierungs - und Bewertungsgrundsätze Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen der einzelnen Tätigkeitenabschlüsse verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss 2023, die analog für die Tätigkeitenabschlüsse gelten. Aufteilungsregeln nach § 6 b Abs. 3 Satz 7 EnWG Die Konten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden über Controllingobjekte (Profit-Center, Kostenstellen, Innenaufträge usw.) den Tätigkeiten möglichst direkt zugeordnet. Für nicht direkt zuzuordnende Positionen wurden Schlüssel zur Aufteilung verwendet. Die Schlüssel wurden nach sachgerechten Kriterien unter Berücksichtigung der Nachvollziehbarkeit und Nachhaltigkeit zur Gewährung der Stetigkeit entwickelt. Grundlage für die Schlüssel waren im Wesentlichen die Anzahl der Zähler, die Netzlängen, die Netzanschlüsse und die Investitionen. Angaben zu Posten der Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens der einzelnen Tätigkeiten ist den beigefügten Anlagespiegeln zu entnehmen. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind erhaltene Anzahlungen saldiert (davon Strom 1.797 T€, davon Gas 734 T€, Vorjahr: davon Strom 2.050 T€, davon Gas 771 T€). Die Forderungen gegen verbundenene Unternehmen bestehen aus Forderungen die auf das Gasnetz (1.671 T€; Vorjahr 395 T€), den modernen Messstellenbetrieb (500 T€; Vorjahr 289 T€) und das Stromnetz (804 T€; Vorjahr 2 T€) entfallen. In den Forderungen ist die Verlustübernahme durch die Stadtwerke Gütersloh GmbH enthalten (davon Strom 43 T€, davon Gas 765 T€, davon Messstellenbetrieb 80T€, Vorjahr: davon Gas 204 T€). Die gesamten Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen nahezu ausschließlich gegenüber dem Gesellschafter Stadtwerke Gütersloh GmbH und betreffen im wesentlichen Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling (davon Strom 4.751 T€, davon Gas 1.362 T€, davon Messstellenbetrieb 173 T€, Vorjahr: davon Strom 858 T€, davon Gas 303 T€, davon Messstellenbetrieb 13 T€). Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Laufzeit von bis zu 1 Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern:
Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Zinsen aus dem Cash-Pooling (davon Strom 307 T€, davon Gas 88 T€, davon moderner Messstellenbetrieb 11 T€, Vorjahr: davon Strom 32 T€, davon Gas 12 T€, davon moderner Messstellenbetrieb 0,5 T€). Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen fielen in der Sparte Strom in Höhe von 1 T€ (Vorjahr: 1 T€) an.
Gütersloh, den 27.02.2024 Netzgesellschaft Gütersloh mbH gez. Bernd Kerner, Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Bilanz zum 31.12.2023StromverteilungAktivseite
Bilanz zum 31.12.2023GasverteilungAktivseite
Bilanz zum 31.12.2023Strom - mod. MessstellenbetriebAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 (01.01-31.12.)Stromverteilung
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 (01.01-31.12.)Gasverteilung
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 (01.01-31.12.)Strom - mod. Messstellenbetrieb
Entwicklung des Anlagevermögens der Netzgesellschaft Gütersloh mbH - Stromverteilung 2023 (Anlagenspiegel)
Entwicklung des Anlagevermögens der Netzgesellschaft Gütersloh mbH - Gasverteilung 2023 (Anlagenspiegel)
Entwicklung des Anlagevermögens der Netzgesellschaft Gütersloh mbH - Messstellenbetrieb Strom 2023 (Anlagenspiegel)
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Netzgesellschaft Gütersloh mbH, Gütersloh VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGE-BERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Netzgesellschaft Gütersloh mbH, Gütersloh, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Netzgesellschaft Gütersloh mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. - Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, - ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und - ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
PKF
Fasselt Partnerschaft mbB
gez. Jahn, Wirtschaftsprüfer gez. Pethke, Wirtschaftsprüferin Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 7. Juni 2024 festgestellt. |
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