Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 213698
Vorher
Fenster Pro UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
19.12.2018
Branche
Herstellung von Türen und Fenstern aus HolzHerstellung von Türen und Fenstern aus KunststoffenGroßhandel mit Flachglas
Gegenstand
Verkauf von fertigen Bauelementen sowie Montage und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dimitri Sergeew
seit 10.5.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Dimitri Sergeew
Herzog-Erich-Ring 9, 49661 Cloppenburg
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fenster Pro GmbH

Cloppenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 1.716,00 2.090,00
I. Sachanlagen 1.716,00 2.090,00
B. Umlaufvermögen 199.308,14 454.317,49
I. Vorräte 86.550,62 282.717,76
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 78.072,48 78.146,41
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 12.023,80 12.023,80
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 34.685,04 93.453,32
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 47.353,84 76.134,68
Aktiva 248.377,98 532.542,17

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 101.134,68 73.119,37
III. Jahresüberschuss 28.780,84 -28.015,31
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 47.353,84 76.134,68
B. Rückstellungen 14.537,60 15.455,75
C. Verbindlichkeiten 233.840,38 517.086,42
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 233.840,38 517.086,42
davon gegenüber Gesellschaftern 505,38 167,37
Passiva 248.377,98 532.542,17

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Fenster Pro GmbH, Cloppenburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg (Oldenburg) unter der Registernummer HRA HRB 213698 eingetragen. Bei der Gesellschaft handelt es sich um kleine Gesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264 a HGB.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Gesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs- posten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Gesellschaft weist im Berichtsjahr einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil von 47 TEUR aus. Die Geschäftsführung hat eine positive Fortführungsprognose erstellt. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Anlagevermögen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, abzüglich planmäßiger Abschreibungen und etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 EUR, die der Abnutzung unterliegen, werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang gezeigt.
Auf die Gegenstände des Anlagevermögens werden außerplanmäßige Abschreibungen vorge- nommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.

Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Erkennbaren Einzelrisiken wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel sind mit Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Rückstellungen
Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden.

Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.

3. Angaben zu Bilanzposten
3.1 Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der Anlage.

3.1 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.

3.1 Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen/Schulden zu anderen Bilanzposten
Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 505,38 EUR (Vorjahr: 167,31 EUR).

4. Sonstige Angaben

4.1 Organe der Gesellschaft

Als Geschäftsführerin ist bestellt:
Operative und kaufmännischer Geschäftsführerin: Frau Tatiana Vidershpan
Auf eine Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

4.2. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug 6 (Vorjahr: 6).

4.3 Nahestehende Personen/Unternehmen
Marktunübliche Bedingungen für nicht unwesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und/oder Personen haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

4.4 Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt 28.780,84 EUR.
Einschließlich des zu berücksichtigenden Verlustvortrags in Höhe von 101.134,68 EUR ergibt sich ein Betrag von 72.353,84 EUR, der zu verwenden ist.
Auf neue Rechnung werden 72.353,84 EUR vorgetragen.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

4.5. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres nicht ergeben.

 

Cloppenburg, 25.06.2024

gez. Tatiana Vidershpan, Geschäftsführerin


Fenster Pro GmbH

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2024 festgestellt.

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