Fenster Pro
GmbH
Cloppenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.716,00 |
2.090,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.716,00 |
2.090,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
199.308,14 |
454.317,49 |
| I.
Vorräte |
86.550,62 |
282.717,76 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
78.072,48 |
78.146,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
12.023,80 |
12.023,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.685,04 |
93.453,32 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
47.353,84 |
76.134,68 |
| Aktiva |
248.377,98 |
532.542,17 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
101.134,68 |
73.119,37 |
| III.
Jahresüberschuss |
28.780,84 |
-28.015,31 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
47.353,84 |
76.134,68 |
| B.
Rückstellungen |
14.537,60 |
15.455,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
233.840,38 |
517.086,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
233.840,38 |
517.086,42 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
505,38 |
167,37 |
| Passiva |
248.377,98 |
532.542,17 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Fenster Pro GmbH, Cloppenburg, ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg (Oldenburg)
unter der Registernummer HRA HRB 213698 eingetragen. Bei
der Gesellschaft handelt es sich um kleine Gesellschaft im
Sinne von § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264 a HGB.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beibehaltung der
für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs-
und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Gesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungs- posten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des
§ 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die
Gesellschaft weist im Berichtsjahr einen nicht durch
Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil von 47 TEUR
aus. Die Geschäftsführung hat eine positive
Fortführungsprognose erstellt. Der Jahresabschluss
wurde gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter
der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Anlagevermögen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet, abzüglich
planmäßiger Abschreibungen und etwaiger
außerplanmäßiger Abschreibungen. Die
Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt
grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode.
Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis.
Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 800,00 EUR, die der Abnutzung
unterliegen, werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben
und als Abgang gezeigt.
Auf die Gegenstände des Anlagevermögens
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorge- nommen, wenn voraussichtlich dauerhafte
Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten
Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine
dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bilanziert. Erkennbaren Einzelrisiken wird durch
angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel sind mit Anschaffungskosten oder
niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv
abgegrenzt.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag
angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
3. Angaben zu Bilanzposten
3.1 Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus der Anlage.
3.1 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.
3.1 Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen/Schulden zu anderen
Bilanzposten
Gegenüber Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von 505,38 EUR (Vorjahr:
167,31 EUR).
4. Sonstige Angaben
4.1 Organe der Gesellschaft
Als Geschäftsführerin ist bestellt:
Operative und kaufmännischer
Geschäftsführerin: Frau Tatiana Vidershpan
Auf eine Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung wird gemäß § 286
Abs. 4 HGB verzichtet.
4.2. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug
6 (Vorjahr: 6).
4.3 Nahestehende Personen/Unternehmen
Marktunübliche Bedingungen für nicht
unwesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen
und/oder Personen haben im Geschäftsjahr nicht
vorgelegen.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB
angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
4.4 Vorschlag bzw. Beschluss zur
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt 28.780,84 EUR.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Verlustvortrags in Höhe von 101.134,68 EUR ergibt sich
ein Betrag von 72.353,84 EUR, der zu verwenden ist.
Auf neue Rechnung werden 72.353,84 EUR vorgetragen.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
4.5. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich
nach Schluss des Geschäftsjahres nicht ergeben.
Cloppenburg, 25.06.2024
gez.
Tatiana Vidershpan, Geschäftsführerin
Fenster Pro GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2024
festgestellt.
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