AVV
Autovermietung GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
205.461,65 |
207.602,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
205.459,65 |
207.600,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.748.967,06 |
1.333.235,12 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.647.959,31 |
961.713,65 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.101.007,75 |
371.521,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
43.738,85 |
109.301,00 |
| Aktiva |
2.998.167,56 |
1.650.138,63 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
673.850,04 |
541.546,05 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
125.000,00 |
125.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
30.000,00 |
30.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
518.850,04 |
386.546,05 |
| B.
Rückstellungen |
332.073,62 |
168.740,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.992.243,90 |
939.852,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.992.243,90 |
939.852,48 |
| Summe
Passiva |
2.998.167,56 |
1.650.138,63 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
A.
Allgemeine Angaben
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die AVV Autovermietung GmbH, Münster
(Amtsgericht Münster, HRB 4125) ist als kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB
verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB
einen Jahresabschluss
aufzustellen und um einen Anhang zu
erweitern.
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes
betreffen die Gesellschaften mit beschränkter
Haftung sowie den Regelungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268 - 274a, §§ 276 - 277 HGB,
und unter Beachtung der generellen
Bewertungsvorschiften der §§ 252 - 256a HGB
aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und
§ 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wird entsprechend dem
Gesamtkostenverfahren dargestellt.
I.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden maßgebend.
1.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt.
Sachanlagevermögen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich
Nebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In den Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
unter Zugrundelegung der voraussichtlichen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Für handelsrechtliche Zwecke wird diese
Vorschrift aus Gründen der nicht wesentlichen
Einflussnahme auf die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage analog angewandt.
2.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtungen
bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kredit- und
Ausfallrisikos bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wird eine angemessene
Pauschalwertberichtigung auf den nicht
einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
werden zum Nennwert angesetzt.
3.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt,
soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach
diesem Zeitpunkt darstellen.
4.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännische
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden Marktzinssatz, abgezinst.
5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C.
Angaben zur Bilanz
1.
Angaben zu Restlaufzeiten
Der Betrag der Forderungen vollständig hat eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben
eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
2.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft
beträgt EUR 125.000,00 und ist unverändert
gegenüber dem Vorjahr.
Im Bilanzgewinn ist der Gewinnvortrag des Vorjahres
in Höhe von EUR 351.546,05 enthalten.
D.
Sonstige Angaben
1.
Anzahl der Arbeitnehmer
Auf die Aufgliederung der Anzahl der Arbeitnehmer
wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB in Verbindung
mit § 285 Nr. 7 HGB verzichtet.
Die Anzahl der Arbeitnehmer beträgt im
Geschäftsjahr: 21
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von
§ 285 Nr. 3, 3a HGB bestehen aus verschiedenen
langfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie
Abnahmeverpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR
1.934.
sonstige Berichtsbestandteile
3.
Unterschrift der Geschäftsführung
Münster, 05. Mai 2025
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.05.2025
festgestellt.
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