Hiberno
GmbH
Wörrstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.540,00 |
37.605,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.371,00 |
7.274,00 |
| II.
Sachanlagen |
25.169,00 |
30.331,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
635.490,86 |
756.482,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
140.509,47 |
131.564,18 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
494.981,39 |
624.918,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.523,53 |
8.060,81 |
| Aktiva |
671.554,39 |
802.148,46 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
236.763,84 |
370.113,33 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
200.446,73 |
| III.
Jahresüberschuss |
211.763,84 |
144.666,60 |
| B.
Rückstellungen |
370.105,59 |
398.256,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
64.684,96 |
33.778,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
64.684,96 |
33.778,81 |
| Summe
Passiva |
671.554,39 |
802.148,46 |
Anhang
Hiberno GmbH, Wörrstadt
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben
Die Hiberno GmbH hat ihren Sitz in Wörrstadt.
Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Mainz, HRB 47103
geführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung sowie den Regelungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind im Anhang aufgeführt, mit Ausnahme
der Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und hat
größenabhängige Erleichterungen bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Rückstellungen,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Rückstellungen, die Schulden sowie
der Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet
(§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Aktiva
Anlagevermögen
Die Bewertung von selbst geschaffenen Immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt zu
Herstellungskosten der Entwicklung. Die Abschreibungen
werden linear über die geplante Nutzungsdauer von 5
Jahren vorgenommen.
Die übrigen immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
bewertet und werden linear über die erwartete
Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear
über die erwartete Nutzungsdauer zwischen 1 bis 10
Jahren vorgenommen.
Die Abschreibungszeiträume basieren auf der
jeweils voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
die unterjährig erworben wurden, werden zeitanteilig
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten zwischen € 250,00 bis € 800,00
werden im Jahr des Zugangs abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder
mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Der Kassenbestand sowie das Guthaben bei
Kreditinstituten werden zum Nennwert am Bilanzstichtag
bilanziert.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der Rechnungsabgrenzungsposten wird zum Nennwert
angesetzt.
Passiva
Eigenkapital
Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit den
Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und es wird eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.
Dezember 2023 wird gesondert im Anlagenspiegel dargestellt.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im
Wesentlichen Aufwendungen, die im Folgejahr aufgelöst
werden.
Eigenkapital
Das Gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00
und ist in voller Höhe eingezahlt.
IV. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen von nicht in der
Bilanz enthaltenen Geschäften
Die Sonstigen finanziellen Verpflichtungen der
Gesellschaft betragen für das Jahr 2024 €
55.057,00, für die Jahre 2025 bis 2026 €
54.635,00.
Belegschaft
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 15 Mitarbeiter.
Wörrstadt, 20. Januar
2025
gez.
Thomas Klaus Köhler
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.01.2025
festgestellt.
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