Hannover Retail GmbHLiquidiert

30159 Hannover, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 208883
Vorher
Hannover, Bahnhofstr. 8 GmbHHannover, Bahnhofstraße 8 GmbH
Eingetragen
20.8.2007
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
Der An- und Verkauf, der Besitz, die Verwaltung und Vermietung von Immobilien und Grundbesitz aller Art sowie die Projektentwicklung, insbesondere des Objektes Hannover, Bahnhofstr. 8.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Alri Vastgoed B.V.NLD
94.00%
Aghen Invest B.V.NLD
6.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hannover Retail GmbH

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz zum 31. Dezember 2015

(mit Vergleichszahlen zum 31. Dezember 2014)

AKTIVA

EUR Vorjahr
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN    
Sachanlagen 42.629.101,33 43.544.428,33
B. UMLAUFVERMÖGEN    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 203.769,71 799.409,38
II. Guthaben bei Kreditinstituten 189.073,23 87.035,90
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 42.888,50 282.782,08
  43.064.832,77 44.713.655,69

PASSIVA

   
EUR Vorjahr
EUR
A. EIGENKAPITAL    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 1.800.000,00 1.800.000,00
III. Bilanzverlust (Vj.: Bilanzgewinn) 196.874,92 620.254,61
B. RÜCKSTELLUNGEN 53.667,00 15.890,00
C. VERBINDLICHKEITEN 41.307.670,49 42.247.813,97
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 75.370,20 4.697,11
  43.064.832,77 44.713.655,69

Anhang 2015

Allgemeines

Die Hannover Retail GmbH, Hannover, ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB wurden gegenüber dem Vorjahr mit einer Ausnahme unverändert angewandt. Im Vorjahr wurde das Eigenkapital vor Verwendung ausgewiesen, im Geschäftsjahr ist das Eigenkapital nach Verwendung ausgewiesen. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wurde der Vorjahresausweis angepasst.

Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB) sowie die Vermerke nach § 42 Abs. 3 GmbHG wurden zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang aufgenommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung (insbesondere Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz).

Die Gegenstände des Anlagevermögens werden durch ein Anlagenverzeichnis nachgewiesen, in dem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Zugänge und Abgänge, die Abschreibungssätze und -beträge sowie die Restbuchwerte der einzelnen Anlagegüter enthalten sind. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen werden auf Basis steuerlich anerkannter Nutzungsdauern sowie tatsächlicher betrieblicher Gegebenheiten vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Erläuterung zur Bilanz

Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten haben T€ 41.308 (Vj.: T€ 1.120) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 42.128 sind durch Grundpfandrechte sowie Abtretungen von Mietforderungen besichert.

Sonstige Angaben

Geschäftsführer im Geschäftsjahr war Herr Harry Woei-Gin Tseng, Kaufmann, Almere.

 

am 24. Mai 2016.

Gez. Herr Harry Woei-Gin Tseng

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde am 25. Juli 2016 festgestellt.

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