analab Taubmann GmbH
Mainleus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Aktiva
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31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
68.271,00 |
135.630,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II. Sachanlagen |
68.269,00 |
135.628,00 |
| B. Umlaufvermögen |
632.551,53 |
673.591,60 |
| I. Vorräte |
15.000,00 |
15.000,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
151.188,81 |
122.020,32 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
466.362,72 |
536.571,28 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
9.329,35 |
14.797,58 |
| Aktiva |
710.151,88
|
824.019,18 |
Passiva
|
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31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
457.936,82 |
521.823,49 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II. Bilanzgewinn |
432.372,23 |
496.258,90 |
| B. Rückstellungen |
184.195,00 |
226.414,52 |
| C. Verbindlichkeiten |
68.020,06 |
75.781,17 |
| Summe Passiva |
710.151,88 |
824.019,18 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die analab Taubmann GmbH hat ihren Sitz in Mainleus. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Bayreuth unter HRB 2736 eingetragen.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Dementsprechend
wurden die Aufstellungserleichterungen der §§ 266 Abs. 1, 276 und 288 HGB zum Teil
in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss der Firma analab Taubmann GmbH wurde für das Geschäftsjahr
2024 grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten
Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsbesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275
Abs. 2 HGB erstellt.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(§ 255 Abs. 2 und 3 HGB) bilanziert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen,
entsprechend der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 19 Jahren,
angesetzt. Geringwertige Anlagegüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bewertet. Erkennbaren und latenten Ausfallrisiken wurde durch
die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einer Restlaufzeit
von 15 Jahren entsprechend dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 S. 2 HGB).
Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags
passiviert, erkennbare Risiken wurden angemessen und ausreichend berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
1. Bilanz zum 31.12.2024
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2024 ist in einem Anlagenspiegel
(Anlage zum Anhang) dargestellt.
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind im laufenden und im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 0,00 Euro (i.VJ, 0,00 Euro).
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 496.258,90 Euro enthalten.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind im laufenden und im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von 12.680,49 Euro (i.VJ, 9.206,60 Euro).
Die Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB für Altersvorsorgeverpflichtungen beträgt
zum Bilanzstichtag 0,00 Euro (i.VJ. 2.044,00 Euro).
D. Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 20.
Unterschrift der Geschäftsführung
Mainleus, 23. Juni 2025
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gez. Dr. Silke Taubmann
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Geschäftsführerin
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gez. Dr. Sandra Taubmann
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Geschäftsführerin
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2025 festgestellt.
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