Gokuma GmbH
i.L.
Greven
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
6.400,00 |
| B.
Anlagevermögen |
3.379,00 |
4.575,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
495,00 |
680,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.884,00 |
3.895,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
25.451,39 |
14.002,22 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
6.386,43 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.480,25 |
6.171,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.971,14 |
1.444,24 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
50,98 |
1.246,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.881,37 |
26.223,23 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.338,97 |
8.143,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
75.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-6.400,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
68.600,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
16.856,83 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
39.404,20 |
16.856,83 |
| B.
Rückstellungen |
433,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.109,40 |
18.080,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.881,37 |
26.223,23 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
Aufstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der
§§ 264 ff. HGB erstellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften werden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind einzeln in einem gesondert
geführten Anlageverzeichnis erfasst.
Das Sachanlagevermögen und die entgeltlich
erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Abschreibungsdauer, angesetzt.
Die Abschreibung der Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgt linear.
Bei den Zugängen des Sachanlagevermögens
erfolgt die Abschreibung pro rata temporis; d.h.
Zugänge werden ab dem Monat des Zugangs abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter werden im Zugangsjahr
mit 20% abgeschrieben und für fünf Jahre im
Anlagenspiegel geführt.
Die angewandten Abschreibungsmethoden und
Abschreibungssätze entsprechen grundsätzlich den
steuerlichen Vorschriften.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
bilanziert.
Bei den Forderungen wird dem allgemeinen
Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu
Forderungen Rechnung getragen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie
werden in der Höhe bemessen, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln
bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Das Realisationsprinzip bzw. das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
werden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt (§ 252 Abs. 1 Nr.
5 HGB).
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§
252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
Sonstige Angaben
Aufgrund der in § 267 HGB festgelegten
Größenmerkmale handelt es sich bei der Gokuma
GmbH i.L. um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen €
9.171,38 (31.12.2009: € 3.557,00).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter i.H.v.
€ 7.715,34 (31.12.2009: € 9.655,21) enthalten.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen € 16.109,40 € (31.12.2009:
€ 16.029,88).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren betragen € 0,00 (31.12.2009: €
0,00).
Der Liquidator beabsichtigt, der
Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, den Bilanzverlust
i.H.v. € - 56.261,43 auf neue Rechnung vorzutragen.
Zusammensetzung der Organe
Geschäftsführer war Herr Matthias
Große-Brüggemann (verstorben am 03.07.2010).
Der Geschäftsführer war
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Am 07.12.2010 ist Herr Bernhard
Große-Brüggemann, Nordwalde, zum Liquidator der
Gesellschaft bestellt worden.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Nordwalde, den 12. Juli 2011
Gokuma GmbH i.L.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Bernhard Große-Brüggemann
(Liquidator)
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