Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 3079
Eingetragen
21.9.1977
Branche
Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und KittenGroßhandel mit AnstrichmittelnVeredlung von Holzwaren
Gegenstand
die Produktion und der Vertrieb von Systemen für dekorative Oberflächen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Walter Kaiser
seit 14.5.2002
Geschäftsführer
Ulrike Kaiser
seit 14.5.2002
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
800.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kaiser Lacke GmbH

Nürnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 463.755,83 533.036,65
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 82.717,62 82.722,62
II. Sachanlagen 159.233,00 228.508,82
III. Finanzanlagen 221.805,21 221.805,21
B. Umlaufvermögen 2.440.458,94 2.527.497,44
I. Vorräte 1.741.608,37 1.476.350,78
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 628.927,42 801.524,92
davon gegen Gesellschafter 45.235,64 44.734,61
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 69.923,15 249.621,74
Aktiva 2.904.214,77 3.060.534,09

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 860.584,18 1.009.842,16
I. Gezeichnetes Kapital 800.000,00 800.000,00
II. Gewinnrücklagen 400.000,00 400.000,00
III. Bilanzverlust 339.415,82 190.157,84
davon Verlustvortrag 190.157,84 436.188,64
B. Rückstellungen 569.726,90 545.920,58
C. Verbindlichkeiten 1.473.903,69 1.504.771,35
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.298.837,24 1.273.772,68
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 175.066,45 230.998,67
Passiva 2.904.214,77 3.060.534,09

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

Kaiser Lacke GmbH, Nürnberg


I.  Allgemeine Hinweise

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Nürnberg und ist im Handelsregister Nürnberg unter HRB 3079 unter der Firma Kaiser Lacke GmbH eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss ist nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG. Von der Möglichkeit der verkürzten Bilanzdarstellung gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wird Gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 274a HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB macht die Gesellschaft Gebrauch.

Die Aufstellung des Anhangs erfolgte unter teilweiser Inanspruchnahme der größen­abhängigen Erleichterungen gem. § 288 Abs. 1 HGB.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

II.  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Bilanzgliederung wurde gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Entwicklungskosten angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen.

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter im Berichtsjahr mit einem Wert von bis zu EUR 800,00 wurden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vollständig in Abzug gebracht.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei, voraussichtlich dauernder Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. letzten Einkaufspreisen bewertet. Notwendige Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden vorgenommen.

Die unfertigen Leistungen werden entsprechend ihres Fertigungsgrads mit den anteiligen Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet.

Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Bestandsrisiken aus Lagerdauer und Gängigkeit der Erzeugnisse wurden angemessen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. ihrem niedrigeren beizulegendem Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.

Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel auf der letzten Seite dieses Anhangs zu entnehmen.

Für latente Risiken, für Zinsverluste und Rabatte wurde eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen des Nettoforderungsbestandes gebildet.

Unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 45.235,64 (Vorjahr: EUR 44.734,61) ausgewiesen.

Unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 336.152,41 (Vorjahr: EUR 346.311,44) ausgewiesen.

Das Stammkapital in Höhe von 800.000,00 wurde in voller Höhe einbezahlt.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen EUR 175.066,45 (Vorjahr: EUR 225.152,86)

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 3.015,25).

2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Für die Darstellung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

IV. Sonstige Angaben

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer belief sich auf 24 (Vorjahr: 27).

 

Nürnberg, den 18.03.2024

Walter Kaiser
Stefan Kaiser
Geschäftsführer
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2024 festgestellt.

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