WLLT GmbH
Selbe AdressePatentanwaltskanzleien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
Managementdaten für GmbH & Co. KG sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OBE Holding GmbHIspringenJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022der OBE Holding GmbH, IspringenAktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022der OBE Holding GmbH, Ispringen
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2022der OBE Holding GmbHA. Allgemeine AngabenDie OBE Holding GmbH, Ispringen (Amtsgericht Mannheim, HRB 734285), ist gem. § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Der Konzernabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des HGB und des GmbHG erstellt. Im Berichtsjahr wurden die Strom- und Gaskosten in den Materialaufwand umgegliedert. Im Übrigen entsprechen Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Konzernabschlusses den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. Abgrenzung des KonsolidierungskreisesIn den Konzernabschluss wurden gemäß § 294 Abs. 1 HGB als Mutterunternehmen die OBE Holding GmbH, Ispringen, sowie sechs inländische und sechs ausländische Tochterunternehmen einbezogen. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich bei den vollkonsolidierten Unternehmen keine Veränderungen ergeben. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind in einer separaten Aufstellung einzeln aufgeführt. Diese Aufstellung der Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB (Anlage 5) ist integraler Bestandteil des Konzernanhangs. C. Konsolidierungsgrundsätze und WährungsumrechnungDem Konzernabschluss liegen die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen zu Grunde. Bei sämtlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen deckt sich der Stichtag des Einzelabschlusses mit dem Stichtag des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022. Die Kapitalkonsolidierung der voll einbezogenen Unternehmen erfolgte nach der angelsächsischen Methode (Erwerbsmethode), die zwischen Erstkonsolidierung und Folgekonsolidierung differenziert. Die Kapitalkonsolidierung für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Januar 2010 erfolgt gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB nach der Neubewertungsmethode. Hierbei wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochtergesellschaften verrechnet. Das Eigenkapital ist dabei entsprechend der Neubewertungsmethode mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitpunkt der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beizulegen ist. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 2 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten. Die Verrechnung erfolgt gemäß § 301 Abs. 2 HGB zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Bei der Erstkonsolidierung von Erwerbsvorgängen vor dem 1. Januar 2010 wird unverändert die Buchwertmethode gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F. mit dem gemäß § 301 Abs. 2 HGB a. F. möglichen Erstkonsolidierungszeitpunkten angewandt. Ein sich aus der Kapitalkonsolidierung ergebender passiver Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 171 resultiert aus der Erstkonsolidierung am 1. Januar 2003 und hat Eigenkapitalcharakter auf Grund einer Einbringung der betreffenden Gesellschaft unter dem Verkehrswert. Zum 1. Januar 2010 erfolgte eine Umgliederung in den gesonderten Posten "Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital. Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung untereinander aufgerechnet. Aus der Schuldenkonsolidierung resultierende echte Aufrechnungsdifferenzen wurden erfolgswirksam behandelt. Währungsbedingte Aufrechnungsdifferenzen wurden grundsätzlich ergebnisneutral in den Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" eingestellt. Bei der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden alle Umsätze zwischen den Konzerngesellschaften und die übrigen konzerninternen Erträge und Aufwendungen einschließlich der Gewinnausschüttungen von Konzernunternehmen voll konsolidiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Anlageverkäufen sowie aus Vorratsbeständen konzerninterner Lieferungen wurden eliminiert. Die Ermittlung der latenten Steuern wurde auf Basis der zukünftigen Steuerbelastungen der betreffenden Gesellschaften vorgenommen. Aktive und passive latente Steuern wurden brutto ausgewiesen. Die Abgrenzung latenter Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen erfolgte gemäß § 306 HGB insoweit, als sich der abweichende Steueraufwand in den späteren Geschäftsjahren ausgleicht. Die Bilanzwerte der Jahresabschlüsse der ausländischen Gesellschaften wurden mit den Devisenkassamittelkursen am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde zu Periodendurchschnittskursen vorgenommen. Erstkonsolidierungspflichtige Eigenkapitalien und Beteiligungsbuchwerte werden mit den historischen Kursen im Erstkonsolidierungszeitpunkt umgerechnet. Die Währungsunterschiede, die sich durch die Umrechnung der Vermögens-, Kapital- und Schuldposten ausländischer Konzerngesellschaften sowie Währungsunterschiede, die sich aus der historischen Umrechnung des erstkonsolidierungspflichtigen Kapitals und des erwirtschafteten Konzernergebnisses von nicht in Euro geführten Gesellschaften ergeben, wurden erfolgsneutral der "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" zugeordnet. Im Übrigen wurde der Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden und der Währungsumrechnung beachtet. D. RechnungslegungsgrundsätzeGrundsätzlichesBei den in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Gesellschaften wurden die nach landesrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschlüsse der Konsolidierung zu Grunde gelegt. Die Jahresabschlüsse der ausländischen und inländischen Konzernunternehmen wurden, soweit dies erforderlich war, in der Handelsbilanz II an die konzerneinheitlichen Bilanzierungsgrundsätze angepasst. Das Eigenkapital des Konzerns setzt sich zusammen aus dem Eigenkapital der Muttergesellschaft, insbesondere dem Gezeichneten Kapital und den Kapitalrücklagen und dem im Konzern erwirtschafteten Kapital (Bilanzgewinn) sowie der Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung. Im Berichtsjahr wurden die Grundsätze der Bilanzierungs-, Ausweis- und Bewertungsstetigkeit beachtet. BilanzDie entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen bewertet und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen umfassen die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten. Für Maschinenersatzteile und Werkzeuge ist ein Festwert gebildet. Die Abschreibungen erfolgen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer grundsätzlich nach der linearen Methode. Der Abschreibungssatz ist bei in Deutschland eingesetzten Maschinen im Zwei-Schicht-Betrieb um 25 % und bei Maschinen im Drei-Schicht-Betrieb um 50 % erhöht. Ein Tochterunternehmen verzichtet für neu angeschaffte Maschinen auf diese Regelung. In gebrauchtem Zustand angeschaffte Anlagegegenstände werden linear über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Anlagegegenstände in China werden bis auf einen Restwert von 10 % abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter über EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden gemäß § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Geleistete Anzahlungen sind zu Anschaffungskosten bewertet und werden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sind zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen bzw. dem niedrigeren letzten Einkaufspreis bewertet. Nicht gängige Materialien sind auf Basis eines Reichweitenschlüssels abgewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten auf der Grundlage der betrieblichen Kostenrechnung bewertet. Nicht mehr verwendbare Erzeugnisse sind mit dem Schrottwert angesetzt. Nicht gängige Artikel sind auf Basis eines Reichweitenschlüssels abgewertet. Die Bewertung erfolgte grundsätzlich auf der Grundlage von Einzelkalkulationen (Einzelbewertung). Die Herstellungskosten umfassen die Materialeinzelkosten, die notwendigen Materialgemeinkosten, die Fertigungseinzelkosten und die notwendigen Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Die Kosten für die allgemeine Verwaltung sind nicht aktiviert. Nicht aktivierungspflichtige Kostenbestandteile sowie kalkulatorische Kosten sind ausgeschieden. Bei den von der Tochtergesellschaft in China hergestellten unfertigen und fertigen Erzeugnissen (TEUR 1.538) wurden die Herstellungskosten retrograd mittels eines Abschlags auf die Verkaufserlöse ermittelt. Die Ermittlung des Fertigungsgrads der unfertigen Erzeugnisse erfolgt durch Schätzung. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für die im Forderungsbestand erkennbaren Risiken sind angemessene Einzelwertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von unverändert 1 % des nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungsbestandes Rechnung getragen. Bei Forderungen mit überlanger Zahlungseingangsdauer werden entsprechende Abzinsungen vorgenommen. Das nicht verpfändete Deckungsvermögen ist zum Aktivwert bewertet. Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen (Handelsbilanz II - Steuerbilanz-Unterschiede) der einbezogenen Gesellschaften und latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen wurden auf der Basis der zukünftigen Steuerbelastungen der einbezogenen Gesellschaften ermittelt. Aktive latente Steuern umfassen grundsätzlich auch latente Steuern aus steuerlichen Verlustvortragsmöglichkeiten, sofern mit einer Inanspruchnahme innerhalb der nächsten fünf Jahre zu rechnen ist. Aktive und passive latente Steuern werden brutto ausgewiesen. Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Heubeck-Richttafeln 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von maximal 3 % bei den Entgelten und bei den Renten ausgegangen. Die Bewertung berücksichtigt eine unternehmensspezifische Fluktuationsrate von 0 %. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Der Rechnungszinssatz basiert - entsprechend der gesetzlichen Neuregelung in § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB - auf dem von der Deutsche Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 1,78 % (i. V. 1,87 %). Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2022 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellungen für Pensionen in Höhe von EUR 225.211,00 (Unterschiedsbetrag). Erfolgsauswirkungen aus der Änderung des Diskontierungssatzes werden im Finanzergebnis gezeigt. Durch die erstmalige Anwendung der Bestimmungen des BilMoG im Jahr 2010 ergab sich zum 1. Januar 2010 ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 668.776,00. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und von diesem Betrag ein fünfzehntel den Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 44.585,00 jährlich zugeführt. Die Zuführung wird mit Einführung des BilRUG in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger betrieblicher Aufwand gezeigt. Der zum 31. Dezember 2022 noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung (Unterdotierung) in Höhe von EUR 89.171,00 wird innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraumes der Pensionsrückstellung zugeführt. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Berechnungen zur Rückstellung zur Altersteilzeit wurden mit Hilfe der Heubeck-Richttafeln 2018 G durchgeführt. Es wurde die Ausscheideordnung der Aktiven zu Grunde gelegt. Unter der Annahme einer Restlaufzeit von zwei Jahren wurde ein Rechnungszins von 0,52 % angesetzt, wobei ein Gehaltstrend von 1,00 % angenommen wurde. Das Deckungsvermögen (TEUR 176) ist zum Zeitwert bewertet und wurde unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind mit dem Nennwert und ohne Umsatzsteuer angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Konzernabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens; bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung in diesen Fällen grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. E. Erläuterungen zur Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungI. Konzernbilanz1. AnlagevermögenDie gesondert dargestellte Entwicklung des Konzernanlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2. Sonstige VermögensgegenständeUnter den sonstigen Vermögensgegenständen im Konzern sind Forderungen in Höhe von TEUR 571 (i. V. TEUR 601) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. 3. Aktive latente SteuernLatente Steuern werden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen im Konzernabschluss und den steuerrechtlichen Wertansätzen von immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen, Pensionsrückstellungen, sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im jeweiligen landesrechtlichen Jahresabschluss ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge - soweit mit einer Realisierung innerhalb der nächsten fünf Jahre gerechnet werden kann - berücksichtigt. Auf Konsolidierungsbuchungen wurden entsprechend § 306 HGB latente Steuern gebildet. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt im Konzern auf Basis der landesspezifischen Ertragssteuersätze. Dabei wurde der jeweilige Steuersatz der betreffenden Gesellschaft verwendet. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Steuersatz von 26,68 %. Die unsaldierten latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
Entwicklung der in der Bilanz gezeigten latenten Steuern:
4. EigenkapitalDer Bilanzgewinn setzt sich wie folgt zusammen:
Der gesondert dargestellte Konzerneigenkapitalspiegel ist integraler Bestandteil des Anhangs. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 225. Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Es stehen somit TEUR 9.432 des Bilanzgewinns für Ausschüttungen zur Verfügung. 5. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen entfallen zu rund 65 % auf Rückstellungen aus dem Personalbereich. Hierzu zählen im Wesentlichen Rückstellungen für Tantiemen, Altersteilzeit, Abfindungen, betriebliche Sonderzahlungen, den gesetzlichen Abfertigungsfonds in Italien, Gleitzeitguthaben und Jubiläumszuwendungen. Mit rund 35 % tragen im Wesentlichen die Rückstellungen für Jahresabschlusskosten, Betriebsprüfungskosten, unterlassene Instandhaltung und ausstehende Rechnungen zum Gesamtausweis bei. 6. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 3.933 durch eigene Grundpfandrechte in Höhe von TEUR 8.483 und ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 400 zusätzlich durch Sicherungsübereignung von Maschinen mit einem Restbuchwert von TEUR 72 gesichert. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen bei einzelnen Gesellschaften teilweise branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
II. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse teilen sich folgendermaßen auf:
2. Sonstige betriebliche ErträgeUnter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 185 ausgewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus ausgebuchten Forderungen und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 347 (i. V. TEUR 185) enthalten. Davon entfallen auf unrealisierte Erträge TEUR 6 (i. V. TEUR 14). 3. PersonalaufwandIm Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung" sind in Höhe von TEUR 345 (i. V. TEUR 369) Aufwendungen für Altersversorgung enthalten. 4. Sonstige betriebliche AufwendungenUnter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 84 ausgewiesen. Es handelt sich um Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB (BilMoG Zuführungsbetrag für Pensionsrückstellung) in Höhe von TEUR 42 (i. V. TEUR 45) und um Verluste aus Anlagenabgängen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Kursverluste in Höhe von TEUR 419 (i. V. TEUR 163) enthalten. Davon entfallen auf unrealisierte Aufwendungen TEUR 16 (i. V. TEUR 54). 5. FinanzergebnisDie Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen in Höhe von TEUR 88 (i. V. TEUR 92) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. 6. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten einen latenten Steueraufwand in Höhe von TEUR 87 (i. V. Aufwand TEUR 50). F. Sonstige Angaben1. BeteiligungsverhältnisseDie gesonderte Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 313 Abs. 2 HGB ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2. OffenlegungserleichterungenFür folgende Gesellschaften wird die Befreiungsvorschrift zur Aufstellung des Anhangs und des Lageberichts sowie zur Offenlegung gemäß § 264b HGB in Anspruch genommen: OBE GmbH & Co. KG, Ispringen MIMplus Technologies GmbH & Co. KG, Ispringen 3. PersonalDie durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt:
4. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen in folgender Höhe:
5. Ergänzende Angaben zur KonzernkapitalflussrechnungDer Finanzmittelfonds beinhaltet flüssige Mittel (Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten). 6. Ergänzende Angaben zum KonzerneigenkapitalspiegelGesetzlichen Ausschüttungssperren unterliegen TEUR 225. 7. Organe des MutterunternehmensDie Geschäftsführer sind: Peter Specht (Kaufmännischer Geschäftsführer), Pforzheim Erik Schäfer (Geschäftsführer Marketing, Vertrieb und Technik), Königsbach-Stein, Der Beirat setzt sich wie folgt zusammen: Klaus März (Unternehmer), Langenfeld, Peter Gajewski (Aufsichtsrat), Langenfeld (Vorsitzender) Der Beirat erhielt für seine Tätigkeit im Berichtsjahr eine Vergütung von EUR 21.508,96. An zwei frühere Geschäftsführer wurden im Berichtsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von EUR 123.449,00 bezahlt. Für sie bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 1.780.744,31. Die Angabe der Geschäftsführerbezüge nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 a HGB ist in Ausübung des Wahlrechts nach § 286 Abs. 4 HGB i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB unterblieben. 8. Honorar des KonzernabschlussprüfersDas für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses im Geschäftsjahr 2022 als Aufwand erfasste Honorar gliedert sich wie folgt:
9. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet. 10. ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 9.657 einen Betrag von TEUR 150 an die Gesellschafter auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von TEUR 9.507 auf neue Rechnung vorzutragen.
Ispringen, 21. Juni 2023 OBE Holding GmbH Geschäftsführung Erik Schäfer Peter Specht Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr 2022der OBE Holding GmbH, Ispringen,
Aufstellung der Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB zum 31. Dezember 2022der OBE Holding GmbH, Ispringen
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2022der OBE Holding GmbH, Ispringen,
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2022der OBE Holding GmbH, Ispringen,
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022der OBE Holding GmbHDie OBE Holding GmbH mit zwei Tochtergesellschaften, der OBE GmbH & Co. KG und der MIMplus Technologies GmbH & Co. KG, beide mit Sitz in Ispringen, versteht sich als Anbieter hochpräziser, feinmechanischer Bauteile und Baugruppen für unterschiedliche Industrien und Anwendungen. Beide Tochtergesellschaften der OBE Holding GmbH setzen auf innovative Herstellungsverfahren und anspruchsvolle Materialien. Seit 1996 wird nach dem Qualitätsmaßstab DIN ISO 9001 gefertigt. Zudem sind beide Firmen sowohl nach EMAS (EG-Verordnung Nr. 1221/2009) als auch nach DIN ISO 14001 zertifiziert. MIMplus Technologies GmbH & Co. KG ist darüber hinaus seit März 2013 nach ISO TS 16949 und seit Februar 2022 nach DIN EN ISO 13485 zertifiziert. Die OBE GmbH & Co. KG nimmt im Bereich der Brillenoptik eine führende Stellung bei der Entwicklung und Fertigung der Gelenktechnik sowie von Komponenten für Brillen ein. Dies gilt sowohl für den Bereich von Korrektionsfassungen als auch von Sonnenbrillen und in zunehmendem Maße auch für Datenbrillen, sogenannte Smartglasses. Neben dem Stammsitz in Ispringen und Vertriebstöchtern in Italien, Hongkong und China ist die OBE GmbH & Co. KG mit drei weiteren Vertretungen auf allen wichtigen Märkten präsent. Produziert wird am Stammsitz in Ispringen, Deutschland sowie bei der Tochtergesellschaft der GLOBE Precision Ltd. Shenzhen in China. Die MIMplus Technologies GmbH & Co. KG setzt seit vielen Jahren den Metallpulverspritzguss sowie weitere innovative Verfahren wie den sinterbasierten 3D-Druck zur Herstellung komplexer Bauteile in anspruchsvollen Werkstoffen, einschließlich Funktionswerkstoffen, ein. Auf Grund des besonderen Know-hows der MIMplus Technologies in den Bereichen Materialentwicklung, Engineering, Fertigung sowie der Montage- und Verbindungstechnik beziehen immer mehr Kunden aus unterschiedlichen Branchen komplette Baugruppen von MIMplus Technologies. Sofern trotz der hohen Fertigungstiefe in verlängerter Werkbank produziert oder Bauteile zugekauft werden, verfügt MIMplus Technologies über ein Netzwerk spezialisierter Unterlieferanten. Die Zielmärkte sind neben der Medizintechnik und der Optik die Bereiche Luftfahrt, Automotive, der Maschinenbau und die Konsumgüterindustrie insbesondere der Luxusgüterbereich. Markt- und AbsatzentwicklungDer weltweite Marktanteil im Kerngeschäft Optik, d.h. für den Markt hochwertiger Korrektionsfassungen und hochwertiger Sonnenbrillen, lag 2022 bei rund 20 %. Die wichtigsten Abnehmerländer waren Hong Kong und China mit 58 % (i. V. rund 62 %), Italien mit rund 31 % (i. V. rund 29 %), Deutschland mit rund 7 % (i. V. rund 6 %), Frankreich mit rund 3 % (i. V. 3 %) und USA mit rund 1 % (i. V. rund 2 %). Ungefähr die Hälfte des Optik-Absatzmarktes befindet sich in China. Italien nimmt eine Sonderstellung ein, da der "Modeartikel" Brille von führenden Brillenherstellern, die in Italien ihren Sitz haben, designt und gefertigt wird. Mittlerweile wieder steigende Produktionszahlen in Italien sind Ausdruck der in China in den letzten Jahren sprunghaft gestiegenen Lohnkosten sowie der zunehmenden Verunsicherung durch politische Entwicklungen in den letzten Jahren. Eine Umstrukturierung des Marktes zeichnet sich durch den Einstieg von Luxuskonzernen in den Brillenmarkt ab. Marken wie z.B. Gucci werden zukünftig selbst durch den Markeninhaber vertrieben. Dadurch sind bestehende Kunden langfristig gezwungen, diese bisher als Lizenzmarken vertriebenen Fassungen aus ihrem Portfolio zu nehmen und einen Ersatz für den Umsatzrückgang zu finden. Ein neues Geschäftsfeld, der Bereich Smartglasses, bietet Potential für weiteres Wachstum mit Neukunden, die bisher nicht der Brillenindustrie zuzuordnen waren. Die OBE GmbH & Co. KG ist hier an Neuentwicklungen beteiligt, die in den kommenden Jahren substanziell zum Umsatz beitragen werden. Der Umsatz im Geschäftsbereich MIM konnte in 2022 deutlich gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Im Zusammenhang mit der Umsatzsteigerung in der MIMplus Technologies GmbH & Co. KG ist zu berücksichtigen, dass diese zu einem erheblichen Teil auf einen Großkunden zurückzuführen ist. Trotz dieser Entwicklung zeigt die Strategie, die Abhängigkeit von diesem Großkunden zu reduzieren, zunehmend Erfolge. In wichtigen Zielindustrien konnte das Anfrage- und Umsatzvolumen erhöht werden. Dies gilt in besonderem Maße für den Bereich der Medizintechnik. Durch den sinterbasierten 3D-Druck können die für die Medizintechnik typischen kleinen und mittleren Stückzahlen ohne die teilweise erhebliche Anfangsinvestition in ein Spritzgusswerkzeug angeboten und realisiert werden. Bei steigenden Stückzahlen kann dann bei Bedarf auf den Metallpulverspritzguss umgestellt werden. Auch die erheblichen Investitionen in Forschung- und Entwicklung führen zu einem positiven Ausblick. Dies belegen zahlreiche Entwicklungskooperationen mit namhaften Großkunden. Umsatz- und AuftragsentwicklungIm Geschäftsjahr 2022 hat der OBE-Konzern Umsatzerlöse in Höhe von EUR 42,73 Mio. erzielt. Im Vorjahr waren dies EUR 40,74 Mio. Der geplante Umsatz betrug EUR 43,0 Mio. Der Auftragsbestand betrug am 31. Dezember 2022 rund EUR 19,0 Mio. (i. V. EUR 15,6 Mio.). Vermögens-, Finanz- und ErtragslageDie Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen (+ EUR 2,4 Mio.) und beträgt EUR 41,4 Mio. Das Konzerneigenkapital stieg auf EUR 20,6 Mio. (i. V. EUR 19,6 Mio.) Die Eigenkapitalquote beträgt 49,7 % (i. V. 50,4 %). Auch die Materialeinsatzquote ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Sie beträgt nunmehr 36,4 % (i. V. 28,2 %). Das Konzernjahresergebnis (+ EUR 1,22 Mio.) ist im Vergleich zum Vorjahr (+ EUR 2,95 Mio.) um EUR 1,73 Mio. gesunken. Das Planergebnis konnte nicht erreicht werden. Ursächlich hierfür waren stark gestiegene Material- und Energiekosten, die nicht vollumfänglich durch Preiserhöhungen an Kunden weitergegeben werden konnten. Zudem entwickelte sich der lokale Absatz in China schwächer als erwartet. Der OBE-Konzern weist 2022 einen positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 3,6 Mio. aus (i. V. EUR 3,6 Mio.). Der Finanzmittelfonds beläuft sich auf die Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 7.204. Die Liquidität war durch die vorhandenen flüssigen Mittel, den Kreditrahmen sowie durch die laufenden Cashflows jederzeit gewährleistet. Markt- und Umsatzentwicklung der TochterunternehmenOBE GmbH & Co. KGIm Jahr 2022 wurden in Deutschland Umsatzerlöse in Höhe von EUR 23,4 Mio. erzielt. Der geplante Umsatz (EUR 22,9 Mio.) wurde damit leicht übertroffen. Der Auftragsbestand betrug am 31. Dezember 2022 rund EUR 5,2 Mio. (i. V. EUR 7,5 Mio.). Die OBE ITALIA Srl, Calalzo di Cadore/Italien erzielte einen gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöhten Umsatz. (+ TEUR 679). Bei der Vertriebstochtergesellschaft OBE (H.K.) LIMITED, Hong Kong/China, konnte der Umsatz des Vorjahres nicht erreicht werden. (- TEUR 1.079). Bei der Handelsfirma OBE Trading (Shenzhen) Co. Ltd., Shenzhen/China sank der Umsatz leicht um TEUR 105 gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt führten diese Effekte zu einer Erhöhung des Umsatzes im OBE- Teilkonzern gegenüber dem Vorjahr von 4,9 %. MIMplus Technologies GmbH & Co. KGIm Jahr 2022 wurden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 14,6 Mio. erzielt. Der geplante Umsatz von EUR 14,0 Mio. konnte damit übertroffen werden. Der Auftragsbestand betrug am 31. Dezember 2022 rund EUR 15 Mio. (i. V. EUR 10,8 Mio.). Investitionen, Forschung und EntwicklungFür das Jahr 2022 wurden im Gesamtkonzern Investitionen im Gesamtvolumen von ca. EUR 4,6 Mio. geplant. Von den geplanten Investitionen wurden ca. EUR 3,77 Mio. (inkl. EUR 1,79 Mio. Anzahlungen) realisiert. Hier ergaben sich v. a. Verschiebungen bei der Tochter GLOBE Shenzhen. Für 2023 planen wir Gesamtinvestitionen bei der OBE GmbH & Co. KG (Teilkonzern einschließlich der Tochtergesellschaften) in Höhe von ca. EUR 1,4 Mio. Die Investitionen sind insbesondere für die Einführung neuer Fertigungstechnologien, dem Ausbau von Fertigungskapazitäten und für die Einführung neuer Produkte in der OBE GmbH & Co. KG mit deren Tochtergesellschaft der Globe Precision Ltd. Shenzhen vorgesehen. Bis Mitte 2024 steht die Einführung eines neuen ERP-Systems bei allen Tochtergesellschaften mit einem Planwert von weiteren TEUR 920 an. Bei der MIMplus Technologies GmbH & Co. KG sind für 2023 Investitionen im Umfang von EUR 1,2 Mio. vorgesehen. Investitionsbedarf ergibt sich in der OBE Holding GmbH auf Grund einiger anstehenden Instandhaltungen und Aufwendungen in Energieeffizienzmaßnahmen in Höhe von ca. EUR 1,2 Mio. PersonalDer OBE-Konzern beschäftigte am 31. Dezember 2022 460 (i. V. 468) Mitarbeiter.
UmweltschutzEin fester Bestandteil der Unternehmensphilosophie unseres Hauses ist die Umsetzung umweltgerechter und ressourcenschonender Verfahren. Seit 1996 besteht ein Umweltmanagementsystem nach EMAS, das 1999 in die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 einbezogen wurde. Das System wurde inzwischen mehrmals erfolgreich rezertifiziert und wird für die beiden Tochtergesellschaften OBE GmbH & Co. KG sowie MIMplus Technologies GmbH & Co. KG weiterhin aufrechterhalten. Sowohl die OBE GmbH & Co. KG als auch die MIMplus Technologies GmbH & Co. KG entwickeln Verfahren und Produkte, die über die marktüblichen Standards zur Schonung der Umwelt aber auch der Gesundheit der Anwender hinausgehen, indem kritische Substanzen weitestgehend vermieden oder deren Abgabe reduziert wird. Wir minimieren soweit möglich das Abfallaufkommen und den Wasserverbrauch. Zudem haben wir uns zum Ziel gesetzt den CO 2 -Ausstoß massiv zu verringern und bis spätestens 2040 CO 2 -neutral zu werden. An den Konzernlagebericht für das Jahr 2022 wurde erstmals eine nicht geprüfte, nichtfinanzielle Berichterstattung angefügt, die unter anderem Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Nachhaltigkeit sowie die Zielsetzungen für die kommenden Jahre aufzeigt. Sie ist integraler Bestandteil des Lageberichts. Risikomanagementziele und -methodenBeide Tochtergesellschaften der OBE Holding GmbH verfügen über ein ausgereiftes Planungssystem. Eine rollierende Umsatzplanung für zwölf Monate im Voraus wird monatlich im Vertriebscontrolling besprochen. Daraus abgeleitet erfolgt auch die Ergebnis- und Liquiditätsplanung, die ebenfalls in monatlichen Sitzungen überprüft und ergänzt wird. Die Marktentwicklung und -beobachtung erfolgt durch unser weltweites Vertriebsnetz und unsere Marketingabteilung und wird bei regelmäßigen Vertretertreffen abgestimmt und verbessert. Um Risiken für die Gesellschaften zu minimieren, haben wir ein durchgängiges Versicherungskonzept entwickelt. Dieses Konzept wird jährlich überprüft und an geänderte Bedingungen und Anforderungen angepasst. So können Haftpflichtrisiken, Feuer- und Elementarschäden, Betriebsunterbrechungsrisiken und Rechtsschutzrisiken, die für uns die markantesten Bedrohungen darstellen, an Dritte übertragen werden. Für die Produktionsgesellschaft GLOBE PRECISION (Shenzhen) Limited, Shenzhen/China, wurden die im Land vorgeschriebenen Versicherungen abgeschlossen (best local standard). Alle in China nicht versicherbaren Risiken sind durch "Master-Cover" über die Muttergesellschaft abgesichert. Ausstehende Forderungen werden regelmäßig auf bestehende Risiken überprüft und unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden beurteilt. Teilweise erfolgt die Absicherung von Ausfallrisiken über die Vereinbarung von Kreditversicherungen. Zur Absicherung gegen Währungskursschwankungen haben wir ein System implementiert, um die Auswirkungen dieser Schwankungen auf die Ertragslage zu reduzieren. Wesentliche Chancen und Risiken der zukünftigen EntwicklungDurch unser weltweites Vertriebsnetz, entsprechende Marketingmaßnahmen und herausragende Innovationen pflegen wir unser Image als eines der marktführenden Unternehmen im Bereich "Brillenoptik" kontinuierlich. In der durch unser weltweites Vertriebsnetz gestärkten kundenseitigen Orientierung erkennen wir für OBE einen Wettbewerbsvorteil. Neue Vertriebswege, u. a. der Online-Handel, werden beobachtet und auf mögliche Potentiale untersucht. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit gibt es mit Online-Händlern in Deutschland und Kanada. In Zusammenhang mit unseren Produktentwicklungen stellen immer kürzere Produktlebenszyklen und Planungshorizonte unserer Kunden eine zu bewältigende Herausforderung im Brillengeschäft dar. Die Umsetzungsgeschwindigkeit kann ein Wettbewerbsvorteil sein, wenn es sich um kundenspezifische Entwicklungen handelt. Dabei ist man den typischen Marktmechanismen der Modebranche ausgesetzt, die eine schnelle Markteinführung mit höheren Stückzahlen vorsieht, ohne eine mittel- bis langfristige Vorausschau für Stückzahlenentwicklungen zu haben. In Asien kann die Entwicklung des Eurokurses im Verhältnis zum US-Dollar unsere Erwartungen mehr oder weniger stark verändern. Dies ist hauptsächlich darin begründet, dass die Kurse in HKD und RMB an der Leitwährung USD gekoppelt sind. Die Erreichung der Zielvorgaben beider Tochtergesellschaften - OBE und MIMplus - kann durch Schwankungen der Inlands- und Weltkonjunktur, insbesondere in Folge des noch nicht beendeten Ukraine-Krieges und der politischen Spannungen zwischen China und den USA, gefährdet werden. Darüber hinaus können sich auf Grund der nach wie vor gestörten Lieferketten und teileweise nicht planbaren Kostensteigerungen v.a. im Material- und Energiebereich konkrete absatz- und beschaffungsseitige Risiken ergeben. Diesen Risiken wird durch genaue Marktbeobachtungen, einem verstärkten Einkaufscontrolling und Anpassungen in den logistischen Abwicklungen begegnet. Zudem werden wir unsere Verkaufspreise soweit möglich unter Berücksichtigung der veränderten Kostensituation anpassen. Dies kann jedoch nur bei Liefervereinbarungen mit entsprechend kurzer Preisbindung zeitnah erfolgen. Bei der MIMplus Technologies GmbH & Co. KG gibt es teileweise länger laufende Rahmenverträge mit einer entsprechenden Preisbindung. Die OBE GmbH & Co. KG steht in einem internationalen Wettbewerb. Dies hat zur Folge, dass vor allem Kunden, die im Asiatischen Raum tätig sind, häufig kein Verständnis für europäische oder deutsche Problemstellungen haben. Zusammenfassung und AusblickMit dem Geschäftsjahr 2022 konnten die Tochtergesellschaften der OBE Holding GmbH die Ergebnisse des Vorjahres nicht halten. Dies ist vor allem bedingt durch gestiegene Energie- und Rohstoffpreise. Für 2023 planen beide Tochtergesellschaften mit deutlich steigenden Umsätzen und einem gegenüber 2022 deutlich verbesserten Ergebnis. Für 2023 wird mit einem Konzernjahresergebnis in Höhe von EUR 2,28 Mio. geplant.
Ispringen, 21. Juni 2023 OBE Holding GmbH Geschäftsführung Peter Specht Erik Schäfer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die OBE Holding GmbH, Ispringen PrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der OBE Holding GmbH, Ispringen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der OBE Holding GmbH, Ispringen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die im letzten Absatz des Abschnitts Umweltschutz (Anlage 8/5) und in der nicht finanziellen Berichterstattung (Anlage 9) des Konzernlageberichts enthaltenen lageberichtsfremden Angaben haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die nicht inhaltlich geprüften lageberichtsfremden Bestandteile des Konzernlageberichts, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im Konzernlagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 21. Juni 2023 Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
Dr. Volker Hecht, Wirtschaftsprüfer Dominik Renz, Wirtschaftsprüfer Billigung KonzernabschlussDer Konzernabschluss der OBE Holding GmbH, Ispringen, für das Geschäftsjahr 2022 wurde am 22. Juni 2023 gebilligt. Bilanz zum 31. Dezember 2022der OBE Holding GmbH, IspringenAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2022der OBE Holding GmbH, IspringenA. RechnungslegungsgrundsätzeBei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der OBE Holding GmbH, Ispringen (Amtsgericht Mannheim, HRB 734285), die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften gem. § 264 HGB angewandt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen im Wesentlichen den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bzw. fünf Jahren vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen bewertet und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen sind unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer grundsätzlich nach der linearen Methode vorgenommen. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen zweieinhalb und 31 Jahren. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter über EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden analog § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegendem Wert bewertet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihm am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen (gleitender Durchschnitt) bzw. dem niedrigeren letzten Einkaufspreis bewertet, wobei für Lager- und Verwertungsrisiken Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen wurden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten, zum niedrigeren beizulegenden Wert bzw. zum versicherungsmathematischen Aktivwert bzw. Deckungskapital angesetzt. Für die im Forderungsbestand erkennbaren Risiken werden angemessene Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von maximal 3 % bei den Entgelten und bei den Renten ausgegangen. Die Bewertung berücksichtigt eine unternehmensspezifische Fluktuationsrate von 0 %. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Der Rechnungszinssatz basiert - entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB - auf dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 1,78 % (i. V. 1,87 %). Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2022 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellungen für Pensionen in Höhe von EUR 132.601,00 (Unterschiedsbetrag). Durch die erstmalige Anwendung der Bestimmungen des BilMoG hat sich zum 1. Januar 2010 ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 668.776,00 ergeben. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und von diesem Betrag ein fünfzehntel den Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 44.585,00 jährlich zugeführt. Mit Übertragungsvertrag vom 18. Dezember 2018 wurde ein Teil der Pensionsverpflichtungen an die OBE GmbH & Co. KG übertragen, so dass im Berichtsjahr EUR 33.280,86 zugeführt wurden. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung (Unterdotierung) in Höhe von EUR 84.938,11 (davon für den an die OBE GmbH & Co. KG übertragenen Teil EUR 18.375,29) wird innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraumes der Pensionsrückstellung zugeführt. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Laufzeit von über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens; bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung in diesen Fällen grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. B. Erläuterungen zur Bilanz1. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeUnter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist ein Betrag in Höhe von EUR 3.075.981,00 (i. V. TEUR 2.236) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. 2. Latente SteuernLatente Steuern werden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Sachanlagen, Anteilen an verbundenen Unternehmen, Pensionsrückstellungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ermittelt. Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden Steuersatz für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 15,825 %. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. In 2022 ergab sich ein Überhang der passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 522. Die aktiven latenten Steuern i. H. v. TEUR 479 wurden mit den passiven latenten Steuern i. H. v. TEUR 1.001 saldiert. Die Entwicklung der latenten Steuersalden stellt sich wie folgt dar:
3. EigenkapitalAus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 132.601,00. Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. 4. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 1.016.708,10 (i. V. EUR 1.128.553,80). Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 3.933 sind durch eigene Grundpfandrechte in Höhe von TEUR 8.483 und ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 400 zusätzlich durch Sicherungsübereignung von Maschinen mit einem Restbuchwert von TEUR 72 gesichert. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. C. Sonstige Angaben1. PersonalDie OBE Holding GmbH beschäftigte im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer. 2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen in folgender Höhe:
3. KonzernabschlussDie Gesellschaft erstellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss. Die Offenlegung des Konzernabschlusses erfolgt im Unternehmensregister. 4. ErgebnisverwendungAus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 889.527,94 wird ein Betrag in Höhe von EUR 150.000,00 an die Gesellschafter ausgeschüttet. Der Restbetrag in Höhe von EUR 739.527,94 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Ispringen, 21. Juni 2023 Erik Schäfer, Geschäftsführer Peter Specht, Geschäftsführer Feststellungsbeschluss der OBE Holding GmbH, IspringenDer Jahresabschluss der OBE Holding GmbH, Ispringen, für das Geschäftsjahr 2022 wurde von der Gesellschafterversammlung am 22. Juni 2023 festgestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
9 nahegelegene Organisationen
Patentanwaltskanzleien
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Beteiligungsgesellschaften
Herstellung von Prüfmaschinen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen