Schlenkrich Wärmepumpen & Solar GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Wärmepumpen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kersten Schlenkrich seit 2.11.2017 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Korschen Schlerkrich | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ABC Haustechnik GmbHChemnitzJahresabschluss zum 31.12.2006BILANZ zum 31.12.2006Aktiva
ANHANGA. Rechtliche und steuerliche VerhältnisseI. Rechtliche Verhältnisse
II. Steuerliche Verhältnisse
B. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellt. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Die Bilanz wurde entsprechend den Vorschriften des § 266 Abs. 2 HGB gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zu Grunde gelegt. Die Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB. C. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungsmethoden angewandt: Für das Anlagevermögen wurde ein Bestandsnachweis anhand einer Anlagekartei geführt. Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen innerhalb der Bilanz angesetzt. Die Wirtschaftsgüter wurden fast ausschließlich linear abgeschrieben. Dabei wurde die so genannte Vereinfachungsregel (Halbjahresregel) lt. EStRL angewendet. Ab dem Wirtschaftsjahr 204 angeschaffte Wirtschaftsgüter werden zeitanteilig abgeschrieben. Die Abschreibungen wurden aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG wurden im Jahr ihres Zuganges sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem Wert unter 50,00 € wurden sofort voll dem Aufwand belastet. Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG wurden nicht in Anspruch genommen. Finanzanlagen wurden mit dem Nominalwert angesetzt. . . . Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurde zum Bilanzstichtag körperlich aufgenommen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt bzw. zu niedrigeren Teilwerten bewertet. Die Erfassung der unfertigen Leistungen erfolgte anhand der Vertragspreise und des Fertigstellungsgrades der jeweiligen in Arbeit befindlichen Aufträge. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte auf der Grundlage einer Betriebsleistungsabrechnung zu Herstellungskosten im Sinne des § 6 EStG, die dem Jahresabschluss beigefügt ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag vorhandene Forderungen wurden durch Saldenlisten nachgewiesen. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine 1%ige Pauschalwertberichtigung auf die Forderungen Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt. Im Vorjahr gebildete Rückstellungen wurden gemäß § 249 Abs. 2 HGB aufgelöst. Alle noch nicht veranlagten Steuern wurden bei den Steuerrückstellungen ausgewiesen. Für alle ungewissen Verbindlichkeiten wurden sonstige Rückstellungen gebildet. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Zum Bilanzstichtag vorhandene Verbindlichkeiten für Lieferungen und Leistungen wurden durch Saldenlisten nachgewiesen. Erkennbare Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit u. a. ergeben, wurden durch angemessene Abwertung berücksichtigt. D. Erläuterungen zur Bilanz0. Allgemeine Erläuterungen Einzelne Sachverhalte können im Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird darauf hingewiesen. I. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich, welcher dem Jahresabschluss beigefügt ist. II. Umlaufvermögen 1. Vorräte Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen stellen sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Des Weiteren waren zum Bilanzstichtag vorhanden:
Die auf die unfertigen Leistungen erhaltenen bzw. geforderten Anzahlungen wurden nicht offen von diesen abgesetzt, sondern als Verbindlichkeiten ausgewiesen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Diese Position beinhaltet die üblichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 274.983,33 €. Dem Jahresabschluss liegt eine Saldenliste der Debitorenkonten bei. Im Rahmen der Aufstellung der Bilanz wurden Einzelwertberichtigungen i. H. v. 93.912,22 Euro gebildet. Eine 1%ige Pauschalwertberichtigung in Höhe von 908,00 € wurde eingestellt. 2.2. Forderungen gegen verbundenen Unternehmen Es bestehen Forderungen gegen das Einzelunternehmen Kersten Schlenkrich aus der Umsatzsteuerorganschaft i. H. v. 143.161,48 €. 2.3. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände Diese Position setzt sich zusammen aus:
Die Forderung gegen Gesellschafter wird im folgenden Wirtschaftsjahr beglichen. 3. Kassenbestand, Bankbestände Zum Bilanzstichtag ergaben sich folgende Bestände:
4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Für Finanzierungskosten eines Kfz wurden gemäß § 250 Abs. 3 HGB Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 6.626,40 Euro gebildet. Gemäß § 250 Abs. 1 HGB wurden Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag geleistet wurden, jedoch erst Aufwendungen für eine bestimmte Zeit danach darstellen, i. H. v. 600,00 Euro abgegrenzt. . . . III. Sonderposten mit Rücklageanteil Die in 2004 gemäß § 7g Abs. 3 EStG gebildete restliche Investitionsrücklage wurde i. H. v. 9.000,00 Euro aufgelöst. Ein Gewinnzuschlag i. S. § 7g Abs. 5 EStG erfolgte außerbilanziell. Die im Vorjahr gemäß § 7g Abs. 3 EStG gebildete Investitionsrücklage wurde um 21.600,00 Euro aufgelöst. Ein Gewinnzuschlag i. S. § 7g Abs. 5 EStG erfolgte außerbilanziell. Die verbleibende Rücklage i. H. v. 56.000,00 Euro wurde in das folgende Wirtschaftsjahr übernommen. IV. Rückstellungen An Rückstellungen wurden zum Bilanzstichtag gebildet:
VI. Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten sind enthalten:
Die o. g. Beträge ergeben sich jeweils zum Bilanzstichtag. Zu den einzelnen Verbindlichkeiten befinden sich Aufstellungen innerhalb der Anlagen zum Jahresabschluss. Hinsichtlich der Fristigkeit der o. g. Verbindlichkeiten wird auf den "Verbindlichkeitsspiegel" verwiesen, welcher dem Jahresabschluss beigefügt ist. Das Geschäftskonto der Gesellschaft bei der Volksbank Chemnitz eG ermöglicht die Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits bis zu einer Höhe von 45.000,00 Euro. E. SicherheitenSicherheiten wurden gegenüber den finanzierenden Banken durch folgende Maßnahmen gestellt: • Selbstschuldnerische Bürgschaft i. H. v. 45.000,00 Euro von Kersten Schlenkrich, • Verpfändung Wsertpapierdepot von Kersten Schlenkrich F. Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs besteht ein Mietvertrag mit dem Einzelunternehmen Kersten Schlenkrich zur gewerblichen Nutzung der Immobilie Frankenberger Straße 264 in 09131 Chemnitz. Der monatliche Mietpreis beträgt 610,00 €. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Über die Nutzung von Wirtschaftsgütern bestehen mit dem Einzelunternehmen Kersten Schlenkrich folgende Verträge:
H. Sonstige Angaben1. Mitarbeiterzahl Im Durchschnitt waren während des
Geschäftsjahres insgesamt 15 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Zum Ende des Wirtschaftsjahres beschäftigte die
Gesellschaft 15 Arbeitnehmer.
2. Während des Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch Herrn Kersten Schlenkrich wahrgenommen. 3. Für die Geschäftsleitung gewährte die Gesellschaft in 2006 folgende Vergütung: Herr Kersten Schlenkrich 4. Angaben gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen keine
Verbindlichkeiten.
5. Auf Vorschlag der Geschäftsleitung soll der Jahresüberschuss i. H. v. 15,33 € in die folgenden Wirtschaftsjahre vorgetragen werden.
Chemnitz, den 25. Juni 2007 Kersten Schlenkrich |
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