Czerny
GmbH
Arzberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
41.006,00 |
44.622,00 |
| I.
Sachanlagen |
41.006,00 |
44.622,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
46.952,95 |
122.899,70 |
| I.
Vorräte |
2.000,00 |
1.100,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.452,99 |
113.267,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.499,96 |
8.532,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
87.958,95 |
167.521,70 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.238,08 |
75.335,23 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.250,00 |
-12.250,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.750,00 |
12.750,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
62.585,23 |
49.204,70 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
67.097,15 |
-13.380,53 |
| B.
Rückstellungen |
9.732,80 |
10.309,14 |
| C.
Verbindlichkeiten |
69.988,07 |
49.821,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
32.056,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
87.958,95 |
167.521,70 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2018
Anlage 4
der Firma
Czerny GmbH, Arzberg
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2018
wurde nach den handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften erstellt.
Auf die Gesellschaft finden die Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff.
HGB Anwendung.
Bei der Gesellschaft handelt es sich gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB um eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen wird in
vollem Umfang gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB,
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 268-274a, 276-278 HGB) erstellt.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Die Gesellschaft wird im Handelsregister am
Amtsgericht Hof unter der HRB 4360 geführt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Ansatz- und
Bewertungswahlrechte in Anspruch genommen:
Die Gegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten,
vermindert um die Abschreibungen, angesetzt. Bei den
Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
werden die Abschreibungen planmäßig nach
Maßgabe der wirtschaftlichen Nutzungsdauer unter
Anwendung der linearen oder degressiven
Anschreibungsmethode ermittelt. Die Abschreibungen erfolgen
pro rata temporis.
Von der Möglichkeit der sofortigen Absetzung
geringwertiger Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6
Abs. 2 EstG wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Im
Geschäftsjahr 2018 wurden geringwertige
Wirtschaftsgüter in Höhe von 3.132,71 €
angeschafft. Im Anlagenspiegel sind die geringwertigen
Wirtschaftsgüter vereinfacht unter den Sachanlagen als
Zugänge und Abgänge zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten sowie als Abschreibung des laufenden
Jahres ausgewiesen. Die Bewertung wurde in der
Handelsrechtlichen Bewertung übernommen, da die
Wirtschaftsgüter von untergeordneter Bedeutung sind.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten oder zu den niedrigeren beizulegenden
Werten angesetzt (Niederstwertprinzip)
Die
Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die
Flüssigen Mittel und
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum
Nennwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
die erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Sie sind in Höhe ihrer
voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit
handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den
steuerrechtlichen Vorschriften stehende
Berechnungsverfahren angewendet.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die
sonstigen Vermögensgegenstände sind alle
innerhalb eines Jahres fällig.
Es bestehen Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 21.748,65 €.
Es bestand eine Forderung gegenüber des
verstorben Gesellschafter-Geschäftsührers Herrn
Gernot Czerny in Höhe von 94.086,72 €.. Erbin und
Rechtsnachfolgerin ist Frau Hannah Czerny. Eine Beitreibung
der Forderung erscheint nicht realistisch, sodass 95% der
Forderung als Forderungsausfall aufwandswirksam erfasst
wurden.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
25.000,00 €.
Hierauf wurden 12.750,00 € einbezahlt.
Die Rückstellungen beinhalten sonstige
Rückstellungen in Höhe von 9.372,80 €.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr betragen 51.395,39 € (VJ: 49.821,00
€).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr betragen 18.592,68 € (VJ: 0,00
€)
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt des Geschäftsjahres 2018
wurden 26
Mitarbeiter beschäftigt.
Im Geschäftsjahr 2018 erfolgte die
Geschäftsführung der
Czerny GmbH durch den Geschäftsführer
Herrn Horst Mayer. (bis 27.02.2018 als
Notgeschäftsführer, dann als ordentlich
bestellter Geschäftsführer )
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des §181 BGB befreit.
Auf die Angabe der
Geschäftsführergehälter wird
gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Arzberg, 16.12.2019
gez. Horst Mayer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2019 festgestellt.
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