J. Bernauer GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Konstanze Schöner seit 20.8.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bernauer J. GmbHBärnauJahresabschluss zum 31.12.2006Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen ist mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Nutzungsdauer wurde entsprechend den amtlichen AfA-Tabellen festgelegt. Die AfA-Methode und die Abschreibungssätze für die einzelnen Wirtschaftsgüter ergeben sich aus dem Anlagenverzeichnis. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte nach Angaben der Geschäftsführung mit den Anschaffungskosten, den Herstellungskosten oder bei wertmindernden Umständen mit dem Teilwert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Das Ausfallrisiko wurde berücksichtigt.
Rechnungsabgrenzungsposten enthalten ausschließlich transitorische Posten.
Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen bemessen sich nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.
Die Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen passiviert.
Bärnau, den 23. Mai 2007 gez. Konstanze Schöner, Geschäftsführerin Die Geschäftsführerin war allein vertretungsberechtigt. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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