Stoll
GmbH
Möglingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
78.673,15 |
64.151,45 |
| I.
Sachanlagen |
2,00 |
49,00 |
| II.
Finanzanlagen |
78.671,15 |
64.102,45 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.238.431,48 |
992.343,37 |
| I.
Vorräte |
861.989,96 |
926.896,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
167.619,66 |
63.184,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
208.821,86 |
2.262,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.317.104,63 |
1.056.494,82 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
59.409,94 |
23.218,09 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.781,91 |
7.385,14 |
| III.
Jahresüberschuss |
36.191,85 |
4.603,23 |
| B.
Rückstellungen |
156.314,13 |
5.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.101.380,56 |
1.027.676,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.317.104,63 |
1.056.494,82 |
Anhang
1.
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz änderte sich
gegenüber dem Vorjahr nicht. Die Posten der Bilanz des
Vorjahres sind mit denen des laufenden Jahres vergleichbar.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
2.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluß sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
Rechnungsabgrenzungsposten waren nach den
Vorschriften des § 250 HGB nicht zu bilden.
3.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlußstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlußstichtag realisiert wurden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 410,00 werden im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im
Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wird.
Zusätzliche Abschreibungen im Rahmen
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung i.S.v.
§ 253 (4) HGB sind nicht vorgenommen worden.
Die Vorräte wurden zu Herstellungskosten
bewertet. In die Herstellungskosten wurden
Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde nicht durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluß
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Im Jahresabschluß sind keine Posten enthalten,
die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich
auf fremde Währung gelautet haben.
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Außerordentlichen Aufwendungen oder
außerordentliche Erträge sind nicht angefallen.
4.
Sonstige Pflichtangaben
a)
Geschäftsführer
Roland Stoll
b) Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer
Restlaufzeit bis 1 Jahr beträgt EUR 58.847,92 (Vorjahr
EUR 63.184,88).
c) Der Gesamtbetrag der Forderungen und Ausleihungen
gegenüber Gesellschaftern beträgt EUR 107.552,14
(Vorjahr 34.340,53).
d) Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis 1 Jahr beträgt EUR 1.101.380,56
(Vorjahr EUR 1.027.676,73).
e) Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00
(Vorjahr EUR 0,00).
f) Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern beträgt EUR 133.362,33
(Vorjahr EUR 188.038,73).
g) Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB
bestanden nicht.
h) Angaben zur Unterzeichnung des Jahresabschlusses
durch die Geschäftsführung
Möglingen, den 28. April 2014
gez. Roland Stoll
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.04.2014 festgestellt.
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