Caravan
Horn GmbH
Chemnitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.440.763,00 |
1.880.986,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.440.763,00 |
1.880.986,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.415.887,24 |
3.946.063,98 |
| I.
Vorräte |
3.221.597,30 |
2.749.667,91 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
124.414,12 |
243.494,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
538.484,37 |
441.330,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
655.805,57 |
755.065,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
9.139,97 |
| Aktiva |
5.856.650,24 |
5.836.189,95 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.063.206,95 |
4.072.273,70 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
320.995,63 |
320.995,63 |
| III.
Gewinnvortrag |
3.701.278,07 |
2.994.391,19 |
| IV.
Jahresüberschuss |
990.933,25 |
706.886,88 |
| B.
Rückstellungen |
178.678,67 |
203.307,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
613.264,62 |
1.557.608,83 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.500,00 |
3.000,00 |
| Summe
Passiva |
5.856.650,24 |
5.836.189,95 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Caravan Horn GmbH hat ihren Sitz in Chemnitz und
ist unter der HRB 28963 im Handelsregister beim Amtsgericht
Chemnitz eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
HGB und des GmbHG erstellt. Die Gesellschaft ist eine
kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs.
1 HGB. Für die Bilanz bzw. die Gewinn- und
Verlustrechnung werden die Gliederungsschemata der
§§ 266 bzw. 275 Abs. 2 (Gesamtkostenverfahren)
des HGB angewandt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Dabei fanden die Grundsätze
der Einzelbewertung und der Vorsicht Beachtung.
Die im Vorjahr angewandten Bewertungsgrundsätze
wurden beibehalten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung der planmäßigen
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen für
Wirtschaftsgüter, die vor dem 1. Januar 2020
angeschafft wurden, wurden nach der linearen Methode in
Anlehnung an die steuerlichen Abschreibungstabellen
vorgenommen. Das im Zuge der Coronapandemie
eingeführte Wahlrecht zur geometrisch-degressiven
Abschreibung gem. § 7 Abs. 2 EStG wird für alle
Zugänge im Wirtschaftsjahr 2021 ausgeübt.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerliche
Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, werden im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung in voller
Höhe als Betriebsausgabe erfasst, wenn die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne
Wirtschaftsgut € 800 nicht übersteigen.
Die Vorräte betreffen den Warenbestand
insbesondere an Wohnmobilen und Wohnwagen und sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Notwendige Wertberichtigungen
auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden, soweit
erforderlich, vorgenommen.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden
gemäß § 268 Abs. 5 S. 2 HGB vom Posten
"Vorräte" offen abgesetzt und nicht unter
den Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt. Die zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen
(abzüglich der gestellten Abschlagsrechnungen) wurden
mit einer pauschalen Quote von 1% wertberichtigt.
Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Die flüssigen Mittel sind mit den
Nennbeträgen bilanziert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
betrieblichen Steuern. Aus der unterschiedlichen Bewertung
des Anlagevermögens nach Steuer- und Handelsrecht
ergeben sich passive latente Steuern, die mit einem
Steuersatz von 31,58 % ermittelt wurden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden unter
Berücksichtigung der bis zur Aufstellung bekannten
Tatsachen und Umstände entsprechend vorsichtig
geschätzt und in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen in Höhe von T€ 156 (Vorjahr:
T€ 153) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€
311 (Vorjahr: T€ 305) enthalten.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von
T€ 475 (Vorjahr: T€ 1.423) und Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in
Höhe von T€ 138 (Vorjahr: T€ 135).
Als Sicherheiten für Verbindlichkeiten besteht
eine selbstschuldnerische Bürgschaft bis zu einem
Höchstbetrag von T€ 270,
Sicherungsübereignung der finanzierten Fahrzeuge,
Abtretung aller Rechte und Ansprüche aus den
Mietverträgen für die von der Bank finanzierten
Fahrzeuge, Abtretung aller Ansprüche aus der
Kraftfahrtversicherung sowie die Verpflichtung zum
Abschluss einer Vollkasko-Versicherung für
Selbstfahr-Vermietfahrzeuge, sofern die Fahrzeuge zur
Vorführung oder Vermietung zugelassen werden.
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von € 75,77 (Vj. €
75,77).
Sonstige Pflichtangaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zudem besteht ein Bestellobligo in Höhe von
€ 2,0 Mio für die Order von Wohn- und
Reisemobilen.
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 16
Arbeitnehmer (Vorjahr: 16) beschäftigt.
Geschäftsführer
Während des Geschäftsjahrs 2023 wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch
Alexander Horn, Kfz-Meister, Chemnitz, geführt.
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286
Abs. 4 HGB verzichtet.
Chemnitz, den 25.09.2024
Alexander Horn
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.09.2024
festgestellt.
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