Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 65906
Eingetragen
20.11.1997
Branche
Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit Altmaterialien und ReststoffenGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug
Gegenstand
An- und Verkauf, Im- und Export von Schrott und Altmetallen sowie Waren aller Art. Ausgenommen ist der Handel mit erlaubnispflichtigen Waren.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Lars Weingandt
seit 19.3.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Lars Weingandt
Hinsenkamp 12, 22397 Hamburg
50000
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Altmetall Weingandt GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 773.049,34 744.585,71
I. Sachanlagen 614.956,00 596.891,00
II. Finanzanlagen 158.093,34 147.694,71
B. Umlaufvermögen 855.419,34 1.387.653,10
I. Vorräte 89.191,40 67.826,30
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 571.645,32 278.719,14
davon gegen Gesellschafter 180.678,08  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 194.582,62 1.041.107,66
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.523,60 4.952,45
D. Aktive latente Steuern 108.192,60 102.403,80
Aktiva 1.739.184,88 2.239.595,06

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 958.762,63 1.478.481,35
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 1.052.916,76 1.225.671,67
III. Jahresfehlbetrag 119.718,72 -227.245,09
B. Rückstellungen 726.262,00 704.098,00
C. Verbindlichkeiten 54.160,25 57.015,71
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 54.160,25 57.015,71
Passiva 1.739.184,88 2.239.595,06

Anhang

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Die Altmetall Weingandt GmbH hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nr. 65906 eingetragen.

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

BILANZIERUNGSMETHODEN

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3 Satz 1 HGB).

BEWERTUNGSMETHODEN

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Bewertungsmethoden sind, mit Ausnahme der Berechnung des durchschnittlichen Marktzinssatzes für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen, beibehalten worden.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Vermögensgegenstände im Einzelwert bis 800,00 EUR werden im Zugangsjahr entsprechend § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Die Leistungsforderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 253 Abs. 2 HGB. Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem versicherungsmathematischen Gutachten.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

ANGABEN ZUR BILANZ

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt .

Der Gewinnvortrag  beträgt 1.052.916,76 EUR (Vj 1.225.671,67 EUR).

Pensionsrückstellungen

Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Richttafeln 2018G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde.

Für die Abzinsung  der Pensionsrückstellungen wurde ein Zinssatz von 1,90 % zugrunde gelegt. Dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV), berechnet aus dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre (bisher sieben).

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren beträgt 45.864,00 EUR. Der Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 285 Nr. 9c HGB

Die Gesellschaft hatte gegen Gesellschafter Darlehensforderungen in Höhe von 180.678,08 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" enthalten.

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

SONSTIGE ANGABEN

Arbeitnehmer

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 14,0 Arbeitnehmer beschäftigt.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023

 

Hamburg, 25.06.2024

gez. Lars Weingandt, Geschäftsführung

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.07.2024 festgestellt.

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