Walter und
Radke Straßenbau GmbH
Puderbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.585,00 |
7.795,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.585,00 |
7.795,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
583.303,12 |
422.830,23 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
326.576,77 |
230.503,99 |
| davon
gegen Gesellschafter |
61.285,84 |
60.068,65 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
256.726,35 |
192.326,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.167,89 |
365,33 |
| Aktiva |
590.056,01 |
430.990,56 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
480.008,76 |
379.413,44 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
366.913,44 |
323.035,93 |
| III.
Jahresüberschuss |
100.595,32 |
43.877,51 |
| B.
Rückstellungen |
35.799,51 |
19.425,05 |
| C.
Verbindlichkeiten |
74.247,74 |
32.152,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
74.247,74 |
32.152,07 |
| Summe
Passiva |
590.056,01 |
430.990,56 |
Anhang
Walter und Radke Straßenbau GmbH,
56305 Puderbach
Anhang zum Jahresabschluss 2023
I.
Allgemeine Angaben
Die Walter und Radke Straßenbau GmbH hat ihren
Sitz in Puderbach. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichtes Montabaur unter HRB 22010 eingetragen.
Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 nach den §§ 238 ff., §§
264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB.
Ausweiswahlrechte zwischen Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung oder Anhang wurden weitgehend
zugunsten des Anhangs ausgeübt. So hat die
Gesellschaft im Anhang einen Verbindlichkeitenspiegel
( §§ 268 Abs. 5,
285 Nr. 1 und 2 HGB) erstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem
§ 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Ebenfalls hat die Gesellschaft die Erleichterung des
§ 288 HGB in Anspruch genommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die
Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz, der
Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs beachtet
worden.
Die Bilanz wurde vor Berücksichtigung der
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Soweit Ermessensentscheidungen in Bezug auf den
Grund, den Umfang und den Zeitpunkt des Ansatzes
von Vermögensgegenständen und Schuldposten zu
treffen waren, wurde eine zum Vorjahr
vergleichbare Ermessensentscheidung angestrebt.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Es wurde gem.
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen (going-concern-Prinzip). Im Einzelnen gilt
Folgendes:
A.
AKTIVA
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten unter Abzug von
nachträglichen Anschaffungskostenminderungen,
vermindert um planmäßige Abschreibungen.
Die Abschreibungen werden nach der linearen
Abschreibungsmethode entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis zu € 250,00 werden aus
Vereinfachungsgründen im Jahr der
Anschaffung Aufwandswirksam verbucht. Geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als €
250,00 und bis zu € 800,00 werden ebenfalls im Jahr
der Anschaffung vollständig abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten bzw. bei dauernder Wertminderung
zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Forderungen gegen Gesellschafter i.H.v. € 61.286
haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.
Bankguthaben werden mit dem Nennwert bewertet.
Innerhalb des Rechnungsabgrenzungspostens wurden
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
abgegrenzt.
B.
PASSIVA
Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert bewertet.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten und ihre jeweiligen
Restlaufzeiten und Sicherheiten sind in dem
nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel dargestellt:
|
Verbindlichkeiten
|
davon mit einer
|
davon mit einer
|
davon mit einer
|
|
lt. Bilanzausweis
|
Restlaufzeit von bis
|
Restlaufzeit von
|
Restlaufzeit von
|
|
|
zu einem Jahr
|
mehr als einem Jahr
|
mehr als fünf
Jahren
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
|
74.247,74
|
74.247,74
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahreswerte
|
32.152,07
|
32.152,07
|
0,00
|
0,00
|
IV.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während
des Geschäftsjahres
Während des Geschäftsjahres 2023 waren
durchschnittlich 5 (ohne Geschäftsführer und
Auszubildende) bei unserer
Gesellschaft beschäftigt.
Puderbach, den 13.11.2024
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Viktor Radke
sonstige Berichtsbestandteile
Gez. Viktor Radke
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.11.2024
festgestellt.
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