arboro
GmbH
Schwaigern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.271,00 |
41.251,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
135,00 |
671,00 |
| II.
Sachanlagen |
24.136,00 |
40.580,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
504.106,37 |
432.861,84 |
| I.
Vorräte |
2.370,00 |
10.100,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
259.386,60 |
188.563,22 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
242.349,77 |
234.198,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.751,36 |
34.217,32 |
| Aktiva |
540.128,73 |
508.330,16 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
74.399,89 |
17.597,31 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
7.934,52 |
7.934,52 |
| III.
Verlustvortrag |
15.337,21 |
-170.794,99 |
| IV.
Jahresüberschuss |
56.802,58 |
-186.132,20 |
| B.
Rückstellungen |
60.020,00 |
59.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
405.508,84 |
429.373,77 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.739,08 |
| E.
Passive latente Steuern |
200,00 |
220,00 |
| Passiva |
540.128,73 |
508.330,16 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma arboro GmbH,
Heilbronner Straße 34, Schwaigern, eingetragen im
Handelsregister Stuttgart (HRB 730242), wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches gemäß den §§ 242
ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Normen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt.Die handelsrechtlichen Bestimmungen in der
Fassung nach den Änderungen durch das
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) waren
anzuwenden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Firma arboro GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst neben der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung auch den nach § 264 Abs. 1 S. 1
HGB zu erstellenden Anhang.
Ein Lagebericht war gemäß § 264 Abs.
1 HGB nicht zu erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die
Davon-Vermerke der Bilanz wurden aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang
übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den Erleichterungen und Schutzklauseln gemäß
§§ 274 a, 276, 286 und 288 HGB teilweise Gebrauch
gemacht. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses
wird von den Schutzklauseln gemäß §§
325 und 326 HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Die Bewertung erfolgte unter Zugrundelegung der
Annahme der Fortführung des Unternehmens.
Erworbene Immaterielle Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind nicht vorhanden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beweglicher
Gegenstände des Anlagevermögens mit Beträgen
im Einzelfall von bis zu Euro 250,00 wurden, wie im
Vorjahr, sofort als Aufwand erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von Euro 250,01 bis Euro 800,00
wurden im Berichtszeitraum aktiviert und voll
abgeschrieben.
Es befinden sich keine Finanzanlagen im Bestand.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt. Allen erkennbaren Ausfallrisiken
ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen worden. Das allgemeine Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1% der Netto-Forderungen ausreichend
berücksichtigt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden in dem gesetzlich
gebotenen Umfang vorgenommen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Steuerrückstellungen waren im Berichtsjahr nicht
zu bilden.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Zum Bilanzstichtag waren passive
Rechnungsabgrenzungsposten, welche in künftigen
Wirtschaftsjahren als Aufwand aufzulösen sind,
auszuweisen.
Da in den Folgejahren die Steuerbilanz infolge
vorgenommener Sonderabschreibungen einen höheren
Gewinn ausweisen wird, wurden latente
Steuerrückstellungen gebildet.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
in Höhe von Euro 0,00 (Vorjahr: TEuro 0,00). Im
Berichtsjahr erfolgten keine Tilgungen.
Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen
gegenüber dem Geschäftsführer in Höhe
von Euro 420,03 (Vorjahr: T€ 0,5). Tilgungen erfolgten
nicht.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Bilanzgewinn
Die Bilanz wurde ohne Berücksichtigung einer
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Verbindlichkeiten
Gegenüber Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten zum Stichtag in Höhe von Euro
150.000,00 (Vorjahr: Euro 152.062,50). Diese sind unter den
sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und betreffen
Verbindlichkeiten, die gegenüber Unternehmen, mit
denen einen Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr betragen insgesamt Euro 158.272,81
(Vorjahr: TEuro 113,6).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr betragen insgesamt Euro 247.236,03 (Vorjahr:
TEuro 315,8).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren betragen insgesamt Euro 162.500,00 (Vorjahr: TEuro
162,5).
Bis auf die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem
Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie von Waren
waren zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten durch
Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert.
Passive latente Steuern
Die passiven latenten Steuern sind auf die
unterschiedlichen Wertansätze in der Handelsbilanz und
Steuerbilanz zurückzuführen. Der
Unterschiedsbetrag wurde mit 30% berechnet.
V. Sonstige Pflichtangaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 18.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Zoran Artmagic, Geschäftsführer
Unterschrift der Geschäftsführung
Schwaigern, im Juli 2024
gez. Zoran Artmagic
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2024
festgestellt.
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