Sarpi Entsorgung GmbH
Niederbergheimer Straße 173, 59494 Soest, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Jörg Schmidt seit 18.10.2024 | Prokura |
Jürgen Christoph Dr. Flesch seit 18.10.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
SARP Industries | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
V + S Umwelt GmbHAufgelöst | 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sarpi Entsorgung GmbHSoestJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022LageberichtI Allgemeine Angaben Die SARPI Entsorgung GmbH (nachfolgend "SE"), ein Unternehmen der Veolia-Gruppe, ist ein 100%iges Tochterunternehmen der SARP Industries SA., Limay/Frankreich. Die Aktivitäten der SE umfassen den Betrieb und die Nutzung von festen und beweglichen Anlagen zur Behandlung, Verwertung oder Beseitigung von flüssigen oder festen Abfällen jedweder Art; Stabilisierung und Lagerung von Abfallendprodukten; sowie Sammlung, Lagerung und Transport von flüssigen und festen Abfällen. II Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft konnte im Jahr 2022 um 1,8 % zulegen und wuchs somit schwächer als noch zu Beginn des Jahres 2022 erwartet. Mit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine wurde die wirtschaftliche Erholung von der Coronavirus-Pandemie abgeschwächt. Aufgrund der hohen Inflationsraten wurde von der EZB die Zinswende eingeleitet, die zu einem deutlichen Anstieg der Finanzierungskosten führte. Stützend wirkten dagegen die privaten Konsumausgaben, die bis zum dritten Quartal spürbar zulegten und erst im vierten Quartal um 1 % sanken. Insgesamt sind die privaten Konsumausgaben im Jahr 2022 um 4,3 % gestiegen. Das verarbeitende Gewerbe hatte im Jahr 2022 wiederholt mit Lieferproblemen zu kämpfen und verzeichnete einen Auftragsrückgang von 10 %. Trotz allem konnte die Produktion aufgrund der immer noch hohen Auftragsbestände stabil gehalten werden. Die Arbeitslosenquote sank im Jahr 2022 um 0,4 Prozentpunkte auf 5,3 % (Quellen: IfW Kiel - Institut der Weltwirtschaft sowie Europäische Kommission - Institutional Paper 194). Nach unserer Einschätzung hatte die geschwächte wirtschaftliche Entwicklung auch Auswirkungen auf die zu verwertenden Abfallmengen. Die mit 57.600 Tonnen budgetierten Mengen konnten dadurch nicht erreicht werden und blieben mit 54.367 Tonnen über 5 % unter der Prognose. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 schließt in Aktiva und Passiva zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 16.049 T€ ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresfehlbetrag von 1.438 T€ aus. Das Anlagevermögen reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr leicht von 9.895 T€ auf 9.860 T€ aufgrund der höheren Abschreibungen (780 T€) gegenüber den getätigten Investitionen (744 T€). Die Investitionen betreffen im Wesentlichen Asphaltarbeiten auf dem Betriebsgelände in Marl-Frentrop (166 T€), Anschaffungskosten für Gefahrenstoffbehälter (105 T€) sowie die Anschaffung eines Wärmeaustauschers (87 T€). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und gegen verbundene Unternehmen betreffen zum Bilanzstichtag offene Positionen, welche unter anderem aufgrund der gestiegenen Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr von 2.101 T€ auf 2.318 T€ gestiegen sind. Die sonstigen Rückstellungen sind mit 1.219 T€ leicht rückläufig zum Vorjahr (1.355 T€) und enthalten nach wie vor insbesondere Rückstellungen für Abfallbeseitigung, für Personalkosten, für ausstehende Lieferantenrechnungen und für Abschluss- und Prüfungskosten. Unter den Verbindlichkeiten sind mit 1.547 T€ (Vorjahr: T€ 0) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten, die aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr resultieren. Zum 31. Dezember 2022 übersteigen die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen die kurzfristigen Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten um 13.160 T€ (Vorjahr: 11.757 T€). Aufgrund der Verlängerung des erhaltenen Gesellschafterdarlehens bis zum 31. Dezember 2027 vom 20. Februar 2023 über die ursprüngliche Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 hinaus sowie aufgrund der unten dargestellten, von der Gesellschafterin erhaltenen Patronatserklärung gehen wir davon aus, unseren Zahlungsverpflichtungen auch in der Zukunft stets nachkommen zu können. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 744 T€ investiert. Die Investitionen wurden vollständig durch den laufenden Cashflow sowie das Darlehen der Gesellschafterin finanziert. Die Umsatzerlöse in Höhe von 13.724 T€ (Vorjahr: 13.302 T€) ergeben sich aus der Abrechnung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der höheren und effizienteren Auslastung der 2020 in Betrieb gegangenen Chemisch-Physikalischen Behandlungsanlage. Der budgetierte Umsatz für 2022 beträgt 13.628 T€ wurde damit leicht übertroffen. Die wesentlichen Kostenpositionen waren Materialaufwand mit 9.240 T€ (Vorjahr: 8.973 T€), Personalaufwand mit 1.957 T€ (Vorjahr: 2.582 T€), Abschreibungen mit 780 T€ (Vorjahr: 670 T€) und sonstige betriebliche Aufwendungen mit 2.891 T€ (Vorjahr: 1.955 T€). Die Veränderungen beim Personalaufwand und bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind auf die Verlagerung von Mitarbeitern in den Bereichen Finance, Vertrieb und HR auf die Schwestergesellschaft SARPI Deutschland GmbH zurückzuführen. Insgesamt führen die dargestellten Effekte zu einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.438 T€ (Vorjahr: 1.329 T€). Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag erhöhte sich gegenüber 2021 aufgrund des Jahresfehlbetrags von 1.862 T€ auf 3.300 T€. Die Gesellschaft ist damit weiterhin handelsbilanziell überschuldet. Die Alleingesellschafterin SARP Industries S.A., Limay/Frankreich, hat hinsichtlich des gewährten Gesellschafterdarlehns einen Rangrücktritt erklärt, sodass die Überschuldung unter Berücksichtigung der Rangrücktrittsvereinbarung insolvenzrechtlich nicht zum Tragen kommt. Darüber hinaus hat sich die Alleingesellschafterin SARP Industries S.A., Limay/Frankreich, im Rahmen einer Patronatserklärung gegenüber der SARPI Entsorgung GmbH verpflichtet, die Gesellschaft stets mit den zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten, sodass sie ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und somit eine Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO nicht eintreten kann. Durch diese Maßnahmen besteht somit eine positive insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose. Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage Die Geschäftsleitung beurteilt den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens weiterhin positiv. Trotz eines Rückgangs der Umsätze im Geschäftsjahr 2023 und des damit verbundenen Anstiegs des Jahresfehlbetrags, geht die Geschäftsleitung für das laufende Geschäftsjahr 2024 wieder von steigenden Umsätzen aus. Sie erwartet Umsatzerlöse oberhalb des Niveaus von 2022 und schaut damit vorsichtig optimistisch in die Zukunft. Wesentliche finanzielle Leistungskennzahlen Wir stützen uns bei der Steuerung des Geschäfts insbesondere auf die finanziellen Leistungskennzahlen Umsatzerlöse sowie Jahresergebnis. Die Entwicklung dieser Kennzahlen im Geschäftsjahr ist im Wirtschaftsbericht beschrieben, unsere Prognose für das kommende Geschäftsjahr haben wir im Prognosebericht dargestellt. III Risiko- und Chancenbericht Im Rahmen des Chancen- und Risikomanagements werden wirtschaftliche Risiken, bestandsgefährdende Risiken, generelles Risikomanagement und finanzielle Risiken unterschieden. Dabei stehen den nachfolgend genannten und beschriebenen Risiken häufig entsprechende Chancenpotenziale gegenüber. a) Wirtschaftliche Risiken und Chancen Relevante Risiken der künftigen Entwicklung wären eine länger anhaltende Wirtschaftsflaute mit einem längerfristigen Wegfall von Absatzmärkten. Den Risiken, resultierend aus der aktuellen Marktsituation, begegnet die SARPI Entsorgung GmbH mit zusätzlicher Optimierung der internen Prozesse, gezielter Vertriebssteuerung und der Neukundenakquise. Gleichzeitig besteht die Chancen, dass je nach Dauer und Intensität der Wirtschaftsflaute, sich eine Veränderung in der Abfallzusammensetzung sowie der Lieferanten, positiv auf das Geschäft der Gesellschaft auswirken könnte. b) Bestandsgefährdende Risiken Die Gesellschaft ist handelsbilanziell überschuldet. Zur Vermeidung der insolvenzrechtlichen Konsequenzen hat die Alleingesellschafterin SARP Industries S.A., Limay/Frankreich, hinsichtlich des gewährten Gesellschafterdarlehns einen Rangrücktritt erklärt, sodass die Überschuldung unter Berücksichtigung der Rangrücktrittsvereinbarung insolvenzrechtlich nicht zum Tragen kommt. Darüber hinaus hat sich die Alleingesellschafterin SARP Industries S.A. im Rahmen einer Patronatserklärung gegenüber der SARPI Entsorgung GmbH verpflichtet, die Gesellschaft stets mit den zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten, sodass sie ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und somit eine Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO nicht eintreten kann. Durch diese Maßnahmen besteht somit eine positive insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose. Ohne die Unterstützung durch die SARP Industries S.A., Limay/Frankreich, auf Grundlage der bestehenden Patronatserklärung ist der Fortbestand der Gesellschaft nicht gesichert. c) Finanzielle Risiken Zu den finanziellen Risiken gehören das Ausfallrisiko sowie das Liquiditätsrisiko: Forderungsausfallrisiko Das Ausfallrisiko auf Forderungen besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher maximal in Höhe der Forderungen mit den jeweiligen Geschäftspartnern. Das Management geht davon aus, dass durch Wertberichtigungen für Forderungsausfälle das tatsächliche Risiko abgedeckt ist. Ferner werden Ausfallrisiken durch eine Debitorenüberwachung minimiert. Liquiditätsrisiko Die Liquiditätsversorgung der Gesellschaft ist durch das Gesellschafterdarlehen mit der SARP Industries S.A., Limay/Frankreich, gesichert. Alle oben genannten Risiken werden als gering eingeschätzt. Insgesamt werden die Chancen und Risiken der SARPI Entsorgung GmbH im Geschäftsjahr 2022 als ausgeglichen beurteilt. Das Management weist auch hier auf die getroffene Rangrücktrittsvereinbarung mit der Gesellschafterin sowie auf die Patronatserklärung hin. IV Prognosebericht Auch für das Jahr 2023 setzt die SARPI Entsorgung GmbH auf langfristige Partnerschaften und enge Kundenbindung. Die Entsorgung im Verbundbereich ist auch für das Jahr 2023 sichergestellt und soll in den folgenden Jahren mit der Fertigstellung der neuen Rückstandsverbrennungsanlage bei der Schwestergesellschaft SARPI Deutschland GmbH noch ausgeweitet werden. Für das Geschäftsjahr 2023 lagen die budgetierten Umsätze deutlich über den tatsächlich realisierten. Trotz eines Rückgangs der Umsätze im Geschäftsjahr 2023 auf 13.336 T€ und damit verbunden, einem Anstieg des Jahresfehlbetrags auf vorläufig 1.749 T€, geht die Geschäftsleitung für 2024 wieder von deutlich steigenden Umsätzen aus. Diese sollen dann leicht über dem Niveau von 2022 liegen. Auch der Jahresfehlbetrag soll dadurch wieder signifikant gesenkt werden. Auch bei der SARPI Entsorgung GmbH sind die Auswirkungen der globalen Krise spürbar. Der Einmarsch der russischen Streitkräfte in die Ukraine im Februar 2022 stellt ein Ereignis dar, das auch in der globalen Wirtschaft Spuren hinterlassen wird. Aussagen zur zeitlichen Erstreckung der Krise sind gegenwärtig kaum möglich, es ist jedoch von langfristigen Auswirkungen auszugehen. Unabhängig von dieser generellen Entwicklung sieht das Management keine unmittelbaren Risiken für die Gesellschaft, da sie weder in der Ukraine noch in Russland unmittelbar tätig ist. Die mittelbaren Risiken und die Auswirkungen sind derzeit noch nicht quantifizierbar, jedoch eher negativ. Insbesondere die Entwicklung der Strom- und Energiepreise ist kritisch zu sehen. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben Die SARPI Entsorgung GmbH hat ihren Sitz in Soest. Sie ist im Handelsregister Arnsberg unter der HRB 9735 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß den Größenmerkmalen des § 267 HGB. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht weitgehend den Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften. Erleichterungsvorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss auf den 31.12.2022 der Firma SARPI Entsorgung GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG erstellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Die Gesellschaft ist handelsbilanziell überschuldet. Die Gesellschafterin hat durch folgende Maßnahmen die Fortführung der Unternehmenstätigkeit sichergestellt, sodass der Jahresabschluss unverändert unter der Prämisse der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt werden konnte: Die Alleingesellschafterin SARP Industries S.A., Limay/Frankreich, hat sich im Rahmen einer Patronatserklärung gegenüber der SARPI Entsorgung GmbH verpflichtet, die Gesellschaft stets mit den zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten, sodass sie ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und somit eine Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO nicht eintreten kann. Liquiditäts- oder Zahlungsprobleme sind bislang nicht bekannt und zukünftig nach dem heutigen Kenntnisstand nicht zu erwarten. Die Alleingesellschafterin SARP Industries S.A., Limay/Frankreich, hat zudem hinsichtlich des gewährten Gesellschafterdarlehens einen Rangrücktritt erklärt, sodass die Überschuldung unter Berücksichtigung der Rangrücktrittsvereinbarung insolvenzrechtlich nicht zum Tragen kommt. Im Ergebnis dessen besteht eine positive Fortbestehensprognose für die Gesellschaft. Weitere Erläuterungen werden im Lagebericht, Abschnitt III, gegeben. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt. Angaben zur Vergleichbarkeit der Abschlussposten: Im Geschäftsjahr wurden technische Anlagen und Maschinen mit einem Buchwert zum Jahresende in Höhe von TEUR 5.301, die im Vorjahr unter den Betriebs- und Geschäftsausstattungen ausgewiesen wurden, in die zutreffende Bilanzposten umgegliedert. Umsatzerlöse aus Mietverträgen in Höhe von TEUR 78 (Vorjahr: TEUR 78), die im Vorjahr unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wurden, werden ab dem Berichtsjahr unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Im Vorjahr unter dem Aufwand für Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe ausgewiesene Aufwendungen in Höhe von TEUR 5.821 stellen dem Grunde nach Aufwand für bezogene Leistungen dar. Daher erfolgt ab dem Berichtsjahr ein Ausweis der entsprechenden Kostenpositionen als Aufwand für bezogene Leistungen. Angaben zu den postenbezogenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Wege der Vollabschreibung im Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert im Anlagevermögen werden bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung vorgenommen. Die Bewertung der Vorräte erfolgt unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten oder niedrigeren beizulegenden Werten. Die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Das latente Ausfallrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf den werthaltigen Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1% berücksichtigt. Risiken für eine Einzelwertberichtigung zum Bilanzstichtag sind angemessen berücksichtigt. Die liquiden Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungskosten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Zum Bilanzstichtag bestanden keine langfristigen Rückstellungen, sodass eine fristadäquate Abzinsung nicht erforderlich ist. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Latente Steuern wurden nach den Grundsätzen des § 274 HGB ermittelt. Das Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde nicht in Anspruch genommen. Die latenten Steuern werden saldiert ausgewiesen. Ein aktiver latenter Steuerüberhang aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird nicht angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) zu entnehmen. Sämtliche Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen unverändert zum Vorjahr ausschließlich den Lieferungs- und Leistungsverkehr. Im Vorjahr waren Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 217 unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten wie im Vorjahr keine Forderungen gegen Gesellschafter. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Abfallbeseitigung in Höhe von TEUR 753 (Vorjahr: TEUR 822), Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von TEUR 143 (Vorjahr: TEUR 273) sowie Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen in Höhe von TEUR 263 (Vorjahr: TEUR 213). Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 12.969 (Vorjahr: TEUR 11.711) resultieren mit TEUR 11.711 aus einem gewährten Darlehen mit einer Laufzeit zunächst bis 31.12.2023, welches mit Vertrag vom 20.02.2023 bis zum 31.12.2027 verlängert wurde. Das Darlehen ist endfällig. Daneben sind weitere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.258 enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit TEUR 1.547 (Vorjahr: TEUR 931, die unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen waren). Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Im Vorjahr hatten ebenfalls sämtliche Verbindlichkeiten, mit Ausnahme des o. g. Darlehens, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. IV. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigen Mitarbeiter beträgt 38 (davon 8 Arbeiter und 30 Angestellte) (Vorjahr: 48, davon 8 Arbeiter und 40 Angestellte). Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus der Erfüllung von Mietverträgen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 4.261. Hierbei handelt es sich um die Summe der monatlichen Mieten bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Dr. Raphael Wietzke, Soest, führte das Amt des Geschäftsführers im Geschäftsjahr. Er ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Zum 01.04.2024 wurde Jerome Eloy, Poissy/Frankreich, neu als Geschäftsführer bestellt; die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 26.04.2024. Dr. Raphael Wietzke wurde zeitgleich als Geschäftsführer abberufen. Zum 18.10.2024 (Eintragung) wurde Jerome Eloy vom Amt des Geschäftsführers abberufen. Mit gleichem Datum wurde Dr. Jürgen Flesch neu als Geschäftsführer bestellt. Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung werden gemäß der Schutzklausel § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben. 4 Das Mutterunternehmen, welches den Konzernabschluss für den kleinsten und gleichzeitig den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die Veolia Environment SA, Paris/Frankreich. Der Konzernabschluss wird auf der Website des Unternehmens (https://www.veolia.com/en/veoliagroup/ finance) offengelegt. Nach dem Schluss des Geschäftsjahres wurde das von der Gesellschafterin erhaltene Darlehen mit Vertrag vom 20.02.2023 bis zum 31.12.2027 verlängert. Insoweit sind die als kurzfristig ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin nunmehr als langfristig anzusehen. Daneben sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 1.437.936,55 wird zusammen mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Bericht des AufsichtsratsDie Sarpi Entsorgung GmbH fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Vorschrift. sonstige Berichtsbestandteile
Soest, 06.03.2025 gez. Dr. Jürgen Flesch, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 06.03.2025 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SARPI Entsorgung GmbH, Soest Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SARPI Entsorgung GmbH, Soest, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SARPI Entsorgung GmbH, Soest, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt I im Anhang sowie die Angaben in den Abschnitten II und III des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Gesellschaft handelsbilanziell, aber aufgrund insolvenzvermeidender Maßnahmen nicht im Sinne von § 19 InsO überschuldet ist, und der Fortbestand der Gesellschaft nur mit Unterstützung der SARP Industries S.A., Limay, Frankreich, auf Grundlage der bestehenden Patronatserklärung und des Rangrücktritts gesichert ist. Wie in Abschnitt I im Anhang sowie in den Abschnitten II und III des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Erstprüfung Der Jahresabschluss der SARPI Entsorgung GmbH, Soest, für das vorhergehende Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021, der die Grundlage für die Vergleichsangaben im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 bildet, wurde nicht geprüft. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 ist diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 13. März 2025 Deloitte
GmbH
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