Helmut Sachers Kaffee GmbH
Straubinger Straße 44, 94342 Straßkirchen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hannes Schlögl seit 1.7.2014 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Helmut Sachers Kaffee GmbHStraßkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012Offenzulegender Auszug aus der Bilanz der kleinen GmbH 1)Aktiva
Die Richtigkeit dieses Auszugs wird bestätigt: 6)
Oeynhausen, am 26. März 2013
1) Achtung: Besteht nach § 268 UGB
Prüfungspflicht, ist auch der Bestätigungsvermerk
oder der Vermerk über dessen Versagung oder
Einschränkung offenzulegen.
Offenzulegender Anhang 1) 2)Die Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag des einzureichenden Jahresabschlusses übersteigen nicht 70 000 Euro: [] Ja 3) 1. Angabe, wenn die einmal gewählte Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der Bilanz, nicht beibehalten wurde (§ 223 Abs. 1 UGB): trifft nicht zu - Begründung dafür: 2. Angabe und Erläuterung, wenn Vorjahresbeträge nicht vergleichbar sind oder der Vorjahresbetrag angepasst wurde (§ 223 Abs. 2 UGB): trifft nicht zu 3. Abweichung auf Grund der für einen Geschäftszweig vorgeschriebenen Gliederung (§ 223 Abs. 3 UGB): trifft nicht zu - Begründung dafür: 4. Zugehörigkeit eines Postens der Bilanz auch zu (einem) anderen Posten, falls dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich ist (§ 223 Abs. 5 UGB): trifft nicht zu 5. Bei Ausweis eines "negativen Eigenkapitals": Erläuterung, ob eine Überschuldung im Sinn des Insolvenzrechts vorliegt (§ 225 Abs. 1 UGB): trifft nicht zu 6. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 236 Z 1 UGB): - Begründung dafür: trifft nicht zu - Gesonderte Darstellung des Einflusses auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage: 7. Aktivierte Zinsen für Fremdkapital im Sinn des § 203 Abs. 4 UGB (§ 236 Z 2 UGB): trifft nicht zu 8. Aktivierte Verwaltungs- und Vertriebskosten im Sinn des § 206 Abs. 3 UGB (§ 236 Z 4 UGB) - im Geschäftsjahr: trifft nicht zu - insgesamt über die Herstellungskosten hinaus: 9. Jeweils zusammengefasst für alle Posten der Verbindlichkeiten (§ 237 Z 1 in Verbindung mit § 242 Abs. 2 UGB)
- Art und Form dieser Sicherheiten: 10. Grundlagen für die Umrechnung von Posten, die auf fremde Währung lauten, in EURO (§ 237 Z 2 UGB): Forderungen und Verbindlichkeiten sind mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt der Entstehung berechnet, wobei Kursänderungen zum Bilanzstichtag berücksichtigt werden. 11. Aufgliederung und Erläuterung der gemäß § 199 UGB ausgewiesenen Haftungsverhältnisse (§ 237 Z 3 UGB);
12. In der Bilanz nicht gesondert ausgewiesener Betrag der Einlagen von stillen Gesellschaftern (§ 237 Z 10 UGB): trifft nicht zu 13. Name und Sitz des Mutterunternehmens der Gesellschaft, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, und ihres Mutterunternehmens, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie im Fall der Offenlegung der von diesen Mutterunternehmen aufgestellten Konzernabschlüssen der Ort, wo diese erhältlich sind (§ 237 Z 12 UGB): trifft nicht zu 14. Name und Sitz anderer Unternehmen, von denen das Unternehmen oder für dessen Rechnung eine andere Person mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt, Helmut Sachers Handels GmbH sowie:
- und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres dieser Unternehmen, für das ein Jahresabschluss vorliegt (§ 238 Z 2 UGB): Jahresverlust von EUR 2.332,40 15. Name, Sitz und Rechtsform von Unternehmen, deren unbeschränkt haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist (§ 238 Z 2 UGB): 16. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer/innen während des Geschäftsjahrs (§ 239 Abs. 1 Z 1 UGB):
17. Vorschüsse, Kredite und eingegangene Haftungsverhältnisse (§ 239 Abs. 1 Z 2 UGB) an bzw. für a) Geschäftsführer/innen - Betrag der Vorschüsse/Kredite (in Euro): - Zinsen dafür: - wesentliche Bedingungen: - im Geschäftsjahr zurückgezahlte Beträge (in Euro): - zugunsten der Geschäftsführer/innen eingegangene Haftungsverhältnisse: b) Aufsichtsratsmitglieder - Betrag der Vorschüsse/Kredite (in Euro): - Zinsen dafür: - wesentliche Bedingungen: - im Geschäftsjahr zurückgezahlte Beträge (in Euro): - zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eingegangene Haftungsverhältnisse: 18. Mitglieder (Familienname und Vorname, § 239 Abs. 2 UGB) der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats: - Geschäftsführung: Helmut SACHERS - Aufsichtsrat: trifft nicht zu 19. Darstellung der Entwicklung der Posten des Anlagevermögens und des Postens "Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebs" (Anlagenspiegel, § 226 Abs. 1 UGB): (gegebenenfalls als Beilage anschließen) Anlagenspiegel beiliegend 20. Zuweisung zu und Auflösung von Bewertungsreserven, entsprechend den Posten des Anlagevermögens (Bewertungsreservenspiegel, § 230 Abs. 2 UGB): (gegebenenfalls als Beilage anschließen) trifft nicht zu 21. Zusätzlich erforderliche Angaben zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens (§§ 222 Abs. 2 und 236 erster Satz UGB): trifft nicht zu 22. Wurden Angaben gemäß § 238 Z 2 UGB unterlassen, weil sie geeignet sind, dem Unternehmen oder dem anderen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen (§ 241 Abs. 2 letzter Satz UGB)? trifft nicht zu 23. Betrag der nicht eingeforderten ausstehenden Stammeinlagen (§ 229 Abs. 1 UGB), in Euro: 0,00 24. Zum Finanzanlagevermögen gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, wenn eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 204 Abs. 2 zweiter Satz UGB unterblieben ist. Anzugeben ist - der Buchwert und der beizulegende Zeitwert der einzelnen Vermögensgegenstände oder angemessener Gruppierungen: trifft nicht zu - sowie die Gründe für das Unterlassen einer Abschreibung gemäß § 204 Abs. 2 UGB und jene Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist: Unterschrift der gesetzlichen Vertreter/innen in vertretungsbefugter Anzahl
Oeynhausen, am 26. März 2013 Helmut Sachers
1) Achtung:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen