Corvus
Group GmbH
Hennef
(Sieg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.601.240,05 |
935.498,41 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
260.401,50 |
307.040,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.333.407,03 |
621.026,39 |
| III.
Finanzanlagen |
7.431,52 |
7.431,52 |
| B.
Umlaufvermögen |
594.004,11 |
261.222,24 |
| I.
Vorräte |
183.502,13 |
26.734,81 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
323.451,19 |
84.357,05 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
87.050,79 |
150.130,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
24.764,80 |
9.681,05 |
| Aktiva |
2.220.008,96 |
1.206.401,70 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.352.790,72 |
498.104,79 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
312.282,23 |
322.945,92 |
| III.
Jahresüberschuss |
990.508,49 |
125.158,87 |
| B.
Rückstellungen |
39.644,00 |
30.975,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
764.722,24 |
604.782,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
191.073,08 |
134.519,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
573.649,16 |
470.262,61 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
415.662,51 |
443.985,35 |
| D.
Passive latente Steuern |
62.852,00 |
72.539,40 |
| Passiva |
2.220.008,96 |
1.206.401,70 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Corvus Group
GmbH, Königstraße 36, 53773 Hennef (Amtsgericht
Siegburg, HR B 10000) wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB und unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des BiLRUG und GmbHG sowie ggf. des
Gesellschaftsver-trages zu beachten.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Auf-wendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwen-dungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, ver-mindert um lineare
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungs-dauer von bis zu 3 Jahren), bewertet. Selbst
erstellte immaterielle Vermögens-gegenstände des
Anlagevermögens werden mit den bei der Entwicklung
ange-fallenen Herstellungskosten incl. der
Fertigungseinzelkosten, Fertigungs-gemeinkosten und
allgemeinen Verwaltungskosten aktiviert und um lineare
Abschreibungen (Nutzungsdauer 10 Jahre, nach nicht
verlässlicher Schätzung der Nutzungsdauer)
angesetzt. Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
lineare Ab-schreibungen (Nutzungsdauern zwischen 3 und 50
Jahren) angesetzt.
Vermögensgegenstände mit einem Wert von
€ 150,00 bis zu € 1.000,00 (geringwertige
Wirtschaftsgüter) wurden im Zugangsjahr 2008 und 2009
in einen Sammelposten mit Poolabschreibung über
eine Nutzungsdauer von 5 Jahren eingestellt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von
€ 410,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter)
werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und ab 2019 bis zu
einem Wert von € 800,00 (geringwertige
Wirtschaftsgüter) werden über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit den
Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung abzüglich
außerplanmäßiger Abschreibung, bilanziert.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 3
HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte
Verkaufswerte anzusetzen sind.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt.
Hierbei wurden Salden in fremden Währungen zu
dem jeweiligen niedrigeren Mittelreferenzkurs der Devise
zum Bilanzstichtag angesetzt.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden
allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend
Rechnung getragen.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte
jeweils in Höhe des nach ver-nünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen sowie passive
latente Steuern.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprech-enden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen 7 Geschäftsjahre verwendet, wie sie von
der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsab-zinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
C.
Angaben zur Bilanz
1. Verbindlichkeiten, für die
Vermögensgegenstände der Corvus Group GmbH als
Sicherheiten dienen, bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren bestehen gegenüber dem Gesellschafter zum
Bilanzstichtag i.H.v. € 415.662,51 und resultiert aus
einem Darlehen.
2. Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist
teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von
Lieferanten besichert.
D.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Die Aufstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren
nach § 275 Abs. 2 HGB.
2. Als Erträge von
außergewöhnlicher Bedeutung wurden im
Geschäftsjahr nicht vereinnahmt.
E.
Sonstige Angaben
1. Zum Stichtag unterliegen die nachfolgenden
Beträge der Ausschüttungs-sperre nach § 268
Abs. 8 HGB:
Selbst erstelltes immaterielles Wirtschaftsgut €
188.606,00 abzüglich passive latente Steuern €
62.852,00 ergibt einen ausschüttungsgesperrten Betrag
i.H.v. € 125.754,00.
2. Vorschüsse an
Gesellschafter-Geschäftsführer
Im Geschäftsjahr wurden Vorschüsse i.H.v.
€ 24.195,12 unverzinslich ausgezahlt, die kurzfristig
zurückzuzahlen sind.
3. Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich
18 Arbeitnehmer beschäftigt.
4. Namen der Mitglieder der
Geschäftsführung
Geschäftsführer mit Einzelvertretungsmacht
ist:
Herr Steven Raabe, Pilot.
Hennef, den 20.12.2023,
gez.Steven
Raabe
sonstige Berichtsbestandteile
Hennef, 22.12.2023,
gez.
Steven Raabe
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2023
festgestellt.
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