Fiagon AG
Medical Technologies
Hennigsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.494.434,85 |
14.907.775,93 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
832,04 |
| II.
Finanzanlagen |
14.494.434,85 |
14.906.943,89 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.507.941,38 |
3.229.209,36 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
723.827,68 |
333.189,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.784.113,70 |
2.896.020,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.636,61 |
6.145,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
18.005.012,84 |
18.143.130,63 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.648.952,87 |
17.831.486,37 |
| I.
Gezeichnetes Kapital (Bedingtes Kapital: EUR
17.320) |
126.788,00 |
126.788,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
17.704.698,37 |
17.704.698,37 |
| III.
Jahresfehlbetrag (Vj.: Bilanzgewinn) |
-182.533,50 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
318.394,00 |
266.150,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
37.665,97 |
45.494,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
18.005.012,84 |
18.143.130,63 |
Anhang
A. Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Die Fiagon AG Medical Technologies mit Sitz in
Hennigsdorf ist eingetragen im Amtsgericht Neuruppin mit
der HRB Nr. 10738.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der
Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und
der einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes
(AktG) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB. Sie nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften für den Anhang teilweise
in Anspruch. Das Geschäftsjahr entspricht dem
Kalenderjahr.
Die Gesellschaft erstellt einen freiwilligen
Konzernabschluss nach den Regelungen der
§§ 290 ff. HGB.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Geschäftsleitung ist bei der Erstellung des
Jahresabschlusses zulässigerweise von der
going-concern-Prämisse ausgegangen.
Im Einzelnen wurden unverändert folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Die unter dem
Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Anteile an
den Tochtergesellschaften sowie auch die Ausleihungen an
verbundene Unternehmen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt. Auf Grund der aktuellen Planungen ergeben sich
keine voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bilanziert.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nominalwert
angesetzt.
Die
aktive Rechnungsabgrenzung beinhaltet Auszahlungen
vor dem Bilanzstichtag, welche Aufwand für die Zeit
danach darstellen.
Das
Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt und stimmt
mit den Angaben im Handelsregister und den Regelungen in
der Satzung überein. Die Kapitalrücklage
beinhaltet freiwillige Zuzahlungen von Aktionären und
ist zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt worden und
berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren
passivierungspflichtigen Risiken in angemessener Höhe.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Soweit dem Jahresabschluss Beträge in
Fremdwährung zugrunde lagen, erfolgte die
Umrechnung mit dem jeweiligen Stichtagskurs bzw. dem
Devisenkassamittelkurs.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Der Umrechnungskurs zum Stichtag betrug 1,1234
USD/EUR.
Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile
dienen der Herstellung einer dauerhaften Verbindung. Die
Darlehensstrukturen zwischen der Fiagon AG, der Fiagon NA
und der Fiagon GmbH wurden in 2019 angepasst, so dass
zwischen der Fiagon AG als Darlehensgeber und
der Fiagon GmbH sowie der Fiagon NA als
Darlehensnehmer seit dem 1. Januar 2019 eine
direkte Darlehensbeziehung besteht. Die Beträge
werden unter den Ausleihungen an verbundene Unternehmen
ausgewiesen. Die Darlehensforderung der Fiagon AG
gegenüber der Fiagon GmbH beträgt TEUR 6.784 (Vj.
TEUR 8.809) sowie gegenüber der Fiagon NA TEUR 1.613
(Vj. TEUR 0). Die Darlehen haben eine Laufzeit bis zum
31.12.2021.
Der Ausweis der Finanzanlagen erfolgt trotz des
negativen Eigenkapitals der verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten, da keine voraussichtlich dauerhafte
Wertminderung im Sinne des § 253 Abs. 3 S. 5 HGB
vorliegt und in Ausübung des Wahlrechts des § 253
Abs. 3 S. 6 HGB auch keine freiwillige Abschreibung
bei einer nur vorübergehenden Wertminderung
vorgenommen wird. Der unveränderte Ansatz zu
Anschaffungskosten basiert auf folgender Einschätzung
der Geschäftsleitung:
Am 2. Oktober 2020 wurden sämtliche Anteile der
Fiagon AG an die Intersect ENT Inc. (USA) für einen
Bruttopreis von 473 EUR pro Aktie veräußert.
Dies entspricht einer Gesamtbewertung des Konzerns von EUR
60 Mio., der im Wesentlichen auf der Bewertung der beiden
Tochtergesellschaften beruht und den Buchwert der
Beteiligungen signifikant übersteigt. Der neue
Gesellschafter sichert durch verschiedene Maßnahmen
(insb. eine Patronatserklärung vom 2. Oktober 2020)
die Liquidität der Fiagon AG sowie seiner
Tochtergesellschaften bis mindestens August 2021. Die
Patronatserklärung hat eine Laufzeit von 18 Monaten
beginnend am 2. Oktober 2020 mit einer Option zur
Verlängerung um weitere 18 Monate und umfasst ein
Darlehen in Höhe von 5 EUR Mio. zzgl. der
abgelösten Darlehensbeträge der Fiagon GmbH und
Fiagon NA (zusätzlich ca. EUR 1,1 Mio.) Der mit dem
neuen Inhaber vereinbarte Kaufpreis reflektiert den
deutlich über dem Eigenkapital der Fiagon AG und
seiner beiden Tochtergesellschaften liegenden positiven
Unternehmenswert.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
beinhalten kurzfristige Kontokorrente und Verrechnungen mit
der Fiagon GmbH sowie der Fiagon NA in Höhe von TEUR
582.
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von TEUR 141 (Vj.: TEUR 95) beinhalten im
Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen des laufenden Jahres
in Höhe von TEUR 134.
2. Eigenkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum
Bilanzstichtag EUR 126.788. Es ist eingeteilt in 126.788
Stückaktien mit einem Nennwert von EUR 1,00 pro
Stück. Das genehmigte Kapital per 31. Dezember 2019
beträgt EUR 63.394 (2018/I) und das bedingte Kapital
EUR 17.320. Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit
Aktien-Optionen der Fiagon AG an die Mitarbeiter der Fiagon
Gruppe zu einem Nennwert von EUR 1.141 ausgegeben. Die
Aktien-Optionen wurden in 2015 und 2017 ausgegeben und
haben eine Laufzeit bis 2019 beziehungsweise 2021. Die aus
der möglichen Ausübung der Optionen abzuleitende
Belastung ist abhängig von der Bewertung der
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ausübung der Option und
kann zum Bilanzstichtag nicht eindeutig quantifiziert
werden.
Im Geschäftsjahr wird ein Jahresfehlbetrag von
TEUR 183 (Vj.: Jahresfehlbetrag TEUR 39) ausgewiesen, der
in gleicher Höhe dem Bilanzverlust (Vj.: Bilanzgewinn
TEUR 0) entspricht. Die Kapitalrücklage im Vorjahr
wurde in Höhe von TEUR 39 zur Deckung des
Jahresfehlbetrages entnommen, so dass sich im Vorjahr ein
Bilanzgewinn von TEUR 0 ergab.
3. Verbindlichkeiten
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe
von TEUR 37 (Vj.: TEUR 40) sind Verbindlichkeiten aus zum
Stichtag noch nicht gezahlten Reisekosten für
Mitarbeiter in Höhe von TEUR 15 sowie sonstige
Verbindlichkeiten i. H. v. TEUR 15 subsummiert.
Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
D. Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer im
Geschäftsjahr betrug 4.
Organe der Gesellschaft sind die Hauptversammlung,
der Vorstand und der Aufsichtsrat.
Im Zuge des am 2. Oktober 2020 wirksamen Verkaufes
der Anteile an der Gesellschaft (Exit) bestehen
Verpflichtungen gegenüber dem Management der Fiagon AG
und der Fiagon NA zur Zahlung von Exit-Boni. Des Weiteren
bestehen beim Verkauf der Gesellschaft Verpflichtungen aus
der Auszahlung der Aktienanteile des Aktienoptionsprogramms
der Mitarbeiter der Fiagon Gruppe. Die Höhe der
Auszahlungsbeträge stellt zum Bilanzstichtag eine
sonstige finanzielle Verpflichtung dar, die jedoch zum
Bilanzstichtag nicht quantifiziert werden kann. Der genaue
Betrag der Auszahlung wird zeitnah nach dem Exit ermittelt.
Die ehemaligen Aktionäre stellen die Gesellschaft von
diesen Zahlungsverpflichtungen frei bzw. erstatten der
Gesellschaft diese Kosten.
Die Angaben zu den Bezügen an den Vorstand und
den Aufsichtsrat unterbleiben mit Hinweis auf § 288
Abs. 1 Nr. 1 HGB.
E. Nachtragsbericht
Die in Folge der weltweiten Corona-Pandemie
eingetretenen wirtschaftlichen Einschränkungen
können sich nachteilig auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken, ohne
dass aktuell konkrete Einschätzungen zum Ausmaß
gemacht werden können.
Am 2. Oktober 2020 wurden sämtliche Anteile der
Fiagon AG an die Intersect ENT Inc. (USA) für einen
Bruttopreis von EUR 473 pro Aktie veräußert.
Dies entspricht einer Gesamtbewertung des Konzerns von EUR
60 Mio. Der neue Gesellschafter sichert durch verschiedene
Maßnahmen (insb. eine Patronatserklärung vom 2.
Oktober 2020) die Liquidität der Fiagon AG sowie
seiner Tochtergesellschaften bis mindestens August 2021.
Die Patronatserklärung hat eine Laufzeit von 18
Monaten beginnend am 2. Oktober 2020 mit einer Option zur
Verlängerung um weitere 18 Monate. Die
Patronatserklärung sichert durch die Intersect ENT
Inc. ein Darlehen in Höhe von EUR 5 Mio.
zuzüglich eines weiteren Darlehensrahmens in Höhe
rückgeführter Bankdarlehen zu (zusätzlich
ca. EUR 1,1 Mio.). Der mit dem neuen Inhaber vereinbarte
Kaufpreis reflektiert den deutlich positiven Substanzwert
der Fiagon AG und seiner beiden Tochtergesellschaften.
Die Verpflichtungen der Gesellschaft zur Zahlung von
Exit-Boni gegenüber dem Management der Fiagon AG und
der Fiagon NA wurden auf die bisherigen Aktionäre
übertragen. Die Zahlungsverpflichtungen der
Gesellschaft im Zuge der Ausschüttung der
Aktien-Optionen werden ebenfalls durch die bisherigen
Aktionäre getragen.
F. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Gesellschaft schließt das
Geschäftsjahr 2019 mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR
183 ab. Der Vorstand schlägt vor, den Jahresfehlbetrag
auf neue Rechnung vorzutragen.
Hennigsdorf, den 12. Oktober 2020
Prof. Dr. Kai Desinger
Vorstand (CEO)
Vorstehende Bilanz und Anhang sind eine
verkürzte Fassung des aufgestellten Jahresabschlusses.
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat während des
Geschäftsjahres gemäß Gesetz und
Satzung den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens
regelmäßig beraten und überwacht. Im
Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat vier Sitzungen
abgehalten, an denen alle Aufsichtsratsmitglieder
teilgenommen haben. Darüber hinaus erfolgten
Beschlussfassungen im Umlaufverfahren und die Unterrichtung
des Aufsichtsrates im Wege von Telefonkonferenzen. Der
Aufsichtsrat hat vom Vorstand regelmäßig
schriftliche und mündliche Berichte über die
Unternehmenssituation, den Geschäftsverlauf, die
Unternehmensstrategie und alle wesentlichen
Geschäftsvorgänge erhalten. Die Berichte und
detaillierten Ergebnisse wurden mit dem Vorstand
erörtert. Wesentliche Angelegenheiten betr. die
Geschäftspolitik wurden vom Vorstand fortlaufend mit
dem Aufsichtsrat erörtert. Der Aufsichtsrat hat keine
Ausschüsse gebildet.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb aller Aktien der
Gesellschaft durch die Intersect ENT, Kalifornien, USA,
sind alle Mitglieder des Aufsichtsrats zurückgetreten
und wurde am 2. Oktober 2020 durch die
Aufsichtsratsmitglieder Thomas A. West (Vorsitzender),
Richard A. Meier und Dr. Andreas Driver ersetzt.
Schwerpunktmäßig wurden auf den
Aufsichtsratssitzungen Ertrag, Wachstum, die
Liquidität der Gesellschaft, Kosten,
Personalmanagement, Geschäftstätigkeiten im
Ausland sowie die zukünftige Ausrichtung der einzelnen
Segmente erörtert.
Der vom Vorstand entsprechend den Vorschriften
des HGB aufgestellte Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2019 wurde zusammen mit dem Lagebericht
von UHY Deutschland AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der
Aufsichtsrat hat sich von der Unabhängigkeit des
Abschlussprüfers überzeugt. Die
Wirtschaftsprüfer haben einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2019 wurde dem Aufsichtsrat zusammen mit dem
Lagebericht zur Prüfung vorgelegt. Nach Beendigung der
Abschlussprüfung hat der Abschlussprüfer an der
Beratung des Jahresabschlusses am 13. November 2020
teilgenommen und für ergänzende Auskünfte
zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat stimmte mit
den Ergebnissen der Prüfung überein.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den
Konzernabschluss sowie die dazugehörigen Lageberichte
sorgfältig überprüft und keine Einwendungen
erhoben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten und vom Wirtschaftsprüfer testierten
Jahresabschluss in der Sitzung vom 13. November 2020
gebilligt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019
ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und Mitarbeitern
der Gesellschaft für die in 2019 geleistete Arbeit.
Hennigsdorf,
Der Aufsichtsrat
Thomas A. West
Vorsitzender des Aufsichtsrates
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.11.2020 festgestellt.
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