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Trade Service GmbH
Herten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.606,00 |
12.040,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
93.668,60 |
153.653,50 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
9.339,66 |
4.161,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
100.274,60 |
165.693,50 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
56.031,19 |
38.045,67 |
| B.
Rückstellungen |
6.785,18 |
2.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
37.458,23 |
125.247,83 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
37.458,23 |
125.247,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
100.274,60 |
165.693,50 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Die Berichtsgesellschaft ist gem. § 267 a Abs. 1
HGB als Kleinstkapitalgesellschaft einzustufen. Sie ist
daher für das Wirtschaftsjahr 2018 verpflichtet, einen
Jahresabschluss nach den Vorschriften der §§ 242
ff. HGB aufzustellen. Dabei sind die besonderen
Vorschriften für Kapitalgesellschaften gem.
§§ 264 ff. HGB zu beachten.
Kleinstkapitalgesellschaften sind gem. § 264
Abs. 1 Satz 5 HGB nicht verpflichtet, den Jahresabschluss
um einen Anhang zu erweitern. Die Gesellschaft macht jedoch
aus Gründen der Transparenz von den
Bilanzierungserleichterungen gem. § 264 Abs. 1 S. 5
HGB keinen Gebrauch.
Nachstehender Anhang enthält die gesetzlich
bestimmten Angaben gem. § 284 HGB sowie die sonstigen
Pflichtangaben gem. § 285 HGB, wobei von der
Möglichkeit der größenabhängigen
Erleichterungen gem.
§ 288 HGB Gebrauch gemacht wurde.
Betrag in Euro
|
2018
|
2017
|
2016
|
Bilanzsumme
|
100.274,60
|
165.693,50
|
71.079,25
|
Umsatzerlöse
|
276.989,09
|
425.748,84
|
406.161,70
|
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Erstellung vorliegender Bilanz erfolgte unter
Beachtung der handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften (§ 42 GmbHG in
Verbindung mit §§ 242 und 264 HGB und §
8 KStG). Die Bewertung erfolgte entsprechend den
Bestimmungen der §§ 252-256 des
Handelsgesetzbuches.
Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten und, soweit absetzbar,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer linear
oder degressiv angesetzt worden. Steuerrechtliche
Wahlrechte wurden in Anspruch genommen. Die
planmäßigen Abschreibungen neuer beweglicher
Wirtschaftsgüter wurden auf der Grundlage der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in steuerlich
zulässiger Höhe vorgenommen. Die
Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen,
das bereits zum Ende des vorangegangenen
Geschäftsjahres vorhanden war, wurden
planmäßig fortgeführt.
Ab dem 01.01.2018 wurde die Begrenzung für
geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2
EStG auf eine Höhe von 800,00 €
Anschaffungskosten erhöht. Ist ein Wirtschaftsgut
zwischen 250 € und 800 € angeschafft worden, so
sind diese Anschaffungskosten in voller Höhe als
Betriebsausgaben abgesetzt worden.
In allen Wirtschaftsjahren sind die abnutzbaren
beweglichen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
bis 250,00 € gemäß § 6 Abs. 2
EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben
abgesetzt worden.
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspielgel zu entnehmen.
Die Vorräte sind mit ihren Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt worden.
Forderungen sind zum Nennbetrag bewertet. Forderungen
und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit
der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei
Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten
darüber lag, ist dieser angesetzt worden.
Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine
pauschale Wertberichtigung, erkennbaren Einzelrisiken durch
individuelle Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Rückstellungen sind in Höhe der
Beträge ausgewiesen, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung geboten sind und
entsprechen den zu erwartenden Aufwendungen.
Wechselobligo und Bürgschaften bestehen nicht.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und Gewinn- und
Verlustposten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Einzelheiten sind aus dem beigefügten
Erläuterungsbericht zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung zu entnehmen.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3. Bestandsnachweise
Das Anlagevermögen wird kontinuierlich
geführt. Der Bestand ist von mir nicht geprüft,
jedoch auf Plausibilität beurteilt worden.
Das Vorratsvermögen ist einzeln aufgeführt.
Eine bestandsmäßige Prüfung erfolgt nicht,
wohl aber eine Beurteilung auf Plausibilität.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
durch eine Debitorenliste nachgewiesen. Diese ist als
Anlage zu diesem Bericht beigefügt.
Die Geldbestände sind aus dem Kassenbericht
ersichtlich.
Die Guthaben auf den betrieblichen Girokonten sowie
die sonstigen Bankguthaben sind durch Kontoauszüge
belegt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
einzeln aufgezeichnet.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch Kontoauszüge nachgewiesen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern sind durch entsprechende
Darlehensverträge sowie deren Abrechnungen belegt.
4. Bewertungsverfahren
Die Bewertungsverfahren entsprechen den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung. Dabei sind folgende allgemeine
Bewertungsgrundsätze beachtet worden.
a) Bilanzklarheit
b) Bilanzwahrheit
c) Bilanzvollständigkeit
d) Bilanzidentität
e) Bilanzkontinuität
f) Prinzip der Vorsicht
g) Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(going-concern-Prinzip)
h) Einzelbewertung
i) Periodenabgrenzung
5. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Anwendung der handelsrechtlichen
Gliederungsvorschriften gem. §§ 265 und 266
HGB.
Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die
in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind
gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, §
275 Abs. 1 HGB. Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten
Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen
Reihenfolge ausgewiesen.
6. Zusatzangaben zur Bilanz
Angaben zu Steuern vom Einkommen und Ertrag
Das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit ist durch Steuern vom
Einkommen und Ertrag wie folgt belastet:
|
Euro
|
|
Gewerbesteuer |
4.200,00 |
|
Körperschaftsteuer |
3.967,00 |
|
Solidaritätszuschlag auf
Körperschaftsteuer |
218,18 |
|
Gesamtbetrag: |
8.385,18 |
sonstige Berichtsbestandteile
Herten, 09.07.2019
gez. Klaus Unbekannt
Gesellschafter-Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2019 festgestellt.
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