Global Trade Service GmbHLiquidiert

August-Schmidt-Straße 2, 45701 Herten, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Recklinghausen HRB 7288
Eingetragen
29.9.2014
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
Gegenstand
Der Handel mit technischen Geräten und Fahrzeugen, der Import und Export sowie Beratungs- und Vermittlungsleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Klaus Unbekannt
seit 25.10.2022
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Global Trade Service GmbH

Herten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 6.606,00 12.040,00
B. Umlaufvermögen 93.668,60 153.653,50
davon Forderungen gegen Gesellschafter 9.339,66 4.161,78
Bilanzsumme, Summe Aktiva 100.274,60 165.693,50

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 56.031,19 38.045,67
B. Rückstellungen 6.785,18 2.400,00
C. Verbindlichkeiten 37.458,23 125.247,83
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 37.458,23 125.247,83
Bilanzsumme, Summe Passiva 100.274,60 165.693,50

Anhang

 
1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Die Berichtsgesellschaft ist gem. § 267 a Abs. 1 HGB als Kleinstkapitalgesellschaft einzustufen. Sie ist daher für das Wirtschaftsjahr 2018 verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB aufzustellen. Dabei sind die besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB zu beachten.

Kleinstkapitalgesellschaften sind gem. § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB nicht verpflichtet, den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern. Die Gesellschaft macht jedoch aus Gründen der Transparenz von den Bilanzierungserleichterungen gem. § 264 Abs. 1 S. 5 HGB keinen Gebrauch.

Nachstehender Anhang enthält die gesetzlich bestimmten Angaben gem. § 284 HGB sowie die sonstigen Pflichtangaben gem. § 285 HGB, wobei von der Möglichkeit der größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 288 HGB Gebrauch gemacht wurde.
  

Betrag in Euro
2018
2017
2016
Bilanzsumme
100.274,60
165.693,50
71.079,25
Umsatzerlöse
276.989,09
425.748,84
406.161,70


2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Erstellung vorliegender Bilanz erfolgte unter Be­achtung der handelsrechtlichen und steuer­rechtlichen Buch­führungs- und Bilanzierungsvorschriften (§ 42 GmbHG in Ver­bindung mit §§ 242 und 264 HGB und § 8 KStG). Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen der §§ 252-256 des Handelsgesetzbuches.

Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Her­stellungskosten und, soweit absetzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer linear oder degressiv angesetzt worden. Steuerrechtliche Wahlrechte wurden in An­spruch genommen. Die planmäßigen Abschreibungen neuer beweglicher Wirtschaftsgüter wurden auf der Grundlage der betriebs­gewöhnlichen Nutzungsdauer in steuerlich zulässiger Höhe vorgenommen. Die Ab­schreibun­gen auf das Sachanlagevermögen, das bereits zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres vorhan­den war, wurden planmäßig fortgeführt. 

Ab dem 01.01.2018 wurde die Begrenzung für geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 EStG auf eine Höhe von 800,00 € Anschaffungskosten erhöht. Ist ein Wirtschaftsgut zwischen 250 € und 800 € angeschafft worden, so sind diese Anschaffungskosten in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt worden.

In allen Wirtschaftsjahren sind die abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 €  gemäß § 6 Abs. 2 EStG  in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt worden.

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspielgel zu entnehmen.

Die Vorräte sind mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt worden.

Forderungen sind zum Nennbetrag bewertet. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt worden.

Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine pauschale Wertberichtigung, erkennbaren Einzelrisiken durch individuelle Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Rückstellungen sind in Höhe der Beträge ausgewiesen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurtei­lung geboten sind und ent­sprechen den zu erwartenden Aufwendungen.

Wechselobligo und Bürgschaften bestehen nicht.

Gliederung und Bewertung der Bilanz- und Gewinn- und Verlustposten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind aus dem beigefügten Erläuterungsbericht zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung zu entnehmen.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

3. Bestandsnachweise

Das Anlagevermögen wird kontinuierlich geführt. Der Bestand ist von mir nicht geprüft, jedoch auf Plausibilität beurteilt worden.

Das Vorratsvermögen ist einzeln aufgeführt. Eine bestandsmäßige Prüfung erfolgt nicht, wohl aber eine Beurteilung auf Plausibilität.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind durch eine Debitorenliste nachgewiesen. Diese ist als Anlage zu diesem Bericht beigefügt.

Die Geldbestände sind aus dem Kassenbericht ersichtlich.

Die Guthaben auf den betrieblichen Girokonten sowie die sonstigen Bankguthaben sind durch Kontoauszüge belegt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind einzeln aufgezeichnet.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Kontoauszüge nachgewiesen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern sind durch entsprechende Darlehensverträge sowie deren Abrechnungen belegt.

4. Bewertungsverfahren

Die Bewertungsverfahren entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Dabei sind folgende allgemeine Bewertungsgrundsätze beachtet worden.

a) Bilanzklarheit

b) Bilanzwahrheit

c) Bilanzvollständigkeit

d) Bilanzidentität

e) Bilanzkontinuität

f) Prinzip der Vorsicht

g) Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going-concern-Prinzip)

h) Einzelbewertung

i) Periodenabgrenzung

5. Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvor­schriften gem. §§ 265 und 266 HGB.

Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, § 275 Abs. 1 HGB. Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

6. Zusatzangaben zur Bilanz


Angaben zu Steuern vom Einkommen und Ertrag
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist durch Steuern vom Einkommen und Ertrag wie folgt  belastet:

Euro
Gewerbesteuer      4.200,00
Körperschaftsteuer     3.967,00
Solidaritätszuschlag auf Körperschaftsteuer   218,18
Gesamtbetrag:                                                                  8.385,18

sonstige Berichtsbestandteile


Herten, 09.07.2019

gez. Klaus Unbekannt
Gesellschafter-Geschäftsführer
 
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2019 festgestellt.

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