Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 5763
Vorher
Autohaus Roiser GmbH
Eingetragen
13.1.1994
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenGroßhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
An- und Verkauf, Vertrieb, Import und Export von Handelswaren (soweit eine behördliche Genehmigung hierfür nicht erforderlich ist) vorwiegend von Automobilen, Automobilteilen und Zubehör, Beratungsdienstleistungen für die Automobilbranche und die Unternehmensberatung.

Historie

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Management

NameRolle
Waltraud Roiser
seit 16.5.2012
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Waltraud Roiser
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Waltraud Roiser
Heimenegg 22
100.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Roiser GmbH

(vormals: Autohaus Roiser GmbH)

Mindelheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 59.067,00 176.089,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 4,00
II. Sachanlagen 59.063,00 176.085,00
B. Umlaufvermögen 1.175.291,65 1.265.835,59
I. Vorräte 0,00 319.202,96
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 445.853,46 488.031,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 729.438,19 458.601,43
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.234.358,65 1.441.924,59

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 1.037.644,47 1.032.725,73
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Gewinnvortrag 986.515,28 981.596,54
B. Rückstellungen 188.316,28 257.212,51
C. Verbindlichkeiten 8.397,90 151.986,35
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.234.358,65 1.441.924,59

Anhang

I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Firma Roiser GmbH ist nach der Klassifizierung des § 267(1) HGB eine sogenannte "kleine Kapitalgesellschaft". Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB für die Pflichtangaben des Anhangs sind für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen worden.

Der Jahresabschluss wurde nach den Regelungen des § 242 HGB aufgestellt. Die Gliederung wurde entsprechend den §§ 266 und 275 des HGB vorgenommen. Die Vorgaben des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden berücksichtigt.

Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz oder GuV im Vergleich zum Vorjahr nach § 264 (1) S. 2 HGB, § 265 (2) S. 2 HGB, § 264 (2) S. 3 HGB sind grds. nicht gegeben.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

§ 284 (2) Nr. 1 HGB

Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden

Der Jahresabschluss der Roiser GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände erfolgte die Abschreibungen nach linearer Methode.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und auf 5 Jahre abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt.

Der Inventurwert zum 31.12.2011 wurde von der Berichtsfirma übermittelt und ohne materielle, rechnerische und zahlenmäßige Überprüfung in den Bilanzbericht aufgenommen. Bei der Bewertung und körperlichen Aufnahme habe ich nicht mitgewirkt

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

§ 284 (2) Nr. 2 HGB

Angabe der Grundlagen der Währungsumrechnung in Euro

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Währungsumrechnungen vorzunehmen waren.

§ 284 (2) Nr. 3 HGB

Angabe und Begründung von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und gesonderte Darstellung und deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Da keine Abweichungen gegeben sind, entfällt eine Erläuterung.

§ 284 (2) Nr. 5 HGB

Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten

Angaben hierzu entfallen, da keine diesbezüglichen Bewertungen vorgenommen worden sind.

§ 285 S. 1 Nr. 1 a HGB

Gesamtbetrag der Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

§ 285 S. 1 Nr. 1 b HGB

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten die mit Pfand- oder ähnlichen Rechten gesichert sind

Im Berichtsjahr waren keine Verbindlichkeiten vorhanden, die zu sichern waren.

§ 285 S. 1 Nr. 9 c HGB

An Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gewährte Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf. im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge, sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse

Darlehen Nr. 1 123.743,89 €

Zinssatz: 5 %, p.a.

Tilgungen: 55.000,00 €

Darlehen Nr. 2 307.428,72 €

Zinssatz 3 %, p.a.

Tilgungen: 6.000,00 €

§ 285 S. 1 Nr. 10 HGB

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Als alleiniger Gesellschafter ist Frau Waltraud Roiser zum einzigen Geschäftsführer und somit zum alleinigen rechtlichen Vertreter der Gesellschaft bestellt.

§ 285 S. 1 Nr. 13 HGB

Gründe für die planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts bei Anwendung des § 255 (4) S. 3 HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen wurden.

§ 285 S 1 Nr. 24 HGB

Rückstellungen für Pensionszusagen

Der Gesellschafter-Geschäftsführerin wurde am 28.10.1998 eine Pensionzusage erteilt. Diesbezüglich wurde die gebildete Rückstellung neu bewertet. Die erforderliche Zuführung wurde gewinnmindernd in Ansatz gebracht. Das Verteilungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde dabei nicht in Anspruch genommen.

§ 264 (2) S. 2 HGB

Zusätzliche Angaben, falls der Jahresabschluss wegen besonderer Umstände trotz Anwendung der GoB kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt

Hierzu sind keine Angaben zu machen.

§ 264 (1) S. 2, § 265 (2) S. 2, § 264 (2) S. 3 HGB

Angabe von Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz oder GuV im Vergleich zum Vorjahr

Hierzu sind keine Angaben zu machen.

§ 268 (4) S. 2, § 268 (5) S. 3 HGB

Gesonderte Darstellung von größeren Posten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen

Angaben entfallen, da im Wirtschaftsjahr keine diesbezüglichen Posten vorhanden waren.

§ 277 (2) S. 2, § 277 (4) S. 2 HGB

Erläuterungen von Außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung

Hierzu sind keine Angaben zu machen.

§ 251 i.V.m. § 268 (7) HGB

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht.

EGHGB Art. 28 Abs. 2

Angabe des Fehlbetrages bei den Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen i. S. v. Art. 28 Abs. 1 EGHGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da dieser Sachverhalt im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden ist.

Weitere Angaben:

Weitere Angaben sind nicht zu machen

Der Jahresabschluss wurde am 08.05.2012 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

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