Roiser GmbHLiquidiert
Heimenegg 22, 87719 Mindelheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Waltraud Roiser seit 16.5.2012 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Waltraud Roiser | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Roiser GmbH(vormals: Autohaus Roiser GmbH)MindelheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
AnhangI. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Firma Roiser GmbH ist nach der Klassifizierung des § 267(1) HGB eine sogenannte "kleine Kapitalgesellschaft". Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB für die Pflichtangaben des Anhangs sind für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen worden. Der Jahresabschluss wurde nach den Regelungen des § 242 HGB aufgestellt. Die Gliederung wurde entsprechend den §§ 266 und 275 des HGB vorgenommen. Die Vorgaben des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden berücksichtigt. Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz oder GuV im Vergleich zum Vorjahr nach § 264 (1) S. 2 HGB, § 265 (2) S. 2 HGB, § 264 (2) S. 3 HGB sind grds. nicht gegeben. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 (2) Nr. 1 HGB Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Der Jahresabschluss der Roiser GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände erfolgte
die Abschreibungen nach linearer Methode.
Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten
Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu
Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag
angesetzt.
Der Inventurwert zum 31.12.2011 wurde von der Berichtsfirma übermittelt und ohne materielle, rechnerische und zahlenmäßige Überprüfung in den Bilanzbericht aufgenommen. Bei der Bewertung und körperlichen Aufnahme habe ich nicht mitgewirkt Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. § 284 (2) Nr. 2 HGB Angabe der Grundlagen der Währungsumrechnung in Euro Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Währungsumrechnungen vorzunehmen waren. § 284 (2) Nr. 3 HGB Angabe und Begründung von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und gesonderte Darstellung und deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Da keine Abweichungen gegeben sind, entfällt eine Erläuterung. § 284 (2) Nr. 5 HGB Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten Angaben hierzu entfallen, da keine diesbezüglichen Bewertungen vorgenommen worden sind. § 285 S. 1 Nr. 1 a HGB Gesamtbetrag der Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. § 285 S. 1 Nr. 1 b HGB Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten die mit Pfand- oder ähnlichen Rechten gesichert sind Im Berichtsjahr waren keine Verbindlichkeiten vorhanden, die zu sichern waren. § 285 S. 1 Nr. 9 c HGB An Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gewährte Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf. im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge, sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse Darlehen Nr. 1 123.743,89 € Zinssatz: 5 %, p.a. Tilgungen: 55.000,00 € Darlehen Nr. 2 307.428,72 € Zinssatz 3 %, p.a. Tilgungen: 6.000,00 € § 285 S. 1 Nr. 10 HGB Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Als alleiniger Gesellschafter ist Frau Waltraud Roiser zum einzigen Geschäftsführer und somit zum alleinigen rechtlichen Vertreter der Gesellschaft bestellt. § 285 S. 1 Nr. 13 HGB Gründe für die planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts bei Anwendung des § 255 (4) S. 3 HGB Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen wurden. § 285 S 1 Nr. 24 HGB Rückstellungen für Pensionszusagen Der Gesellschafter-Geschäftsführerin wurde am 28.10.1998 eine Pensionzusage erteilt. Diesbezüglich wurde die gebildete Rückstellung neu bewertet. Die erforderliche Zuführung wurde gewinnmindernd in Ansatz gebracht. Das Verteilungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde dabei nicht in Anspruch genommen. § 264 (2) S. 2 HGB Zusätzliche Angaben, falls der Jahresabschluss wegen besonderer Umstände trotz Anwendung der GoB kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt Hierzu sind keine Angaben zu machen. § 264 (1) S. 2, § 265 (2) S. 2, § 264 (2) S. 3 HGB Angabe von Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz oder GuV im Vergleich zum Vorjahr Hierzu sind keine Angaben zu machen. § 268 (4) S. 2, § 268 (5) S. 3 HGB Gesonderte Darstellung von größeren Posten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen Angaben entfallen, da im Wirtschaftsjahr keine diesbezüglichen Posten vorhanden waren. § 277 (2) S. 2, § 277 (4) S. 2 HGB Erläuterungen von Außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung Hierzu sind keine Angaben zu machen. § 251 i.V.m. § 268 (7) HGB Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht. EGHGB Art. 28 Abs. 2 Angabe des Fehlbetrages bei den Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen i. S. v. Art. 28 Abs. 1 EGHGB Hierzu sind keine Angaben zu machen, da dieser Sachverhalt im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden ist. Weitere Angaben: Weitere Angaben sind nicht zu machen Der Jahresabschluss wurde am 08.05.2012 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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