Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Kinderland PLUS GmbH
Margeritenstraße 9, 85586 Poing, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Meier seit 11.6.2025 | Prokura |
Eva Christina Harmat seit 2.6.2022 | Geschäftsführer |
Herbert Matzner seit 20.4.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 4 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kinderland PLUS GmbHPoingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen des Unternehmens Die Kinderland PLUS gGmbH ist im Handelsregister unter HRB 193797 beim Amtsgericht München eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Trägerschaft von 25 Kindertageseinrichtungen (Stand 31.12.2023), die Betreuung von Ganztagsklassen in Kooperation mit Grundund Mittelschulen sowie Angebote zur Ferienbetreuung und bei Bedarf von darüber hinausgehenden Projekten zur Unterstützung und Begleitung von Familien. Der Wirkungsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Ebersberg und Erding. Der Sitz des Unternehmens ist in Poing, die Kitas befinden sich in den Gemeinden Poing (6), Vaterstetten (4), Finsing (4), Markt Schwaben (2), Anzing (1), Ebersberg (1), Isen (1), Erding (2), VG Kirchberg (1), Pliening (1), Moosinning (1), Kirchseeon (1) Eichstätt (1) die Kooperations-Schulen im Ganztag befinden sich in Erding (2) und in Poing (1). Insgesamt verweist die Gesellschaft auf 25 Kindertagesstätten; darunter 18 Kinderhäuser (Kinderkrippen, Kindergarten, Hortangebot), 1 Hort, 2 bilinguale Einrichtungen, 4 Wald- und Naturkindergärten und 1 Naturgruppe. Das Unternehmen besteht als gGmbH seit 2011 und verweist im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich auf 439 aktive Mitarbeiter, darunter 328 Pädagogisches Personal, 17 Verwaltungskräfte, 29 Hauswirtschafts- und Assistenzkräfte und 22 Auszubildende. 43 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen waren im Durchschnitt freiberuflich bzw. auf Basis der Übungsleiterpauschale tätig und verstärkten den GTK-Bereich sowie die Ferienbetreuung. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Einrichtungen der Kinderland PLUS gGmbH befinden sich im Einzugsbereich der Landeshauptstadt München und Ingolstadt. Zuwanderung und Anstieg der Geburtenraten beziehen sich statistisch vorwiegend auf den Süden und den Südosten Bayerns. Dies hat weiterhin starke Auswirkungen auf den Bedarf an Kinderbetreuung. Laut Pressemitteilung vom 24. August 2023 des bayerischen Landesamtes für Statistik gab es im März 2023 in Bayern 10.233 Kindertageseinrichtungen. Das entspricht einem weiteren Anstieg von 1,5 Prozent gegenüber 2022 mit 10.085 Einrichtungen. In Summe standen hier 732.837 Plätze zur Verfügung (Vorjahr 710.851 Plätze). Dies entspricht einer Steigerung i.H.v. 3,1 Prozent. Gestiegen ist auch die Zahl der betreuten Kinder von 629.104 im März 2022 auf 645.568 März 2023 (+2,6 Prozent). Nach Angaben der Expertinnen und Experten des Bayerischen Landesamts für Statistik waren 140.327 (Vorjahr 135.180) Personen in Kindertageseinrichtungen tätig, davon 113.631 (Vorjahr 109.655) überwiegend im pädagogischen Bereich. Das bedeutet eine Zunahme an pädagogischem Personal von 3,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bei den unter Dreijährigen war im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von 4,3 Prozent zu verzeichnen. Dies entspricht 125.377 betreute Kinder unter 3 Jahren (Vorjahr 120.208). Der steigende Bedarf an Kitaplätzen setzt sich weiterhin fort, insbesondere in den Gemeinden, die aufgrund des hohen Siedlungsdrucks auch in den Landkreisen Ebersberg und Erding weiterhin Bauquartiere ausweisen. Vor diesem Hintergrund kann die Geschäftsgrundlage als solide betrachtet und bessere Auslastungen der bestehenden Einrichtungen prognostiziert werden. Im Berichtsjahr 2023 wurden zwei weitere Einrichtungen übernommen und eröffnet. Die Trägerschaft weiterer Kitas ist im Visier. Die alternative Betreuungsform Wald- und Naturkindergarten steht dabei gerne im Fokus der Gemeinden, zurückzuführen auf eine allgemeine Trendwende, die auch in der Pandemie ihre Wurzeln hat, aber auch für die Gemeinden eine günstige und in der Regel schnell umsetzbare Alternative zu Regelkindergärten darstellt, die einen längeren Planungshorizont und vor allem höheren Finanzierungsbedarf haben. 2.2 Entwicklung der branchenbezogenen Personalsituation Die Personalsituation im Bereich der Kinderbetreuung bleibt angespannt. In Bayern liegt die Quote der unter Dreijährigen Kinder in Kindertagesbetreuung mit knapp 31 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt (36 Prozent). Tatsächlich wünschen sich jedoch 42 Prozent der Eltern für ihr Kind in dieser Altersgruppe eine Betreuung. Bei den ab Dreijährigen entspricht die Betreuungsquote mit 92 Prozent dem Bundesdurchschnitt. Allerdings haben hier 98 Prozent der Eltern Bedarf an einer Kindertagesbetreuung. Im Ergebnis fehlen in Bayern 70.100 Kita-Plätze, um die Bedarfe der Eltern zu decken. Das zeigen die Berechnungen der Bertelsmann Stiftung für das aktuelle "Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme". "Bayern kann den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz nach wie vor nicht bedarfsgerecht erfüllen. Die Kinder bekommen keinen Zugang zu frühkindlicher Bildung, während die Eltern Familie und Beruf schwieriger vereinbaren können", sagt Kathrin Bock-Famulla, Expertin der Bertelsmann Stiftung für frühkindliche Bildung. Mangelnde Personalausstattung gefährdet den Bildungsauftrag der Kitas. Gleichzeitig werden 61 Prozent der Kita-Kinder in Bayern in Gruppen mit nicht-kindgerechten Personalschlüsseln betreut. In den Krippengruppen ist eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft rechnerisch für 3,6 ganztagsbetreute Kinder zuständig. Das ist etwas ungünstiger als der Westwert von 1 zu 3,4 und verfehlt auch das von der Bertelsmann Stiftung empfohlene Verhältnis von 1 zu 3. In den Kindergartengruppen ist eine Fachkraft rechnerisch für 8 Kinder verantwortlich. Dies ist etwas ungünstiger als das Westniveau (1 zu 7,7) und als der von der Bertelsmann Stiftung empfohlene, kindgerechte Personalschlüssel von 1 zu 7,5 in dieser Gruppenform. "Wenn eine Fachkraft für mehr Kinder verantwortlich ist als wissenschaftlich empfohlen, leidet darunter die Qualität der pädagogischen Praxis. Es ist davon auszugehen, dass die Kitas in Bayern aktuell ihren Bildungsauftrag für die Mehrheit der Kinder nicht erfüllen können", sagt Bock-Famulla. Dass die Kitas in Bayern eine bessere Personalausstattung benötigen, zeigt auch die Fachkraft-Kind-Relation. Sie spiegelt wider, wie viele Kinder eine Vollzeit-Fachkraft rechnerisch unmittelbar im Alltag betreut. "Wenn man Urlaubs- und Krankheitstage sowie Zeit für Teamgespräche, Vor- und Nachbereitung und Weiteres abzieht, ist davon auszugehen, dass im Schnitt nur zwei Drittel der Ar beitszeit für die eigentliche Bildung und Betreuung der Kinder zur Verfügung stehen", erklärt Bock-Famulla. Für Bayern bedeutet das, dass bei einem Personalschlüssel von 1 zu 3,6 eine Fachkraft in den Krippengruppen 5,4 Kinder betreut. Um die Situation zu verbessern, benötigen die bayerischen Kitas deutlich mehr Personal. Laut dem aktuellen "Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule" der Bertelsmann Stiftung werden in dem Bundesland bis zum Jahr 2025 allerdings 13.500 Fachkräfte fehlen, nur um die Betreuungsbedarfe der Eltern zu erfüllen. Bis 2030 besteht in Bayern die Chance, die aktuellen Elternbedarfe zu erfüllen sowie die Personalschlüssel auf das West-Niveau zu verbessernallerdings nur mit Anstrengungen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Zahl der Eltern, die ihre Kinder betreuen lassen möchten, in den kommenden Jahren weiter steigt. Das gilt vor allem für die Gruppe der Kinder unter drei Jahren. Eine Maßnahme könnte darin bestehen, die Kita-Öffnungszeiten auf sechs Stunden täglich zu verkürzen. Nach Berechnungen des Fachkräfte-Radars könnten die Kitas in Bayern dadurch bis 2025 mit erheblicher Anstrengung dem Ziel näherkommen, die Platzbedarfe aller Eltern zu erfüllen und das bessere Westniveau bei den Personalschlüsseln zu erreichen. Laut der Kinderbetreuungsstudie 2022 des Deutschen Jugendinstitutes wünscht sich ein Teil der Eltern in dem Bundesland kürzere Betreuungszeiten, als vertraglich vereinbart sind. "Ein solches Vorgehen kann aber nur in Abstimmung zwischen Eltern, Träger und Kommune getroffen werden", so Bock-Famulla. Zudem müssten Arbeitgeber die Arbeitszeiten von Eltern stärker an die Öffnungszeiten von Kitas anpassen. "Die Kita-Krise ist so weit fortgeschritten, dass sie neue Antworten erfordert. Allen Akteurinnen, insbesondere Politik und Arbeitgebern, muss klar sein: Der anhaltende Personalmangel in der frühkindlichen Bildung hat Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft", betont die Expertin. Im Kinderland werden deshalb schon seit Jahren in jeder Einrichtung konsequent Praktikanten-Stellen zur Förderung der Ausbildung und zur Sicherstellung des Nachwuchses eingerichtet. Die Personalfluktuation im pädagogischen Bereich bleibt nach wie vor ein Thema. Dies liegt jedoch oftmals weniger an der Bezahlung, sondern eher an den sich nicht den Erfordernissen anpassenden Arbeitsbedingungen. Der Anteil des in Vollzeit beschäftigten pädagogischen Personals lag in Bayern zuletzt in 2018 bei 39%. Diese Entwicklung konnte im Kinderland im Jahr 2023 stabilisiert werden. So waren im Jahr 2023 46% (Vorjahr 41%) des pädagogischen Personals in Vollzeit beschäftigt. 3. Darstellung des Geschäftsverlaufs und Lage der Kinderland PLUS gGmbH in 2023 3.1. Geschäftsverlauf der Einzelbereiche Das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) bildet die Grundlage zur Förderung der Kinderbetreuung in unseren Einrichtungen. Die Förderung umfasst dabei 60 % der Gesamtkosten (Personalkosten und Betriebskosten). Die 40 % nicht gedeckten Kosten werden über den Elternbeitrag abgedeckt. Im Rahmen des Sicherstellungsangebots und unter Berücksichtigung der familien- und bildungspolitischen Grundentscheidung in der Gemeinde wird der Elternbeitrag sozialverträglich gehalten. Der Elternbeitrag wird mit der Gemeinde abgestimmt. Die Kinderland gGmbH stellt die Kinderbetreuung unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen sicher und unterhält im Geschäftsjahr 2023 keine Leistungsdefizitverträge mit den Gemeinden. Die Aufsicht über die ordnungsgemäße Verwendung der Förderungsbeträge obliegt dem zuständigen Landratsamt. Die Kinderland PLUS gGmbH setzt die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wirtschaftlich ein. Auf eine optimale Ressourcenverwendung wird geachtet. Erzielte Rücklagen fließen in notwendige Investitionen, Personalkosten und Projekte, um somit einer zeitgemäßen optimierten Kinderbetreuung gerecht zu werden. Auslastung Die Auslastung der Häuser beläuft sich im Jahr 2023 auf 89 % und liegt deutlich über dem Vorjahresniveau (Vorjahr 85 %, Anmerkung: Bei diesen Zahlen sind die im September 2023 neu hinzugekommenen Einrichtungen ToBee's -Kinderland Kösching und Kinderland Kirchseeon- Zauberwald nicht berücksichtigt, da sie sich im Aufbau befanden). Die Tendenz ist hinsichtlich der Vorjahresentwicklung bei den bereits etablierten Häusern stabil. In Summe waren im Berichtsjahr durchschnittlich 2.284 Betreuungsplätze belegt (vgl. Vorjahr 1.715). Dabei war die Belegung in den drei Bereichen Krippe, Kindergarten und Hort bedingt durch die verschiedenen Bedarfe sehr unterschiedlich. Die höhere Auslastung ergibt sich dadurch, dass die Anzahl der Integrationskinder gestiegen ist. Diese Kinder mit erhöhtem Förderbedarf belegen in Hort und Kindergarten jeweils drei Plätze und in der Krippe jeweils 2 Plätze. In Poing zeigte sich auch in 2023 ein Überangebot an Betreuungsplätzen. Von 1.258 angebotenen Betreuungsplätzen waren 1.029 belegt, auf das Kinderland entfallen dabei 578 belegte Plätze verteilt auf 6 Einrichtungen. Es wird jedoch ein Wachstum bis 2035 in Höhe von 21% bis 28% prognostiziert. Die Bedarfe an Krippen- und Kindergartenplätzen werden analog steigen. Diese seien laut Aussage der Gemeinde aber durch das aktuelle Platzangebot noch ausreichend gedeckt, wodurch die freien Plätze wieder gut gefüllt werden. Dies zeichnet sich bereits deutlich für 2024/2025 ab. Das Platzangebot in Vaterstetten, Ebersberg und Finsing ist aufgrund der jeweiligen gemeindlichen Baulandausweisungen knapp, in Markt Schwaben, Isen ist die Situation noch entspannt. Anstellungsschlüssel Der Personalschlüssel orientiert sich an der gesetzlichen Vorgabe und bewegte sich in den letzten Jahren durchschnittlich um 1:9,80.
Der Wert liegt in 2023 im Bereich des von StMAS empfohlenen Personalschlüssels von 1:10, jedoch deutlich unter dem gesetzlichen Mindestanstellungsschlüssel von 1:11 nach BayKiBiG. In vielen Häusern der Kinderland PLUS gGmbH besteht ein erheblicher Personalbedarf, da ein Anstellungsschlüssel über 1:10 nur rudimentär eine qualitativ wertvolle pädagogische Arbeit zulässt. Aus diesem Grund sind je nach Größe des Hauses Zusatzkräfte erforderlich, die vom Träger in der Regel außerhalb der Förderung zu finanzieren sind. Der Bedarf an Mitarbeiter im Rahmen des FSJ und Bundesfreiwilligendienstes ist folglich höher als das zur Verfügung stehende Kontingent an Freiwilligendiensten. Im Rahmen weiterer Sonderinvestitionsprogramme durch Bund und Land nahm die im Jahr 2021 aufgelegte Förderung der Assistenzkräfte zur Entlastung der Erzieher*innen in 2023 neue Gestalt an. Diese Förderung erfolgt aus Bundesmittel und soll zur qualitativen Verbesserung in den Kitas beitragen. Trotz des erheblichen Verwaltungsaufwandes bei der Beantragung und Umsetzung der Fördermaßnahme haben wir dahingehend bereits 2021 die Weichen gestellt und konnten im Jahr 2023 die Fördermaßnahme gut umsetzen. So konnten wir im Laufe des Jahres 2023 weitere interessierte Bewerber für diese Ausbildung gewinnen und anschließend im Rahmen des Gesamtkonzeptes zur Fachkraftgewinnung der Staatsregierung zu Ergänzungskraft weiter qualifizieren. Das Land Bayern setzte dahingehend weitere qualitative Akzente durch Förderprogramme, wie den Personalbonus zur zeitlichen Entlastung der Kita-Leitungen, der nochmals mit neuen Konditionen erheblich verbessert wurde. Diese neue Version wurde 2023 für das Kinderland umgesetzt. Die Finanzierung von zusätzlichem Personal (Zusatzkräfte für Hauswirtschaft oder sich in Assistenzkraftausbildung befindliches Personal), die Förderung von Praxisanleiter und Anschaffung von Sachmittel vor allem im Bereich der IT und damit der Verbesserung der Arbeitsabläufe in den Kitas wurden folglich möglich gemacht. Der Personalschlüssel blieb jedoch davon unberührt. Zur vereinfachten besseren Förderung von berufsbegleitender Ausbildung zur pädagogischen Ergänzungskraft bzw. pädagogischen Fachkraft wurde 2022 die Multiplikatorenausbildung, ein neues Weiterbildungskonzept für Kindertagesstätten durch das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales aufgelegt. Durch dieses Programm wurde es uns ermöglicht, dass zwei dafür qualifizierte Fachkräfte die Ausbildung zur Multiplikatorin, sprich Ausbilderin erhielten. Dies befähigt uns intern eigenes Personal zu anerkannten pädagogischen Ergänzungskräften auszubilden. Durch dieses Förderprogramm kann die Qualifizierung im eigenen Unternehmen sichergestellt und dem Mangel an Fachpersonal verstärkt entgegengewirkt werden. Dieses Angebot bietet Kinderland auch externen Trägern an. 3.2. Ertragslage
Die Umsatzerlöse verweisen im Berichtsjahr 2023 mit 20.307,1 TEuro auf ein Plus von 2.418,7 TEuro oder 14% gegenüber dem Vorjahr. Diese sind in erster Linie auf die bessere Auslastung sowie die Erhöhung der Umsätze durch höhere Förderungen nach dem BayKibiG, höhere Elternbeitragseinnahmen, und Inbetriebnahme von 2 weiteren Einrichtungen zurückzuführen. Der Materialaufwand erhöht sich um 138,9 TEuro. Die Materialaufwandsquote bleibt mit 5,7% konstant zum Vorjahr. Der Personalaufwand verweist auf eine Erhöhung von 1.456,2 TEuro oder 9% gegenüber dem Vorjahr. Die Personalquote vermindert sich gegenüber dem Vorjahr von 86,5% auf 83,4%. Die Verminderung der Quote ist auf die Erhöhung der Gesamtleistung zurückzuführen. Die Personalkostenersatzleistungen verweisen auf 1% und liegen damit 1,8 % unter dem Vorjahresniveau, wodurch die Personalquote bereinigt um diesen Faktor bei 82,4 % (Vorjahr 84,2%) liegt. Gemessen an der durchschnittlichen Beschäftigungszahl in Höhe von 417 (ohne Auszubildende) (Vorjahr 342) sinkt der Personalaufwand auf 38,60 TEuro je Beschäftigten (Vorjahr 45,3 TEuro). Die Leistung pro Mitarbeiter mindert sich durch die steigende Mitarbeiterzahl bei im Vergleich moderat steigender Gesamtleistung auf 46,3 TEuro (Vorjahr 52,3 TEuro). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr um 333,6 TEuro oder 18%. Das EBIT verbessert sich mit 232,6 TEuro um 193,4 TEuro nach 39,2 TEuro im Vorjahr. In Summe ergibt sich ein Jahresüberschuss von 228,68 TEuro in 2023. Das Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr verbessert sich somit um 192,2 TEuro bzw. 527%. Die Umsatzrentabilität beläuft sich damit auf 1,13% (Vorjahr 0,2%). 3.3 Finanzlage: Die Finanzlage wird als neutral eingeschätzt. Im Rahmen unseres Finanzmanagements wird vorrangig darauf geachtet, sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus dem laufenden Geschäftsverkehr termingerecht zu erfüllen. Der vereinfacht berechnete Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Jahresüberschuss zuzüglich Abschreibungen) beträgt im Berichtsjahr 249,1 TEuro. Es können alle notwendigen Investitionen finanziert und Zahlungen bedient werden. 3.4. Vermögenslage
Das Anlagevermögen vermindert sich im Vergleich zum Vorjahr um -9,7 TEuro oder 13%. Der Forderungsbestand an Lieferungen und Leistungen erhöht sich um +293,7 TEuro gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Erhöhung an Förderungen, die jedoch verfahrenstechnisch erst sehr spät ausbezahlt werden. Die sonstigen Vermögensgegenstände verweisen auf einen Anstieg in Höhe von 1,9 TEuro . Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhen sich damit um 295,6 TEuro bzw 22% gegenüber dem Vorjahr. Die Barmittel vermindern sich um -74,6 TEuro. Der Anteil des Umlaufvermögens am Gesamtkapital erhöht sich auf 97,7% gegenüber 96,7% im Vorjahr. Das Gesamtkapital verweist auf eine Summe von 3.350,6 TEuro und damit auf eine Steigerung von 194,4 TEuro (+6%) gegenüber dem Vorjahr. Das gesamte Eigenkapital beläuft sich im Berichtsjahr auf 2.410,1 TEuro. Gemessen am Gesamtkapital beträgt die Eigenkapitalquote 71,9% (Vorjahr 69,1%). Die Eigenkapitalquote liegt damit immer noch im Branchenmittel. Deutliche Verbesserungen auf der Einnahmenseite durch Auslastung, Erhöhung der Förderungen und Ausbau neuer Geschäftsfelder (u.a. Betreuung integrativer Kinder und Einführung des Fortbildungscampus) verbessern zwar die Gesamtleistung, dem gegenüber stehen jedoch erhöhte sonstige Ausgaben bedingt durch inflationsgetriebene Preissteigerungen und notwendige Fördermittel, die erst im Folgejahr vereinnahmt werden können. Da die Erhöhung der Gesamt leistung die Erhöhung der Aufwendungen jedoch übersteigt kann ein Zuwachs des Eigenkapitals im Jahr 2023 verzeichnet werden. Demzufolge stieg auch die Bilanzsumme bedingt durch hohe Forderungen einerseits und niedrigere Rückstellungen andererseits. Die kurzfristigen Rückstellungen mindern sich um 45,7 TEuro. Dies ist in erster Linie auf Urlaubs- und Überstundenrückstellungen zurückzuführen. Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als neutral ein. Unsere Umsatz- und Ergebnisentwicklung ist konstant und solide. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch liquide Mittel und kurzfristige Vermögenswerte überdurchschnittlich gedeckt. Langfristiges Eigenkapital finanziert mit 2.410,1 TEuro neben langfristigen Vermögen auch Teile des Umlaufvermögens. Voraussichtliche Entwicklung, Chancen und Risiken Die Trägerlandschaft in den Landkreisen Ebersberg und Erding ist sehr heterogen. Mit der AWO gehört die Kinderland PLUS gGmbH, die im nördlichen LK EBE 15 Einrichtungen in ihrer Trägerschaft hat, zu den großen Trägern. Neben Elterninitiativen (Vaterstetten), konfessionellen Trägern und dem BRK sind auch private Träger im LKR Ebersberg aktiv. Letztere expandieren massiv und werben mit zusätzlichen Angeboten intensiv um Personal anderer Träger. Im LKR Erding betreibt die Kinderland PLUS gGmbH 7 Einrichtungen. Hier ergeben sich weitere Chancen auch vor dem Hintergrund zunehmender Nachfrage hinsichtlich Wald- und Naturkindergärten und der Betreuung von Kindern mit höherem Förderbedarf. Die Aussichten für weitere Betriebsträgerschaften gestalten sich für 2024/2025 positiv. Die Grundlagen für den weiteren Ausbau der Kinderland PLUS gGmbH sind daher hinsichtlich der Kooperationserfahrungen mit den bisherigen Partnergemeinden als positiv zu bewerten. Die Ausbauplanung für die Kita Zur Sonnwend in Neufinsing, die im Jahr 2019 begonnen wurde, wurde planmäßig fertig gestellt. Die bestehenden Gruppen konnten so in die neuen Räume einziehen. Das vorhandene Gebäude wird nun generalsaniert und steht somit ab Herbst 2024 für weitere Plätze zur Verfügung. Für die Gluckstraße, die sich in einer Übergangslösung am Standort Vaterstetten/Baldham befindet, haben für den neuen Standort in Vaterstetten, dessen Bau 2021 besiegelt wurde, die Planungen in 2022 umfangreich eingesetzt. Die Fertigstellung ist für 2025/2026 geplant. DasPlanungen in 2022 umfangreich eingesetzt. Die Fertigstellung ist für 2025/2026 geplant. Das neue Haus umfasst 3 Krippengruppen und 3 Kindergartengruppen. Auch die Planungen für den Schulhort in Vaterstetten auf der geplanten 3-fach Turnhalle sind schon weit fortgeschritten. Hier gibt es eine Aufstockung von derzeit 75 Plätzen auf 100 Plätze und soll spätestens im Jahr 2025/2026 fertiggestellt sein. In Poing steht neben der Sudetenstraße mit dem fortgeschrittenen bilingualen Konzept, dessen Bewerbung das gewünschte Ziel erreicht hat, vor allem die Weiterentwicklung der integrativen Angebote im Blickpunkt. Der Bedarf der schulvorbereitenden Einrichtung an die Anschlussbetreuung nach dem Förderunterricht ist sehr hoch. Seit dem Kita-Jahr 2020/2021 bieten wir für 15 Plätze die Anschlussbetreuung in unserer Einrichtung Seerosenstraße für Kinder mit hohem Förderbedarf an. Dieses Angebot soll ab 2024/2025 auf 2 Gruppen á 15 Plätzen in einer Außengruppe im Förderzentrum ausgeweitet werden . Die Betreuung von förderbedürftigen Kindern spielt auch in allen anderen Einrichtungen eine immer größere Rolle. Aus diesem Grund haben wir die Angebote für Inklusion in den entsprechenden Gemeinden stark ausgeweitet. Im Jahr 2023 wurden im Durchschnitt 50 integrative Kinder betreut. Der Bedarf wird weiter steigen. Risiken Der Bereich der Haftung für unsere Mitarbeiter in der Ausübung ihrer Tätigkeit ist versicherungstechnisch ausreichend gedeckt. Für leitende Angestellte und Organmitglieder besteht eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Die Gewährleistung der Arbeitssicherheit ist ein gleichwertiges Unternehmensziel neben den wirtschaftlichen Interessen sowie den Qualitäts- und Umweltzielen. Wir stellen sicher, dass wir alle zutreffenden Anforderungen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes befolgen und, wann immer sinnvoll und möglich, über diesem Niveau liegen. Wir stellen mit technischen, organisatorischen und persönlichen Mitteln einen größtmöglichen Schutz am Arbeitsplatz sicher. Durch gezielte Aus- und Weiterbildung aller Mitarbeiter stellen wir sicher, dass wir die hohen Erwartungen an uns erfüllen. Unfälle sind nie Zufälle. Wir analysieren konsequent die Umstände, die zu einem Unfall am Arbeitsplatz führen könnten und veranlassen Korrekturmaßnahmen. Zur Sicherung von Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin und Datenschutz hat die Kinderland PLUS gGmbH deshalb fachgerechte Dienstleister. Alle notwendigen vorgeschriebenen gesetzlichen Auflagen für den Betrieb von Kindertagesstätten werden regelmäßig überprüft und eingehalten. Das im Unternehmen implementierte Qualitätsmanagement umfasst zusätzlich die Bereiche Arbeitssicherheit, Brandschutz, Hygiene und Datenschutz. Um weitere Risiken dahingehend zu minimieren, wurden im Jahr 2023 wieder interne QM-Audits durchgeführt, um auch hier zeitnah und konsequent die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten. Wirtschaftliche Risiken Die sich bereits im Herbst 2021 abzeichnenden erhöhten Energiepreise und damit verbundene Inflation für 2022 und 2023 sowie die Folgen des Ukraine-Krieges stellt uns auch zukünftig weiterhin vor hohe Herausforderungen. Dies stellt ein weiteres Risiko dar. Angesichts der bisherigen finanziellen Maßnahmen und zusätzlichen Förderprogramme der Bundes- und Landesregierung sowie der aktuellen Entwicklung im Bereich der Kindertagesbetreuung kann zum jetzigen Zeitpunkt auch mit Blick auf die anfängliche Entwicklung im Jahr 2024 eine existenzielle Gefährdung desfährdung des Unternehmens ausgeschlossen werden. Dennoch wird sich die finanzielle Delle der letzten beiden Jahre aufgrund der globalen und damit schleppend verbesserten wirtschaftlichen Entwicklungsaussichten auch im Jahr 2024 kaum erholen können, da tarifliche Steigerungen, insbesondere beim Tarifvertrag TVÖD in 2023 sowie noch nicht abzeichnender Entspannung der bisher inflationsgetriebenen Preissteigerungen auch durch zusätzliche Fördermaßnahmen weiterhin nur schwer gedeckt werden können. Ein deutlicher Anstieg der Elternbeiträge ist damit unausweichlich in Betracht zu ziehen und wurde Teils bereits umgesetzt. Zwar ist die wirtschaftliche Grundfinanzierung durch stetig den Ausgaben angepassten gesetzlichen Zuschüsse durch Kommune und Freistaat gesichert, aber die notwendigen zusätzlichen Mittel aus Elternbeiträgen und Spenden unterliegen verschiedenen Rahmenbedingungen. In den Gemeinden Vaterstetten, Isen, Markt Schwaben, Anzing und Finsing wurde in Absprache mit den Gemeinden und in Rückkopplung mit den Kollegialverbänden ein System der regelmäßigen Beitragserhöhung im 2-Jahreszyklus eingeführt. In Ebersberg, Poing und Kirchseeon werden die Beiträge von der Stadt/Gemeinde für alle Träger gleichermaßen festgelegt. Diesbezügliche Vorstöße auch seitens des Kinderlandes in Absprache mit anderen Trägern in Poing waren im Jahr 2020 erfolgreich, so dass seit dem 01.09.21 fundamental für die Zukunft eine Kostensteigerung analog tariflicher Steigerungen erzielt werden konnte. Eine Anpassung erfolgt deshalb in der Gemeinde kontinuierlich im Rahmen der tariflichen Steigerungen. Weitere Anpassungen von Elternbeiträgen greifen seit 01.09.2022 für unsere drei Waldkindergärten in Absprache mit der Stadt Erding und den zuständigen Gemeinden. Weitere deutliche Steigerungen wurden auch in Vaterstetten und weiteren Gemeinden durchgeführt. Preissteigerungen unseres Catering geben wir an unsere Eltern weiter. Unser firmeninternes Risikomanagementsystem erfasst das Controlling und regelmäßige interne Berichterstattung an die Geschäftsführung und die Gesellschafter. Es ist darauf ausgerichtet, die dauerhafte Zahlungsfähigkeit sicherzustellen und das Eigenkapital zu stärken. Dazu werden in verschiedenen Beobachtungsbereichen Risikoindikatoren ermittelt und bewertet. Zum internen Kontrollsystem im Kinderland gehören insbesondere auch die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die Anpassung unternehmensinterner Richtlinien und Anweisungen. Vor dem Hintergrund einer sich abzeichnend positiveren Entwicklung als noch in den Jahren der Pandemie in Form einer wieder besseren Auslastung über alle Häuser, positiverer Grundeinstellung und der aktiven Weiterentwicklung der Gesellschaft hinsichtlich neuer Geschäftsfelder (OGS, integrative Betreuung, kontinuierliche Übernahme zusätzlicher Kindertagesstätten) darf in den nächsten Jahren bei entsprechend politisch verlässlichen Rahmenbedingungen eine zunehmend stabile Finanzlage erwartet werden. Dennoch sehen wir uns vor den bereits erwähnten Risikofaktoren veranlasst weiterhin vorsichtig zu prognostizieren. Erste Hochrechnung verweisen auf ein zu erwartendes Ergebnis in Höhe von 250 TEuro im Jahr 2024. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die prognostizierte Entwicklung i.H.v. 150 TEuro für 2023 um 78,7 TEuro übertroffen. Die Differenz ist vorwiegend auf die Erhöhung der Forderungen aus Lieferung und Leistung, sprich höherer Förderungen durch den BayKiBig und entsprechend angepasster Elternbeiträge, zurückzuführen. Qualitätsmanagement Das Qualitätsmanagement wird mit den Fachbereichen laufend aktualisiert und angepasst. Personal Obwohl sich die Fluktuationsrate innerhalb des gesamten Personals im Kinderland stabilisiert, sind die Anforderungen an die Personalwirtschaft und insbesondere an das Bewerbermanagesind die Anforderungen an die Personalwirtschaft und insbesondere an das Bewerbermanagement weiterhin ungebrochen hoch. Der immer noch vorherrschende Mangel an ausreichend qualifiziertem Betreuungspersonal und die damit verbundene hohe Nachfrage bei gleichzeitiger Fluktuation wird die zentrale Personalverwaltung weiterhin vor hohe Herausforderungen stellen. Mitarbeiterbindung ist deshalb ein zentral wichtiges Thema. Auch in 2023 stand der Fokus auf dem Ausbau der Mitarbeiterzufriedenheit einerseits und Personalentwicklung andererseits. Neben der Umsetzung der überarbeiteten freiwilligen Leistungen in 2022 wurde in 2023 im Rahmen der Umstrukturierung in der Personalgewinnung ein firmeninternes Onboarding-Modell erarbeitet, dass in 2024 eingesetzt wird. Die neuen Mitarbeiter werden mehr in den Fokus gestellt und die Einarbeitung über das Mentoring bis zum Ende der Probezeit begleitet. Mit der Entscheidung ein Personalmanagement-Tool (Personio), zur Unterstützung eines zeitgemäßen Recruiting und moderner Personalverwaltung einzuführen, gehen wir zügig den Weg der Digitalisierung. Damit investieren wir weiter in unser Personalmanagement, als Voraussetzung für zukünftige Expansionen. Mit der steigenden Anzahl an Mitarbeiter*innen haben Umfang und Bedarf an Fortbildungen im Kinderland stark zugenommen. Um den hohen Qualitätsansprüchen in unseren Einrichtungen und den gesetzlichen Anforderungen an Fortbildungen gerecht zu werden, wurde 2020/2021 der Kinderland Campus gegründet. Mit ihm wurde ein Ort geschaffen, an dem zentral die Fort- und Weiterbildungsthemen sowie pädagogische Inhalte und Schwerpunkte liegen. Darüber hinaus soll der Campus ein Platz zum Netzwerken und zum Austausch sein sowie vielfältigen Raum zum Lernen und Weiterentwickeln bieten. Seit dem Geschäftsjahr 2022 stehen darüber hinaus aktuelle pädagogische Themen, die firmenintern in Ausrichtung auf eine moderne Pädagogik von Bedeutung sind, im Fokus. Auch die Förderung von Zusatzkräften, die Ausbildung zur Assistenzkraft, die seitens des Bundes gefördert wird, sowie zur pädagogischen Ergänzungskraft und pädagogischen Fachkraft, steht im Mittelpunkt unseres Förderprogramms und findet großen Anklang. Mitarbeitern mit Migrationshintergrund und Sprachbarrieren bieten wir einschlägige fachspezifische Sprachtrainings an. 2023 wurden im Campus in einem weiteren Schritt Fortbildungen nicht nur intern, sondern auch extern interessierten Quereinsteigern angeboten. In diesem Jahr wurden Qualifizierungen von Mitarbeitern zur Ergänzungskraft im Rahmen des neuen Weiterbildungskonzepts für Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) angeboten. Mit dem weiterhin geplanten Ausbau des Angebots des Campus mittels eigener pädagogischer und gesetzlich vorgeschriebener Fortbildungen, entwickeln wir uns konstant als Bildungsanbieter weiter. Ab 2024 wird das Angebot zur Leitungsqualifizierung nach Maßgabe des Staatsministeriums auch extern angeboten. F & E "Sprach -Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" begleitete uns im trägerübergreifenden Verbund auch 2023. Ab 2023 wird das Programm des Landesministeriums des Freistaates Bayern bis vorerst Dezember 2024 fortgeführt werden. Die neue wissenschaftliche Begleitung durch das Institut für Frühpädagogik (IFP) hatte vor allem Evaluierungsthemen im Vordergrund. Die 15 Kitas im Verbund fokussierten sich auf die weitere Verbesserung der Interaktionsqualität. Besonders wichtig war den Beteiligten, dass das Sprachkita-Konzept weiterhin direkt bei den Kindern und Familien ankommen soll. Für unsere im Kinderland angesiedelte Sprachfachberatung, die seit 01.12.23 diese Stelle übernommen hat, ging es vor allem darum, für die engagierten zusätzlichen Sprachfachkräfte die bekannten Inhalte methodisch und didaktisch zu vertiefen und situativ an die individuellen Möglichkeiten der Einrichtungen anzupassen. Die Arbeit des heilpädagogischen Fachdienstes, gegründet 2017, fällt auf fruchtbaren Boden. Aktuell werden Ende 2023 99 Kinder mit einem integrativen Status von unserem Fachdienst betreut. Für das Jahr 2024 werden bis zu 5 Kinder erwartet. Unser Fachdienst, anerkannt beim Bezirk Oberbayern, entlastet damit die Frühförderstellen und ist im engen Austausch mit dem Jugendamt sowie den Ärzt*innen und Therapeut*innen der Kinder. Gleichzeitig wird Kompetenz im Unternehmen gebunden. Der Fachdienst Integration des Kinderlandes umfasst mittlerweile 2,5 Stellen, die sich vier Kolleginnen teilen. Perspektiven und Ziele Die Kinderland PLUS gGmbH wird in den folgenden Jahren weiter in moderatem Maße expandieren. Mit dem für 2024 avisierten Abschluss der Sanierungsarbeiten des Altbaus des Kinderland Neufinsing - Zur Sonnwend wächst dort das Betreuungsangebot auf 24 Krippenplätze und 150 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis Ende der Grundschulzeit. Bis Anfang 2026 bzw. 2027 sollen die Neubauten zweier Kitas in Vaterstetten fertig sein. Der Kinderland Schulhort Wendelsteinstraße soll auf dem Dach der neu zu bauenden Schulturnhalle neue Räumlichkeiten erhalten und das Platzangebot ausbauen. Für das Kinderland Gluckstraße, dessen Unterbringung im ehemaligen Gebäude der Grundschule an der Gluckstraße von vornherein als Übergangslösung gedacht war, wird in Baldham an der Sr Gabriele-Boll-Straße ein Neubau entstehen. In dem dann "Kinderland St. Anna" benannten Kinderhaus wird Platz für drei Kindergarten- und drei Krippengruppen sein. Weitere Ziele sind vor dem Hintergrund der Ökologie und Nachhaltigkeit, der Ausbau von Wald- und Naturkindergärten und mit Blick auf die Entwicklung der OGS 2026 die Ausweitung des Angebots für Ganztagesklassen in Kooperation mit den umliegenden Grund- und Mittelschulen. Aus diesem Grund ist der Ausbau bereits bestehender Kooperation mit Blick auf 2026 der richtungsweisende Weg. Hinsichtlich der steigenden Bedarfe an mehr förderbedürftigen Kindern mit Handicaps rückt auch der Auf- und Ausbau an integrativen Angeboten immer mehr in den Fokus. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedarfe an Kinderbetreuung und Aus- und Aufbau an Kindertagesstätten bayernweit bei gleichzeitiger Förderung von mehr Trägervielfalt an den Standorten, verfolgt die Kinderland PLUS gGmbH auch über die Landkreisgrenzen Erding und Ebersberg hinaus das Ziel, den Betrieb von Kinderhäusern zu erweitern.
Poing, im Januar 2025 Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzen den Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnut zung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Mitzugehörigkeitsvermerke Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben: Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende Posten und Sachverhalte: Sonstige Verbindlichkeiten sind in der Bilanz mit 334.165,01 Euro. Darin enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern mit 26.331,30 Euro. Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 Euro. Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 26.331,30 Euro (Vorjahr: 10.584,91 Euro). Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 417 (Vorjahr 342). Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Herr Herbert Matzner, Diplom-Rechtspfleger, Poing, Frau Gabriela Kemether, Diplom-Betriebswirtin, Niederaichbach, sowie Frau Eva Harmat, Wirtschaftspsychologin, Forstinning, waren in 2023 als Geschäftsführer/ Geschäftsführerin bestellt. Am 06.03.2024 ist Frau Gabriela Kemether, Niederachbach, als Geschäftsführerin ausgeschieden. Alle Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vorgänge von besonderer Bedeutung Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Wegen der weiteren Entwicklung im neuen Geschäftsjahr verweisen wir auf die Angaben im Lagebericht. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwen dung vor: Der Jahresüberschuss beträgt 228.679,69 Euro und wird auf neue Rechnung vorgetragen.
sonstige BerichtsbestandteileUnterschrift der Geschäftsführung
Poing, 10. Januar 2025 Eva Harmat Herbert Matzner Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2025 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Kinderland PLUS gGmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Kinderland PLUS gGmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Kinderland PLUS gGmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein dentatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Erding, 16. Januar 2025 R
& P Wirtschaftstreuhand GmbH
Stefan Götz, Wirtschaftsprüfer |
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