JL Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Volker Busch seit 18.6.2025 | Prokura |
Robert Borm seit 18.6.2025 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KGZossenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr 2022
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2022A. Vorbemerkung Die Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co KG, Zossen, (Amtsgericht Potsdam, HRA 7625), ist gemäß § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Der Konzernabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des HGB erstellt. B. Abgrenzung des Konsolidierungskreises In den Konzernabschluss wurden gemäß § 294 Abs. 1 HGB als Mutterunternehmen die Merkur Offshore Investment Holdings GmbH &Co KG, Zossen, sowie unverändert vier inländische Tochterunternehmen einbezogen. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind in einer separaten Aufstellung (Anlage 5) einzeln aufgeführt. Diese Aufstellung des Anteilsbesitzes ist integraler Bestandteil des Konzernanhangs. C. Konsolidierungsgrundsätze Dem Konzernabschluss liegen die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen zu Grunde. Bei sämtlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen deckt sich der Stichtag des Einzelabschlusses mit dem Stichtag des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022. Die Kapitalkonsolidierung der voll einbezogenen Unternehmen erfolgte nach der angelsächsischen Methode (Erwerbsmethode), die zwischen Erstkonsolidierung und Folgekonsolidierung differenziert. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB nach der Neubewertungsmethode. Hierbei wird der Wertansatz, der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochtergesellschaften verrechnet. Das Eigenkapital ist dabei entsprechend der Neubewertungsmethode mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beizulegen ist. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3 Abs. 2 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten. Die Verrechnung erfolgt gemäß § 301 Abs. 2 HGB zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Aus der Erstkonsolidierung ergab sich ein Zugang zu den Geschäfts- und Firmenwerten in Höhe von TEUR 521.110. Der Firmenwert aus der Erstkonsolidierung wird über die individuell ermittelte Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Die Folgekonsolidierung erfasst den Konzernanteil der nach dem Stichtag der Erstkonsolidierung erwirtschafteten Ergebnisse der Konzerngesellschaften im Konzernergebnis. Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung untereinander aufgerechnet. Ergebnisauswirkungen aus der Bewertung der konzerninternen Schuldverhältnisse im Jahresabschluss der einbezogenen Unternehmen wurden erfolgswirksam eliminiert. Aus Wesentlichkeitsgründen wurde auf die Durchführung einer Drittschuldenkonsolidierung verzichtet. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden alle Umsätze zwischen den Konzerngesellschaften und die übrigen konzerninternen Erträge und Aufwendungen einschließlich der Gewinnausschüttungen von Konzernunternehmen voll konsolidiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Anlageverkäufen wurden eliminiert. Die Abgrenzung von latenten Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen erfolgte gemäß § 306 HGB insoweit, als sich der abweichende Steueraufwand in den späteren Geschäftsjahren ausgleicht. Die Ermittlung der latenten Steuern wurde auf Basis der zukünftigen Steuerbelastungen der betreffenden Gesellschaften vorgenommen. Aktive und passive latente Steuern wurden saldiert ausgewiesen. Der Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden wurde beachtet. D. Rechnungslegungsgrundsätze Die Jahresabschlüsse der inländischen Konzernunternehmen wurden, soweit dies erforderlich war, im Rahmen der Konsolidierung an die konzerneinheitlichen Bilanzierungsgrundsätze angepasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die entgeltlich erworbenen immaterielle Anlagewerte und der Geschäfts- oder Firmenwert sind zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte werden linear über betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zwischen drei und 24 Jahren abgeschrieben. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird aufgrund der Stabilität und Nachhaltigkeit des zugrundeliegenden Geschäftsmodells sowie des Lebenszyklus der technischen Anlagen und Maschinen über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und 24 Jahren. In die Herstellungskosten wurden bis zur Fertigstellung des Baus im Sommer 2019 neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen und Fremdkapitalzinsen gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB einbezogen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Liquide Mittel wurden zum Nominalwert einbezogen. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in Übereinstimmung mit § 250 HGB gebildet. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen (Handelsbilanz II - Steuerbilanz-Unterschiede) der einbezogenen Gesellschaften und latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen wurden auf der Basis der zukünftigen Steuerbelastung der einbezogenen Gesellschaften ermittelt. Aktive latente Steuern gem. § 274 Abs. 1 HGB wurden nicht aktiviert. Latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen wurden mit latenten Steuern aus den Einzelabschlüssen verrechnet und zusammengefasst ausgewiesen. E. Erläuterungen zur Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung I. Konzernbilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Konzernanhangs. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Servicedienstleister der Windenergieanlagen aufgrund einer niedrigeren als vertraglich vereinbarten Verfügbarkeit. Die Schadensersatzansprüche entstehen rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag mit Ablauf des Berechnungszeitraums zum 31. März 2022. 3. Flüssige Mittel Der Posten enthält den Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. 4. Aktive latente Steuern Latente Steuern werden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen im Konzernabschluss und den steuerrechtlichen Wertansätzen des Sachanlagevermögens und den sonstigen Rückstellungen im jeweiligen landesrechtlichen Jahresabschluss ermittelt. Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Bei einbezogenen inländischen Kapitalgesellschaften beträgt der Steuersatz für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer insgesamt 32,275 %. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. In 2022 ergab sich ein Überhang an aktiven latenten Steuern. Dieser wurde in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert. Des Weiteren wurden latente Steuern auf Konsolidierungsbuchungen entsprechend § 306 HGB gebildet. Auf Zwischengewinne im Anlagevermögen erfolgt die Berechnung der Steuerlatenzen mit dem individuellen Steuersatz des empfangenden Unternehmens. Die aktivierten latenten Steuern setzen sich in voller Höhe aus aktiven latenten Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen zusammen. 5. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Rückbau in Höhe von TEUR 11.165 (i. V. TEUR 8.496), aus ausstehenden Rechnungen in Höhe von TEUR 8.302 (VJ: TEUR 853), aus dem Personalbereich in Summe von TEUR 772 (i. V. TEUR 383), Rückstellungen für Jahresabschluss und Aufbewahrung in Höhe von TEUR 198 (i. V. TEUR 195). 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Kreditinstitute haben sich folgende Sicherheiten einräumen lassen: Verpfändung aller Bankkonten der Merkur Offshore GmbH mit Ausnahme des sog. Distribution Accounts, Verpfändung der Rechte aus der Genehmigung des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Verpfändung der Geschäftsanteile an der Merkur Offshore Service GmbH, Globalzession sämtlicher Forderungen, Sicherungsübereignung sämtlicher Vermögenswerte des beweglichen Sachanlagevermögens und Umlaufvermögens. Darüber hinaus haben die Gesellschafter den finanzierenden Banken ein Pfandrecht an ihren jeweiligen Geschäftsanteilen an der Merkur Offshore GmbH bestellt und ihrerseits Forderungen gegenüber dem Unternehmen, insbesondere aus den Gesellschafterdarlehensverträgen, an die finanzierenden Banken abgetreten. Im Zuge des Gesellschafterwechsels im Mai 2020 traten die neuen Gesellschafter diesen Sicherheitenverträgen bei und bestellten zusätzlich noch ein Pfandrecht an etwaigen zukünftigen Geschäftsanteilen an der Merkur Offshore GmbH. Im Prinzip sind somit sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten besichert. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
7. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im Rahmen der im Kalenderjahr 2018 stattgefundenen Refinanzierung ergaben sich Veräußerungsgewinne aus den Swaps von TEUR 18.841. Diese Veräußerungsgewinne wurden passivisch abgegrenzt und werden über die Laufzeit der neu abgeschlossenen Swaps in Anspruch genommen. Resultierend aus diesem Sachverhalt betragen die passiven Rechnungsabgrenzungsposten zum Stichtag TEUR 13.996. II. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse lassen sich wie folgt nach Tätigkeitsbereichen verteilen:
Dabei wurden 99,98 % der Umsätze im Inland in Höhe von TEUR 241.291 (VJ: TEUR 147.338) und 0,02 % in Nordamerika in Höhe von TEUR 45 (VJ: TEUR 595) erzielt. Unter den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erlöse in Höhe von TEUR -4.069 ausgewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um Erlöse aus korrigierten Abrechnungen der Vorperiode. 2. Sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 52.738 ausgewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus Schadensersatzzahlungen aus der Verfügbarkeitsgarantie der Windenergieanlagen, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Gewinne aus Anlageabgängen und Erträge aus Versicherungsentschädigungen. Im Geschäftsjahr sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen außergewöhnliche Erträge in Höhe von TEUR 66.558 ausgewiesen. Die außergewöhnlichen Erträge betreffen vollumfänglich Schadensersatzansprüche gegenüber dem Turbinen Service Dienstleister aus einer niedrigen Verfügbarkeit der Windenergieanlagen in den Zeiträumen April 2021 bis März 2022 sowie April bis Dezember 2022. 3. Aufwendungen für bezogene Leistungen In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 446 enthalten. 4. Finanzergebnis In den Zinserträgen sind Erträge aus der Abzinsung von Rückbauverpflichtungen in Höhe von TEUR 459 (i. V. TEUR 190) enthalten. 5. Steuern Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten Aufwendungen aus latenten Steuern in Höhe von TEUR 24 (i. V. TEUR 2). F. Sonstige Angaben 1. Beteiligungsverhältnisse Hinsichtlich der Beteiligungen der Gesellschaft verweisen wir auf die gesonderte Aufstellung der Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB (Anlage 5), die integraler Bestandteil des Konzernanhangs ist. 2. Offenlegungserleichterungen Für folgende Gesellschaft wurde die Offenlegungserleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB in Anspruch genommen:
3. Personal Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 18. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verpflichtungen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 223.351. Hierbei handelt es sich um sonstige finanzielle Verpflichtungen aus wesentlichen Serviceverträgen in Höhe von TEUR 221.491 sowie aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 1.860. 5. Derivative Finanzinstrumente Eine in den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaft hat am 11./12. August 2016 acht Fixed Rate Payer Swap-Verträge über die Gesamtsumme in Höhe von TEUR 1.139.000 abgeschlossen. Die Laufzeit der Swap-Verträge startete im August 2016. Im Rahmen der am 29. Juni 2018 stattgefundenen Refinanzierung wurden die Swap-Verträge restrukturiert und durch zehn Fixed Rate Payer Swaps über eine Gesamtsumme in Höhe von TEUR 1.285.500 ersetzt. Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in denen sowohl die "Einfrierungsmethode", bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die "Durchbuchungsmethode", wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko sowohl des Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments bilanziert werden, angewandt werden können, wird die Einfrierungsmethode angewandt. Die sich ausgleichenden positiven und negativen Wertänderungen werden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die verwendeten Sicherungsgeschäfte bilden zusammen mit den dazugehörigen Grundgeschäften eine Bewertungseinheit im Sinne des § 254 HGB. In Bewertungseinheiten einbezogene Vermögensgegenstände und Schulden:
Die in den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaft setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen aus Darlehen (Grundgeschäfte) ein. Dafür wurden als Sicherungsinstrumente Zinssatzswaps abgeschlossen. Das Risiko der Grundgeschäfte wird im Rahmen von Macro-Hedges durch mehrere Sicherungsinstrumente gesichert. Zum Ende des Geschäftsjahres sind die vorhandenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 960 Mio. durch Payer Swaps (insgesamt EUR 960 Mio.) abgesichert. Im Geschäftsjahr 2022 wurden die Darlehen planmäßig gemäß Tilgungsplan zurückgeführt. Die aus den variablen Zinszahlungen der Darlehen resultierenden Zinsrisiken werden durch die zu erhaltenden variablen Zinszahlungen aus den Payer Swaps weitestgehend eliminiert. Der beizulegende Zeitwert der Payer Swaps beträgt aufgrund der vorliegenden Mark-to-Market-Bestätigungen der Kreditinstitute zum 31. Dezember 2022 EUR 107,5 Mio. Die variabel verzinslichen Darlehen werden für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2035 gesichert. Die Ermittlung der prospektiven Effektivität erfolgt anhand der hypothetischen Derivate Methode. Die Ermittlung der retrospektiven Effektivität erfolgte anhand der Hypothetischen Derivate Methode und ergab eine Effektivität von durchschnittlich 90,3 %. Aufgrund des positiven Werts des Sicherungsinstruments wurde zum 31. Dezember 2022 keine Rückstellung für drohende Verluste gebildet (Vorjahr: TEUR 0). 6. Bezüge der Organe Der Beirat des Mutterunternehmens erhielt für seine Tätigkeit im Berichtsjahr keine Vergütung. 7. Honorar für Leistungen des Konzernabschlussprüfers Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen des Konzernabschlussprüfers betrugen für das Geschäftsjahr 2022 insgesamt TEUR 87,2 und für andere Bestätigungsleistungen insgesamt TEUR 12,3. 8. Finanzmittelfonds Die Finanzmittel des Finanzmittelfonds (Kapitalflussrechnung) in Höhe von EUR 109,3 Mio. unterliegen Verfügungsbeschränkungen aufgrund der Kreditvereinbarungen mit den Kreditinstituten. 9. Nachtragsbericht Es haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, ereignet.
Zossen, 3. Mai 2023 Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KG vertreten durch Merkur Offshore GP GmbH Geschäftsführung Lena Büsing Aufstellung der Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB der Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KG, Zossen, zum 31. Dezember 2022
Konzernlagebericht für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2022der Merkur Offshore Investment Holdings GmbH Co. KG, ZossenInhalt 1. Einführung 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.2. Geschäftsverlauf 3. Vermögens- Finanz- und Ertragslage 3.1. Vermögens- und Finanzlage 3.2. Ertragslage 3.3. Finanzinstrumente 4. Nachtragsbericht 5. Prognosebericht 6. Chancen und Risikobericht 6.1. Risikobericht 6.2. Chancenbericht 7. Fazit und Ausblick 2023 1. Einführung Mit der Übernahme der Merkur Offshore GmbH im Geschäftsjahr 2020 wurde die Merkur Offshore Gruppe (der Konzern) gebildet. Die erworbene Projektgesellschaft Merkur Offshore GmbH (ehemals MEG 1) existiert seit dem Jahr 2015. Seit seiner Fertigstellung im Jahr 2019 wird der Offshore Windpark Merkur durch die Projektgesellschaft betrieben. Zusätzlich zur Merkur Offshore GmbH besteht der Konzern aus der Muttergesellschaft Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KG, Zossen, sowie folgenden weiteren Gesellschaften: Merkur Offshore Holdings GmbH, Zossen, Merkur Offshore Service GmbH, Hamburg, Merkur Wind GmbH, Zossen (vormals: Frankfurt am Main). Der Windpark befindet sich in der Nordsee innerhalb der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Er liegt ca. 45 Kilometer nördlich der Insel Borkum und umfasst eine Fläche von ca. 47 km 2 bei Wassertiefen von etwa 27-33 Metern. Der Windpark besteht aus 66 Windenergieanlagen des Typs GE Wind Energy Haliade 150-6MW und hat somit eine Anschlussleistung von insgesamt 396 Megawatt (MW). Die Genehmigung für den Windpark ist derzeit auf 25 Jahre nach Inbetriebnahme befristet. Neben dem Betrieb des Windparks bietet die Gesellschaft seit 2020 auch Beratungsleistungen im Bereich Erneuerbare Energien / Projektmanagement an. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Nachdem der Ausbau von Offshore Windparks in Deutschland im Jahr 2021 komplett zum Erliegen kam und keine weitere Offshore Windenergieanlage in Betrieb genommen wurde, konnte erfreulicherweise festgestellt werden, dass im Jahr 2022 Offshore Windenenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 342 MW erstmalig in Betrieb genommen wurden. Die installierte Leistung erhöhte sich damit auf 8.136 MW, verteilt auf 28 Projekten in Nord- und Ostsee. Im Jahr 2023 ist mit einer weiteren und in 2024 mit zwei Inbetriebnahmen zu rechnen. Im Kalenderjahr 2022 wurde in einer zweiten Ausschreibungsrunde eine Fläche, liegend in der Nordsee, mit einer Gesamtkapazität von 980 MV ausgewiesen. Die Novelle des WindSeeG sieht künftig ein geändertes Ausschreibungssystem vor. Zur Erreichung der erhöhten Ausbauziele soll der Ausbau beschleunigt werden, indem neben den durch das BSH (Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie, Hamburg) zentral voruntersuchten Flächen auch nicht zentral voruntersuchte Flächen ausgeschrieben werden. Gemäß diesen Änderungen sollen im Jahr 2023 zwei Ausschreibungsrunden im Umfang von ca. 8,8 GW stattfinden. Gemäß dem Koalitionsvertrag 2021 sollen Erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 80% des Bruttostrombedarfs decken. Offshore-Anlagen sollen dabei künftig eine Priorität gegenüber anderen Nutzungsformen genießen. Die Kapazitäten für Offshore Wind sollen dafür auf mindestens 30 GW in 2030, 40 GW in 2035 und 70 GW in 2045 angehoben werden. Diese Vereinbarung des Koalitionsvertrages ist mit der dritten Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Für Merkur bietet die grundsätzlich positive Perspektive, im Besonderen für den Bereich der Beratungsleistungen, weiterhin gute Chancen. Aktuell arbeiten ca. 21.400 Menschen in der Offshore Windenergie Branche. Somit befinden sich die Zahlen auf Vorjahresniveau. Ein deutlicher Anstieg der Beschäftigtenzahlen ist angesichts der ambitionierten politischen Ziele in den kommenden Jahren anzunehmen. 2.2. Geschäftsverlauf Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheit: Der Windpark Merkur Offshore wird unter hohen Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsforderungen betrieben. Alle Lieferanten und Dienstleister unterliegen Merkurs "Schutz- und Sicherheitskonzept", welches im Rahmen der Bau- und Betriebsgenehmigungsverfahren durch das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie regelmäßig geprüft wird. In diesem Zusammenhang werden auch alle Arbeitsstunden sowie Unfallgeschehen gemonitort und erfasst.
Alle Vorkommnisse werden aufgearbeitet, die Implementierung von Gegensteuerungsmaßnahmen wird nachverfolgt. Obwohl jeder Unfall und jede Verletzung als eine zu viel angesehen werden, kann für das Jahr 2022 von einem positiven Unfallgeschehen gesprochen werden. Ernsthafte Verletzungen mit bleibenden Schäden sind nicht entstanden. Als besonders Thema in Sachen Arbeitsschutz 2022 kann sicherlich weiterhin die weltweite Pandemie Covid-19 angesehen werden. Auch Merkur war und ist davon am Bürostandort sowie auf den eingesetzten Schiffen betroffen. Zum einen wurden im ersten Quartal 2022 die Mitarbeiter am Bürostandort weiterhin zum Arbeiten aus dem "Homeoffice" ermutigt, sind aber ab dem zweiten Quartal wieder regulär an den Büroarbeitsplatz zurückgekehrt. Zum anderen wurden für die Offshore Arbeiten, genauer für den Zugang auf den eingesetzten Schiffen, durch die Lieferanten von Merkur strenge Hygienevorschriften und -konzepte erlassen, die entsprechend der Pandemielage im Verlauf des Geschäftsjahres angepasst und reduziert werden konnten. Trotz oder gerade wegen der Vielzahl von Maßnahmen konnten einige positive Covid-Fälle identifiziert und rechtzeitig isoliert werden. Negative Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb von Merkur waren dadurch nicht oder nur im nicht messbaren Bereich gegeben. Umwelt: Aufgrund der Lage auf See und auch der genehmigungsrechtlichen Vorgaben findet bei Merkur ein engmaschiges Umweltmonitoring statt. Es werden Unfälle mit Auswirkungen auf die Umwelt streng erfasst und aufbereitet. Darüber hinaus erfolgen die seitens des BSH vorgegebenen Untersuchungen zur Erfassung und Auswertung umweltrelevanter Daten. Hierzu zählt unter anderem die wiederkehrende Untersuchung des Benthos und der Fische im Windpark. Merkur strebt an, Teile der für das Jahr 2023 geplanten Umweltuntersuchungen in Kooperation mit zwei weiteren, benachbarten Windparkbetreibern durchzuführen. Die Zusammenlegung bestimmter Untersuchungen, etwa in Hinblick auf das gemeinsam nutzbare Referenzgebiet, sollen dabei eine möglichst effiziente, umweltschonende und kostengünstige Kampagne ermöglichen. Ein entsprechender Antrag wurde beim BSH im Jahr 2022 gestellt. Betriebsthemen: Die wesentlichen durch das aktive Management von Merkur beeinflussbaren Größen für eine optimale Windausbeute liegen in der Verfügbarkeit der Windenergieanlagen und der Balance of Plant (BoP). Diese lag im abgelaufenen Geschäftsjahr für das BoP Gewerk auf Planniveau. Alle Wartungskampagnen konnten anforderungsgemäß und der Planung entsprechend ausgeführt werden. Hervorzuheben ist, dass im Jahr 2023 die Garantiezeit für das BoP Gewerk enden und eine finale Inspektion stattfinden wird. Außerdem finden in 2023 Stabilisierungsmaßnahmen des Kabelschutzsystems an allen Windenergieanlagen statt. Der Wert für die Verfügbarkeit der Windenergieanlagen lag für das abgelaufene Geschäftsjahr weiterhin hinter den Planzahlen zurück. Hauptursächlich hierfür waren die im Vorjahr entdeckten Risse im Bereich der Trägerstruktur der Helikopterwindenbetriebsfläche ("Rear Frame Cracks"). Die anschließenden Retrofit und Repair Kampagnen wurden im Jahresverlauf 2022 gestartet und erfolgreich beendet. Zum Ende des abgelaufenen Kalenderjahres 2022 wurde an allen Windenergieanlagen ein Power Curve Upgrade erfolgreich durchgeführt. Alle Anlagen sind in der Lage, statt 6 MW mit 6,15 MW betrieben zu werden. Merkur ist unter dem Service und Maintenance Vertrag (SMA) gegen niedrige Verfügbarkeiten abgesichert. Ein Bonus/ Malus System kompensiert etwaige Ausfälle. Der Berechnungszeitraum der Verfügbarkeitsgarantie endet jährlich im März. Aufgrund der deutlich reduzierten Verfügbarkeit im Berechnungszeitraum 2021/2022 aufgrund der beschriebenen Rear Frame Cracks gab es Differenzen bezüglich der zu kompensierenden Ausfälle. Diese wurden im Vorjahr in Teilen vom Servicedienstleisters bestritten, weshalb diese Forderungen zum Aufstellungsstichtag des Vorjahres in Teilen nicht gebucht wurden. Im abgelaufenen Jahr konnte dann eine Einigung mit dem Servicedienstleister erzielt werden, die einen deutlichen Effekt in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausweist. Des Weiteren wurde das Bonus/ Malus System weiter konkretisiert, um mögliche Zeitverzögerungen in der Auszahlung in der Zukunft zu vermeiden. 2022 war ein gutes Windjahr. Die durchschnittlich auf das gesamte Jahr gerechneten Windgeschwindigkeiten blieben minimal unter den Erwartungen. Zudem lagen die Marktpreise im Jahresverlauf immer wieder über dem garantierten EEG Tarif von 149 EUR/MWh. Entgegen den Erwartungen, dass die Einführung von Redispatch 2.0 für Entspannungen bezüglich der Drosselungen der Leistung des Windparks sorgen würde, hat sich der Umfang der Regelungen aufgrund von landseitigen Netzengpässen weiter erhöht. Mehr als ein Viertel der möglichen Leistung wurde aufgrund von Redispatch Maßnahmen seitens des Übertragungsnetzbetreiber reduziert. Entsprechende Kompensationszahlungen für das Geschäftsjahr 2022 hat die Gesellschaft weitestgehend erhalten. Weiterhin gibt es zwischen der Gesellschaft und dem Übertragungsnetzbetreiber strittige Zeiträume in denen das Transmission Capacity Management genutzt und zusätzlich Leistungen durch Redispatch gedrosselt wurden. Die Jahreskampagnen an Fundamenten, Umspannwerk sowie den Windturbinen wurden alle abgeschlossen und schlagen sich entsprechend in den Aufwendungen für bezogene Leistungen nieder. Die allgemein seit Anfang 2022 angestiegene Inflation macht sich auch bei der Gesellschaft bemerkbar und belastet in allen Bereichen die Kostenpositionen. Sonstige Vorkommnisse: Das Ende 2020 neu aufgenommene Beratungsgeschäft verlief im abgelaufenen Geschäftsjahr rückläufig. Für das folgende Geschäftsjahr ist geplant, eine Vertriebsstruktur aufzubauen, um das Beratungsgeschäft nachhaltig zu etablieren. 3. Vermögens- Finanz- und Ertragslage 3.1.Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme beläuft sich auf EUR 1.771,1 Mio. Den Großteil des Aktivvermögens stellt der Windpark Merkur, welcher seit Inbetriebnahme des Parks sukzessive abgeschrieben wird sowie der aus der Erstkonsolidierung resultierende Geschäfts- oder Firmenwert dar. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang sind die nachträglichen Anschaffungskosten für das Power Curve Upgrade. Das Umlaufvermögen erhöhte sich im Geschäftsjahr um ca. EUR 108,2 Mio auf ca. EUR 162,2 Mio. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 40,0 Mio. betreffen neben der regulär ausstehenden Zahlung der EWE Trading für im Dezember 2022 vermarkteten Strom auch Forderungen zu Kompensationszahlungen aufgrund von Netzausfällen/ bzw. -störungen (§ 17e EnWG) sowie aufgrund von Redispatch Maßnahmen (§13a EnWG) seitens des Übertragungsnetzbetreibers. Die unbestrittenen Forderungen aus der Verfügbarkeitsgarantie aus dem Turbinen-SMA sind in den sonstigen Vermögensgegenständen enthalten. Die liquiden Mittel belaufen sich auf EUR 109,3 Mio. und haben sich damit um EUR 95,0 Mio. deutlich erhöht. Dies berücksichtigt unter anderem die Einigung aus dem Bonus/ Malus System mit dem Servicedienstleister. Der Posten beinhaltet auch Reserve Konten für den Rückbau des Windparks. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält neben Vorauszahlungen für Versicherungen und für den Turbinen Service- und Wartungsvertrag auch die im Rahmen der (Re-)Finanzierung gezahlten Arrangement Fees, welche sich ratierlich reduzieren. Das Eigenkapital hat sich im Vergleich zum Vorjahr bedingt durch das positive Jahresergebnis um EUR 40,4 Mio. deutlich erhöht und beträgt zum Bilanzstichtag EUR 69,4 Mio. Die Steuerrückstellungen in Höhe von ca. EUR 20,4 Mio. betreffen im Wesentlichen zu erwartende Zahlungen für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer aus dem Jahr 2022. Sonstige Rückstellungen wurden für die Risikoprämie aus der Stromeinspeisung sowie für Eisman-Maßnahmen gebildet. Weitere Rückstellungen werden für den Rückbau über die Dauer des Betriebes des Windparks ratierlich aufgebaut. Der Bau des Windparks wurde neben umfangreichen Gesellschafterdarlehen durch eine Projektfinanzierung bestehend aus einem internationalen Bankenkonsortium inklusive der KfW Förderbank finanziert. Mit Fertigstellung des Windparks im Sommer 2019 endete die Bereitstellungsphase der Darlehen, welche planungsgemäß in Anspruch genommen wurden. Mit der ersten Tilgung der Fremdkapitaldarlehen im Dezember 2019 befindet sich der Konzern in der Rückzahlungsphase. Im Jahr 2022 wurde der Kapitaldienst konform zum Finanzierungsvertrag aus der Ertragskraft des Unternehmens geleistet. Außerdem konnte die Inanspruchnahme der Reserve- Schuldendienstfazilität (Debt Service Reserve Facility) aus Ende 2021 planungsgemäß im Juni 2022 vollständig zurückgeführt werden. Somit steht der Gesellschaft im Falle von Zahlungsengpässen wieder der Maximalbetrag von EUR 63 Mio. (im VJ. EUR 36,6 Mio.) zur Verfügung. Zum 31.12.2022 beliefen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf ca. EUR 997,7 Mio. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt Auszahlungen des damaligen Zeitwerts (MtM) aus einer Restrukturierung des Hedges im Rahmen einer Refinanzierung im Jahr 2018. Das Finanzmanagement des Konzerns hat im Wesentlichen den effizienten Umgang mit Ressourcen zur Aufgabe. Im Zentrum steht hierbei die Sicherung der Liquidität zur Erreichung des Schuldendienstes an den vorgegebenen Rückzahlungsdaten sowie der genauen Vorhersage von Ausschüttungen an Gesellschafter. Im Weiteren beinhaltet dies die Begrenzung von finanzwirtschaftlichen Risiken sowie eine kostenoptimierte Kapitalstruktur. Dadurch dass sämtliche Verträge mit Lieferanten, aber auch Darlehensverträge der Banken sowie Stromerlöse bzw. Schadensersatzzahlungen in EUR geführt werden, besteht kein Währungs- oder Wechselkursrisiko, welches im Rahmen des Finanzmanagements betrachtet werden müsste. Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Skontoregelungen. 3.2. Ertragslage Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten sehr gute Umsatzerlöse in Höhe von EUR 241,3 Mio. erzielt werden. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr und der Prognose des Vorjahres resultiert zum einen aus der wieder gestiegenen Verfügbarkeit der Windenergieanlagen sowie aus den hohen Marktpreisen über das gesamte Jahr. Auch das gute Wind Jahr (-2,0% gemessen an P50 (Winderwartungswert, der laut Windgutachten mit einer 50-prozentigen Wahrscheinlichkeit erreicht wird)) trug ebenso zum Gesamtergebnis der Stromerlöse bei. Der Großteil der Erlöse entfällt demnach auf die EEG- Marktprämie für eingespeisten Strom sowie durch den Direktvermarkter EWE Trading GmbH für vertriebenen Strom (zusammen EUR 182,9 Mio.). Zudem entstanden Forderungen für Kompensationszahlungen gegenüber des Direktvermarkters und des Übertragungsnetzbetreibers TenneT für Netzengpässe (Redispatch) in Höhe von EUR 58,1 Mio. In Geschäftszweig Beratung konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr Umsätze von EUR 0,3 Mio. erzielt werden. Sonstige betriebliche Erträge in Höhe von EUR 67,4 Mio. berücksichtigen im Wesentlichen die vertraglich vereinbarten, zum Teil periodenfremden Schadensersatzansprüche aus der Verfügbarkeitsgarantie unter dem Turbinen-SMA. Aufwendungen für bezogene Leistungen entstanden in Höhe von EUR 41,7 Mio. und sind deutlich gestiegen. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen eine Rückstellung für die Risikoprämie aus der Stromeinspeisung an den Direktvermarkter, Reparaturaufwand sowie Kostensteigerungen gegenüber Servicedienstleistern und der Energiebeschaffung. Ein weiterer Kostentreiber ist die in 2022 angestiegene Inflation. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten darüber hinaus im Wesentlichen die Wartungs- und Servicearbeiten an Windenergieanlagen, den Fundamenten sowie dem Umspannwerk. Die Zuführungen zu Rückbauverpflichtungen, Kosten für Rechtsberatung und der Aufwand für die Strompreisbremse sind im Wesentlichen im sonstigen betrieblichen Aufwand (EUR 11,7 Mio.) zusammengefasst, der sich über dem Vorjahresniveau befindet. Der Aufwand für Löhne und Gehälter betrug im abgelaufenen Jahr EUR 3,1 Mio. Zum Stichtag 31.12.2022 arbeiten im Konzern 20 Mitarbeiter. Für die einzelnen Mitarbeiter*innen müssen Leistung und Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen. Neben einem Fixgehalt zahlt die Merkur ihren Mitarbeiter*innen eine variable erfolgsabhängige Bonusvergütung. Hierfür werden neben individuellen Zielen auch als Team gemeinsam zu erreichende Meilensteine verbindlich vereinbart. Zusätzlich werden Mitarbeiter*innen, die neben ihren Aufgaben im Betrieb des Windparks zusätzlich Beratungsdienstleistungen erbringen, auch hierfür separat incentiviert. Ein transparent gehaltenes monetäres Anreizsystem soll den erfolgreichen Betrieb des Windparks in den Mittelpunkt stellen, den Teamgedanken fördern und eine langfristige Bindung der Mitarbeiter*innen gewährleisten. Die Abschreibungen auf Sachanlagen beziehen sich im Wesentlichen auf den Windpark und betragen im Berichtszeitraum EUR 94,9 Mio. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände umfassen den aus der Erstkonsolidierung resultierenden Geschäfts- oder Firmenwert (EUR 34,7 Mio.) und das Projektrecht (EUR 0.6 Mio.). Wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Konzerns hat das Zinsergebnis, welches sich auf Vorjahresniveau bewegt. Die Verringerung des Zinsaufwands aufgrund der voranschreitenden Tilgung der Darlehen gegenüber den Kreditinstituten wird dabei durch die Erhöhung des Zinsaufwands für die Gesellschafterdarlehen kompensiert. Ferner enthält dieser Posten die Gebühren für die Bereitstellung der Reservefazilität (DSRF) sowie Zinszahlungen aus dem Zinssicherungsgeschäft (Hedge). Die Aufwendungen lagen in Summe mit EUR 59,9 Mio. um EUR 0,1 Mio. über dem Vorjahreswert. Erfreulicherweise konnte im abgeschlossenen Wirtschaftsjahr ein deutlich positives Konzernjahresergebnis in Höhe von EUR 40,4 Mio. erzielt werden. Dies ist im Wesentlichen auf die gestiegenen Umsatzerlöse und die Einigung mit dem Servicedienstleister zurückzuführen. 3.3. Finanzinstrumente Im Rahmen des Abschlusses der Fremdfinanzierung ist Merkur in langfristige Macro-Hedgingverträge unter Verwendung eines Payer-Zins-Swaps eingetreten und konnte so das Zinsniveau für die vollständige Laufzeit der Kreditverträge absichern. Die Hedgingverträge wurden entsprechend des prognostizierten Ziehungs- und Tilgungsprofils mit insgesamt 10 Banken auf EURIBOR Basis und hoher Homogenität abgeschlossen. Hierüber wird sichergestellt, dass die Gesellschaft trotz der variablen, an den EURIBOR geknüpften Zinsregelung unter den Kreditverträgen langfristig mit einem fixierten Zinsniveau kalkulieren kann. Entsprechend der internen Dokumentation wurde die Bildung einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB der Sicherungsgeschäfte mit den Grundgeschäften (Kreditverträge) vorgenommen. Zum 31. Dezember 2022 liegt je Swap eine Marktbewertung der Kreditinstitute vor. Die wirksamen Teile der Bewertungseinheit wurden nach der sogenannten Einfrierungsmethode verbucht. Nach Vorlage des Effektivitätstest ergibt sich ein positiver Wert des Sicherungsinstruments, weshalb zum Bilanzstichtag keine Rückstellungen für drohende Verluste gebildet wurden. 4. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Berichtszeitraums eingetreten sind, haben sich nicht ergeben. 5. Prognosebericht Ausgehend von einem operativen Regelbetrieb des Windparks geht der Konzern von Umsatzerlösen aus der Stromerzeugung in Summe von ca. EUR 227 Mio. aus. Ursächlich hierfür ist die Annahme einer ebenfalls erhöhten Verfügbarkeit der Windenergieanlagen aufgrund der beendeten Retrofit- und Repair Kampagnen im Vergleich zum Vorjahr. Eine "Leading-Edge-Protection" Kampagne ist geplant, die bei den einzelnen Windenergieanlagen zu Stillstandzeiten führen wird. Dies wird sich allerdings nicht im Ergebnis widerspiegeln, da die Verfügbarkeitsgarantie des Servicedienstleisters etwaige Ausfälle kompensiert. Negativ wird sich weiterhin die Inflation auf die Kosten auswirken. Es ist zudem zu erwarten, dass es weiterhin zu landseitigen Netzengpässen kommt, weshalb ein nicht unerheblicher Teil der Umsätze auch durch Kompensationszahlungen für Redispatch Maßnahmen entstehen wird. Wartungsbedingt wird es bei der HGÜ Dolwin Gamma planungsgemäß zu Ausfällen und ggf. Kompensationszahlungen kommen, sofern Selbstbehaltszeiträume überschritten werden. Der Geschäftszweig Beratung war im abgelaufenen Geschäftsjahr leider rückläufig. Zur Stabilisierung auf dem ursprünglich geplanten Niveau in Höhe von TEUR 525, hat die Gesellschaft Gegenmaßnahmen eingeleitet und baut derzeit eine Vertriebsstruktur auf. Es sind keine weiteren Investitionen im Jahr 2023 geplant. Die Gesamtausgaben für den laufenden Betrieb werden auf ca. EUR 44 Mio. geschätzt. Die durch die Gesellschaft aufgenommenen Fremdfinanzierungsdarlehen werden sich gemäß der Planung um EUR 98,6 Mio. reduzieren. Die Geschäftsführung erwartet auf Basis interner Planungen für das kommende Geschäftsjahr 2023 ein rückläufiges und damit einhergehend negatives Jahresergebnis. 6. Chancen und Risikobericht 6.1. Risikobericht Der Windpark Merkur ist projektfinanziert. Vor der Finanzierung und auch der davon abhängigen Investitionsentscheidung wurde eine detaillierte Risikobewertung durchgeführt. Die abgeleiteten Maßnahmen (schlüsselfertige Bauverträge, langfristige Serviceverträge mit hohen Pönalen sowie Verfügbarkeitsgarantien bei den Turbinen, umfangreiches Versicherungskonzept) wurden vor und während der Projektphase umgesetzt und implementiert. Für die Banken wurden die technischen Risiken und Vermeidungsmaßnahmen durch externe technische und rechtliche Berater verifiziert. Im Ergebnis wurden oben beschriebene Maßnahmen auch als Auflage im Kreditvertrag aufgenommen. Aus obigem folgt, dass die verbleibenden Risiken beschränkt und zumindest für die Zeit des Kreditvertrages als "unter Auflagen" gemanagt angesehen werden können. Die Gesellschaft versucht durch eine systematische Erfassung und aktive Steuerung die Wahrscheinlichkeit einer Realisierung der verbleibenden Risiken zu reduzieren und nicht vermeidbare Schäden so gering wie möglich zu halten. Im Folgenden wird zu verbleibenden (Rest-)Risiken Stellung genommen. Der Konzern hat auf der Einnahmenseite das Marktpreisrisiko weitestgehend durch die staatliche Förderung nach § 47 EEG 2017, bestehend aus einem Monatsmarktwert und einer Marktprämie, abgesichert. In Zeiten von negativen Preisen am Strommarkt, bei einer Dauer von mehr als 6 Stunden, entfällt jedoch der Anspruch auf die Marktprämie (§ 51 EEG). Im abgelaufenen Geschäftsjahr hatten diese Zeiten allerdings nur geringe Auswirkungen auf die gesamte Einspeisemenge. Es wird erwartet, dass dies im kommenden Jahr auf gleichbleibend niedrigem Niveau bleibt. Neben den angesprochenen Preisrisiken gibt es typischerweise noch ein Mengenrisiko. Dieses hängt im Konzern im Wesentlichen von der Verfügbarkeit des Windes ab, welcher durch die Vorlage mehrerer qualifizierter Gutachten sachgerecht bewertet wurde. Das abgelaufene Geschäftsjahr hat Windwerte auf P50 Niveau gezeigt. Grundsätzlich kann die Windausbeute auch darunter liegen, wie das Jahr 2021 gezeigt hat. Ein kommerzielles Abnahmerisiko ist durch den Vorrang Erneuerbarer Energien (§ 11 EEG) praktisch ausgeschlossen. Dennoch hat der Netzbetreiber die Möglichkeit, die Produktionsmengen vollständig oder teilweise zu reduzieren, wenn es zu Engpässen in den Übertragungs- oder Verteilnetzen kommt (§14 EEG). Diese Produktionssenkungen werden allerdings zu 100% kompensiert. Die Umstellung auf das sogenannte Redispatch 2.0 Verfahren führte ebenfalls zu Umstellungen im Abrechnungsprozess. Nach anfänglichen Schwierigkeiten in der Umstellung ist im Verlauf des Jahres ein Regelprozess etabliert worden, welcher nun auch den Direktvermarkter miteinschließt. In der Konsequenz hat dies zu einer Verbesserung des Liquiditätsflusses im Vergleich zu Vorjahren geführt. Diese nun geschaffene Konstante darf für das kommende Geschäftsjahr angenommen werden, was angesichts der umfangreichen Redispatch Maßnahmen, von denen der OWP erwartungsgemäß betroffen sein wird, essenziell ist. Darüber hinaus verfügt der Konzern über einen Vollwartungsvertrag, der die Verfügbarkeit der Turbinen von angenommenen 95% absichert. Die Gesellschaft ist damit gegenüber Anlagenausfällen grundsätzlich durch den Servicedienstleister abgesichert. Als zusätzliche Mitigationsmaßnahme für die Verfügbarkeit der Hauptkomponenten, hat der Konzern einen Ersatz-Transformator eingekauft, der im Falle eines Ausfalls der beiden Haupttransformatoren zum Einsatz käme. Der Vollwartungsvertrag für die Turbinen garantiert nicht nur eine bestimmte Verfügbarkeit, sondern regelt auch die Übernahme von sämtlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten zu einem Festpreis des Turbinenherstellers GE. Diese Dienstleistung wird im kommenden Jahr auch die Reparatur von bereits aufgetretenen Blattschäden umfassen (sogenannte Leading Edge Protection (LEP)). Das Wartungskonzept der Umspannplattform sowie der Fundamente und Kabeln sieht eine weitestgehende Übernahme der Wartungsarbeiten durch die Vertragspartner vor unter Einbeziehungen kleinerer Reparaturen. Durch ein professionelles Arbeits- und Umweltschutzkonzept werden die Risiken nicht nur nach branchenüblichen Methodiken bewertet, sondern es werden nach Vorfällen neben einem umfassenden Reporting auch Mitigationsmaßnahmen, wie Schulungen und Anpassungen von Vorschriften, regelmäßig umgesetzt. Der Konzern verfügt über ein umfassendes Versicherungskonzept, welches Maschinenbruch, Betriebsunterbrechung und Haftpflichtschäden abdeckt. Die Versicherungskonzepte sind so strukturiert, dass sie den Absicherungsmechanismus in den Wartungsverträgen sinnvoll ergänzen. Hinsichtlich der Genehmigungen hat der Konzern die Bauphase in 2019 abgeschlossen und den Antrag bzw. alle notwendigen Unterlagen für die Betriebsfreigabe bei der zuständigen Behörde BSH eingereicht. Die Unterlagen befinden sich seit dem 29.07.2019 in Prüfung und der Betrieb wird geduldet, welches der üblichen Vorgehensweise entspricht. Merkur führt die vorgeschriebenen und abgestimmten Wiederkehrenden Prüfungen (WKP) seit 2019 ordnungsgemäß durch. Die Sicherstellung eines geregelten Betriebs hängt maßgeblich von seinem Personal ab. Merkur verfügt über qualifiziertes Personal in den relevanten Bereichen Ingenieurwesen (Bau/Mechanik und Elektrotechnik), Projekt und Betriebsmanagement, Buchhaltung & Controlling und in den relevanten Rechtsbereichen. Dem Risiko der Abwanderung von qualifiziertem Personal wird mit einem attraktiven Vergütungsmodell, einem guten Arbeitsklima und -umfeld entgegengewirkt. Die geringe Fluktuationsquote trotz des Übergangs von Bauphase in einen regelmäßigen operativen Betrieb bestätigt den Erfolg. Die Finanzrisiken des Konzerns werden als gering eingeschätzt. Aufgrund des Umstands, dass alle Kredite zur Auszahlung gebracht wurden, ist ein Ausfallrisiko/ Auszahlungsrisiko aufgrund von nicht erfüllten Mindestratings gemäß Kreditvertrag nicht mehr gegeben. Ein Bankenkonsortium bestehend aus 20 Banken diversifiziert mögliche in einzelnen Bankhäusern liegende Risiken. Das Risiko steigender Zinsen ist durch einen Zinsswap abgesichert worden. Dem Risiko, kurzfristigen oder künftigen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommen zu können, wird durch eine rollierende Liquiditätsplanung entgegengesteuert. Zudem sichert eine zusätzliche Fazilität den Schuldendienst ab. Diese wurde zum 31.12.2021 in Anspruch genommen und zum 30.06.2022 wieder vollständig zurückgeführt. Zum Bilanzstichtag besteht ein Klageverfahren gegen den Übertragungsnetzbetreiber in Bezug auf die Abrechnung von Parallelzuständen. 6.2. Chancenbericht Die größte Chance liegt in den Winderträgen. In der saisonalen Volatilität liegt das Potenzial, dass die Windausbeute über den Planungsannahmen der Gesellschaft liegen. Gerade in den windstarken Monaten würde sich eine überdurchschnittliche Tendenz in den Winderträgen deutlich im Ergebnis der Gesellschaft niederschlagen. Marktpreise, die wie in 2022 überwiegend oberhalb der staatlichen Förderung lagen, können ebenfalls zu Mehreinnahmen führen. Im Hinblick auf die Kosten der Gesellschaft sind die Chancen, insbesondere aufgrund der langfristigen Laufzeit der Hauptserviceverträge, begrenzt. Größeres Potential wird hingegen der Anpassung behördlicher Auflagen beigemessen. Aufgrund der inzwischen zahlreichen Windparks im Betrieb wurden und werden immer mehr Erfahrungen in Bezug auf notwendige Wartungsintervalle und sicherheitsrelevanten Prüfungen gesammelt. Entsprechende Anträge zu den auf Anpassungen hinsichtlich Prüfumfangs und Prüfmethodik wurden bei der verantwortlichen Genehmigungsbehörde (BSH) gestellt. Zudem ist zu erwarten, dass der technische Fortschritt (z.B. zunehmende Digitalisierung) auch in die Offshore Wind Branche Einzug halten wird und dabei bspw. die Möglichkeiten der Fernwartung zunehmen. Um möglichst eng an solchen Entwicklungen "dran" zu sein, engagiert sich Merkur im BWO (Bundesverband der Offshore Wind Energie) in dem ein wesentlicher Anteil der Windparks der deutschen Ost- und Nordsee als Verband organisiert sind. 7. Fazit und Ausblick 2023 In der Zusammenfassung lässt sich festhalten, dass das Geschäftsjahr 2022 neben überdurchschnittlich hohen Marktpreisen von der erfolgreichen Einigung mit dem Servicedienstleister geprägt war. Hierbei ist davon auszugehen, dass es sich um einen einmaligen positiven Sondereffekt handelt. Zudem konnte eine fortlaufend positive Tendenz in der Anlagenverfügbarkeit verzeichnet werden, da die Rear Frame Thematik geheilt werden konnte. Auch anzugeben ist die Inflation, die Preistreiber auf der Kostenseite war. Abschließend zu erwähnen ist, dass 2022 ein gutes Windjahr war und somit entsprechend positiv die Erlöse beeinflusst hat. Der Konzern schaut optimistisch auf das kommende Geschäftsjahr.
Zossen, 3. Mai 2023 Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KG vertreten durch Merkur Offshore GP GmbH Geschäftsführung Lena Büsing Befreiungsmitteilung für die Merkur Wind GmbH, ZossenAmtsgericht Potsdam (HRB 37161)Die Merkur Wind GmbH, Zossen ist gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Verpflichtung, den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 offen zu legen, befreit. Die Gesellschaft ist in den konsolidierten Abschluss der Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KG, Zossen einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Merkur Wind GmbH, Zossen Die Geschäftsführung Hiermit zeigen wir gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 325 HGB an, dass aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags mit der Merkur Offshore Holdings GmbH, Zossen, sowie des Ergebnisabführungsvertrags der Merkur Offshore Holdings GmbH mit der Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2022 und 2023 eine mittelbare Verpflichtung zur Verlustübernahme durch die Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KG, Zossen, besteht.
Merkur Wind GmbH, Zossen Die Geschäftsführung Hiermit zeigen wir gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 325 HGB an, dass die mittelbare Alleingesellschafterin die Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KG, Zossen, für das Geschäftsjahr 2022 der Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses und anderer Unterlagen nach § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2022 zugestimmt hat.
Merkur Wind GmbH, Zossen Die Geschäftsführung Niederschrift der Gesellschafterversammlung der Merkur Wind GmbHI.Merkur Offshore Holdings GmbH, mit Sitz in Zossen und eingetragener Geschäftsanschrift Kirchstraße 1, 15806 Zossen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 34477 (die "Gesellschafterin") ist die alleinige Gesellschafterin der Merkur Wind GmbH mit Sitz mit Sitz in Zossen und eingetragener Geschäftsanschrift Kirchstraße 1, 15806 Zossen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 37161 (die "Gesellschaft"). II.Unter Verzicht auf alle durch Gesetz und/oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen für Einberufung, Ankündigung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung hält die Gesellschafterin hiermit eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ab und beschließt: Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses und anderer Unterlagen nach nach § 264 Abs. 3 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2022 wird hiermit zugestimmt. III.Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst und die Gesellschafterversammlung ist hiermit geschlossen.
Zossen, 13.10.2023 Merkur Offshore Holdings GmbH gez. L. Büsing Befreiungsmitteilung für die Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KG, ZossenAmtsgericht Potsdam (HRA 7625)Die Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KG, Zossen ist gemäß § 264b Nr. 3 lit. b) HGB von der Verpflichtung, den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Jahr 2022 offen zu legen, befreit. Die Gesellschaft ist in den konsolidierten Abschluss der Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KG, Zossen, einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KG, Zossen Die Geschäftsführung Befreiungsmitteilung für die Merkur Offshore Holdings GmbH, ZossenAmtsgericht Potsdam (HRB 34477)Die Merkur Offshore Holdings GmbH, Zossen ist gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Verpflichtung, den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 offen zu legen, befreit. Die Gesellschaft ist in den konsolidierten Abschluss der Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KG, Zossen einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Merkur Offshore Holdings GmbH, Zossen Die Geschäftsführung Hiermit zeigen wir gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 325 HGB an, dass aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags mit der Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KG, Zossen, für das Geschäftsjahr 2022 und 2023 eine Verpflichtung zur Verlustübernahme durch die Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KG, Zossen, besteht.
Merkur Offshore Holdings GmbH, Zossen Die Geschäftsführung Hiermit zeigen wir gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 325 HGB an, dass die Alleingesellschafterin die Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KG, Zossen, für das Geschäftsjahr 2022 der Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses und anderer Unterlagen nach § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2022 zugestimmt hat.
Merkur Offshore Holdings GmbH, Zossen Die Geschäftsführung Der Konzernjahresabschluss wurde am 15.05.2023 festgestellt. Niederschrift der Gesellschafterversammlung der Merkur Offshore Holdings GmbHI.Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KG, mit Sitz in Zossen und eingetragener Geschäftsanschrift Kirchstraße 1, 15806 Zossen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRA 7625
ist die alleinige Gesellschafterin der Merkur Offshore Holdings GmbH mit Sitz mit Sitz in Zossen und eingetragener Geschäftsanschrift Kirchstraße 1, 15806 Zossen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 34477
II.Unter Verzicht auf alle durch Gesetz und/oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen für Einberufung, Ankündigung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung hält die Gesellschafterin hiermit eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ab und beschließt: Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses und anderer Unterlagen nach nach § 264 Abs. 3 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2022 wird hiermit zugestimmt. III.Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst und die Gesellschafterversammlung ist hiermit geschlossen.
Zossen, 13.10.2022 gez. L. Büsing Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KG Vertreten durch Merkur Offshore GP GmbH diese wiederum vertreten durch Frau Lena Büsing, Geschäftsführerin Konzernkapitalflussrechnung der Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KG, Zossen, für das Geschäftsjahr 2022
Konzerneigenkapitalspiegel der Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KG, Zossen, für das Geschäftsjahr 2022
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KG, Zossen Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KG, Zossen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht Merkur Offshore Investment Holdings GmbH & Co. KG, Zossen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Beirats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Der gesetzlichen Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 5. Mai 2023 Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
Matthias Spingler, Wirtschaftsprüfer Philip Sonntag, Wirtschaftsprüfer |
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