Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Bolckmans GmbH
Dülkener Straße 204, 41366 Schwalmtal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Miriam van der Deen seit 8.9.2025 | Geschäftsführer |
Markus Mers seit 29.1.2025 | Geschäftsführer |
Stefan Aloysius Govers seit 6.9.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
United Building Contractors NV | 80.00% |
ASVB Belgie NV | 80.00% |
United Building Contractors NV | 20.00% |
ASVB Belgie NV | 20.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bolckmans GmbHSchwalmtalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtA. Darstellung des Geschäftsverlaufs Entwicklung des Marktes Das Unternehmen ist als Generalunternehmer im Bereich schlüsselfertiges Bauen (Hochbau) tätig. Die Schwerpunkte unserer Arbeit sind der Industrie- und Gewerbebau sowie der Wohnungsbau. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt vor Ort durch unsere qualifizierten Nachunternehmer, zu denen wir langjährige Geschäftsbeziehungen aufgebaut haben. Zur Sicherstellung der Qualität und Termintreue werden alle Arbeiten durch unser eigenes Personal (Bauleitung, Poliere) überwacht. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe ging von einem Wachstum für 2023 von insgesamt +1,3 % (nominal) / -5,0% (real) aus. Im Jahr 2023 sind die Baupreise weiter um ca. 7,0% gestiegen. Dabei sehen die Erwartungen für die einzelnen Sparten wie folgt aus:
Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) Leistung des Unternehmens Der Auftragsbestand zu Beginn des Geschäftsjahres betrug ca. 39,00 Mio. €. Die Gesamtleistung im Jahr 2023 betrug 23.596 T€. Investitionen Die Investitionen des Geschäftsjahres 2023 (T€ 66) betrafen im Wesentlichen einen neuen Server und Hardware. Personal Im Jahresdurchschnitt waren 26 Mitarbeiter im Unternehmen tätig.
Herr Mers scheidet mit Wirkung zum 30. Juni 2024 auf eigenen Wunsch nach 13,50 Jahren erfolgreicher Tätigkeit aus dem Unternehmen aus. Er hat während seiner Tätigkeit eine zweite Führungsebene installiert, die zusammen mit dem neuen Geschäftsführer das Unternehmen professionell fortführen wird. B. Darstellung der Lage
Das Gesamtvermögen des Geschäftsjahres hat sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 4.007 verringert. Dies resultierte im Wesentlichen aus dem Abbau der Vorräte (T€ 4.078). Die in Ausführung befindlichen Bauvorhaben (T€ 9.777 haben sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 32.464 verringert. Das Eigenkapital hat sich durch den Jahresüberschuss in Höhe von T€ 1.368 erhöht. Die Eigenkapitalquote beträgt 79,5 %. Die Verbindlichkeiten haben sich insgesamt im Vergleich zum Vorjahr um T€ 4.300 verringert.
Die Verringerung der Gesamtleistung (T€ 15.305) bei gleichzeitiger Erhöhung der Umsatzerlöse (T€ 41.094) führte insgesamt zu einer Erhöhung des Rohertrags in Höhe von T€ 513. Die Rohertragsmarge hat sich auf 24.7% erhöht. Der Personalaufwand hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht um T€ 76 erhöht. Finanzlage Die liquiden Mittel haben sich im Geschäftsjahr von T€ 11.122 um T€ 284 auf T€ 10.839 leicht verringert. Die Gesellschaft hat Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von T€ 66 durchgeführt. C. Prognose, Chancen und Risiken Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe erwartet für 2024 einen Rückgang bei der Umsatzentwicklung von real ca. 3,0%. Ferner geht der ZDB für 2024 einen Preisrückgang in Höhe 2,0% gegenüber dem Vorjahr.
Quelle: Konjunkturprognose 2023 des ZDB Die Gesellschaft wird diesen Markt- und Preisrisiken auch weiterhin durch hohe Qualität und Termintreue begegnen. Mit Preisgleitklauseln und offenen Kostenkalkulationen versuchen wir insbesondere bei Projekten mit längerer Vorlaufzeit die Unsicherheiten und damit verbundenen Risiken bei der Preisentwicklung gemeinsam mit unseren Auftraggebern fair zu verteilen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind auch keine sonstigen Risiken, wie Ausfall- oder Liquiditätsrisiken erkennbar, die einen besonderen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten. Die von der Geschäftsführung nach vorsichtiger Einschätzung geplante Gesamtleistung liegt bei ca. 20,0 Mio. €. Die Geschäftsführung erwartet ein zufriedenstellendes positives Jahresergebnis. Die zukünftig geplanten Investitionen werden keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens- und Finanzlage haben.
Schwalmtal, 21. Mai 2024 Bolckmans GmbH, Schwalmtal gez. Geschäftsführung Markus Mers Jonathan Furst BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum Jahresabschlussder Bolckmans GmbHI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Bolckmans GmbH hat ihren Sitz in Schwalmtal-Waldniel und ist am Amtsgericht Mönchengladbach unter der Registernummer HRB 10364 eingetragen. Die Bolckmans GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kam das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) zur Anwendung. Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB wurden angewandt. In dem zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die Auftstellungserleichterungen sowie die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB grundsätzlich in Anspruch genommen. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf dem vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 2 HGB). Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen auf Neuzugänge werden zeitanteilig vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode auf Basis der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Die Abschreibungen auf Neuzugänge werden zeitanteilig vorgenommen. Neuzugänge mit Anschaffungskosten zwischen € 250 und € 1.000 sind in einen Sammelposten eingestellt und werden über 5 Jahre abgeschrieben. Sofern bei den Anlagengeständen zum Abschlussstichtag von einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Bewertung der unter dem Posten Vorräte ausgewiesenen in Ausführung befindliche Bauaufträge erfolgte zu Herstellungskosten, die neben den Material- und Fertigungseinzelkosten anteilige Gemeinkosten in zulässigem Umfang enthalten. Soweit Abwertungen aufgrund einer verlustfreien Bewertung erforderlich waren, wurden diese vorgenommen. Die erhaltenen Anzahlungen wurden gemäß § 268 Abs. 5 S. 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Der übersteigende Betrag bei den jeweiligen Einzelaufträgen wurde auf der Passivseite unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Die erhaltenen Anzahlungen wurden mit dem zugeflossenen Betrag abzüglich der vereinnahmten Umsatzsteuer angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe 1% auf die Netto-Forderung ausreichend Rechnung getragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den von den Kreditinstituten bestätigten Nominalwerten zum Stichtag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden grundsätzlich saldiert angesetzt (§ 274 Abs. 1 S. 3 HGB). Auf den Ansatz einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung als aktive latente Steuern gemäß § 274 Abs. 1 HGB wird verzichtet. Die Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung wurden entsprechend § 255 Abs. 4 i.V.m. § 253 Abs. 4 HGB mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der beizulegende Zeitwert kann nicht aus den Informationen der zugrunde liegenden Versicherungsverträge abgeleitet werden (IDW RS HFA 30 Tz. 68). Die unter Beachtung des Niederstwertprinzips fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen dem Deckungskapital des Versicherungsvertrages zzgl. der zugeteilten Überschussbeteiligung. Dieser Wert stimmt auch mit dem steuerlichen Aktivwert überein. Die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung wurden entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den entsprechenden Rückstellungen für Pensionen verrechnet. Es handelt sich bei den Rückdeckungsversicherungsansprüchen um Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre (laufzeitadäquater Durchschnittszinssatz) gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst worden. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bewertet. Erhaltene Anzahlungen werden mit dem zugeflossenen Betrag ohne die vereinnahmte Umsatzsteuer angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Eine von den gesamten Anschaffungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist als Anlage wiedergegeben. Die Forderungen teilen sich zum 31.12.2023 wie folgt auf:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (T€ 2.752) betreffen ein Darlehen an die ASVB Belgie nv., Hoogstraten/Belgien einschließlich aufgelaufener Zinsen in Höhe von T€ 2.751 an die Gesellschafterin (Vorjahr: T€ 2.715), sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 1 (Vorjahr T€ 4) an andere Verbundgesellschaften. Das Sparguthaben auf dem Konto 7605853 727 der Volksbank Erkelenz eG in Höhe von T€ 1.000 ist an die R + V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden abgetreten. Die Sparguthaben auf dem Tagesgeldkonto 420551250 (T€ 25) und dem Festgeldkonto 420511500 (T€ 50) bei der AXA Bank AG sind an die AXA Versicherung AG, Nürnberg abgetreten. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2023Euro 25.564,59. Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt. Der Unterschiedsbetrag im Sinne des § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt T€ 21 und ist ausschüttungsgesperrt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Projected Unit Credit-Methode ermittelt. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
Die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung wurden mit den Rückstellungen für Pensionen saldiert (§ 246 Abs. 2 HGB). Aus der Verrechnung des Aktivwertes der Rückdeckungsversicherung mit den entsprechenden Rückstellungen für Pensionen ergibt sich folgender Rückstellungsbetrag:
Es wurden Aufwendungen und Erträge im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in Höhe von T€ 3 verrechnet. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitsspiegel zusammengefasst dargestellt.
Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 46 (im Vorjahr T€ 739) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von T€ 1 (im Vorjahr T€ 4) ausgewiesen. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren beibehalten. Im Berichtsjahr wurden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen Erträge aus der Auflösung der Einzelwertberichtigungen in Höhe von T€ 480 (Vorjahr: T€ 0) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 167 (Vorjahr: T€ 5) ausgewiesen. Unter dem Personalaufwand in Höhe von T€ 3.147 (i. Vj. T€ 3.071) werden Beträge für Altersversorgung und Unterstützung in Höhe von T€ 493 (i. Vj. T€ 312) ausgewiesen. Davon entfallen T€ 22 auf Altersversorgung. Der Effekt aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen von T€ 36 (i. Vj. T€ 36) wurde unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Zinsen und ähnliche Erträge enthalten Zinserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 34 (i. Vj. T€ 34). Unter den Zinsen und ähnliche Aufwendungen werden Zinsen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von T€ 36 (i. Vj. T€ 37) ausgewiesen. V. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Die Konzernmutter stellt über die ABN AMRO Bank N.V. den einzelnen Konzerngesellschaften Liquidität zur Finanzierung von Projekten zur Verfügung. Die Bolckmans GmbH haftet im Rahmen der Konzernfinanzierung im Innenverhältnis mit einem Maximalbetrag (Solidaritätsregelung) in Höhe von 1,1 Mio €. Eine Inanspruchnahme der Berichtsgesellschaft ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der Bonität der Konzernmutter nicht erkennbar. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt waren 26 Mitarbeiter (Vorjahr: 28 Mitarbeiter) beschäftigt.
Zusammensetzung der Organe Mitglieder der Geschäftsführung waren im Berichtsjahr die Herren: Herr Markus Mers, Dipl.-Ingenieur, Bocholt, Herr Jonathan Furst, Kaufmann, Bergen/Niederlande. Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des §181 BGB befreit. Die Angabe zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführung entfällt entsprechend § 286 Abs. 4 HGB. Im Geschäftsjahr wurden keine Darlehen oder Vorschüsse an die Geschäftsführung gewährt. Konzernverhältnisse Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Aan de Stegge Verenigde Bedrijven B.V. (ASVB), Deventer/Niederlande, einbezogen. Dieser wird am Sitz der Muttergesellschaft offengelegt. Nachtragsbericht Es gab keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eintraten und Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Gewinnverwendung Aus dem Jahresüberschuss (T€ 1.368) und dem Gewinnvortrag (T€ 7.645) wird ein Betrag in Höhe von T€ 7.750 ausgeschüttet. Die Ausschüttung wird mit den Forderungen gegen Gesellschafter (T€ 2.759) verrechnet.
Schwalmtal, 21. Mai 2024 Bolckmans GmbH, Schwalmtal-Waldniel Geschäftsführung gez. Markus Mers Jonathan Furst Anlagenspiegel zum Anhang
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.06.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkIn dem beigefügten, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Bolckmans GmbH, Schwalmtal-Waldniel Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Bolckmans GmbH, Schwalmtal-Waldniel, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bolckmans GmbH, Schwalmtal-Waldniel, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 21. Mai 2024 ADKL
AG
gez. Philipp Bracht, Wirtschaftsprüfer gez. Klaus Verstegen, Wirtschaftsprüfer |
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