Centric
TSolve GmbH
Ratingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.639,00 |
18.807,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.638,00 |
18.806,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
772.440,97 |
803.585,96 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.355,62 |
12.927,18 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
771.085,35 |
790.658,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
787.079,97 |
822.392,96 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
783.469,39 |
806.161,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
240.000,00 |
240.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
566.161,98 |
573.160,47 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
22.692,59 |
6.998,49 |
| B.
Rückstellungen |
3.013,20 |
6.476,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
597,38 |
9.754,18 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
597,38 |
9.754,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
787.079,97 |
822.392,96 |
Anhang
zum 31. Dezember 2015
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Centric TSolve GmbH (kurz
Gesellschaft genannt) wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung des
Bilanzrechtsmoder-nisierungsgesetzes (BilMoG) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne § 267 HGB.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis
256 HGB sowie der §§ 279 bis 283 HGB. Die
Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich im
Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:
Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige nutzungsbedingte
Abschreibungen vermindert.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Die
Abschreibungen werden unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den
steuerlichen Höchstsätzen linear angesetzt.
Gegenstände des beweglichen Sachanlagevermögens
werden pro rata temporis abgeschrieben.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden entsprechend den steuerlichen
Vorschriften bilanziert(§6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG).
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert ausgewiesen.
Die Rückstellungen decken im angemessenen Umfang
die erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten;
sie wurden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzauf-stellung
vorliegenden Erkenntnisse in Höhe der
Erfüllungsbeträge gebildet, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
sind.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
III. Angaben zur Bilanz
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten mit bis zu
einem Jahr ergeben sich aus der Bilanz. Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen am
Bilanzstichtag nicht.
Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern bestehen am Bilanzstichtag nicht.
IV. Sonstige Angaben
Zum Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Gerhardus Plechelmus Sanderink
V. Gewinnverwendungsbeschluss
Nach Auskunft der Geschäftsleitung wird der
Jahresfehlbetrag in Höhe von € 22.692,59 auf
neue Rechnung vorgetragen.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Gerhard Plechelmus Sanderink
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.04.2016
festgestellt.
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