Z A K GmbH
Wildau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz zum 31. Dezember 2013
AKTIVA
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31.12.2013 |
31.12.2012 |
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€ |
€ |
| A.
Anlagevermögen |
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| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
0,00 |
0,00 |
| II. Sachanlagen |
0,00 |
0,00 |
| III. Finanzanlagen |
0,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
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| I. Vorräte |
0,00 |
0,00 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
16.067,67 |
33.820,24 |
| III. Wertpapiere |
0,00 |
0,00 |
| IV. Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten |
83.350,32 |
65.541,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
0,00 |
| D. Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
240.425,81 |
239.482,47 |
| Summe Aktiva |
339.843,80 |
338.843,80 |
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PASSIVA
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31.12.2013 |
31.12.2012 |
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€ |
€ |
| A. Eigenkapital |
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| I. Gezeichnetes
Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Verlustvortrag |
-264.482,47 |
-251.672,78 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
-943,34 |
-12.809,69 |
| IV. Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
240.425,81 |
239.482,47 |
| B.
Rückstellungen |
50.000,00 |
49.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
289.843,80 |
289.843,80 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
0,00 |
| Summe Passiva |
339.843,80 |
338.843,80 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2013
A. Allgemeine Angaben
| 1. |
Die Gesellschaft ist eine
Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267 a
HGB. Die größenabhängigen
Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch
genommen. Auf die Anwendung des § 264 Abs. 1
Satz 5 HGB zur Befreiung von der Pflicht zur
Aufstellung des Anhangs wurde verzichtet.
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| 2. |
Über das Vermögen der Z
A K GmbH in Insolvenz, Wildau, wurde mit Beschluss
des Amtsgerichtes Potsdam (Geschäftsnummer 35 IN
235/12) am 4. Mai 2012, 12:30 Uhr, das
Insolvenzverfahren eröffnet. Zum
Insolvenzverwalter wurde Frau Rechtsanwältin
Alexandra Hermanns, Kurfürstendamm 26 a, 10719
Berlin, bestellt.
Im Laufe des Insolvenzverfahrens
wurde Frau Rechtsanwältin Alexandra Suikat,
vormals Hermanns, auf eigenen Wunsch vom
Insolvenzgericht aus dem Amt entlassen. Mit Beschluss
vom 22. Dezember 2014 wurde Herr Rechtsanwalt Jesko
Stark, Kurfürstendamm 26 a, 10719 Berlin zum
Insolvenzverwalter über das Vermögen der Z
A K GmbH in Insolvenz, Wildau, bestellt.
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| 3. |
Auf Grund des
Insolvenzverfahrens konnten mit zumutbarem Aufwand
nicht sämtliche für die Erstellung eines
den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung mit hinreichender Sicherheit
entsprechenden Jahresabschlusses erforderlichen
Informationen beschafft bzw. berücksichtigt
werden. Die Aussagekraft des Jahresabschlusses kann
dadurch beeinträchtigt sein.
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B. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
| 1. |
Bei der Bewertung wurde nicht
von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
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| 2. |
Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden
zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.
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| 3. |
Es wurde vorsichtig bewertet;
insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind,
berücksichtigt. Gewinne wurden nur
berücksichtigt, wenn sie am Bilanzstichtag
realisiert waren.
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| 4. |
In der Bilanz werden
grundsätzlich alle mit Buchstaben und
römischen Zahlen nach § 266 Abs. 2 HGB
bezeichneten Posten ausgewiesen.
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C. Erläuterungen zur Bilanz
| 1. |
Die Bewertung der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert
bzw. mit dem niedrigeren zum Abschlussstichtag
beizulegenden Wert.
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| 2. |
Die Rückstellungen wurden
mit den Beträgen angesetzt, die notwendig waren,
um alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung abzudecken.
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| 3. |
Die Verbindlichkeiten wurden mit
dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sie haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sie betreffen
festgestellte Insolvenzforderungen i.S.v. § 38
InsO sowie etwaige Forderungen der
Massegläubiger i.S.v. § 53 InsO.
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D. Sonstige Angaben
| 1. |
Gemäß Handelsregister
sind Geschäftsführer des Unternehmens Herr
Wilhelm Bender (Kaufmann), Wildau und Herr Peter
Oertmann (Kaufmann), Schulzendorf.
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| 2. |
Mit Eröffnung des
Insolvenzverfahrens am 4. Mai 2012 wurde Frau
Rechtsanwältin Alexandra Suikat, vormals
Hermanns, zur Insolvenzverwalterin bestellt. Diese
wurde vom Insolvenzgericht auf eigene Bitte aus dem
Amt entlassen. Mit Beschluss vom 22. Dezember 2014
wurde Herr Rechtsanwalt Jesko Stark zum
Insolvenzverwalter bestellt.
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Berlin, 15. Oktober 2015
Rechtsanwalt
Jesko Stark als Insolvenzverwalter über das
Vermögen der Z A K GmbH in Insolvenz, Wildau
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