Stammdaten

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Amtsgericht München HRB 100354
Vorher
Konzept & Kapital Vermögensberatungs GmbHKonzept & Kapital Beratungs GmbH
Eingetragen
12.10.1992
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Handel mit Hard- und Software, Konzeptionierung und Umsetzung von ITund kommunikationstechnischen Projekten jedweder Art, sowie Schulung, Beratung und technische Unterstützung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Markus Schwinghammer
seit 16.4.2019
Geschäftsführer
Arno Kretschmer
seit 10.8.2010
Geschäftsführer
Andreas Mühlbauer
seit 28.12.2007
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ianus IT GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017

Bilanz

Aktiva

30.9.2017
EUR
30.9.2016
EUR
A. Anlagevermögen 2.698,00 9.101,00
I. Sachanlagen 2.698,00 9.101,00
B. Umlaufvermögen 23.364,33 30.508,99
I. Vorräte 10.667,21 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.528,45 25.508,15
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.168,67 5.000,84
C. Rechnungsabgrenzungsposten 667,20 832,90
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 0,00 55.582,54
Summe Aktiva 26.729,53 96.025,43

Passiva

30.9.2017
EUR
30.9.2016
EUR
A. Eigenkapital 14.500,47 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,60 25.564,60
II. Verlustvortrag 81.147,14 42.911,83
III. Jahresüberschuss 70.083,01 -38.235,31
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 55.582,54
B. Rückstellungen 6.894,00 12.988,00
C. Verbindlichkeiten 5.335,06 83.037,43
Summe Passiva 26.729,53 96.025,43

Anhang

für das Geschäftsjahr 2017

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Ianus IT GmbH zum 30.09.2016 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs.2 EStG abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.. Die Gesellschafterverbindlichkeiten lagen bei € 1.293. Unverzinsliche Verbindlichkeiten wurden abgezinst.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Herrn Arno Kretschmer, Fachinformatiker Systemintegration und Herrn Andreas Mühlbauer, Fachinformatiker Systemintegration.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Zum Bilanzstichtag bestand eine Verbindlichkeit i.S. v. § 42 GmbHG gegenüber GS-Einlage in Höhe von 1.293 Euro.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Gemäß § 328 Abs. 1 HGB festgestellt und gebilligt

München, den 13.06.2018

gez. Arno Kretschmer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.6.2018.

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