Rp.
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
44.533,00 |
1.482,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
77,00 |
100,00 |
| II.
Sachanlagen |
44.456,00 |
1.382,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
798.671,48 |
351.316,84 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
605.838,37 |
310.329,96 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
192.833,11 |
40.986,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.944,32 |
199,35 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
0,00 |
60.211,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
848.148,80 |
413.209,19 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
463.800,41 |
325.650,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
300.650,31 |
254.717,80 |
| III.
Jahresüberschuss |
138.150,10 |
45.932,51 |
| B.
Rückstellungen |
253.761,49 |
32.421,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
130.586,90 |
55.137,23 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
130.586,90 |
55.137,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
848.148,80 |
413.209,19 |
Anhang
Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den
Kriterien des § 267 HGB um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2015 der Rp. GmbH, Köln, wird nach den
handelsrechtlichen Vorschriften in unverkürzter Form
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Auf die Gewinn-
und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren
angewendet.
Der Jahresabschluss der Rp. GmbH, Köln, wird
nach handelsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen
Vorschriften in der Fassung des am 29.05.2010 in Kraft
getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt. Dabei entspricht die Darstellungsform den
handelsrechtlichen Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
1.2
Sachanlagevermögen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten - soweit es sich um abnutzbare
Wirtschaftsgüter handelt - vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei der
Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kommt
generell die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Außerplanmäßige handelsrechtliche
Abschreibungen werden im Berichtsjahr nicht vorgenommen.
Hinsichtlich der Anschaffungskosten der
geringwertigen Wirtschaftsgüter wird von der
Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2a EStG im Jahr der
Anschaffung Gebrauch gemacht. Soweit die Anschaffungskosten
für das einzelne, dem Anlagevermögen zuzuordnende
Wirtschaftsgut nicht mehr als € 150,00 betragen haben,
werden diese als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben
erfasst.
1.3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.
Soweit das Risiko einer Forderung über das
allgemeine Kreditrisiko hinausgeht, wird eine
Einzelwertberichtigung vorgenommen. Dem allgemeinen
Kreditrisiko wird in Form einer Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1 % der nicht einzelwertberichtigten
Forderungen Rechnung getragen.
1.4
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
zum Nennwert bilanziert.
1.5
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage
versicherungsmathematischer Berechnungen unter
Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr.
Klaus Heubeck nach dem Teilwertverfahren gebildet. Sie
wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von
15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB). Dieser
Zinssatz beträgt 3,89 % p.a.. Im Rahmen weiterer
Rechnungsannahmen wurden jährliche Rentensteigerungen
von 2 % p.a. und keine Lohn- und Gehaltssteigerungen
unterstellt. Für nach BilMoG im Umstellungszeitpunkt
überdotierte Pensionsrückstellungen wird das
Wahlrecht gemäß
Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB
in Anspruch genommen. Zwischen dem Aktivwert der
Rückdeckungsversicherung und den
Pensionsrückstellungen wurde eine Verrechnung i.S.d
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
vorgenommen.
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen
wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Sie werden mit dem
Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrages bilanziert.
Unter dem aktiven Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung werden
Vermögensgegenstände ausgewiesen, die dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, soweit
der beizulegende Zeitwert der
Vermögensgegenstände den Betrag der Schulden
übersteigt
1.6
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden bei
der Rückstellungsbildung berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von über
einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzins der
vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage
versicherungsmathematischer Berechnungen unter
Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr.
Klaus Heubeck nach dem Teilwertverfahren gebildet. Sie
wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von
15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB). Dieser
Zinssatz beträgt 3,89 % p.a. Im Rahmen weiterer
Rechnungsannahmen wurden jährliche Rentensteigerungen
von 2 % p.a. und keine Lohn- und Gehaltssteigerungen
unterstellt.
Die Verpflichtung aus der bestehenden Zusage wird mit
Vermögensgegenständen, die ausschließlich
der Erfüllung der Altersversorgungs- und
ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind (sog.
Deckungsvermögen), verrechnet. Als
Deckungsvermögen wurde eine zweckexklusive,
verpfändete und insolvenzgeschützte
Rückdeckungsversicherung klassifiziert.
1.7
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu
ihrem Erfüllungsbetrag, jedoch unter Beachtung des
Höchstwertprinzips, angesetzt.
2.
Erläuterungen zu Positionen der Bilanz
2.1
Sonstige Vermögensgegenstände
Die in der Bilanz ausgewiesenen sonstigen
Vermögensgegenstände haben grundsätzlich
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
2.2
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt
€ 25.000,00 und wurde in voller Höhe
eingezahlt.
2.3
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen von insgesamt
€ 149.415,49 enthalten im Wesentlichen
Rückstellungen für Leistungen in 2016,
Rückvergütung von MW Office sowie Tantiemen.
2.4
Verbindlichkeiten
|
Gesamt in €
|
Restlaufzeit bis 1 Jahr
in €
|
Restlaufzeit über
5 Jahre in €
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
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0,00
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
40.170,08
|
40.170,08
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
38.725,79
|
38.725,79
|
0,00
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
51.691,03
|
51.691,03
|
0,00
|
Gesamt
|
130.586,90
|
130.586,90
|
0,00
|
3.
Sonstige Angaben
3.1
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführerin ist:
Frau Dr. Karin Beisel-Ebert, Kauffrau, Köln.
Die Geschäftsführerin ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Köln, den 03.05.2016
Dr. Karin Beisel-Ebert
(Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.06.2016
festgestellt.
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