Beteiligungsgesellschaften
bifa Umweltinstitut GmbH
Am Mittleren Moos 46, 86167 Augsburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nadine Prof. Dr. Warkotsch seit 14.1.2025 | Geschäftsführer |
Thomas Weber seit 14.1.2025 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
Freistaat Bayern | 75.00% |
Stadt Augsburg | 12.50% |
Industrie- und Handelskammer Schwaben | 12.50% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
bifa Umweltinstitut GmbHAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang(für Zwecke der Offenlegung) A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen I. Allgemeine Angaben Das Bayerische Institut für Abfallforschung (BIfA GmbH) mit Sitz in Augsburg, wurde mit notarieller Urkunde vom 20.06.1991 errichtet und ist unter der Nr. HRB 12183 im Handelsregister beim Amtsgericht Augsburg eingetragen. Mit notarieller Urkunde vom 25. Juli 2008 erfolgte die Umfirmierung in bifa Umweltinstitut GmbH. Diese Umfirmierung wurde 04. August 2008 ins Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar wissenschaftliche Zwecke und hat zum Ziel, den vor- und nachsorgenden Umweltschutz zu fördern und auf diesem Gebiet zu forschen, zu entwickeln und beratend tätig zu sein. Gesellschafter sind der Freistaat Bayern, die Stadt Augsburg und die Industrie- und Handelskammer für Schwaben. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften (in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BilRUG), den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Gleichwohl sind aufgrund des Gesellschaftervertrages für die Aufstellung des Jahresabschlusses die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften anzuwenden und der Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268 bis 274a, 276 bis 278, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB erstellt. II. Angaben zur Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und V erlustrechnung Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde ebenso wie der Vorjahresabschluss nach den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist wie bisher nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die im Jahresabschluss 2023 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Beachtung der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften, die grundsätzlich stetig angewandt werden. Im Einzelnen erfolgt die Bewertung wie folgt:
1.
Anlagevermögen
Die Konzessionen, gewerblichen Schutzrechte und ähnlichen Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear, p.r.t., bezogen auf eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von regelmäßig 2 bis 4 Jahren. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear. Gebäude werden linear über eine Nutzungsdauer von maximal 25 bis 33 Jahren abgeschrieben. Außenanlagen sowie andere Bauten werden linear über eine Nutzungsdauer von 10 bis 15 Jahren abgeschrieben. Die Technischen Anlagen und Maschinen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungspreisminderungen vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Zugänge werden zeitanteilig abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 5 bis 13 Jahren. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungspreisminderungen angesetzt. Die Abschreibungen werden planmäßig vorgenommen, wobei die lineare Abschreibungsmethode angewandt wurde. Neuzugänge werden zeitanteilig abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 5 bis 14 Jahren. Zugänge beweglicher Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Einzelanschaffungspreis von 250,01 EUR bis 800,00 EUR werden gemäß § 6 Absatz 2 EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und ein sofortiger Abgang unterstellt. 2. Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten Die Bewertung der unfertigen Leistungen (Drittmittel-, Kommunal- und Industrieprojekte) erfolgt zu Einzelkosten und anteiliger Gemeinkosten. Bei der Bewertung der RHB - Stoffe findet grundsätzlich das Lifo - Verfahren Anwendung. Die übrigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten) sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Fremdwährungen wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Stichtag umgerechnet. Der zum Nennwert angesetzte Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Vorausleistungen zu Betriebsversicherungen und Wartungsverträgen. 3. Kapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 4. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum Erfüllungsbetrag dotiert und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Rückstellungen deren Laufzeit über ein Jahr beträgt werden entsprechend ihrer Restlaufzeit mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre lt. Abzinsungsverordnung der Deutschen Bundesbank unter Berücksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeitsspiegel zum 31.12.2023
II. Angaben zu Positionen der Bilanz 1. Entwicklung des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist im beiliegenden Anlagenspiegel (Anlage 3) gemäß § 268 Abs. 2 HGB dargestellt.
2. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind - wie im Vorjahr - innerhalb eines Jahres fällig. 3. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Urlaubsrückstellungen in Höhe von 129 T€, Gewährleistungen für Projekte in Höhe von 8 T€, Rückstellungen für die Archivierung in Höhe von 11 T€ und Rückstellungen für Steuererklärungen-/Jahresabschlussprüfung von 8 T€. 4. a.) Sonderposten für noch zu verwendende Mittel Zur besseren bilanziellen Klarstellung der satzungsgemäßen Gewinnverwendung (Verwendung ausschließlich für Zwecke der Gesellschaft) wurde 1994 der "Sonderposten für satzungsgemäß noch zu verwendende Mittel" geschaffen. Dieser Sonderposten beläuft sich zum 31.12.2023 auf 100 T€. 4. b.) Sonderposten für Zuschüsse zum Anlagevermögen Der Sonderposten für Zuschüsse zum Anlagevermögen betrifft die Zuschüsse des Freistaates Bayern zur Finanzierung von Anlageninvestitionen. Daneben enthält der Sonderposten auch projektbezogene Investitionszuschüsse von dritter Seite. Der Sonderposten wird entsprechend der zukünftigen Abschreibungen erfolgswirksam vereinnahmt. C. Sonstige Angaben
1.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Am Bilanzstichtag bestanden sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen (die nicht bilanziert oder als Haftungsverhältnisse anzugeben sind) aus Liefer- und Mietverträgen in Höhe von 20.306,00 €. Hiervon sind zur Zahlung fällig:
2. Geschäftsführung und Bezüge des Geschäftsführungsorgans Geschäftsführer der Gesellschaft war 2023: Herr Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Rommel, Hochschullehrer, Augsburg. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge nach § 285 Nr. 9a HGB wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 3. Aufsichtsrat Aufgrund der Satzungsbestimmungen besitzt die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der im Jahr 2023 aus den folgenden Mitgliedern bestand: · Herr Ministerialdirigent Dr. Alois Bogenrieder, München (Vorsitzender), · Herr Berufsmäßiger Stadtrat Reiner Erben, Augsburg (stv. Vorsitzender), · Herr Hauptgeschäftsführer Dr. Marc Lucassen, Augsburg, · Herr Ltd. Ministerialrat Dr. Gerhard Drechsler, München, · Frau Regierungsdirektorin Miriam Resch, München, · Herr Ministerialrat Stefan Thums, München. Der Aufsichtsrat erhielt für seine Tätigkeit keine Bezüge. 4. Mitarbeiterzahl Die Zahl der Beschäftigten (ohne Geschäftsführer) hat sich im Berichtsjahr 2023 wie folgt entwickelt (in Klammern: davon Teilzeit):
5. Abschlussprüferhonorar Das Honorar für die Abschlussprüfung des Jahres 2023 beträgt 6 T€.
6. Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Augsburg, den 23. Mai 2024 gez. Prof. Dr. Wolfgang Rommel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26. Juli 2024 |
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