T-TIMR GmbH
Selbe AdresseVerarbeitung von Kaffee und Tee, Herstellung von Kaffee-Ersatz
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maximilian Engel seit 28.3.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 74.90% | |
| 50.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Engel Holding GmbHWunsiedelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang1. REGISTERGERICHTINFORMATIONEN
2. ALLGEMEINE ANGABEN Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff) in der Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. 3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr unverändert beibehalten worden. Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Die Eigenkapitalpositionen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Sie beinhalten alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). 4. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 4.1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden keine Forderungen (Vorjahr: 0,00 €) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. Forderungen gegenüber Gesellschaftern Es bestehen keine Forderungen (Vorjahr: 0,00 €) gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG). 4.2. Verbindlichkeiten
sonstige Berichtsbestandteile
Wunsiedel, den 08.08.2024 gez. Maximilian Engel, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
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