Sigma Systembau GmbHLiquidiert

Raesfelder Straße 5, 46325 Borken, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 9875
Eingetragen
28.10.2005
Branche
Bauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und BauwerkeTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und Anstrichmitteln
Gegenstand
Die Entwicklung und Vermarktung von Bausystemen sowie der Handel, die Vermittlung und die Abwicklung von Industrie- und Gewerbeprojekten .

Historie

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Management

NameRolle
Jens-Uwe Imhof
seit 4.10.2018
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sigma Systembau GmbH

Borken

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006

Bilanz

Bezeichnung   EUR Geschäftsjahr 2006 EUR Vorjahr 2005 EUR
 --- AKTIVA ---        
AKTIVA        
A. Anlagevermögen        
I. Sachanlagen     12.489,00 12.061,00
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   48.114,83   12.109,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   7.689,02   12.017,28
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   38.295,22 94.099,07 5.102,13
C. Rechnungsabgrenzungsposten     2.711,74 0
Summe A K T I V A     109.299,81 41.289,91
 --- PASSIVA ---        
PASSIVA        
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00   25.000,00
II. Verlustvortrag   -11.067,48   0
III. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag   20.020,91 33.953,43 -11.067,48
B. Rückstellungen     7.343,80 0
C. Verbindlichkeiten     68.002,58 27.357,39
Summe P A S S I V A     109.299,81 41.289,91

Anhang

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006

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I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

 

Grundsätze der Bilanzierung und Gliederung

 

a. Allgemeine Vorbemerkungen

 

Für die Rechnungslegung der Gesellschaft waren grundsätzlich die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) anzuwenden.

 

Im Jahresabschluss sind entsprechend der Regelung des § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

 

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden.

 

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände, die zusätzliche Angaben im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB erforderlich gemacht hätten, liegen nicht vor.

 

b. Anmerkungen zur Gliederung

 

Die Darstellung des Jahresabschlusses, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Gliederung des vorhergehenden Jahresabschlusses. Geschäftszweigbedingte Ergänzungen der Gliederung oder die gesonderte Angabe und Erläuterung angepasster oder nicht vergleichbarer Vorjahreszahlen waren nicht erforderlich.

 

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 

1. Allgemeine Vorbemerkungen

 

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurden nicht vorgenommen.

 

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

 

Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden die entsprechenden Forderungen mit dem Geldkurs und die Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Tag der Anschaffung oder mit dem niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag bewertet.

 

2. Erläuterungen einzelner Bilanzposten

 

Das Anlagevermögen wurde nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen und steuerlich zulässigen Abschreibungen bewertet. Diese Abschreibungen wurden linear entsprechend der Nutzungsdauer verrechnet.

 

Bei den Zugängen von beweglichen Wirtschaftsgütern wurde der Abschreibungsbetrag in Anrechnung gebracht, der dem Zeitpunkt zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes und dem Ende des Wirtschaftsjahres entspricht. Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis einschließlich 410,00 EUR (Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt.

 

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

 

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

 

III. Angaben zur Bilanz

 

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

 

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung wären.

 

 

V. Sonstige Angaben

 

Geschäftsführer war im Geschäftsjahr Herr Jens-Uwe Imhof. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

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