Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Sigma Systembau GmbHLiquidiert
Raesfelder Straße 5, 46325 Borken, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens-Uwe Imhof seit 4.10.2018 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sigma Systembau GmbHBorkenJahresabschluss zum 31. Dezember 2006Bilanz
AnhangAnhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 ================================================
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Grundsätze der Bilanzierung und Gliederung
a. Allgemeine Vorbemerkungen
Für die Rechnungslegung der Gesellschaft waren grundsätzlich die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) anzuwenden.
Im Jahresabschluss sind entsprechend der Regelung des § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände, die zusätzliche Angaben im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB erforderlich gemacht hätten, liegen nicht vor.
b. Anmerkungen zur Gliederung
Die Darstellung des Jahresabschlusses, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Gliederung des vorhergehenden Jahresabschlusses. Geschäftszweigbedingte Ergänzungen der Gliederung oder die gesonderte Angabe und Erläuterung angepasster oder nicht vergleichbarer Vorjahreszahlen waren nicht erforderlich.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Vorbemerkungen
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurden nicht vorgenommen.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden die entsprechenden Forderungen mit dem Geldkurs und die Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Tag der Anschaffung oder mit dem niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag bewertet.
2. Erläuterungen einzelner Bilanzposten
Das Anlagevermögen wurde nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen und steuerlich zulässigen Abschreibungen bewertet. Diese Abschreibungen wurden linear entsprechend der Nutzungsdauer verrechnet.
Bei den Zugängen von beweglichen Wirtschaftsgütern wurde der Abschreibungsbetrag in Anrechnung gebracht, der dem Zeitpunkt zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes und dem Ende des Wirtschaftsjahres entspricht. Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis einschließlich 410,00 EUR (Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt.
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
III. Angaben zur Bilanz
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung wären.
V. Sonstige Angaben
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr Herr Jens-Uwe Imhof. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |
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