Rundfunk-Fernsehen eG Glauchau
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Rundfunk-Fernsehen eG GlauchauGlauchauJahresabschluss zum 31.12.2014Bilanz zum 31.12.2014
Anhang für das Geschäftsjahr 2014I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSSDie Genossenschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Genossenschaft. II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS‑ UND BEWERTUNGSMETHODENBei der Aufstellung der Bilanz und Gewinn‑ und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Auf Bauten wurden planmäßige lineare Abschreibungen vorgenommen. Bewegliche Anlagegegenstände wurden planmäßig linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis EUR 410,00) werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und als Abgang behandelt. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Vorräte wurden in der Regel mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Erkennbare Bestandsrisiken wurden angemessen berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet. Die flüssigen Mittel wurden in allen Fällen mit dem Nennwert angesetzt. Sonstige Rückstellungen wurden entsprechend den zu erwartenden Ausgaben passiviert. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZDie Ergebnisrücklagen haben sich wie folgt entwickelt:
Von den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte gesichert in Höhe von EUR 30.252,49. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. IV. SONSTIGE ANGABENMitgliederbewegung
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes: GVTS‑Genossenschaftsverband Thüringen‑Sachsen e.V. Sandweg 39 09114 Chemnitz
Glauchau, den 22.01.2015 Rundfunk-Fernsehen eG Glauchau Der Vorstand gez. Petzold Der Jahresabschluss wurde gemäß § 48 GenG in der Generalversammlung am 02.03.2015 festgestellt. |
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