Weldstone GmbH
Buseck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz zum 31. Dezember 2022
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Aktiva |
31.12.2022 |
31.12.2021 |
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EUR |
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
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| I. Vorräte |
0,00 |
0,00 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
0,00 |
0,00 |
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0,00 |
0,00 |
| B. Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
|
0,00 |
0,00 |
|
Passiva |
31.12.2022 |
31.12.2021 |
|
EUR |
EUR |
| A. Eigenkapital |
|
|
| I. Gezeichnetes
Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| III. Verlustvortrag |
-1.056.809,04 |
-1.823.440,99 |
| IV.
Jahresüberschuss |
30.809,04 |
766.631,95 |
| V. Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
|
0,00 |
-30.809,04 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
30.809,04 |
|
0,00 |
0,00 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum
31. Dezember 2022
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Weldstone GmbH i.L., Buseck,
zum 31. Dezember 2022 wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und
des Gesellschaftsvertrags beachtet. Die Weldstone GmbH i.L.
ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Gießen mit der Nummer HRB 7929.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB sowie
den ergänzenden Vorschriften des § 42 Abs. 3
GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
aufgestellt
Größenabhängige Erleichterungen
gemäß den Vorschriften der §§ 266 Abs.
1, 276, 288 Abs. 1 HGB wurden bei der Erstellung des
Jahresabschlusses sowie bei der Offenlegung
gemäß §§ 325 ff. HGB im Einzelfall in
Anspruch genommen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag keinen
"Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" mehr aus
(Vorjahr: TEUR 22).
Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation. Die
Liquidationseröffnungsbilanz wurde daher abweichend
von § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB nicht unter Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufgestellt, sondern in Übereinstimmung mit der
Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V.
(IDW) RS HFA 17. Die Bewertung der
Vermögensgegenstände erfolgte unter
Veräußerungsgesichtspunkten, um eine
sachgerechte Darstellung des Reinvermögens der
Gesellschaft zu erzielen. Das handelsrechtliche
Vorsichtsprinzip wurde vollständig eingehalten.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Die Bewertung erfolgt nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften unter Abkehr von der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet sowie für alle Verpflichtungen, denen
sich die Gesellschaft aufgrund der Einstellung der
Unternehmenstätigkeit nicht entziehen kann, auch wenn
diese rechtlich noch nicht entstanden sind.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Die
flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Zusätzlich werden alle Verpflichtungen
berücksichtigt, die der zu erwartenden Einstellung der
Unternehmenstätigkeit zwangsläufig folgen und
denen sich die Gesellschaft voraussichtlich nicht entziehen
kann, auch wenn diese Verpflichtungen rechtlich noch nicht
entstanden sind.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum
Abschlussstichtag umgerechnet (§ 298 Abs. 1 1.V. m.
§ 256a HGB).
C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Stammkapital
Das Stammkapital beträgt unverändert zum
Vorjahr EUR 26.000,00.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt
unverändert zum Vorjahr EUR 1.000.000,00.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
D. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen
Verbindlichkeiten, welche nicht in der Bilanz ausgewiesen
sind.
E. Sonstige Pflichtangaben
Beschäftigungsverhältnisse
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr keine
Mitarbeiter beschäftigt.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gemäß
§ 288 Abs. 1 HGB.
Die Gesellschaft wird durch zwei
einzelvertretungsberechtigte Liquidatoren, welche am 26.
März 2020 bestellt wurden, vertreten:
Herr Ralf Weber, Hünstetten
Herr Heinz Jürgen Krahn, Köln
Ergebnisverwendung
Die Liquidatoren schlagen vor das Ergebnis gemeinsam
mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Beziehung zu verbundenen Unternehmen
Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen
i.S.d. § 271 Abs. 2 HGB der IBG Industrie-
Beteiligungs-Gesellschaft mbH & Co. KG, und wird in
deren Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss
wird im elektronischen Bundesanzeiger
veröffentlicht.
Buseck, den 30. März
2023
Ralf
Weber Heinz
Jürgen
Krahn
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