STERNBERG
Software-Technik GmbH
Bielefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
143.603,00 |
103.122,00 |
| I.
Sachanlagen |
143.603,00 |
103.122,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
48.609,25 |
70.994,32 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
24.773,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.523,91 |
24.941,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.085,34 |
21.279,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.875,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
195.087,25 |
174.116,32 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
81.283,31 |
49.817,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Verlustvortrag |
1.311,30 |
7.386,55 |
| III.
Jahresüberschuss |
31.465,42 |
6.075,25 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
1.899,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
105.003,94 |
120.139,08 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
105.003,94 |
119.639,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
195.087,25 |
174.116,32 |
Anhang
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2013
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wurde linear entsprechend der
nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Bewertung der Forderungen erfolgte
grundsätzlich zum Nennwert.
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet und sind notwendig
wie ausreichend bemessen.
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.20013-31.12.2013
Der Bertag der Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter beträgt 51.530,00 EUR.
1.1.2012-31.12.2012
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter beträgt 51.530,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.08.2014 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Den vollständigen Jahresabschluß auf den
31.12.2013 der STERNBERG Software-Technik GmbH, Bielefeld,
habe ich geprüft.
Für die Offenlegung nimmt die Gesellschaft die
gem.§ 326 HGB eingeräumten
größenabhängigen Erleichterungen in
Anspruch.
Diesem einzureichenden Jahresabschluß auf den
31.12.2013 erteilte ich folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk:
Nachstehender, zur Offenlegung bestimmter
Jahresabschluß entspricht den gesetzlichen
Vorschriften.
Dem vollständigen Jahresabschluß habe ich
nachfolgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Der Jahresabschluß der Firma STERNBERG
Software-Technik GmbH entspricht den gesetzlichen
Vorschriften.
Die von mir verlangten Aufklärungen,
Auskünfte und Nachweise wurden von dem
Geschäftsführer erbracht.
Der Jahresabschluß vermittelt unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens,
Finanz-und Ertragslage des Unternehmes.
Bielefeld, den 11. September 2014
Wolfgang Richter
Steuerberater
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