Volksbank Bösel e.G.Liquidiert
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Volksbank Bösel e.G.BöselJahresabschluss zum 31. Dezember 2019Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019I. Geschäftsverlauf 1. Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Kreditgenossenschaften Nach vielen Jahren des Aufschwungs verminderten sich 2019 die konjunkturellen Auftriebskräfte in Deutschland merklich. Die Auslastung der Produktionsfaktoren ging erheblich zurück. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg im Vorjahresvergleich lediglich um 0,6 %, nachdem es 2018 noch um 1,5 % zugenommen hatte. In den Jahren 2017 und 2016 war das Bruttoinlandsprodukt sogar um 2,5 % beziehungsweise 2,2 % expandiert. Die europäische Geldpolitik schwenkte aufgrund der Abschwächung der Konjunktur in 2019 auf einen deutlich expansiveren Kurs ein. Die an den Finanzmärkten noch zu Jahresbeginn vorherrschende Erwartung einer Zinswende löste sich in den ersten Monaten des Jahrs auf. Der geldpolitische Kurswechsel der Europäischen Zentralbank (EZB) wurde im März von ihrem Präsidenten Mario Draghi eingeläutet, der ein neues Programm zur Förderung der Kreditvergabe der Banken (TLTRO) für September 2019 ankündigte. Die frühzeitig angekündigte Maßnahme wurde dann noch durch eine Senkung des Einlagezinssatzes, den Banken auf überschüssige Gelder bei der EZB entrichten müssen, von -0,4 % auf -0,5 % ergänzt. Die dadurch steigenden finanziellen Belastungen der Banken wurden durch die Einführung von Freibeträgen (Tiering) vermindert. Zudem wurde ein erneuter Start von Anleihekäufen im Volumen von 20 Milliarden Euro monatlich ab November 2019 beschlossen. Im November 2019 kam es zum Amtswechsel an der Spitze der EZB. Die neue Präsidentin, Christine Lagarde, ließ keine Bereitschaft zu einem Wechsel des geldpolitischen Kurses erkennen. Für den Beginn ihrer Amtszeit kündigte sie eine Überarbeitung der geldpolitischen Strategie der EZB an. Die Bilanzsumme der Genossenschaftsbanken im Weser-Ems-Gebiet ist in 2019 um 5,8 % gestiegen. Dabei erhöhten sich sowohl das Kundenkreditvolumen (um 5,7 %) als auch die Kundeneinlagen (um 7,2 %). Ausweislich einer Eilerhebung aus Januar 2020 des Genossenschaftsverbands Weser-Ems e.V. hat sich das Betriebsergebnis vor Bewertung - bezogen auf die durchschnittliche Bilanzsumme - von 1,01 % im Vorjahr auf 0,97 % in 2019 verringert. Dieses resultierte im Wesentlichen aus einem verringerten Zinsüberschuss, der durch die gestiegenen Provisionsüberschüsse nicht kompensiert werden konnte. 2. Entwicklung der Volksbank Bösel eG
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen). Ursächlich für den Anstieg der Bilanzsumme waren sowohl die deutliche Erhöhung der Kundenforderungen auf der Aktivseite als auch die deutliche Steigerung der Kundeneinlagen auf der Passivseite.
Der Anstieg der Kundenforderungen resultiert im Wesentlichen aus Zuwächsen bei Finanzierungen im Baugewerbe bzw. bei Projektfinanzierungen im privaten und gewerblichen Wohnungsbau. Das Wachstum übertraf damit deutlich unsere Erwartungen eines Anstiegs zwischen 2,0 % und 4,0 %. Der Rückgang bei unseren Wertpapieranlagen steht insbesondere mit Endfälligkeiten von Wertpapieren im Zusammenhang, für die nur teilweise eine neue Wertpapieranlage erfolgte. Bei den Forderungen an Banken handelt es sich überwiegend um täglich fällige Forderungen an unsere zuständige genossenschaftliche Zentralbank.
Der Anstieg der Bankrefinanzierungen entfällt auf höhere sonstige Bankrefinanzierungen, während bei den Programmkrediten, die an Kunden weitergeleitet wurden, ein geringer Rückgang zu verzeichnen war. Die bilanziellen Kundeneinlagen erhöhten sich um 11,2 %; das Wachstum lag damit deutlich über unserem erwarteten moderaten Anstieg zwischen 2,0 % und 4,0 %. Die Erhöhung der Kundeneinlagen erfolgte dabei größtenteils bei den täglich fälligen Einlagen.
Im gesamten Dienstleistungsgeschäft konnten die Erträge gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Insbesondere der hohe Anstieg der Vermittlungserträge übertraf deutlich unsere Erwartungen. Dabei resultieren die höheren Vermittlungserträge im Wesentlichen auf einen starken Anstieg der Immobilienvermittlungsprovisionen sowie auf deutlich höhere Bausparkassenprovisionen. Die Erträge aus dem Wertpapier- und Dienstleistungsgeschäft und aus dem Zahlungsverkehr stiegen moderat. Investitionen Größere Investitionen wurden im Geschäftsjahr 2019 nicht getätigt und sind auch für das Jahr 2020 nicht geplant. Personal- und Sozialbereich Am 31. Dezember 2019 wurden in unserem Hause 20 Vollzeit- und 8 Teilzeitangestellte im kaufmännischen Bereich beschäftigt. Zusätzlich beschäftigen wir 4 Auszubildende. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen waren außerdem 2 hauptamtliche Vorstandsmitglieder tätig. Im Jahresdurchschnitt beschäftigten wir (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) 27 Mitarbeiter. Die Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter hat für uns einen hohen Stellenwert. So wurden in 2019 für die Aus- und Fortbildung unserer Mitarbeiter durch externe Anbieter TEUR 40 aufgewendet. II. Darstellung der Lage sowie der Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Volksbank Bösel eG 1. Gesamtbanksteuerung, Risikomanagement In unserer Unternehmenskonzeption haben wir uns auf die Bedarfssituation unserer Mitglieder ausgerichtet und daraus eine langfristige Unternehmensplanung entwickelt, die entsprechend den in unserer Satzung genannten Dienstleistungen eine Begleitung unserer Mitglieder in relevanten Finanzierungs-und Vermögensanlagenfragen vorsieht. Durch eine Eckwertplanung über einen Zeitraum von 5 Jahren und mit Hilfe von Kennzahlen- und Limitsystemen planen und steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Der Begrenzung der Risiken aus unserer Geschäftstätigkeit messen wir besondere Bedeutung bei. Durch Funktionstrennungen in den Arbeitsabläufen und die Tätigkeit unserer Internen Revision ist es unser Ziel, die Zuverlässigkeit der Steuerungsinformationen aus der ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung sicherzustellen. Das Risikomanagement zur Früherkennung von Risiken ist vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft von erheblicher Bedeutung. Wir verstehen dies als eine zentrale Aufgabe. Die hierfür zuständigen Organisationseinheiten berichten direkt dem Vorstand. Wir nutzen IT-gestützte Systeme, um die Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu begrenzen und zu überwachen. Auf der Grundlage von Risikotragfähigkeitsberechnungen sind Verlustobergrenzen für unterschiedliche Risikoarten definiert, an denen wir u. a. unsere geschäftspolitischen Maßnahmen ausrichten. Im Management der Risiken unterscheiden wir zwischen Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationellen Risiken, wobei die Adressenausfallrisiken einen Schwerpunkt bilden. Das Kreditrisikomanagement, d. h. die Steuerung und Kontrolle der Adressenausfallrisiken nach den Grundsätzen und Leitlinien für die Kreditpolitik des Vorstands, ist in der Marktfolge Aktiv und im Controlling angesiedelt. Daneben nimmt die Marktfolge Aktiv in Zusammenarbeit mit dem Vorstand die intensive Betreuung problembehafteter Engagements sowie die Sicherheitenverwertung und Engagementabwicklung von gekündigten bzw. insolventen Krediten vor. Durch den Abbau problembehafteter Engagements hat sich die Risikostruktur unserer Kredite im Berichtsjahr verbessert. Für die Steuerung der Marktpreisrisiken ist der Bereich Controlling verantwortlich. Mit Hilfe eines Limitsystems werden die Marktpreisrisiken der Gesamtbank gesteuert. Die Liquiditätsrisiken werden in unserem Risikosteuerungs- und -controllingprozess berücksichtigt. Die Überwachung der Liquiditätsrisiken erfolgt insbesondere anhand der aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahl (Liquidity Coverage Ratio - LCR). Des Weiteren wird in einer Liquiditätsablaufbilanz der Liquiditätsbedarf dem Liquiditätsdeckungspotenzial gegenübergestellt. Neben den Adressenausfall-, Marktpreis - und Liquiditätsrisiken hat sich unsere Bank auch auf operationelle Risiken (z. B. Betriebsrisiken im IT-Bereich, fehlerhafte Bearbeitungsvorgänge, Rechtsrisiken, Betrugs- und Diebstahlrisiken und allgemeine Geschäftsrisiken) einzustellen. Unser innerbetriebliches Überwachungssystem trägt dazu bei, die operationellen Risiken zu identifizieren und soweit wie möglich zu begrenzen. Versicherbare Gefahrenpotenziale (z. B. Diebstahl- und Betrugsrisiken) haben wir durch entsprechende Versicherungsverträge abgeschirmt. Die dargestellten Risiken werden nach unserer Einschätzung die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. Nach dem Bilanzstichtag haben der von China ausgehende Ausbruch und die Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 zu weltweiten Auswirkungen geführt. Dazu zählen Kurseinbrüche auf den Finanzmärkten und wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen sowie die Bürger in der Region, beispielsweise infolge von Produktionseinschränkungen bzw. Kurzarbeit. Wir beobachten und analysieren die Risikofaktoren bzw. -treiber auf eine etwaige Beeinflussung durch das Coronavirus. Außerdem haben wir unsere institutsindividuellen Risikoindikatoren und das Erfordernis neuer Stresstests überprüft. Die finanziellen Auswirkungen des Coronavirus sowie die Auswirkungen auf die Risikobeurteilung sind derzeit nur schwer abschätzbar. Bezogen auf die Kreditrisiken gibt es nach unserer Einschätzung einen unmittelbaren sowie einen mittelbaren Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Ein unmittelbarer Zusammenhang besteht bei Engagements, deren Kapitaldienstfähigkeit aufgrund der Entwicklungen durch das Ausbleiben von laufenden Umsätzen negativ beeinflusst wird. Zudem besteht ein mittelbarer Zusammenhang bei Kreditnehmern, deren Arbeitgeber durch das Coronavirus belastet sind. Um diesen Risiken zu begegnen, gehen wir frühzeitig auf die Kunden zu, bei denen wir aufgrund der Corona-Pandemie negative Zukunftsaussichten erwarten, um mögliche negative Auswirkungen auf unser Bewertungsergebnis zu lindern oder zu vermeiden. Die Entwicklung der Eigenanlagen steht stark unter dem gesamtwirtschaftlichen Einfluss. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kann ein flächendeckender Anstieg der Spreads beobachtet werden. Aufgrund der Ergebnisse aus unseren Stresstests bzw. der Granularität unseres Wertpapierbestands gehen wir aber davon aus, dass wir die zusätzlichen Risiken hieraus abdecken können. Möglichen operationellen Risiken, insbesondere durch Ausfall wesentlicher Teile des alltäglichen Bankgeschäfts aufgrund Erkrankung oder Quarantäne von Mitarbeitern, begegnen wir durch die kurzfristige Bereitstellung von mobilen Arbeitsplätzen sowie durch verschärfte Hygienevorschriften. Die weitere Entwicklung der Risiken ist aktuell noch ungewiss und wird von uns im Rahmen unseres Gesamtbanksteuerungssystems intensiv beobachtet. 2. Vermögenslage Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Angemessene Eigenmittel, auch als Bezugsgröße für eine Reihe von Aufsichtsnormen, bilden neben einer stets ausreichenden Liquidität die unverzichtbare Grundlage einer soliden Geschäftspolitik. Die nach der CRR vorgegebenen Eigenkapitalquoten sowie die weiteren aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden von uns im Geschäftsjahr 2019 eingehalten. Mit den vorhandenen Eigenmitteln kann in den nächsten Jahren ein angemessenes Wachstum dargestellt werden. Kundenforderungen Die Ermittlung struktureller Kreditrisiken (Adressenausfallrisiken) basiert auf der Einstufung aller Kreditnehmer in Bonitätsnoten. Hierfür kommen die vom Bankverfahren zur Verfügung gestellten Ratingverfahren zum Einsatz. Das aggregierte Ergebnis wird nach Volumina und Blankoanteilen ausgewertet und in die Gesamtbanksteuerung einbezogen. Die Einstufung in die einzelnen Bonitätsnoten wird regelmäßig kontrolliert. Die erkennbaren akuten Ausfallrisiken aus dem Kreditgeschäft sind durch Einzelwertberichtigungen gedeckt. Dem latenten Kreditrisiko wurde durch Bildung von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Zusätzlich bestehen Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB sowie ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Am 31. Dezember 2019 betrug der Anteil der Kundenforderungen 80,8 % der Bilanzsumme. Der größte Anteil der Kundenforderungen entfällt mit 36,1 % auf Privatpersonen (Arbeitnehmer, Rentner / Pensionäre etc.), gefolgt von Krediten aus dem Bereich der Landwirtschaft (25,0 %) und Projektfinanzierungen im Wohnungsbau bzw. Krediten an die Branche Baugewerbe (insgesamt 19,2 %). Von dem Kundenkreditvolumen entfallen 27,8 % auf Kredite mit Inanspruchnahmen unter TEUR 250, 39,7 % auf Kreditinanspruchnahmen ab TEUR 250 bis unter TEUR 1.500 sowie 32,5 % auf Kredite mit Inanspruchnahmen ab TEUR 1.500. Die durch die Vertreterversammlung festgesetzten Kredithöchstgrenzen für die einzelnen Kreditnehmer sowie sämtliche Kreditgrenzen des KWG wurden während des gesamten Berichtszeitraums eingehalten. Wertpapieranlagen Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft setzen sich wie folgt zusammen:
Der Anteil der Wertpapiere an der Bilanzsumme betrug am 31. Dezember 2019 10,7 %. Von den Wertpapieranlagen entfallen jeweils nach Bilanzwert (inklusive Zinsabgrenzung) 29,5 Mio. EUR auf in- und ausländische Kreditinstitute. Daneben bestanden zum 31. Dezember 2019 insbesondere Wertpapieranlagen öffentlicher Emittenten in Höhe von 4,0 Mio. EUR sowie anderer Emittenten in Höhe von 3,5 Mio. EUR. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve haben wir nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die Bewertung der Wertpapiere, die im Anlagevermögen geführt werden, erfolgte nach dem gemilderten Niederstwertprinzip. Hierdurch konnte auf Abschreibungen in Höhe von TEUR 1 verzichtet werden. Zinsänderungsrisiko Zinsänderungsrisiken messen wir mit Hilfe dynamischer Zinselastizitätsbilanzen. Ausgehend von unseren Zinsprognosen und weiteren Zinsszenarien werden die Auswirkungen hiervon abweichender Zinsentwicklungen auf das Jahresergebnis ermittelt. Hier haben wir für die möglichen Ergebnisbeeinträchtigungen Limite vorgegeben, deren Überschreiten die Anwendung bestimmter Maßnahmen auslöst. Nach den zum 31. Dezember 2019 gemessenen Zinsänderungsrisiken wird die Ergebnisentwicklung innerhalb der nächsten 2 Geschäftsjahre auch im Falle ungewöhnlich hoher Marktzinsveränderungen nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Ein per 31. Dezember 2019 im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs vorgenommener Rückstellungstest ergab keinen Verpflichtungsüberhang aus bilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumenten, da nach Abzug der Buchwerte sowie der Risiko- und Verwaltungskosten vom Barwert des Zinsbuchs angemessene Nettoreserven bestehen. Währungsrisiko Unsere Währungsrisiken sind von untergeordneter Bedeutung. Mitgliedschaft in der Sicherungseinrichtung des BVR Zur Erfüllung von § 1 EinSiG i. V. m. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG gehört die Bank dem BVR-ISG-Sicherungssystem an. Das BVR-ISG-Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR-ISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Daneben ist unsere Genossenschaft der Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR-SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die BVR-SE ist als zusätzlicher genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR-ISG-Sicherungssystem tätig. 3. Finanz- und Liquiditätslage Die Zahlungsfähigkeit unserer Bank war im abgelaufenen Geschäftsjahr gegeben. Die Liquiditätskennzahl (Liquidity Coverage Ratio - LCR) haben wir eingehalten. Aufgrund unserer Liquiditätsplanung und -steuerung, der Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund und der unterhaltenen Bankguthaben gehen wir davon aus, dass auch in den kommenden Jahren nicht mit einer Beeinträchtigung der Zahlungsfähigkeit zu rechnen ist. Einen geringen Teil unseres bankeigenen Wertpapierbestands führen wir im Anlagevermögen. Unsere Finanzlage wird dadurch nicht eingeschränkt. 4. Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Die Kapitalrendite (Jahresüberschuss nach Steuern/Bilanzsumme) betrug im Geschäftsjahr 0,60 % (Vorjahr: 0,57 %). Ohne die Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken ergibt sich eine Kapitalrendite in Höhe von 0,97 % (Vorjahr: 0,94 %). Das zinstragende Kundengeschäft ist für unser Kreditinstitut von grundlegender wirtschaftlicher Bedeutung. Der Zinsüberschuss konnte geringfügig gesteigert werden, während unsere Erwartungen von einem geringen Rückgang ausgegangen waren. Der Provisionsüberschuss konnte gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigert werden, was insbesondere auf höhere Vermittlungserträge in den Bereichen Bausparen und Immobilien zurückzuführen ist. In unseren Planungen hatten wir mit einem konstanten Provisionsüberschuss gerechnet. Sowohl bei den Personalaufwendungen als auch bei den anderen Verwaltungsaufwendungen war gegenüber dem Vorjahr ein merklicher Anstieg zu verzeichnen, der etwas höher ausfiel als noch zu Beginn des Geschäftsjahrs 2019 erwartet. Das Bewertungsergebnis in 2019 stellt sich außerordentlich gut dar. Ursächlich hierfür waren sowohl ein positives Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen als auch eine geringere erforderliche Risikovorsorge bei den Kundenforderungen. Insgesamt stellt sich unsere Ertragslage im Geschäftsjahr 2019 deutlich besser dar als erwartet. 5. Zusammenfassende Beurteilung der Lage Sowohl die Vermögenslage als auch die Finanz- und Ertragslage sind nach wie vor als gut zu bezeichnen. Wir sehen auf Gesamtbankebene zukünftig keine bestandsgefährdenden Risiken. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand sind in unserem Kreditbestand keine akuten Ausfallrisiken vorhanden, für die nicht bereits Wertkorrekturen vorgenommen wurden. Für latente Risiken im Kreditgeschäft soll die Vorsorge auch weiterhin gestärkt werden. III. Voraussichtliche Entwicklung (Prognosebericht) Für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 erwarten wir - auf Grundlage unserer Einschätzungen vor Eintritt der Corona-Krise - zunächst die folgende voraussichtliche Entwicklung: Im Kredit- und Einlagengeschäft rechnen wir für die nächsten beiden Jahre jeweils mit einer Steigerung in der Bandbreite von 2,0 % bis 4,0 %. Das durchschnittliche Geschäftsvolumen dürfte dementsprechend ebenfalls um diesen Betrag wachsen. Aufgrund unserer ausgewogenen Kredit- und Einlagenstruktur sind keine besonderen strukturellen Ausfall- bzw. Abzugsrisiken erkennbar. Nach unserer Ergebnisvorschaurechnung rechnen wir für 2020 mit einem etwas geringeren Zinsüberschuss. Für die Folgejahre (2021 bis 2024) gehen wir von einem weiterhin allgemein niedrigen Zinsniveau und einem daraus resultierenden anhaltenden Druck auf die Zinsmarge aus, sodass mit weiteren Rückgängen des Zinsüberschusses zu rechnen ist. Zusammen mit leicht steigenden Betriebsaufwendungen gehen wir für die nächsten 2 Jahre von spürbar rückläufigen - aber gleichwohl als zufriedenstellend zu beurteilenden - Betriebsergebnissen aus. Die Jahresergebnisse werden laut unseren Planungen für die nächsten 5 Jahre ausreichen, um eine angemessene Dividende zahlen zu können und die Rücklagen ausreichend zu dotieren. Das Eigenkapital kann nach unseren Planzahlen mit dem steigenden Geschäftsvolumen Schritt halten. Nach den von uns ermittelten Zinsänderungsrisiken wird die Ergebnisentwicklung innerhalb der nächsten 2 Geschäftsjahre auch im Falle ungewöhnlich hoher Marktzinsveränderungen nur unwesentlich beeinträchtigt werden. In Anbetracht der vorhandenen liquiden Mittel und der Refinanzierungsmöglichkeiten bei der genossenschaftlichen Zentralbank wird auch künftig die Zahlungsfähigkeit der Bank gegeben sein. Hinsichtlich des Teils unseres bankeigenen Wertpapierbestands, der im Anlagevermögen geführt wird, erwarten wir keine nennenswerten Auswirkungen auf unsere Ertrags- und Finanzlage. Am 5. Februar 2020 haben die Volksbank Bösel eG und die Spar- und Darlehnskasse eG, Friesoythe eine Absichtserklärung zur Verschmelzung im Jahr 2021 unterzeichnet. Die Verschmelzung soll - auf der Grundlage der Schlussbilanz zum 31. Dezember 2020 - zum 1. Januar 2021 erfolgen. Auswirkungen der Corona-Pandemie Die Wirtschaftsentwicklung dürfte infolge der Corona-Pandemie zunächst merklich gedämpfter verlaufen. Das Coronavirus setzt der deutschen Wirtschaft zu. Wie stark und wie lang ist gegenwärtig noch nicht belastbar abzuschätzen. Die deutsche Wirtschaft wird voraussichtlich auf der Angebotsseite durch mögliche Störungen von Lieferketten und arbeitsunfähigkeitsbedingte Produktionsausfälle sowie auf der Nachfrageseite durch eine geringere Exportnachfrage und eine deutliche nationale Konsumzurückhaltung betroffen sein. Es ist zudem derzeit unsicher, in welchem Maße sich die Ausbreitung des Coronavirus auf den Arbeitsmarkt auswirken wird. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden dazu führen, dass sich die Annahmen, die unseren Prognoseberechnungen zu Grunde liegen, nicht als zutreffend erweisen, da die Prognosen auf unseren Einschätzungen vor Eintritt der Corona-Krise beruhen und sämtliche Prognosen inzwischen mit erheblichen Unwägbarkeiten belegt sind. Wir analysieren laufend mögliche Auswirkungen auf die Bank und ergreifen bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen. Die Corona-Pandemie kann insbesondere bedingt durch eine erhöhte Anzahl an Kreditausfällen sowie durch einen erhöhten Abschreibungsbedarf auf unseren Wertpapierbestand im Geschäftsjahr 2020 zu einem deutlichen Ergebnisrückgang führen. In welchem Umfang sich die Auswirkungen letztlich explizit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer Bank niederschlagen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nur schwer abzuschätzen. Mit Sicherheit lässt sich jedoch bereits jetzt festhalten, dass die negativen Folgen für die Entwicklung der Bank umso stärker sind, je länger die Epidemie anhält.
Bösel, 25. Mai 2020 Volksbank Bösel eG Der Vorstand Andreas Frye Stefan Awick 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2019Volksbank Bösel eG, BöselGenossenschaftsregisternummer 150017 beim Amtsgericht OldenburgAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2019Volksbank Bösel eG, BöselA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der § 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Gemäß Art. 67 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) werden die (nachstehenden) im Jahresabschluss 2010 angewandten Übergangsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) (hier: Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte für bestimmte Bilanzposten und Wertansätze) entsprechend der Rechtslage vor Inkrafttreten des BilMoG wie folgt fortgeführt: - Beibehaltung der niedrigeren Wertansätze von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens auf Grund von Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB a. F. - Beibehaltung der steuerrechtlichen Abschreibungen (§ 279 Abs. 2 i. V. m. § 254 Satz 1 HGB a. F.) nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden angewandt: Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Bei den Bestandswechseln wurde der auf die Zeit nach dem Bilanzstichtag entfallende Diskont vom Nennwert abgesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zeitanteilig, aufgelöst. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Für die latenten Kreditrisiken wurde unter Berücksichtigung der steuerlichen Richtlinien eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Wertpapiere Die im Umlaufvermögen geführten festverzinslichen Wertpapiere und die anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere haben wir nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die Bewertung der im Anlagevermögen geführten Schuldverschreibungen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere erfolgte nach dem gemilderten Niederstwertprinzip. Als Bewertungskurse wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM-Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Sofern für Wertpapiere kein aktiver Markt bestand, wurde der beizulegende Wert mit Hilfe anerkannter Bewertungsmethoden ermittelt. Eine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB a. F. wurde beibehalten. Die entsprechend IDW RS HFA 22 als strukturierte Finanzinstrumente bezeichneten Wertpapiere wurden, da sie keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder Chancen aufweisen, als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Zum 31. Dezember 2019 war sichergestellt, dass sich kein Verpflichtungsüberhang aus bilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumenten ergab, da nach Abzug der Buchwerte sowie der Risiko- und Verwaltungskosten vom Barwert des Bankbuchs Nettoreserven bestanden. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit den Anschaffungskosten bilanziert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, linear vorgenommen. Sonderabschreibungen nach dem Steuerrecht für vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte Sachanlagen wurden weitergeführt. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 250 wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 lagen. Für die bis zum 31. Dezember 2017 angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150 und bis zu EUR 1.000 wurde eine Poolabschreibung nach steuerrechtlichen Vorgaben vorgenommen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach den Grundsätzen des strengen Niederstwertprinzips. Aktive latente Steuern Ein Überhang an aktiven latenten Steuern wird bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt (vgl. Erläuterungen im Abschnitt D.). Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert; Unterschiedsbeträge zum Ausgabebetrag wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst. Der Belastung aus Einlagen mit Zinszuschlägen und Einlagen mit steigender Verzinsung wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen Disagiobeträge enthalten, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Forderungen verteilt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Die Altersteilzeitrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels Anwartschaftsbarwertverfahren auf Basis der "Heubeck-Richttafeln RT 2018 G" ermittelt. Dabei wurden erwartete Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,5 % zugrunde gelegt. Der bei der Abzinsung angewendete Zinssatz von 0,84 % wurde nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB unter Ansatz der durchschnittlichen Restlaufzeit der Altersteilzeitverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre festgelegt; dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Eventualverbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten wurden mit dem Nennwert bzw. in Höhe der zugrunde liegenden Verbindlichkeiten abzüglich Pauschalwertberichtigungen angesetzt. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtags umgerechnet. Besondere Deckungen gemäß § 340h HGB wurden berücksichtigt. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, wobei die nach der Satzung erforderlichen Mindestzuführungen erfüllt wurden. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2019
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 9.304.218 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 10.102.284 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 4.998.000 fällig. In folgenden Posten sind enthalten:
Im Wertpapierjournal sind die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens besonders gekennzeichnet. Zu den Finanzanlagen gehörende Wertpapiere des Anlagevermögens, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden (§ 285 Nr. 18 HGB), bestehen mit einem Buchwert in Höhe von EUR 1.000.000 (Vorjahr: EUR 0) und einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR 998.719 (Vorjahr: EUR 0). Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind für marktpreisbezogene Wertveränderungen unterblieben, da Störungen der Zins- und Tilgungsleistungen bei den betreffenden Wertpapieren nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht zu erwarten sind. Forderungen an Beteiligungsunternehmen In den Forderungen sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an Beteiligungsunternehmen sind:
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Wir halten an folgenden Unternehmen Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB, die nicht von untergeordneter Bedeutung gemäß § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB sind:
Die VB Sachwert GmbH fungiert als Komplementärin der Böseler Rotor GmbH & Co. KG. Insoweit sind wir mittelbar an dieser Kommanditgesellschaft beteiligt. Am 31. Dezember 2019 betrug das Eigenkapital der Kommanditgesellschaft TEUR 233. Im Jahresabschluss 2019 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 72 ausgewiesen. Mit der VB Sachwert GmbH und der Böseler Rotor GmbH & Co. KG besteht ein Konzernverhältnis. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Sachanlagen Im Bilanzposten Sachanlagen (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 620.165 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 122.040 enthalten. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (A 14) sind Unterschiedsbeträge zwischen dem Ausgabebetrag und dem höheren Erfüllungsbetrag von Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 5.653 (Vorjahr: EUR 9.272) enthalten. Aktive latente Steuern Latente Steuern sind nicht bilanziert. Den passiven Steuerlatenzen aus den Beteiligungen stehen höhere aktive Steuerlatenzen (insbesondere aus der Bewertung der Kundenforderungen) gegenüber, die in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurden. Nachrangige Vermögensgegenstände In den folgenden Posten sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
Fremdwährungsposten In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 15.965 enthalten. Restlaufzeitspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 52.807.325 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Begebene Schuldverschreibungen Die begebenen Schuldverschreibungen (P 3a) sind fällig, aber noch nicht eingelöst. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 95.053 (Vorjahr: EUR 147.559) enthalten. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind:
Eigenkapital Die unter dem Passivposten Gezeichnetes Kapital (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Kapital- und Ergebnisrücklagen (P 12b und c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind nicht erkennbar. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die ausgewiesenen Beträge unter 1b) zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
Fremdwährungsposten In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 15.965 enthalten. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Negative Zinsen aus Aktivgeschäften sind in den Zinserträgen (GuV-Posten 1) in Höhe von EUR 55.905 (Reduktion des Zinsertrags) bzw. in den Zinsaufwendungen (GuV-Posten 2) aus Passivgeschäften in Höhe von EUR 3 (Reduktion des Zinsaufwands) enthalten. Die für das Geschäftsjahr ermittelten Auf- und Abzinsungseffekte für Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten wurden unter den Zinsaufwendungen (GuV-Posten 2) erfasst. Dadurch hat sich der Zinsüberschuss um EUR 3.955 (Vorjahr: EUR 9.143) vermindert. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (GuV-Posten 12) betreffen mit EUR 539 (Vorjahr: EUR 0) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands sowie des Aufsichtsrats wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 54.424 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 415.664. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Form von Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund) in Höhe von EUR 870.964. Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik Die Zahl der 2019 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 4 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Besondere Offenlegungspflichten Gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Wir beabsichtigen, die weiteren Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht zu machen und auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbands Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbands lauten: Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V. Raiffeisenstraße 26 26122 Oldenburg Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf Frye, Andreas, - Vorsitzender -, Bankvorstand (Bereich: Markt) Awick, Stefan, Bankvorstand (Bereiche: Marktfolge, Rechnungswesen, Controlling) Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf Oltmann, Dr. Ewald, - Vorsitzender -, Geschäftsführer der BÄKO Weser-Ems-Mitte eG Geese, Rainer, - stellvertretender Vorsitzender -, selbstständiger Landwirt Hülskamp, Thomas, Inhaber der Erdenwerke Hülskamp e.K. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahrs wie folgt eingetreten: Die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 lässt nachhaltige Belastungen auch für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Bank erwarten. In welchem Umfang sich die Auswirkungen explizit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer Bank niederschlagen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen. Durch die Auswirkungen auf die Finanzmärkte und auch die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen sowie die Bürger in der Region, beispielsweise infolge von Produktionseinschränkungen bzw. Kurzarbeit, werden sich deutliche negative Auswirkungen auf unsere Ertragslage in Form von Wertpapierabschreibungen und Kreditausfällen ergeben. Die negativen Folgen für die Entwicklung unserer Bank sind umso stärker, je länger die Corona-Pandemie anhält. Am 5. Februar 2020 haben die Volksbank Bösel eG und die Spar- und Darlehnskasse eG, Friesoythe eine Absichtserklärung zur Verschmelzung im Jahr 2021 unterzeichnet. Die Verschmelzung soll - auf der Grundlage der Schlussbilanz zum 31. Dezember 2020 - zum 1. Januar 2021 erfolgen. Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 2.073.813,78 - nach den im Jahresabschluss mit EUR 1.445.644,68 ausgewiesenen Einstellungen in die Rücklagen (Bilanzgewinn von EUR 628.169,10) - wie folgt zu verwenden:
Bösel, 25. Mai 2020 Volksbank Bösel eG Der Vorstand Andreas Frye Stefan Awick Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Volksbank Bösel eG, Bösel Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Volksbank Bösel eG, Bösel (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung der Forderungen an Kunden a) Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 280,7 Mio. EUR. Dies entspricht 80,8 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 3,3 Mio. EUR. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben zunächst beurteilt, ob die Systeme bzw. Prozesse der Bank derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. Unsere Prüfungshandlungen umfassten alle für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Bereiche bzw. Prozesse. In der Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse durch Prüfung in Stichproben überzeugt. Hierbei haben wir insbesondere auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Bank abgestellt. Auf Basis der Erkenntnisse der Aufbau-, Prozess- und Funktionsprüfungen haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Bank in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile, die Gesamtzusage und die Art der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Hierauf aufbauend haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Bank zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen zu den Kreditstrukturen sowie zu den Verfahren der Risikoerkennung enthalten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: - Prüfung des Depot- und Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 84 WpHG Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Witter.
Oldenburg, 27. Mai 2020 Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V. Freels, Wirtschaftsprüfer Witter, Wirtschaftsprüferin Bericht des AufsichtsratesVolksbank Bösel eG, BöselDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. In den Sitzungen hat sich der Aufsichtsrat mit allen wesentlichen für seine Überwachungstätigkeit relevanten Themen beschäftigt und sich dabei insgesamt mit der Prüfung nach § 53 GenG befasst Die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben des Prüfungsausschusses werden bei uns vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen. Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie die vom Abschlussprüfer erbrachten Dienstleistungen werden ebenfalls vom Aufsichtsrat überwacht. Der Aufsichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung in seiner Gesamtheit über ausreichende Branchen- und Sachkenntnisse sowie über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Im Rahmen der Selbstbewertung gemäß § 25d Abs. 11 Satz 2 Nr. 3 und 4 KWG hat der Aufsichtsrat diese Anforderungen überprüft. Der Aufsichtsrat ist zudem frei von Interessenskonflikten. Die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 36 Abs. 4 GenG werden somit erfüllt Der vorliegende Jahresabschluss 2019 mit Lagebericht wurde vom Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V. geprüft Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen der gemeinsamen Prüfungsschlusssitzung (§ 57 Abs. 4 GenG) mit den Prüfungsfeststellungen bezüglich der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems intensiv befasst Außerdem hat sich der Aufsichtsrat über Besonderheiten und ggf. aufgetretene Unstimmigkeiten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung informiert; solche traten nicht auf. Der Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V. hat uns gegenüber die Unabhängigkeit der an der Abschlussprüfung beteiligten Mitarbeiter bestätigt. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und für in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses entspricht den Vorschriften der Satzung. Im Ergebnis hat sich der Aufsichtsrat hinreichend von der ordnungsgemäßen Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses überzeugt und dazu beigetragen, dass die Rechnungslegung ordnungsgemäß ist. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2019 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheidet in diesem Jahr Herr Thomas Hülskamp aus dem Aufsichtsrat aus. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit aus.
Bösel, 5. Juni 2020 Der Aufsichtsrat Dr. Ewald Oltmann, Aufsichtsratsvorsitzender Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWGzum 31. Dezember 2019Volksbank Bösel eG, Bösel("Länderspezifische Berichterstattung")Die Volksbank Bösel eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Volksbank Bösel eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Volksbank Bösel eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2019 TEUR 7.838. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 24,2. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 4.644. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 1.263 und betreffen laufende Steuern. Die Volksbank Bösel eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung Die Vertreterversammlung vom 14.12.2020 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2019 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 2.073.813,78 wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. |
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