EL. - E.
Leonhardt GmbH
61191
Rosbach
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.811,00 |
6.809,00 |
| I.
Sachanlagen |
13.811,00 |
6.809,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
186.927,90 |
178.704,30 |
| I.
Vorräte |
45.706,32 |
60.590,73 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
138.756,36 |
117.603,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.465,22 |
509,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.508,68 |
4.447,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
202.247,58 |
189.961,11 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
65.620,94 |
67.570,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Kapitalrücklage |
79.129,19 |
79.129,19 |
| III.
Verlustvortrag |
62.687,95 |
100.030,38 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.949,49 |
-37.342,43 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
100,00 |
0,00 |
| C.
Rückstellungen |
68.679,75 |
59.809,50 |
| D.
Verbindlichkeiten |
67.846,89 |
62.581,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
202.247,58 |
189.961,11 |
Anhang
Anhang zur Bilanz
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1. Gliederungsgrundsätze
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar
.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S.
von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
| • |
Erworbene immaterielle
Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
|
| • |
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
|
| • |
Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
|
| • |
Bei Gebäuden wurden die
Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften
vorgenommen.
|
| • |
Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG
§ 7 Abs. 1 nach der linearen Methode
vorgenommen.
|
| • |
Geringwertige
Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis € 410,00) wurden
gemäß § 6 Abs.6 (2) S.1 EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr
des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
|
| • |
Beteiligungen wurden zu
Anschaffungskosten oder dem niedrigeren
steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt.
|
| • |
Ausleihungen wurden mit dem
steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Barwert
angesetzt.
|
| • |
Die Wertpapiere des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
|
| • |
Die Vorräte wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den
niedrigeren Börsen- und Marktpreis am
Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war,
wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den
Auftraggeber und wurde ungeprüft
übernommen.
|
| • |
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
|
| • |
Die Verbindlichkeiten wurden mit
dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die
Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
|
| • |
Die Rückstellungen wurden
vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer
Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
|
| • |
Die Steuerrückstellungen
beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht
veranlagten Steuern.
|
| • |
Pensionsverpflichtungen wurden
nach versicherungsmathematischer Methode mit dem
Teilwert auf Basis eines Zinsfußes von 6 %
bilanziert.
|
II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde
aktiviert und wird planmäßig in
15 Jahren, entsprechend den steuerrechtlichen
Vorschriften, abgeschrieben.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
Disagio-Beträge, die im Zusammenhang mit der Aufnahme
langfristiger Bankverbindlichkeiten angefallen sind, in
Höhe von insgesamt € 0,00 enthalten. Der Betrag
wird planmäßig aufgelöst.
Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die
Besicherung der Verbindlichkeiten ist aus dem
Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich.
Am Abschlussstichtag bestehende
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind
ggf. nachfolgend gesondert erläutert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind,
bestanden am Abschlussstichtag nicht.
III. Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB
sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte
kleine Kapitalgesellschaft handelt.
IV. Sonstige Angaben
Am Abschlussstichtag bestanden folgende
Haftungsverhältnisse: keine
Der Gesamtbetrag der nicht bilanzierten
Pensionsverpflichtungen beträgt € 0,00
Das Unternehmen ist mit mindestens 1/5 an folgenden
Unternehmen beteiligt: keine
V. Ergänzende Angaben
4. Angaben über Mitglieder der
Unternehmensorgane
Geschäftsführer
| Familienname |
Vorname |
Funktion |
Vertretungsbefugnis |
| Harvolk |
Helmut |
Geschäftsführer |
|
|
|
|
|
Aufsichtsrat / Beirat
| Familienname |
Vorname |
Funktion |
| |
|
|
|
|
|
Forderungen aus Vorschüssen und Krediten
bestanden am Bilanzstichtag gegenüber folgenden
Organmitgliedern:
Name |
Summe
€ |
Zinssatz |
| Harvolk, Helmut |
10.098,24 |
|
|
|
|
5. Arbeitnehmer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
waren durchschnittlich beschäftigt (ohne
Organmitglieder):
| |
|
|
|
|
Anzahl |
|
|
|
| Angestellte |
|
1 |
|
|
|
| Arbeiter/- innen |
|
6 |
|
|
|
| Aushilfen |
|
2 |
|
|
|
| Insgesamt |
|
9 |
VI. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das
Ergebnis
Gewinnvortrag /
Verlustvortrag
|
€ |
- 62.687,95 |
Jahresüberschuss /
Jahresfehlbetrag
|
€ |
- 1.949,49 |
Bilanzgewinn /
Bilanzverlust
|
€ |
|
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung an die
Gesellschafter
|
€ |
|
Vortrag auf neue
Rechnungen
|
€ |
- 1.949,49 |
Einstellung in die
Gewinnrücklagen
|
€ |
|
Verrechnung mit
Verlustvortrag
|
€ |
|
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen
Gewinnverwendung aufgestellt.
VII. Verbindlichkeitenspiegel
| |
|
|
Verbindlichkeiten / Restlaufzeit |
insgesamt
€ |
bis 1 Jahr
€ |
1 bis 5 Jahre
€ |
über 5 Jahre
€ |
Summe |
67.846,89 |
67.846,89 |
|
|
VIII. Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
6. Haftungsverhältnisse gemäß §
251 HGB
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Rosbach, den
______________________________________
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 67.846,89 EUR.
1.1.2005 -
31.12.2005
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 57.673,28 EUR.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 10.098,24 EUR.
1.1.2005 -
31.12.2005
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 9.648,61 EUR.
|