Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 122866
Vorher
Bierschenck Beteiligungs-GmbH
Eingetragen
18.11.1998
Branche
Herstellung von magnetischen und optischen DatenträgernVerlegen von ZeitschriftenDruck- und Medienvorstufe
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Druckerzeugnissen, Bild-, Ton- und Datenträgern jeder Art, sowie Verwertung von Urheberrechten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Am Brombeerschlag 20, 81375 München
50.000 DM
100.00%

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

Magical Media GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

24701

24214

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

290

624

II. Sachanlagen

931

110

III. Finanzanlagen

23480

23480

B. Umlaufvermögen

74951

76749

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

74566

74298

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

385

2452

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2033

3048

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

37301

Summe Aktiva

101685

141313



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

10891

I. Gezeichnetes Kapital

25565

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-62865

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

48192

B. Rückstellungen

6901

6294

C. Verbindlichkeiten

83893

135019

Summe Passiva

101685

141313

ANHANG

Allgemeine Angaben gem. § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB

Für die Offenlegung sind gegenüber dem festgestellten Anhang die größenabhängigen Erleichte­rungen gem. § 326 HGB und anderen im HGB niedergelegter Vorschriften beansprucht worden.

Die Bewertung er­folgte beim Anlage- wie beim Umlauf­vermögen nach dem going‑concern-Prin­zip.

Im Jahresabschluß des Berichtsjahres wurden bezogen auf den Jahresabschluß des Vor­jahres keine Ab­weichungen in den angewandten Bewertungs- und Dar­stellungs­me­tho­den, den Ab­schrei­bungs­methoden, der Abschrei­bung auf Gering­wer­tige Wirt­schafts­güter, der Be­wertung von For­de­rungen und Ver­bindlichkeiten, der Ermittlung der An­schaf­fungs- und Her­stellungs­kosten von Anlage- und Umlaufvermögen und der Ent­schei­dung zwischen Ge­samt- und Um­satz­kosten­verfahren vorgenom­men.

Soweit der Jahres­abschluß Bestand­teile von Bedeutung enthält, die dazu führen, daß bei An­wen­dung der Grund­sätze ord­nungsge­mäßer Bilanzierung kein den tatsäch­li­chen Ver­hältnissen entspre­chen­des Bild der Vermögens-, Fi­nanz- und Er­trags­lage vermittelt wird, werden diese in den nach­folgenden Er­läuterungen zum Anhang dargestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Grundsätzlich wur­den bei der Erstel­lung des Jahresab­schlusses alle han­dels­rechtlichen Bi­lan­zie­rungs- und Bewertungsvor­schriften nach dem Wort­laut der ent­sprechenden ge­setz­lichen Re­gelun­gen be­rücksichtigt. Un­ter­neh­mensspezifi­sche oder andere Gründe, die ein Abwei­chen hiervon er­forder­lich gemacht oder gerechtfertigt hätten, lagen nicht vor.

Hinsichtlich des Anlagevermögens wurden die jeweili­gen Anschaffungs- und Herstel­lungsko­sten, vermindert um planmäßige Ab­schreibungen, akti­viert. So­weit die Wirt­schaftsgüter dem Unter­neh­men bereits im Vorjahr dienten, wur­den die Vorjahreswerte un­verändert übernom­men.

Forderungen und sonstige Vermö­gensgegenstände sind zu Nennwerten, jeweils unter Abzug von Einzelwertbe­richtigungen (im Falle erkennbarer Einzelrisiken) bzw. pauschaler Wertbe­richtigungen be­wertet.

Verbindlichkeiten sind mit den Rück­zahlungsbeträgen angesetzt, Rück­stellungen mit den Werten der bekann­ten oder wahr­scheinlichen Ver­pflichtungen. Soweit aus steuerlichen Grün­den Abzinsun­gen vorzunehmen waren, sind diese nicht in die Bilanz­ansätze eingegan­gen, son­dern in einer Ne­benrech­nung zur Herleitung der Steu­erbilanz erfaßt.

Bilanzpositionen in Fremdwährung wurden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles gebucht. Speziell für die Erstellung des Jahresabschlusses wurden keine Neubewertungen vorgenommen.

Angaben zur Glie­derung

Die Gliederung der Bilanz und der Ge­winn- und Verlust-Rechnung folgt dem Schema in den §§ 266 und 275 HGB. Abweichun­gen vom gesetzli­chen Gliederungs­schema wa­ren nicht er­for­der­lich und wurden nicht vorge­nommen.

Die gem. §§ 266 und 275 HGB auf­geführten Positionen der Bilanz und der GuV sind darge­stellt, wenn im Be­richtsjahr oder im Vorjahr hierfür Werte anzu­setzen waren. Die größen­ab­hängigen Er­leichterungen gem. § 266 Abs. 1 HGB, § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 HGB für kleine und mittelgroße Kapital­gesellschaften wur­den sinn­gemäß in Anspruch genom­men.

Erläuterungen zur Bilanz

Der Ansatz von latenten Steuern ist, soweit erforderlich, mit einem durchschnittlichen Gewinnsteu­ersatz von 33% vorgenommen worden.

Sonstige Angaben

Anzahl der Arbeitnehmer im Berichtsjahr: 5

Zum Abschlußstichtag wurde die Geschäftsführung ausgeübt durch

· Herrn Burkhard Bierschenck, München

Ein Aufsichtsrat war zum Abschlußstichtag nicht bestellt.

Haftungsverhält­nisse i.S.d. § 251 HGB bestanden nach Darstellung durch die Ge­schäftsleitung zum Abschlußstichtag nicht.

 

B. Bierschenck

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.11.2012

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