Stammdaten

Register
Amtsgericht Hof HRB 2764
Eingetragen
28.7.1998
Branche
Erbringung sonstiger reisebezogener Dienstleistungen a. n. g.Vermittlungstätigkeiten für BeherbergungsdienstleistungenReiseveranstalter
Gegenstand
Veranstaltung und Vermittlung von Reisen aller Art, Reisebüromanagement- und Unternehmensberatung, Marketing für Touristikunternehmen inkl. Erstellung von Tour- und Reiseplanungen, Werbekonzepten, Katalogentwurf und produktion, Mailings, Vertrieb von Hard- und Software für die Touristikbranche, ebenso die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte oder Handlungen, soweit sie zur Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich erscheinen oder die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern geeignet sind

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hubert Schmidt
seit 12.12.2008
Prokura
Birgit Schmidt
seit 12.12.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
40.00%
40.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Helmbrechts
10.400 €
40.00%
Helmbrechts
10.400 €
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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BEST City Travel GmbH

Helmbrechts

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31.12.2023

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immat. Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 3.105,00 5.853,00
3.106,00 5.854,00
B. Umlaufvermögen
I. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 112.414,30 81.666,73
II. Kassenbestand, Bundesbankguth. 364.202,68 461.205,87
476.616,98 542.872,60
C. Aktive RAP 3.042,27 2.966,72
Summe Aktiva 482.765,25 551.693,32

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Bilanzgewinn 214.741,11 220.744,14
Summe Eigenkapital 240.741,11 246.744,14
B. Rückstellungen 4.700,00 4.700,00
C. Verbindlichkeiten 237.324,14 300.249,18
Summe Passiva 482.765,25 551.693,32

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der steuerlichen Vorschriften aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH - Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 266, 267a HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von den Bilanzierungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn diese bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung gem. § 7 Abs. 1 EStG bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 250,00 wurden im Erwerbsjahr sofort gewinnmindernd berücksichtigt.

Wahlweise wurden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über EUR 800,00 wurden gemäß § 7 Abs. 1 EStG auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Ein Sonderposten mit Rücklagenanteil ist in der Bilanz nicht ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter gem. § 42 Abs. 3 GmbHG betragen zum Bilanzstichtag € 0,00.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren gem. § 285 Nr. 1a HGB betragen zum Bilanzstichtag € 0,00

IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:

Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen € 1.056,21 auf Verbindlichkeiten Lohn- u. Kirchensteuer.

C. Ergänzende Angaben

Alleinige Geschäftsführerin ist Frau Birgit Schmidt, Helmbrechts.

In Ausübung des Wahlrechtes des § 286 Abs. 4 HGB unterbleiben die Angaben zu den Bezügen.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023

Helmbrechts, 11.06.2024

Birgit Schmidt

Geschäftsführerin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.06.2024

Während des Zeitraums vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren durchschnittlich 5 Arbeitnehmer beschäftigt

 

Helmbrechts, den 10.06.2024

Best City Travel GmbH

Birgit Schmidt

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