Großhandel mit Roh- und Schnittholz
Otto Koop GmbH
Eichenweg 10, 26160 Bad Zwischenahn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Udo Potrafki seit 5.8.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 66.67% | |
Martina Potrafki | 33.33% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Otto Koop GmbHBad ZwischenahnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz
AnhangI. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Kapitalgesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. von § 267 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. 1. Gliederungsgrundsätze und BilanzierungsmethodenDie Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. 2. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. 3. Feststellung zum JahresabschlussUnsere Befragungen und vorgenommene Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit, der dem Jahresabschluss zugrundeliegenden Unterlagen und Bestandsnachweise, ergaben keine Einwendungen. Wir haben keine Tatsachen oder Vorgänge festgestellt, über die gemäß § 321 Abs. 2 HGB zu berichten wäre. Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat uns alle verlangten Aufklärungen und Nachweise bereitwillig erteilt. Nach der von der Geschäftsführung abgegebenen Vollständigkeitserklärung sind in der Bilanz die Vermögens- und Schuldposten vollständig enthalten. Nach der Vollständigkeitserklärung bestanden am Bilanzstichtag keine weiteren angabepflichtigen Haftungsverhältnisse, sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen als sie aus der Bilanz bzw. dem Anhang ersichtlich sind. II. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen1. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGBAm Abschlussstichtag bestanden die im Baugewerbe üblichen Gewährleistungsverpflichtungen. III. GeschäftsführungDie Geschäftsführung erfolgt durch Herrn Udo Potrafki Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. IV. Festellung des JahresabschlussesDie Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 02.02.2021 26160 Petersfehn/Bad Zwischenahn, 02.02.2021 gez. Udo Potrafki Geschäftsführer BestätigungsvermerkI. BescheinigungDem von uns erstellten und beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 erteilen wir folgende Bescheinigung: "Vorstehender Jahresabschluss wurde von uns auf der Grundlage der von uns geführten Bücher, uns vorgelegter Unterlagen und Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte der Otto Koop GmbH erstellt. Die uns vorgelegten Unterlagen und das vorgelegte Inventar haben wir auf ihre Plausibilität beurteilt. Dabei sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sprechen." Oldenburg, den 02.02.2021 Steuerberatungsgesellschaft mbH Diekmann Frers Winkler Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.2.2021. |
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