Schmiedestück-Vertrieb Feuerstein GmbH
Hattingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.258.688,46 |
3.672.097,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9.036,98 |
3.125,94 |
| II.
Sachanlagen |
3.249.651,48 |
3.668.971,56 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.795.126,73 |
4.142.922,27 |
| I.
Vorräte |
2.885.364,15 |
2.910.357,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
903.825,92 |
1.232.074,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.936,66 |
489,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
47.588,02 |
48.118,49 |
| D.
Aktive latente Steuern |
316.000,00 |
370.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
7.417.403,21 |
8.233.138,26 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.042.081,83 |
3.656.991,07 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.631.391,07 |
3.048.323,23 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.614.909,24 |
-583.067,84 |
| B.
Rückstellungen |
299.783,18 |
341.651,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.075.538,20 |
4.234.495,21 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.570.613,95 |
2.656.307,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.637.692,13 |
1.578.188,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
7.417.403,21 |
8.233.138,26 |
Anhang
Schmiedestück-Vertrieb Feuerstein GmbH,
Hattingen
Anhang für das Geschäftsjahr 2020
I.
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss der
Schmiedestück-Vertrieb Feuerstein GmbH mit Sitz in
Hattingen (eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Essen unter HRB 15556) wurde gemäß
§§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist
eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss ist vor Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt worden.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gemäß § 274a
HGB macht die Gesellschaft keinen Gebrauch.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a und 288 Abs. 1 HGB
für die Aufstellung und nach § 326 HGB für
die Offenlegung in Anspruch.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
aufgestellt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Bilanzgliederung wurde gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten angesetzt
und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und
werden nach der linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert
von EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wurden
entsprechend den steuerlichen Regelungen in einen
Sammelposten eingestellt und über fünf Jahre
abgeschrieben.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für
geringwertige Wirtschaftsgüter im Berichtsjahr
mit einem Wert von bis zu EUR 800,00 wurden im Jahr
der Anschaffung oder Herstellung vollständig in Abzug
gebracht.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertung berücksichtigt. In die Herstellungskosten
werden die Materialeinzelkosten, die Fertigungseinzelkosten
und angemessene Teile der Gemeinkosten einbezogen. Nicht
einbezogen werden allgemeine Gemeinkosten sowie
Fremdkapitalzinsen.
Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß
§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von den
Vorräten abgesetzt.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nominalbetrag abzüglich ggf. erforderlicher
Einzelwertberichtigungen bewertet.
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine
angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht
einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.
Kassenbestand sowie
Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
geleistete Zahlungen für Aufwendungen in Folgejahren
und sind zu Nennwerten bilanziert.
Latente Steuern werden für zeitliche
Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und
steuerlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Differenzen
zwischen Handels- und Steuerbilanz betreffen im
Wesentlichen die Wertansätze der Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.
Steuerliche Verlustvorträge sind bei der Berechnung
aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der
nächsten fünf Jahre zu erwartenden
Verlustrechnung berücksichtigt. Der zugrunde gelegte
Steuersatz beläuft sich dabei auf 33,85 %. Dieser
berücksichtigt sowohl die Körperschaftsteuer von
15 % und die darauf zu entrichtenden
Solidaritätszuschlag von 5,5 % sowie den
Gewerbesteuersatz von rd. 18 %. Vom Aktivierungswahlrecht
für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung
wird Gebrauch gemacht.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden mit den zum Transaktionszeitpunkt geltenden
Wechselkursen erfasst. Fremdwährungsgewinne und
-verluste, die aus der Abwicklung dieser Geschäfte
sowie aus der Umrechnung auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag resultieren,
werden grundsätzlich erfolgswirksam in der Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
Das Stammkapital in Höhe von EUR 25.600,00
wurde in voller Höhe einbezahlt.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der
Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen sieben Geschäftsjahren in Höhe von
EUR 28.606,00 unterliegt der Ausschüttungssperre gem.
§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB.
Die Pensionsrückstellungen werden
versicherungsmathematisch nach der Projected Unit Credit
Methode ermittelt (Gutachten der Longial GmbH, Hamburg, vom
14. Dezember 2020). Der zum 31. Dezember 2020 zugrunde
gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der
Pensionsverpflichtungen beläuft sich auf 2,34 %
(Vorjahr: 2,75 %); es handelt sich hierbei um den von der
Deutschen Bundesbank für Dezember 2020
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine
angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der
Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der
Pensionsrückstellung mit dem
10-Jahresdurchschnittszinssatz in Höhe von 2,34 %
und dem 7-Jahresdurchschnittzinssatz in Höhe von 1,64
% (Vorjahr 2,00 %) beträgt zum Stichtag EUR 28.606,00.
Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit
0,00 %, Rentensteigerungen mit 1,00 % im Gutachten
verarbeitet. Den Berechnungen liegen die Richttafeln 2018 G
von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung der Schulden aus
den Pensionsverpflichtungen dienen, wurden gemäß
§ 246 Abs.2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den
korrespondierenden Schulden verrechnet. Bei den
Vermögensgegenständen handelt es sich um
Rückdeckungsversicherungen.
Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2
HGB:
|
31.12.2020
|
|
EUR
|
Erfüllungsbetrag
Pensionsrückstellung
|
349.833,00
|
Anschaffungskosten
Deckungsvermögen
|
338.338,12
|
|
11.494,88
|
Zinsaufwand aus der
Abzinsung der Pensionsrückstellung
|
9.020,00
|
Zinsen und ähnliche
Erträge aus dem Deckungsvermögen
|
203,53
|
|
8.816,47
|
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch Briefgrundschulden, durch
Sicherungsübereignung einer Maschine, durch
Globalzession der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie eine Bürgschaft gesichert.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
IV. Sonstige Angaben
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen in Höhe von TEUR 259. Es handelt
sich dabei um Verpflichtungen aus Leasingverträgen und
Mietverträgen bis zu einem Jahr in Höhe von TEUR
152 bzw. zwischen einem und fünf Jahren in
Höhe von TEUR 107.
Geschäftsführung
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr:
| • |
Oliver Feuerstein, Bochum
|
| • |
Klaus Feuerstein, Bochum (bis
zum 27. Januar 2020)
|
| • |
Jason Allen Colwell, Tervuren /
Belgien (seit dem 9. März 2020)
|
| • |
Robert Engelhart Desel, Wilton /
Vereinigte Staaten (seit dem 9. März 2020)
|
| • |
Wilhelm Christian Fabricius,
Enschede / Niederlande (seit dem 9. März 2020)
|
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Anzahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer belief
sich auf 34 (Vorjahr: 30).
sonstige Berichtsbestandteile
Hattingen, 16. Dezember 2021
Schmiedestück-Vertrieb Feuerstein GmbH
Robert Engelhart Desel
|
Wilhelm Christian
Fabricius
|
Geschäftsführer
|
Geschäftsführer
|
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2021 festgestellt.
|