Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 9946
Eingetragen
1.2.2006
Branche
Herstellung von Lampen und LeuchtenHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialGroßhandel mit elektronischen Bauteilen und Telekommunikationsgeräten
Gegenstand
Entwicklung von und Handel mit elektronischen und elektrotechnischen Systembauteilen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kai-Uwe Klann
seit 1.2.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Beata Hoppe
47.50%
47.50%

Gesellschafter
Beta

2 von 3 Anteilseignern sichtbar

Name
Ort
Anteil
Beata Hoppe
Herford
47.50%
Kai-Uwe Klann
Vlotho
47.50%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

K-Light GmbH

Löhne

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

122,00

B. Umlaufvermögen

450.845,61

C. Rechnungsabgrenzungsposten

7.400,24

Summe Aktiva

458.367,85



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

-75.683,21

B. Rückstellungen

6.220,00

C. Verbindlichkeiten

527.831,06

Summe Passiva

458.367,85

ANHANG

A. Erläuterung und Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung


Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften des GmbH- Gesetzes beachtet.


Die Kapitalgesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Größenabhängige Erleichterungen (§288 HGB) wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.


II. Bewertungsmethoden


Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.


Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.


Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des

§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des

§ 250 HGB gebildet.


Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.


Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.


Die Vermögensgegenstände und die Schulden wurden einzeln bewertet.


Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt.


III. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:


Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung angesetzt. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögensgegenstände.


Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden im Anschaffungsjahr unter Annahme ihres gleichzeitigen Abgangs voll abgeschrieben.


Der Warenbestand wurde unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Teilwert bewertet.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet.

Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.


Die liquiden Mittel werden mit dem Nominalbetrag des Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt.


Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben ausgewiesen, soweit sie den Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.


Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.



Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.


Die Bewertungsmethoden bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.



B. Sonstige Angaben



Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des

§ 251 HGB.


Angaben zu Währungsumrechnungen sind nicht zu machen.



Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:

Geschäftsführer: Herr Kai-Uwe Klann

Dem Geschäftsführer ist Alleinvertretungsbefugnis erteilt worden. Er ist von der Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Auf die Überschuldung wurde hingewiesen.

Keine Forderungen an Gesellschafter.


Alle übrigen Pflichtangaben ergeben sich aus der Bilanz

Vlotho, 08. November.2023

 

Löhne, den 08. November 2023

gez. Herr Dieter Klann, Herr Kai-Uwe Klann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08. November 2023

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