HOLD_ING GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anna-Lena Elfers seit 17.2.2023 | Geschäftsführer |
André Elfers seit 17.2.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 37.00% | |
| 37.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HOLD Mode Vertriebs GmbHLüneburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 1. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere formelle Besonderheiten davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB) Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon - Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB im Anhang gezeigt. 2. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer wurden regelmäßig drei bis fünf Jahre zugrunde gelegt, wenn sich nicht aufgrund einer Nutzungsdauervereinbarung ein abweichender Zeitraum ergibt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Darüber hinaus sind technischer Fortschritt und wirtschaftliche Veralterung gebührend berücksichtigt. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG ist ausnahmslos Gebrauch gemacht worden. Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen sind zum versicherungsmathematischen Aktivwert bewertet. Eine Saldierung mit der Pensionsrückstellung war vorzunehmen, da die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung an den versicherten Arbeitnehmer verpfändet sind. Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte / Genossenschaftsanteile und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Handelswaren sind zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzip angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben des Geschäftsjahres, die zu Aufwand in folgenden Geschäftsjahren führen. Das ausgewiesene Stammkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Einnahmen des Geschäftsjahres, die zu Erträgen in folgenden Geschäftsjahren führen. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 3.1 Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) Zu den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" ist die Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert zu vermerken. Dieser Angabenpflicht wird im Anhang nachgekommen. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 3.2 Unterschiedsbetrag bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen (§ 253 Abs. 6 S. 3 HGB) Der Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,5 T€ aus der Berechnung mit dem 7-Jahres-Durchschnittszinssatz und dem 10-Jahres-Durchschnittszinssatz unterliegt der Ausschüttungssperre. 3.3 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Beträge: Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 402,75 € (VJ: 0,00 €) 3.4 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, § 285 Nr. 1 und 2 HGB) Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB (Restlaufzeit über fünf Jahre, Angaben zu den besicherten Verbindlichkeiten) im Anhang in zusammengefasster Form vorgenommen: a) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen 1.097,6 T€ (VJ: 904,6 T€). b) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren belaufen sich auf 220,7 T€ (VJ: 281,9 T€). c) Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert sind, bestehen in Höhe von 1.084,5 T€. Bei den Sicherungsrechten handelt es sich um Eigentumsvorbehalte und Sicherungsübereignungen. davon aus Steuern 124.646,31 € (110.691,83 €) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 13.382,56 € (13.251,97 €) 3.5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 a HGB) Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (aus Miet- und Leasingverträgen, Bestellungen für Investitionen etc., Angabe des Bruttobetrages für das folgende Wirtschaftsjahr) beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 1.164,9 T€. 4. Sonstige Pflichtangaben Angabe der Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB) Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum durchschnittlich 112 (Vorjahr: 113) Arbeitnehmer beschäftigt.
Lüneburg, den 24. September 2024
gez. (Ralf Elfers) gez. (Anna-Lena Elfers) gez. (André Elfers) sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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