Fahrschule
Meschede GmbH
Büren
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
98.451,00 |
| I.
Sachanlagen |
98.451,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
28.799,24 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.677,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
12.120,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
121,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.218,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
137.468,74 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.798,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
6.701,50 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
130.170,24 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
17.387,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
137.468,74 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Fahrschule Meschede GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
angewendet.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend
zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten
die nach handelsrechtlichen Vorschriften
aktivierungspflichtigen Beträge, d.h. neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten wurden ggf. auch
notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die
Abschreibung erfolgte pro rata temporis.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
Euro 150,00 aber nicht mehr als Euro 1.000,00 wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über fünf Jahre
abgeschrieben.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt und bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am
Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die Bewertung der Kassenbestände und Guthaben
bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet für
im Berichtsjahr vorgenommene Zahlungen, soweit der Aufwand
auf Zeiträume zukünftiger Geschäftsjahre
entfällt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2011 festgestellt.
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