Fahrschule Guido Schmidt GmbH

Prövenholzstraße 8, 33142 Büren, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 9634
Vorher
Fahrschule Meschede GmbH
Eingetragen
24.2.2010
Branche
FahrschulenPersonenbeförderung im Linienverkehr auf der StraßeBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Gegenstand
Der Betrieb einer Fahrschule.

Historie

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Management

NameRolle
Guido Schmidt
seit 24.2.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Büren
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fahrschule Meschede GmbH

Büren

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 98.451,00
I. Sachanlagen 98.451,00
B. Umlaufvermögen 28.799,24
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.677,73
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 12.120,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 121,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.218,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 137.468,74

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 5.798,50
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00
II. Jahresfehlbetrag 6.701,50
B. Rückstellungen 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 130.170,24
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 17.387,02
Bilanzsumme, Summe Passiva 137.468,74

Anhang


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Fahrschule Meschede GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden angewendet.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten die nach handelsrechtlichen Vorschriften aktivierungspflichtigen Beträge, d.h. neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten wurden ggf. auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Abschreibung erfolgte pro rata temporis.
Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als Euro 150,00 aber nicht mehr als Euro 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und linear über fünf Jahre abgeschrieben.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Bewertung der Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet für im Berichtsjahr vorgenommene Zahlungen, soweit der Aufwand auf Zeiträume zukünftiger Geschäftsjahre entfällt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2011 festgestellt.

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