Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 24318
Eingetragen
1.11.2006
Branche
Wärme- und KältehandelGroßhandel mit PhotovoltaikmodulenElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Gegenstand
Die Projektplanung und -entwicklung, der Vertrieb und Handel von Projekten, die Erbringung von Dienstleistungen, wie Beratung, Projektleitung, technische und kaufmännische Betriebsführung und Service, der Vertrieb und Handel mit Produkten sowie Beteiligungen aller Art im Bereich erneuerbarer Energien.

Historie

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Management

NameRolle
Georg Krumpholz
seit 27.10.2008
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Hansjörg Hentzel
96047 Bamberg, Am Zwinger 1
30.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wind Solutions GmbH

Berg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011

Bilanz

Aktiva

31.3.2011
EUR
31.3.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 845.092,63 974.837,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 33.652,56 34.180,09
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 14.400,00 14.400,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 811.440,07 940.656,91
Bilanzsumme, Summe Aktiva 845.092,63 974.837,00

Passiva

31.3.2011
EUR
31.3.2010
EUR
A. Eigenkapital 842.685,08 845.717,81
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Bilanzgewinn 812.685,08 815.717,81
B. Rückstellungen 1.500,00 128.021,00
C. Verbindlichkeiten 907,55 1.098,19
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 907,55 1.098,19
Bilanzsumme, Summe Passiva 845.092,63 974.837,00

Anhang 2010/2011

A. Allgemeine Angaben

1.  Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.03.2011 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

2.  Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.

3.  Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde im größtmöglichen Umfang Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH's.

4.  Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

5.  Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden werden 2010/2011 beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB ).

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):

Aktivseite

1.   Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

2.  Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung  mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare und degressive Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeitwird der Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen.Danach werden abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt.
Dieser Sammelposten wird über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

3.  Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

4.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 3 HGB ) wird beachtet.

5.   Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet. Die fertigen Leistungen werden mit ihren Herstellungskosten, die unfertigen Leistungen entsprechend ihres Fertigstellungsgrades mit ihren anteiligen Herstellungskosten bewertet. Dabei werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten berücksichtigt.

6.  Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.

7.  Ausgaben vor dem Abschluss - Stichtag, die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

Passivseite

1.  Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages  ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen.

Rückstellungen für latente Steuer berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 31,48%.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden .

2.  Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

I. Bilanz

Aktiva

1.  Mangels Anlagevermögen sind keine Abschreibungen im Geschäftsjahr veranlasst.

2.  In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind sowohl im laufenden Jahr als auch im Vorjahr keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Habenzinsen in Höhe von 338,50 Euro, Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 11.733,84 Euro, Steuererstattungsansprüche aufgrund eines eingelegten Rechtsmittels gegen den Umsatzsteuerbescheid 2005 in Höhe von 14.400,00 Euro und Umsatzsteuer aus der laufenden Veranlagung 2010 und 2011 in Höhe von 330,18 Euro.

3.  Guthaben bei Kreditinstituten bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 811.440,07 Euro und im Vorjahr in Höhe von 940.656,91 Euro.

Passiva

1.  Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital in Höhe von 842.685,08 Euro ( Vj. 845.717,81 Euro ) aus.

2.  Rückstellungen sind gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB für dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie umfassen ausschliesslich  Rückstellung für Jahresabschlusskosten und Veröffentlichung in Höhe von 1.000,00 Euro abgebildet.

3.  Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von 907,55 Euro ( Vj. 1.098,19 Euro ). Sowohl im laufenden Jahr als auch im Vorjahr liegen keine Verbindlichkeiten von mehr als 5 Jahren vor.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

Die Verbindlichkeiten umfassen ausschließlich Verbindlichkeiten aus Steuerberatung in Höhe von 907,55 Euro.

D. Sonstige Angaben

1.  Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.

2.  Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind nicht bekannt.

3. Nach Einschätzung der Liquidatoren ist eine erfolgreiche Liquidation bis zum 31.12.2012 durchführbar. Soweit noch nicht als Schulden in der Bilanz ausgewiesen, ist von folgenden Kosten für den Abwicklungszeitraum auszuwählen.

Aufwendungen:
Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen  400,00
Kosten für die Erstellung von Abschlüssen und Steuererklärungen 7.000,00
Kosten für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse  600,00
Vergütung für den Liquidator's   70.000,00
Summe 78.000,00

4.  Liquidatoren in 2010/2011 sind:

Gert Tremmel
Georg Krumpholz

5.  Vorschüsse und Kredite an die Liquidatoren, sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, bestehen in Höhe von 11.733,84 (Vj. 11.069,66 Euro).

E. Unterzeichnung der Liquidatoren
 
Berg, den 21.12.2012

Georg Krumpholz
Liquidator

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2012 festgestellt.

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