Wind
Solutions GmbH
Berg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
845.092,63 |
974.837,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
33.652,56 |
34.180,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
14.400,00 |
14.400,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
811.440,07 |
940.656,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
845.092,63 |
974.837,00 |
Passiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
842.685,08 |
845.717,81 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
812.685,08 |
815.717,81 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
128.021,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
907,55 |
1.098,19 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
907,55 |
1.098,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
845.092,63 |
974.837,00 |
Anhang
2010/2011
A. Allgemeine Angaben
1. Die Gesellschaft ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.03.2011 wurde nach
den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches
und den ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
2. Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
anzubringenden
Vermerke insgesamt im
Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den
Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.
3. Von den
größenabhängigen Erleichterungen bei
den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften wurde im
größtmöglichen Umfang Gebrauch gemacht. Der
Anhang entspricht daher nur den gesetzlichen
Mindestanforderungen für kleine GmbH's.
4. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
5. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten
Bewertungsmethoden werden 2010/2011 beibehalten
(§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB ).
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( §
284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung, unter Beachtung ergänzender
Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den
steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert
( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):
Aktivseite
1. Von der
Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird
abgesehen.
Die
entgeltlich erworbenen Immateriellen
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen
werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
2. Das
abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei
Anschaffung oder Herstellung mehr als 1.000 Euro
beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige lineare und degressive Abschreibungen
unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die
Abschreibungen werden pro rata temporis, unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeitwird der
Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die
handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand
nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen.Danach werden
abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro in
einen jahrgangsbezogenen
Sammelposten eingestellt.
Dieser
Sammelposten wird über die Dauer von fünf
Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr
der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
3.
Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten
bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum
Bilanzstichtag bewertet.
4.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs.
3 HGB ) wird beachtet.
5. Innerhalb der
Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.
Die fertigen Leistungen werden mit ihren
Herstellungskosten, die unfertigen Leistungen
entsprechend ihres
Fertigstellungsgrades mit ihren anteiligen
Herstellungskosten bewertet. Dabei werden neben den direkt
zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten
berücksichtigt.
6.
Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem
Nennwert bewertet.
7. Ausgaben vor dem Abschluss - Stichtag, die
Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im
Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
Passivseite
1. Die
Steuerrückstellungen und die
Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf
der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in
angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe
nach werden die Rückstellungen in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages ( § 253 Abs.
1 HGB) bewertet. Dabei werden bei den Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend
§ 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und
Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem
Zinssatz gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der
von der Deutschen Bank veröffentlichten Zinssätze
vorgenommen.
Rückstellungen für latente Steuer
berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf
Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und
steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf
umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu
verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 31,48%.
Die
übrigen Rückstellungen
berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten
und Gewährleistungen, die ohne rechtliche
Verpflichtungen erbracht werden .
2.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
I. Bilanz
Aktiva
1. Mangels Anlagevermögen sind keine
Abschreibungen im Geschäftsjahr veranlasst.
2. In den
Sonstigen Vermögensgegenständen sind
sowohl im laufenden Jahr als auch im Vorjahr keine
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
enthalten.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten
Habenzinsen in Höhe von 338,50 Euro,
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 11.733,84 Euro,
Steuererstattungsansprüche aufgrund eines
eingelegten Rechtsmittels gegen den Umsatzsteuerbescheid
2005 in Höhe von 14.400,00 Euro und Umsatzsteuer aus
der laufenden Veranlagung 2010 und 2011 in Höhe von
330,18 Euro.
3.
Guthaben bei Kreditinstituten bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 811.440,07 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 940.656,91 Euro.
Passiva
1. Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein
Eigenkapital in Höhe von 842.685,08 Euro ( Vj.
845.717,81 Euro ) aus.
2.
Rückstellungen sind gemäß § 249
Abs. 1 Satz 1 HGB für dem Grunde und/oder der
Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie
umfassen ausschliesslich Rückstellung für
Jahresabschlusskosten und Veröffentlichung in
Höhe von 1.000,00 Euro abgebildet.
3.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestehen in Höhe von 907,55 Euro ( Vj.
1.098,19 Euro ). Sowohl im laufenden Jahr als auch im
Vorjahr liegen keine Verbindlichkeiten von mehr als 5
Jahren vor.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern,
über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten
wäre, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr
nicht.
Die
Verbindlichkeiten umfassen ausschließlich
Verbindlichkeiten aus Steuerberatung in Höhe von
907,55 Euro.
D. Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268
Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB
oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind
und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage
von besonderer Bedeutung sind, sind nicht bekannt.
3. Nach Einschätzung der Liquidatoren ist eine
erfolgreiche Liquidation bis zum 31.12.2012
durchführbar. Soweit noch nicht als Schulden in der
Bilanz ausgewiesen, ist von folgenden Kosten für den
Abwicklungszeitraum auszuwählen.
Aufwendungen:
Kosten für die Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen 400,00
Kosten für die Erstellung von Abschlüssen
und Steuererklärungen 7.000,00
Kosten für die Veröffentlichung der
Jahresabschlüsse 600,00
Vergütung für den Liquidator's
70.000,00
Summe 78.000,00
4.
Liquidatoren in 2010/2011 sind:
Gert Tremmel
Georg Krumpholz
5.
Vorschüsse und Kredite an die Liquidatoren,
sowie zugunsten dieser Personen eingegangene
Haftungsverhältnisse, bestehen in Höhe von
11.733,84 (Vj. 11.069,66 Euro).
E. Unterzeichnung der Liquidatoren
Berg, den 21.12.2012
Georg Krumpholz
Liquidator
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2012 festgestellt.
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